EOS DID Forderung (Telekom aus 2005, vierstellig) auf Rechtmäßigkeit / Verjährung prüfen

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fragender81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS DID Forderung (Telekom aus 2005, vierstellig) auf Rechtmäßigkeit / Verjährung prüfen

Hallo zusammen,

ich habe mich zwar schon etwas eingelesen, könnte in vorliegendem Fall dennoch einmal Hilfe bzw. einen Rat aus dem Forum gebrauchen.

Kürzlich erhielt ich ein Forderungsschreiben der EOS DID (es geht um Schulden der Telekom aus dem Jahre 2005, inzwischen ein angeblich mittlerer vierstelliger Betrag)

Eine Schufa Auskunft habe ich mir bereits im Vorfeld besorgt, finden konnte ich darin jedoch nichts.
Also wollte ich der Sache auf den Grund gehen und habe die EOS DID nun schriftlich via Einschreiben um die Zusendung einer Titelkopie, Abtretungserklärung, Forderungsaufstellung, Rechnungskopien etc. gebeten, um die Rechtmäßigkeit der Forderung überhaupt erst einmal prüfen zu können.

Aber statt mir einen für mich nachvollziehbaren Titel in Kopie zuzusenden (mögliches Mahnverfahren / Vollstreckungsbescheid) haben sie mir jetzt (nach 1-2 Monaten) einfach folgendes gesendet:

a) Haushaltsbogen 2-seitig (Formular in welches ich Daten zu meiner Person, Berufsstand, Einnahmen, Ausgaben, sowie welche Verbindlichkeiten und welche Ratenhöhe ich bereit wäre zu zahlen, eintragen soll und Erklärung dass ich diese Angaben freiwillig leiste!)
b) Forderungsaufstellung 6-seitig (Ausdruck wohl aus Ihrem eigenen System von 2005 bis 2019 wie sich die Schulden aufsummiert haben sollen, im wesentlichen 4-Seiten komplett aus Zinspositionen)
c) Ein Anschreiben 1-seitig mit folgendem Text:

Zitat:
"Forderung Telekom Deutschland GmbH von zzt EUR X.XXX,XX

Sehr geehrter Herr X,

beiliegend übersenden wir Ihnen eine Kopie des Schuldtitels.

Der Titel besagt, dass der Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist und frühestens nach 30 Jahren verjährt. Für Einwände gegen das Grundgeschäft ist es jetzt zu spät.

Außerdem bitten wir Sie, den beigefügten Haushaltsbogen auszufüllen und und umgehend zurückzusenden.

Wir schlagen vor, dass Sie sich innerhalb der nächsten 7 Tage mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam klären können, wie die Forderung am besten ausgeglichen wird.

R u f e n S i e u n s e i n f a c h a n! (fett gedruckt)

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Freundliche Grüße,

Unkenntliche Unterschrift
Anlage/n."



Ich bin nur Laie, und bin mit meinem Latein am Ende, ich kann irgendwie nicht richtig deuten ob da jetzt tatsächlich noch was dran ist oder nicht. Stutzig macht mich dass sie darauf verweisen bzw. behaupten eine Kopie des Schuldtitels (welchen ich so gerne gesehen hätte) mitgeschickt zu haben, jedoch keiner in der Anlage dabei war, auch keinerlei Verweis auf irgend ein mögliches Aktenzeichen etc. (auch wenn in deren Forderungsaufstellung Positionen aufgelistet sind, wie zB. 2005 Gerichtskosten Mahnbescheid 32,50 Euro, mehrmals Gerichtsvollzieherkosten 15,50 Euro, mehrmals Adressermittlungskosten 2-8 Euro, mehrmals RA Kosten eidesstattliche Versicherung 16 Euro + der Rest alles nur Zinsen) Weiterhin erscheint mir der Schreibstil gegen Ende des Anschreibens vielmehr als Bettelbrief mit "wir bitten Sie" und "Wir schlagen vor" und "Forderungen am besten ausgeglichen" (Ich persönlich würde da eine wesentlich härtere Sprache/Gangart wählen wenn denn da etwas dran wäre im Sinne von Schuld/Schulden etc.)

Über eine Einschätzung von erfahreneren Usern würde ich mich sehr freuen.

