Hallo,
ich habe heute von EOS einen Brief im Briefkasten gehabt. Es geht um eine Forderung der Telekom. Es kam bisher nicht zu einer Einigung, da mir die geforderten Raten zu hoch sind.
Nun steht in dem Schreiben, dass mich in den nächsten Tagen ein Außendienstmitarbeiter aufsuchen wird um die Sache persönlich zu besprechen.
Selbstverständlich habe ich kein Interesse daran und hier im Forum auch schon einige Threads zu diesem Thema gelesen.
Ich habe nun diese Mail aufgesetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom 20.12.2018 kündigen Sie einen Hausbesuch durch einen Außendienstmitarbeiter an.
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich keine derartigen Besuche wünsche, Ihren Außendienstmitarbeitern Hausverbot erteile und sofort die Polizei herbeirufen werde, sollte ich besucht werden, da ich keinen persönlichen Kontakt wünsche und auch nicht dazu verpflichtet bin, ein persönliches Gespräch zu führen.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und die Berücksichtigung dieser Mitteilung. Sollte ich wider erwarten doch besucht werden, werde ich außerdem Anzeige erstatten.
Hochachtungsvoll
Habt ihr noch Tipps, sollte ich doch besucht werden?
EOS Androhung von Hausbesuch
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Habt ihr noch Tipps, sollte ich doch besucht werden?
Wie du angekündigt hast, vorgehen. Also Polizei rufen und den Besucher wegen Hausfriedensbruch und Nötigung anzeigen.
Was die zu besprechen haben, können die auch per Brief besprechen. Sicher, dass die Forderung auch in voller Höhe wirklich berechtigt ist?
Zitat:Zitat:Habt ihr noch Tipps, sollte ich doch besucht werden?
Wie du angekündigt hast, vorgehen. Also Polizei rufen und den Besucher wegen Hausfriedensbruch und Nötigung anzeigen.
Was die zu besprechen haben, können die auch per Brief besprechen. Sicher, dass die Forderung auch in voller Höhe wirklich berechtigt ist?
Danke dir für deinen Beitrag mepeisen. Werde ich so tun. Ich hoffe ja noch, dass sie sich daran halten, dass ich ihnen einen Besuch untersage.
Ja die Forderung der Telekom ist ok und es gibt auch leider einen Titel. Da kann ich leider nichts machen. Ist leider alles durch plötzliche Arbeitslosigkeit wegen Krankheit entstanden
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OK, mir ging es aber vor allem auch um die zusätzlichen Kosten und Gebühren. Da sind Inkassos ja sehr erfinderisch. Und insbesondere bei einem Außendiensteinsatz gibt es zwei Ursachen:
A) Das Inkasso hat Unfug in den gebühren versteckt und will dich zu irgendeiner Schuldanerkenntnis treiben, diesen Unfug anzuerkennen
B) Das Inkasso denkt, dass auch über Jahre hinweg nichts bei dir zu holen ist und will (am Gericht und Pfändungsgrenzen vorbei) bei dir Geld "herauspressen".
Hast du eine ausführliche Forderungsaufstellung von denen vorliegen?
Besucht wird man doch nur, wenn man den Besuch reinlässt. Du musst die Tür nicht öffnen, und erst recht niemanden reinlassen.ZitatHabt ihr noch Tipps, sollte ich doch besucht werden? :
Eine solche Mail wird für Heiterkeit bei EOS sorgen.
Hallo,
wo wohnst du denn? Mietwohnung? Da beginnt dann dein Hausrecht hinter deiner Wohnungstür.
Und die Polizei kannst du gerne rufen, wahrscheinlich wird sie aber nicht kommen (weil absolut keine Straftat vorliegt).
Das hast du aber nicht zu entscheiden, im Zweifel macht das der Gerichtsvollzieher (gegen den wirst du nicht mit Hausverbot ankommen) bzw. das Gericht.Zitat:da mir die geforderten Raten zu hoch sind.
Und da du leider nicht verhandlungsbereit bist wird es meines Erachtens auch so kommen.
Stefan
Zitat:Eine solche Mail wird für Heiterkeit bei EOS sorgen.
Könnte sein. Im Endeffekt bedingt sie aber auch, dass man die Pappenheimer vom Außendienst dann sofort anzeigen kann, wenn sie wirklich kommen sollten. Denn das Hausverbot ist eindeutig ausgesprochen.
Zitat:Und die Polizei kannst du gerne rufen, wahrscheinlich wird sie aber nicht kommen (weil absolut keine Straftat vorliegt).
Doch, liegt sie. Hausverbot ist Hausverbot. Und wer trotzdem kommt, der wird sich dann verantworten müssen.
