EOS - DID INKASO DIENST

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS - DID INKASO DIENST

Ich habe auch eine Zahlungsaufforderung bekommen und zwar von 2003 habe nicht reagiert jetzt haben sie eine Zahlungsaufforderung an meinen Arbeitgeber geschickt. Dürfen die daß und muss er zahlen. Bin mit meinen nerven am ende. Bitte um Hilfe

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Forderung tituliert ?

Mehr Infos zur Forderung bitte

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Angeblich habe ich etwas unterschrieben 2002 Forderung stammt von AXA die wissen aber von nichts mehr

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie genau war denn das Schreiben an dich formuliert? Was genau hat denn dein Arbeitgeber erhalten?

Der muss entweder einen Vollstreckungstitel oder ein vollsteckbares Urteil erhalten haben. Alternativ eine "Gehaltsabtretung". Kannst du da mal nachhaken, dass dir die Schreiben eventuell kopiert werden und du sie hier verlinken kannst? Dann kann man dir auch einen guten Rat geben.

Forderungen von 2002 sind, auch wenn du ein Schuldeingeständnis unterschrieben hast, zunächst einmal verjährt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ein schreiben aufgesetzt in dem ich alle Unterlagen anfordere. Dürfen sie meinem Arbeitgeber solch eine Forderung stellen das Geld zu überweisen Gruß Frank

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das kommt halt drauf an, was du unterschrieben haben sollst und wie der aktuelle Verfahrensstand ist.

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#6
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine gehaltsabtretung

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann darf sich der Gläubiger auch an den Arbeitgeber wenden. Ändert aber nichts dran, dass eine Forderung aus 2003 auch mit einer unterschrieben Gehaltsabtretung höchstwahrscheinlich verjährt ist.
Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen, dass er die Gehaltsabtretung ggf. nicht anerkennt wegen Verjährung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein Vollstreckungsbescheid vom 23.4.2002 .was ich unterschrieben habe weiß ich nicht mehr sind 13 Jahre her. Bitte um Rat

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es ist ein Vollstreckungsbescheid vom 23.4.2002

Der ist dann auch nicht verjährt. Ist was völlig anderes als eine Gehaltsabtretung. _._

Entscheide dich mal, was es ist.
Lass dir vom VB eine Kopie geben. Stimmt die Adresse auf dem VB? Hast du damals da gewohnt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Adresse stimmt hab immer da gewohnt. Aber die gehaltsabtretung haben sie meinem Arbeitgeber geschickt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mein Schreiben das ich wegschicke.

Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen :
- Tittelkopie
- Detailierte Forderungsaufstellung
- Gläubigervollmach gem. BGB174 bzw Abtretungsurkunde gem. BGB 410

- Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgäubigers

---------
Ist das so in Ordnung ?


Noch eine Frage : Haben sie Zugriff auf mein Konto oder können Sie es sperren Bitte um schnelle Antwort

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das mit den Vertragsunterlagen kannst du vergessen. Die muss niemand aufheben, wenn es einen Titel gibt.

Und solange du nicht weißt, ob es nun einen Titel gibt oder eine Gehaltsabtretung, kann niemand beantworten, ob sie dein Konto sperren können. Sollte eine Kontopfändung kommen, kannst du dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dann kannst du wenigstens über den Pfändungsfreibetrag verfügen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt beides ein Titel und eine Gehaltsabtretung soll ich jetzt zahlen

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schicke doch erst mal das Schreiben weg, damit du Titelkopie, Vollmacht usw. bekommst.
Dein Arbeitgeber wird der Gehaltsabtretung widersprechen oder will er pfänden?

Signatur:

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#15
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Gab es denn Gehaltstechnisch etwas zu Pfänden?
War die Pfändung fruchtlos?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb423069-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist noch nichts geschehen hab den Arbeitgeber zurück gehalten

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