Denn ich persönlich glaube vielmehr - dass wenn diese Schulden tatsächlich mal bestanden haben sollten - diese längst verjährt wären, und hier möglicherweise einfach auf gut Glück weiter gefordert wird.

Gerne würde ich evtl. in Erwähnung ziehen, mir eine Auskunft beim Amtsgericht / Mahngericht etc. einzuholen, aber wo mache ich das am Besten? An meinem eigenen Wohnsitz oder am Geschäftssitz der Telekom oder dem Geschäftssitz der EOS? Denn wenn die mir schon keine Kopie schicken wollen, muss ich mich wohl selbst kundig machen. Oder sollte ich einfach alles ignorieren`und nichts mehr machen?

Mir geht es vornehmlich darum herauszufinden ob ich denn wirklich noch etwas zahlen muss!?

Danke im Voraus für jegliche Hilfe/Ratschläge/Anregungen etc.


-- Editiert von Fragender81 am 09.01.2020 21:54

-- Editiert von Fragender81 am 09.01.2020 21:55

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

EOS versucht wohl die Masche zu perfektionieren.

Du kannst nun entweder beim zuständigen Gericht (AG Hamburg) eine Beschwerde einreichen.

So ein Beschwerdeverfahren kostet nichts (außer Briefporto). Ich würde dem Gericht schreiben, dass sie sich trotz Aufforderung weigern, den Titel zu benennen oder in Kopie vorzulegen. Dass du vermutest, der Titel sei nicht korrekt zugestellt, aber dagegen nicht vorgehen kannst, weil du das Aktenzeichen und den Titel nicht kennst. Das ist gewiss ein Verstoß gegen §11a RDG und daher sollen sie doch bitte ein Bußgeld aussprechen. Ich würde auch erwähnen, dass sie behauptet haben den Titel dazuzulegen, da aber nichts drin war. Dass du aufgrund der vielen berichte im Internet glaubst, dass dies eine Masche ist.

Ab diesem Zeitpunkt wird dich EOS dann auch deutlich ernster nehmen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Was ich nicht verstehe... genauso wenig in Bezug auf meinen Post oder einen anderen hier:

https://www.123recht.de/forum/inkasso/Forderung-EOS-Deutscher-InkassoDienst-__f567067.html

oder

https://www.123recht.de/forum/inkasso/EOS-Schreiben-20122019-__f566384.html

Warum schicken die nicht einfach ne Kopie des Titels / Forderungsübergang / detaillierte Forderungsaufstellung? Weil Sie keinen vollstreckbaren Titel haben oder nur, um den angeblichen Schuldner zu gängeln oder zu nerven?

Grüße
toschm

-- Editiert von toschm am 10.01.2020 13:51

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich vermute, dass sie A) die Überprüfung erschweren wollen. Viele geben vielleicht entnervt auf und zahlen einfach. Damit dann womöglich auch einiges, was eher unnötig wäre, wie verjährte Zinsen o.ä.

B) Vermutlich wissen die gerade bei Personenverwechslung ganz genau, was sie tun und wollen auch hier die Überprüfung erschweren.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragender81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du kannst nun entweder beim zuständigen Gericht (AG Hamburg) eine Beschwerde einreichen.

So ein Beschwerdeverfahren kostet nichts (außer Briefporto). Ich würde dem Gericht schreiben, dass sie sich trotz Aufforderung weigern, den Titel zu benennen oder in Kopie vorzulegen. Dass du vermutest, der Titel sei nicht korrekt zugestellt, aber dagegen nicht vorgehen kannst, weil du das Aktenzeichen und den Titel nicht kennst. Das ist gewiss ein Verstoß gegen §11a RDG und daher sollen sie doch bitte ein Bußgeld aussprechen. Ich würde auch erwähnen, dass sie behauptet haben den Titel dazuzulegen, da aber nichts drin war. Dass du aufgrund der vielen berichte im Internet glaubst, dass dies eine Masche ist....