Zitat:im Zweifel macht das der Gerichtsvollzieher (gegen den wirst du nicht mit Hausverbot ankommen)
Der Gerichtsvollzieher entscheidet nicht, was zu hoch ist und was nicht. Der hat seine 12 Monate Spielraum. Mehr nicht. Dennoch: Eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist auch rechnerisch günstiger. Ansonsten macht der GV exakt nichts, sollte nichts pfändbar sein. Denn der kann und darf auch nichts erzwingen.
Dass der GV natürlich vorbei kommen darf und man gegen ihn kein Hausverbot aussprechen kann, bedeutet trotzdem nicht, dass man sich einen Inkasso-Außendiensteinsatz gefallen lassen muss. Die haben nichts zuhause verloren, so einfach ist das.
Schon merkwürdig, dass ihr diesen Unsinn verteidigt. Es gibt klare Gesetze und Regeln und das ständige Unterlaufen dieser Gesetze durch Inkassos ist ein echtes Problem. Denn was wird denn passieren? Was haben wir hier im Forum schon für Fälle gehabt? Da wird man bedrängt, bedroht und zu Unterschriften genötigt und hinterher hat man hunderte Euros Gebühren anerkannt, die dem Inkasso niemals zustehen. Denn den Außendienst-Einsatz, wer bezahlt das denn? Die arbeiten doch nicht kostenlos. Die sind hunderte Euros teurer als ein GV.
-- Editiert von mepeisen am 23.12.2018 15:26
Hallo mepeisen,
Wie gesagt würden die Besucher nicht gegen ein Hausverbot verstoßen.Zitat:Doch, liegt sie. Hausverbot ist Hausverbot. Und wer trotzdem kommt, der wird sich dann verantworten müssen.
Ich finde es eher merkwürdig, dass du hier immer pro-Schuldner auftrittst.Zitat:Schon merkwürdig, dass ihr diesen Unsinn verteidigt.
Ich schreibe hier in der Regel neutral und möchte die gerechte Lösung für alle (nicht unbedingt für den Fragesteller, ich bin ja nicht sein Anwalt).
Bei unseriösen Forderungen (allen voran der Fitnessstudio-Fall) bin ich voll bei dir - aber nicht grundsätzlich. Was ist denn so schlimm daran, dass Gläubiger ihre berechtigten Forderungen auch eintreiben?
Stefan
Zitat:Wie gesagt würden die Besucher nicht gegen ein Hausverbot verstoßen.
Nun, Gerichte sehen das mitunter anders. Habe jetzt keine Lust mehr, so spät ein passendes Urteil zu suchen. Deswegen "nur" die passende Anwaltsmeinung aus der Nachbarschaft: https://www.frag-einen-anwalt.de/Inkassodienst-schickt-Aussendienstmitarbeiter-Wie-kann-ich-das-ganz-unterbinden--f111449.html
Zitat:Ich finde es eher merkwürdig, dass du hier immer pro-Schuldner auftrittst.
Ja, ich bin natürlich ein Stück weit Pro-Schuldner ausgerichtet. Allerdings nur bis zu dem Punkt, der sich basierend auf den Gesetzesregelungen ergibt. Zumindest solange sich Inkassos alle Mühe geben, das zu unterwandern. Ich empfehle niemandem, einfach aus Prinzip gegen Inkassos zu sein. Ich empfehle niemandem, berechtigte Forderungen einfach aus Prinzip nicht zu zahlen.
Aber es ist einfach: Niemand muss den Gläubiger oder Gläubigervertreter zuhause rein lassen. Und hält sich der Gläubiger nicht an dieses Verbot, dann muss er halt die Konsequenzen spüren.
Zitat:Was ist denn so schlimm daran, dass Gläubiger ihre berechtigten Forderungen auch eintreiben?
Die Gläubiger haben dafür die gesetzlich vorgesehenen Mittel. Die reichen im Normalfall auch aus und tun sie das nicht, weil jemand unter der Freigrenze lebt, dann ist es halt so. Dann hat ein Gläubiger das zu akzeptieren und nicht über Außendienst-Einsätze Panik und Druck zu erzeugen. Ich sage ja nichts bei "Profi-Schuldner", die ihre Vermögen verstecken. Weise auch gerne drauf hin, dass so etwas genauso eine Straftat darstellt. Aber so viele "Profi-Schuldner" gibt es einfach nicht. Dieses Argument mit den "Profi-Schuldnern" ist Schwachsinn, da kaum vorkommend.
Oft genug dient der Außendiensteinsatz nur den Zwecken, die ich oben genannt habe. Und ich kenne zu viele Fälle mittlerweile, in denen so ein Außendiensteinsatz Panik erzeugt hat. Wo Leute dann ihr letztes Hemd bezahlen, obwohl sie schon in Grund und Boden gepfändet wurden. Dass Leute aus Panik vor weiteren Außendiensteinsätzen dann ihre Miete nicht mehr zahlen und davon Schulden abbezahlen u.ä. Wo sie sich auch gesundheitlich kaputt machen aus Panik.