Erstmal danke Euch für Eure kostbare Zeit fürs lesen und auch für eure Einschätzung. (mepeisen und toschm)

Mit der Beschwerde klingt zwar gut, aber ich kann es leider auch nicht beweisen, dass sie tatsächlich keine Titelkopie mitgeschickt haben, es wäre wohl Aussage gegen Aussage, denn immerhin haben Sie ja im Anschreiben erwähnt dass die Titelkopie in den Anlagen beiliegend sei, das Fehlen kann ich nicht nachweisen, also würde alles auf einer von mir nicht nachweisbaren Behauptung beruhen. Es erscheint mir schlecht eine Beschwerde lediglich darauf aufzubauen + weiteren Vermutungen (auch wenn diese Handlungsweise sicherlich plausibel wäre aus Sicht der EOS). Der einzige Fallstrick wäre tatsächlich, wenn es überhaupt gar keinen Titel gäbe, dann hätten die sich aber -wirklich- ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, bzw. wären der dreisten Lüge überführt.

Für mich stellt sich nun die Frage wie ich für mich weiter vorgehen sollte um erstmal Klarheit zu erlangen? Nochmalig EOS DID kontaktieren und das gleiche schon wieder fragen erscheint mir keine Lösung. bzw. nochmals nachfragen nach Kopie/Aktenzeichen... ?

Oder sollte ich doch bei einem Amts-/Mahngericht anfragen und um mögliche Titelauskünfte bitten? Welches Gericht wäre da das für mich in diesem Fall zuständige? Das beim Sitz der Telekom, der EOS, oder das an meinem Wohnsitz?

Danke im Voraus und großes Lob für eure Hilfebereitschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du musst nichts beweisen. Das sind keine regulären Gerichtsverfahren. Es ist aber wichtig, sich zeitnah mit eben diesem Argument zu beschweren. Denn sonst laufen im Hintergrund Fristen los. Das ist das Schlimme an der Masche. So kannst du wenigstens später belegen, dass du dich beschwert hast darüber. Was das Wert ist, muss man sehen. Wieso solltest du dich beschweren, wenn sie die Kopie mitgeschickt hätten?

Zitat:
Oder sollte ich doch bei einem Amts-/Mahngericht anfragen und um mögliche Titelauskünfte bitten? Welches Gericht wäre da das für mich in diesem Fall zuständige? Das beim Sitz der Telekom, der EOS, oder das an meinem Wohnsitz?

Als Mahngericht das am Sitz des Gläubigers. Aber ohne Aktenzeichen wirst du da nicht sonderlich weit kommen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ich schliesse mich hier mepeisen vollkommen an.
Das hat nichts mit beweisen zu tun, sondern einfach nur mit der Tatsache , dass die nicht einfach versuchen auf Dich Druck auszuüben.
Auch das mit der dreisten Lüge ist Absicht, am Ende wird dann einfach behauptet, dass es sich um eine Verwechslung oder ein Versehen handelt.

Vielleicht zum Verständnis:
Die haben ohne Ende alte Forderungen von Seiler aufgekauft, welche bei denen als "zur Zeit nicht beitreibbar gelten".
Dies im wahrsten Sinne für einen Appel und ein Ei.
Es gehen derzeit jede Menge von diesen Schreiben dieser Art raus.
Die Akten dazu hat sich nie jemand angesehen, mit Sicherheit weiss auch keiner wo diese sind.
Das ist der Hintergrund dazu.

Deswegen ist das konsequente Beschweren beim Aufsichtsgericht wichtig. im RDG ist klar geregelt was der Begehrende beibringen muss bereits beim ersten Brief.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Fragender81):
Zitat (von mepeisen):
Du kannst nun entweder beim zuständigen Gericht (AG Hamburg) eine Beschwerde einreichen.

So ein Beschwerdeverfahren kostet nichts (außer Briefporto). Ich würde dem Gericht schreiben, dass sie sich trotz Aufforderung weigern, den Titel zu benennen oder in Kopie vorzulegen. Dass du vermutest, der Titel sei nicht korrekt zugestellt, aber dagegen nicht vorgehen kannst, weil du das Aktenzeichen und den Titel nicht kennst. Das ist gewiss ein Verstoß gegen §11a RDG und daher sollen sie doch bitte ein Bußgeld aussprechen. Ich würde auch erwähnen, dass sie behauptet haben den Titel dazuzulegen, da aber nichts drin war. Dass du aufgrund der vielen berichte im Internet glaubst, dass dies eine Masche ist....



Erstmal danke Euch für Eure kostbare Zeit fürs lesen und auch für eure Einschätzung. (mepeisen und toschm)

Mit der Beschwerde klingt zwar gut, aber ich kann es leider auch nicht beweisen, dass sie tatsächlich keine Titelkopie mitgeschickt haben, es wäre wohl Aussage gegen Aussage, denn immerhin haben Sie ja im Anschreiben erwähnt dass die Titelkopie in den Anlagen beiliegend sei, das Fehlen kann ich nicht nachweisen, also würde alles auf einer von mir nicht nachweisbaren Behauptung beruhen. Es erscheint mir schlecht eine Beschwerde lediglich darauf aufzubauen + weiteren Vermutungen (auch wenn diese Handlungsweise sicherlich plausibel wäre aus Sicht der EOS). Der einzige Fallstrick wäre tatsächlich, wenn es überhaupt gar keinen Titel gäbe, dann hätten die sich aber -wirklich- ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, bzw. wären der dreisten Lüge überführt.

Für mich stellt sich nun die Frage wie ich für mich weiter vorgehen sollte um erstmal Klarheit zu erlangen? Nochmalig EOS DID kontaktieren und das gleiche schon wieder fragen erscheint mir keine Lösung. bzw. nochmals nachfragen nach Kopie/Aktenzeichen... ?

Oder sollte ich doch bei einem Amts-/Mahngericht anfragen und um mögliche Titelauskünfte bitten? Welches Gericht wäre da das für mich in diesem Fall zuständige? Das beim Sitz der Telekom, der EOS, oder das an meinem Wohnsitz?

Danke im Voraus und großes Lob für eure Hilfebereitschaft.


Deinen Hinderungsgrund, eine Beschwerde zu schreiben verstehe ich total gut.

Dir ergeht es wie vielen, die so ein Schreiben erhalten, unter anderen gehöre ich dazu.

Gerade das "Füße Stillhalten" und bezahlen fördert jedoch die Art und Weise, wie Inkasso Unternehmen an der Grenze der Legalität operieren. Sie finden heraus, wie sie am effektivsten Geld eintreiben, wenn sich niemand zur Wehr setzt.

Ich habe die Dreistigkeit des DID im aktuellen Fall nicht weiter toleriert und setze mich zur Wehr! Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass unseriös gearbeitet wird, tu es kund. Nur so entsteht ein Prozess, dass auch mit Schuldnern respektvoll umgegangen wird.

Ein kleiner Aufruf (-;

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):


Vielleicht zum Verständnis:
Die haben ohne Ende alte Forderungen von Seiler aufgekauft, welche bei denen als "zur Zeit nicht beitreibbar gelten".
.


Das kann so eigentlich nicht passieren. Wenn Forderungen gekauft werden, muss eine Abtretung erfolgen.

Du magst Recht haben, dass DID sich alte Forderungen erkauft hat und eine Vollmacht, diese auch einzutreiben.

Mitspielen müßte in diesem Fall jedoch der Forderungseigner, wenn es sich nicht um eine Unterbevollmächtigung handelt. Dann müssen zwei Vollmachten vorgelegt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Das kann so eigentlich nicht passieren.

Aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht.

Aus praktischer Sicht schon. Denn der Knackpunkt ist und das steht in den alten Jahresberichten der großen Konzerne: Die Forderungen werden schon bei Entstehen an "eine Bank" abgetreten. Da stehen tatsächlich diese zwei Worte: "eine Bank". Man bejubelt für die eigenen Aktionäre den Umstand, dass man 0 Zahlungsausfallrisiko hätte, da von Anfang an alles an "eine Bank" abgetreten ist.

Wer nun "eine Bank" ist, das kann man nur spekulieren. Ich vermute dahinter eben entsprechend große Geldpools der Inkasso-Konzerne. Arvato beispielsweise hat dafür eine eigene GmbH, quasi ohne Angestellten. Die verwalten nur das Geld. Übrigens passt dazu auch, dass man von einigen Support-Mitarbeitern immer wieder mal zu hören bekommt: "Wir haben damit nichts mehr zu tun, das entscheidet das Inkasso." Aus rechtlicher Sicht ergibt das ja 0 Sinn, denn bis zur echten Abtretung bleibt ja die Gläubigerin immer Herrin des Verfahrens.