Tja. Wenn Inkassos sich an die Gesetze halten würden.....
Dann würden wir hier nicht über Hausverbote diskutieren. Ein Außendiensteinsatz ergibt 0 Sinn.
-- Editiert von mepeisen am 23.12.2018 23:37
Hallo,
Ich hab' das jetzt nur überflogen, aber dort geht es doch um eine Unterlassungserklärung, oder? Das ist etwas anderes als ein Hausverbot (auch wenn manche das entsprechend umdeuten würden).Zitat:Deswegen "nur" die passende Anwaltsmeinung aus der Nachbarschaft:
Ich hatte den TS ja gefragt, ob er in einer Mietwohnung lebt. Und wenn das so ist dann kann er kein Hausverbot für den Hausflur aussprechen. Und mehr wird ein Aussendienstmitarbeiter nicht betreten, ergo kein Verstoß gegen das erteilte Hausverbot.
Richtig, niemand muss jemanden reinlassen (vom Gerichtsvollzieher mal abgesehen, aber das hatten wir ja schon).Zitat:Aber es ist einfach: Niemand muss den Gläubiger oder Gläubigervertreter zuhause rein lassen. Und hält sich der Gläubiger nicht an dieses Verbot, dann muss er halt die Konsequenzen spüren.
Nur was meinst du mit "nicht an das Verbot halten"? Wenn der Besuch widerrechtlich in die Wohnung eindringt? Das wäre natürlich Hausfriedensbruch.
Die reichen leider überhaupt nicht aus.Zitat:Die Gläubiger haben dafür die gesetzlich vorgesehenen Mittel. Die reichen im Normalfall auch aus
Es ist vielfach klarer Betrug gegeben (insbesondere Eingehungsbetrug). Leider werden diese Straftaten viel zu selten verfolgt/bestraft, ja sogar noch geschützt durch die Gesetze auf die du dich berufst.
Ich sehe da absolut kein Gleichgewicht.
Stefan
Zitat:Ich hab' das jetzt nur überflogen, aber dort geht es doch um eine Unterlassungserklärung, oder?
Zugegeben, ja. Aber etwas versteckt steht da auch, dass das Nicht-Achten eines Hausverbotes einen Hausfriedensbruch darstellt.
Zitat:Und wenn das so ist dann kann er kein Hausverbot für den Hausflur aussprechen.[…]Nur was meinst du mit "nicht an das Verbot halten"? Wenn der Besuch widerrechtlich in die Wohnung eindringt? Das wäre natürlich Hausfriedensbruch.
Natürlich nicht so ohne Weiteres. Allerdings gibt es keinen Grund, warum ein Inkasso-Außendienst dann auftauchen sollte bzw. im Hausflur beispielsweise vor der Wohnungstüre bleiben sollte. Einfach so. Als Freizeitbeschäftigung. Es sei denn, sie haben dort noch andere "Kunden". Das Herumlungern im Flur, direkt vor dem Eingang, das könnte ggf. die Polizei selbst dann dazu bringen, ein Platzverbot auszusprechen. Denn das könnte auch alles noch in andere Bereiche reinreichen, beispielsweise Nötigung. Es gibt Gerichte, die schon darin eine Nötigung sahen, wenn ein Außendienst mit falscher Wortwahl trotz Verbotes angekündigt wurde (obwohl er nie erschien).
Zitat:(vom Gerichtsvollzieher mal abgesehen, aber das hatten wir ja schon).
Streng genommen nicht mal diesen. man muss halt damit leben, dass er dann mit Exekutiv-Unterstützung (Polizei) und Schlosser, sowie Gerichtsbeschluss zur zwangsweisen Wohnungsöffnung wiederkommt :-)
Zitat:Es ist vielfach klarer Betrug gegeben (insbesondere Eingehungsbetrug). Leider werden diese Straftaten viel zu selten verfolgt/bestraft, ja sogar noch geschützt durch die Gesetze auf die du dich berufst.
Mal abgesehen davon, dass diese Argumentation völliger Quatsch ist (Trennung Zivilrecht/Strafrecht). Es gibt immer Grenzen. Du kannst meinetwegen diskutieren, dass die Verfolgung zu lasch ist, ja. Deine Meinung, habe ich eine andere. Du kannst gerne diskutieren, dass die Freigrenzen zu lasch sind. Deine Meinung, ich habe eine andere.