Da das aber nun bereits von Anfang an abgetreten ist, ist es aber rechtlich gar nicht mehr möglich, zu behaupten, man würde für die Telekom eine Forderung eintreiben. Man müsste stattdessen von Anfang an eine Forderung für "eine Bank" eintreiben. Da man da aber dann in diese ganze Konzerninkasso- und Factoring-Argumentation rutscht, hat man ein riesiges Problem geschaffen: Wenn man rechtskonform handelt, dürfte man keine Inkassokosten mehr fordern und muss offen legen, wem diese Forderung eigentlich gehört. Die Formulierung hat sich mittlerweile geändert, aber immer noch gibt es viele Milliarden, die direkt per Factoring abgewickelt werden mit nicht namentlich genannten "Banken". Im Geschäftsbericht gibt es dazu mehrere Seiten.

Meiner Meinung nach ist das ein groß angelegter gewerblicher Betrug durch die diversen großen Inkassokonzerne. Die Beweise liegen auch durchaus vor. Die Jahresberichte sind öffentlich. Diese Einschätzung teilen durchaus Strafrechtsexperten. Dummerweise hat die entsprechende Staatsanwaltschaft die Ansicht, dass der Betrug zwar in sich schlüssig wäre, aber zu schwierig nachzuweisen. Offenbar reicht alleine die Angabe der Telekom, dass man im großen Stil eigene Forderungen über Factoring verkauft, nicht aus, um wenigstens vernünftig zu ermitteln. Das ist frustrierend.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:

Meiner Meinung nach ist das ein groß angelegter gewerblicher Betrug durch die diversen großen Inkassokonzerne. Die Beweise liegen auch durchaus vor. Die Jahresberichte sind öffentlich. Diese Einschätzung teilen durchaus Strafrechtsexperten. Dummerweise hat die entsprechende Staatsanwaltschaft die Ansicht, dass der Betrug zwar in sich schlüssig wäre, aber zu schwierig nachzuweisen. Offenbar reicht alleine die Angabe der Telekom, dass man im großen Stil eigene Forderungen über Factoring verkauft, nicht aus, um wenigstens vernünftig zu ermitteln. Das ist frustrierend.


Du sprichts mir aus der Seele.

Der geschäftsmäßige Betrug schwirrt seit Tagen in meinem Kopf!

Gerade bei der Schilderung von Toschm, wo eine Vollmacht vorliegt, glaube ich fest daran, dass es sich eigentlich um eine bereits abgetretene Forderung handelt. Hinweis gibt, dass die Forderung gar nicht im System der Telekom vorliegt.

Man könnte folgendes versuchen, was meinst Du:
Ich lasse mir beim titulierten Forderungseigner eine Aufstellung geben, die mich bezogen auf die titulierte Forderung freispricht. Diese Aufstellung schicke ich an das Gericht und beantrage, die Titulierung zu löschen.

Damit verschiebe ich die Problematik an das Inkasso und das verliert seine Geschäftsidee.

Meinst Du, dass das funktioniert? Ich will es nämlich probieren.

-- Editiert von peterpan34 am 16.01.2020 11:58

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nein, reines Wunschdenken.
Genauso wie die Sache mit der Vollmachten. Der Nachweis, dass da irgendwas nachträglich eingefügt wird, wird dir nicht gelingen, ganz abzusehen davon, das Vollmachten auch zunächst mündlich erteilt werden können.

-- Editiert von The Mentalist am 16.01.2020 12:45

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Nein, reines Wunschdenken.
Genauso wie die Sache mit der Vollmachten. Der Nachweis, dass da irgendwas nachträglich eingefügt wird, wird dir nicht gelingen, ganz abzusehen davon, das Vollmachten auch zunächst mündlich erteilt werden können.

-- Editiert von The Mentalist am 16.01.2020 12:45


Und wie kann ich die titulierte Forderung löschen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Solange du keinen formalen Grund hast, wie eine falsche Zustellung, im Prinzip gar nicht.

Und solange man keinen Staatsanwalt findet, der den Anfangsverdacht nicht nur bestätigt, sondern auch mal ermittelt und Dinge in Bewegung setzt, wird man auch an der strafrechtlichen Front nicht vorwärts kommen.

Davon abgesehen, dass dies nichts an der eigentlichen Hauptforderung ändert.

-- Editiert von mepeisen am 16.01.2020 13:37

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Also ich lass mir jetzt jedenfalls von AXA ein Forderungsabbild zusenden und werde damit versuchen, bei Gericht die Titulierung löschen zu lassen.

Danach melde ich mich wieder. Wahrscheinlich vorher, weil das ein paar Wochen andauern wird.

0x Hilfreiche Antwort

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