Aber was du hier tust, ist das pauschale Unterwandern von Gesetzen damit zu rechtfertigen und als erlaubt zu definieren, dass in Einzelfällen aus strafrechtlicher Hinsicht zu lasch gegen einen Schuldner vorgegangen wird? Seit wann bestimmen Gläubiger, wie das Strafrecht anzuwenden ist? Seit wann ist eine zu lasche strafrechtliche Bestrafung von Personen eine Rechtfertigung, Selbstjustiz zu üben? Wenn du damit kommst, dann haben Inkassos selbst massivste Probleme, denn gerade das im Masseninkasso übliche echte/unechte Factoring stellt streng genommen auch einen gewerblichen Betrug dar, wenn vom Inkasso vorgelogen wird, dem Gläubiger sei mit Inkassokosten ein Schaden (!!!) entstanden. Du weißt bestimmt, was ich meine.
Als erfahrener User hier hätte ich von dir etwas mehr Nachdenken erwartet. Überlege nochmal, was du da geschrieben hast. Meinst du das wirklich ernst?
Ansonsten verrate ich dir aber mal was. Meine Meinung ist, dass die Inkassobranche ja von einem Gewinnrekord zum nächsten rennt. Wenn es ständig so viele Profi-Schuldner gäbe, die sowieso nie bezahlen, wie passt das zusammen? Auf welchem Rücken werden diese Milliarden-Gewinne erzeugt? Sicher nicht auf dem Rücken der vielen H4-Empfänger, die unterhalb der Freigrenze leben und bei denen auch auf Jahre hin nichts zu holen ist. Ich verrate dir mal, wo das herkommt. Die Masse an Schuldnern sind die, die mal beim Umzug mit Kontowechsel den Überblick verloren haben. Die mal kurzfristig einen ungeplanten Engpass haben, weil vielleicht das Auto kaputt ging und sie nicht wie zu Omas Zeiten ein Sparbuch haben. Die Masse an Schuldnern sind die, die zuvor von Gläubigern mit "0% Finanzierungen" und anderem Quatsch so sehr benebelt wurden, dass sie gar nicht merken, wie sehr sie am finanziellen Anschlag auf Pump leben.
Und nicht unterschätzen darfst du diejenigen, die relativ plötzlich mit Arbeitslosigkeit konfrontiert werden und sei es nur für einen Monat. Oder wo der Chef mal das Geld nicht sofort wie geplant zahlt. Wer am Anschlag lebt, bei dem braucht nur mal kurz was schief gehen, dann bricht das Kartenhaus zusammen und der Inkassohammer mit Verdreifachung/Vervierfachung kleiner Schuldbeträge erzeugt sofort eine extrem schnell drehende Schuldenspirale.
Es gibt solche und solche, aber ich bin der festen Überzeugung, dass Inkassos in vielen Fällen ein kurzfristiges Problem, was früher durch direktes Reden mit Gläubigern lösbar war, tatsächlich erst extrem verschlimmert.
Tja, die Welt ist bunt. Es gibt nicht nur schwarz/weiß. Nicht jeder, der an ein Inkasso gerät, ist automatisch einer, der sich des Eingehungsbetrugs schuldig gemacht hat.
-- Editiert von mepeisen am 24.12.2018 08:12
Ich verteidige Unsinn nicht. Bitte unterscheide doch.ZitatSchon merkwürdig, dass ihr diesen Unsinn verteidigt. :
Der TE will eine (womöglich berechtigte) Forderung wegen der Ratenhöhe nicht begleichen.
Um das zu *besprechen*, kündigt die Inkasso einen Hausbesuch an.
Na und?
Als Wohnungsmieter oder Eigentümer dürfte der TE sehr wohl auch ohne eine solche alberne Mail in der Lage sein, sein Hausrecht auszuüben.
Man empfängt solchen Besuch einfach nicht.
ZitatDu musst die Tür nicht öffnen, und erst recht niemanden reinlassen. :
Warum machst du eigentlich aus relativ einfachen Fragen immer ein Resümee aller Möglichkeiten und aller deiner schon erlebten Fälle?
Dann unterscheide du doch. Es gibt da nichts zu besprechen. Wenn er nicht zahlen kann/will, dann kann/will er nicht. entweder, es wird zwangsweise abgenommen (gepfändet) oder, wenn das nicht möglich ist, gar nichts unternommen.
Zitat:Warum machst du eigentlich aus relativ einfachen Fragen immer ein Resümee aller Möglichkeiten und aller deiner schon erlebten Fälle?
Weil ich weiß, wie Inkassos ticken und wie solche "Gespräche" ablaufen. Und der TE will das nicht, was sein gutes Recht ist. Da muss man sich nicht hinstellen und schreiben, so etwas für Heiterkeit sorgt. Der TE liest in so einem Satz, dass er falsch liegt. Tut er aber nicht. Darum geht es mir.
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