EOS DID-Kosten berechtigt oder nicht?

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
ip421108-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS DID-Kosten berechtigt oder nicht?

Hallo,

Bitte um eure Hilfe.Die Frage ist ob alle Kosten berechtigt sind und ob das Vorgehen von EOS gerechts ist.
Es handelt sich um einen VB von 2005 was EOS abgekauft hat. Bis 2013 hat sich nichts getan und plötzlich kontaktieren Sie den Arbeitgeber und fordern eine Lohnabtretung.Ohne meines Wissen wurde diese zugestimmt und seit zwei Jahre fliesst Geld zu EOS. Es handelt sich um einen Ratenzahlungsvetrag von damals CC-Bank.Auf Auffordrung haben die nur eine Kopie vom damaligen Vetrag und von Titel geschickt.Keine Abtretugnsvollmacht oder detalierte Kostenaufstellung.Mir scheinen aber die Kosten und Zinsen zu hoch und ich frag mich wieso die solange gewartet haben....Kosten aufstocken?
Soll ich weiter zahlen oder einfach Anwalt nehmen und den Titel verlangen, da die Hauptforderung längst beglichen ist?

Forderung Santander Consumer Bank AG, vormals CC-Bank AG gegen .........

Hauptforderung EUR 1.847,04

Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin EUR 335,04
lnkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) EUR 258,40
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung EUR 18,00
Gerichts-Nollstreckungskosten EUR 15,90
Zinsen bis 27.08.2018 EUR 1.558,93

abzgl. seit dem 20.08.2006
geleistete Zahlungen EUR 3.140,00

Gesamtbetrag EUR 893,31

zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
auf die je weils restliche Hauptforderung.

Vielen Dank!

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Zitat:
Ohne meines Wissen

Das tauchte auf den Lohnzetteln also wirklich nicht auf?

Zitat:
Keine Abtretugnsvollmacht

Müssen die auch nicht. Wenn ein Titel vorliegt, kann auch normal gepfändet werden. Ohne dass du das erlaubst.

Zwar muss das über Gericht beantragt werden und es wäre fragwürdig, wenn das nicht geschehen ist. Aber das ist dann auch nur eine Formsache.

Anhand der Aufstellung kann man nicht so viel sagen. Auf jeden Fall dürfte einige Zinsen verjährt sein und gegen die müsste man IMHO auch vorgehen können. Allerdings stellt sich wirklich die Frage, wieso du all die Jahre nichts davon bemerkt hast. Dass du den ein oder anderen hunderter weniger hattest an Lohn, ist dir nicht aufgefallen? Nichts auf dem Lohnzettel?

Das Problem ist folgendes: Du hast das erst mal auf den ersten Blick 2 Jahre lang geduldet. Sich dann noch gegen verjährte Anteile zu wehren, da könnte der Zug einfach abgefahren sein.

Zitat:
Bisherige Kosten/Mahnkosten der Auftraggeberin EUR 335,04
lnkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) EUR 258,40
Anwaltsgebühren / Verfahrensvergütung EUR 18,00
Gerichts-Nollstreckungskosten EUR 15,90

Tauchen diese Kostenpunkte auch alle im Titel auf? Oder ist einer nachträglich hinzugedichtet worden?

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#2
 Von 
ip421108-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht auf dem lohnzettel....ich habs geduldet da anderes wichtig war-schwere Krankheiten bei mir und meine Frau, Kmapf ums Arbeitsplatz etc.Es ist soweit alles gut und bin endlich dazu gekommen.Im Titel steht:


HAUPTFORDERUNG: Darlehensrückzahlung gem. HF DARLEHENSRUECKZHLG vom 25.10.04 -1.847,04 EUR Anspruch aus Vertrag vom 11.11.03, für den das VerbrKrG / die §§ 491-504 BGB gelten; effektiver/anfänglich eff. Jahreszins 10,520 X,
KOSTEN WIE NEBENSTEHEND: 291,12 EUR
NEBENFORDERUNGEN: Inkassokosten 8,00 EUR
ZINSEN:
laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen: Zinsen von X5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus xxxXx1.847,04 EUR vom 25.10.04 bis 15.02.05--E35,10 EUR

SUMME**2.181,26 EUR
hinzu kommen weitere laufende Zinsen: Zinsen von *5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 1.847,04 EUR ab dem 16.02.05

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Dann würde im ersten Schritt mal EOS anschreiben. Aus strategischen Gründen würde ich die Abtretung so erst mal akzeptieren. Auch wenn das natürlich etwas blöd ist und rechtlich wohl nicht so richtig in Ordnung. Die haben einen Titel, können also pfänden.

"Werte EOS. Hinsichtlich der Forderung XYZ wollen Sie mir unverzüglich eine detaillierte Forderungsaufstellung vorlegen. In dieser werden sie sämtliche verjährten Zinsen selbstständig streichen. Darüber hinaus werden sie etwaige nicht titulierte Kostenpositionen ebenfalls streichen. Ich werde die Aufstellung dann prüfen und auf sie zurück kommen.
Da ich von einer Überbezahlung ausgehe, werde ich mir vorbehalten, das zu viel gezahlte Geld von Ihnen zurück zu fordern, sowie eine sofortige Herausgabe des Titels verlangen. Bei Weigerung werde ich via Anwalt ohne weitere Vorankündigung Vollstreckungsabwehrklage und Klage auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung einreichen. Sie haben 7 Tage Zeit."

Dann mal abwarten, wie sie reagieren. Gerade weil da offensichtlich erfundene Zusatzgebühren erhoben wurden, die gar nicht tituliert sind, dürfte man mit etwas Druck vermutlich zu einem gewissen Erfolg kommen. Ob man das zu viel gezahlte Geld zurück bekommt, das wage ich hier nicht zu sagen. Dazu fehlt noch etwas im Detail der Überblick.

Signatur:

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#4
 Von 
ip421108-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

ich werd`s probieren-hoffentlich klappts. Es geht nicht um dies ob die was erstatten oder nicht-hauptsache die zocken mich nicht ab.Gegen den Titel und Schulden hab ich nichts gegen-klar, die müssen abbezahlt werden.Nur meiner Meinung nach probieren die auch nicht titulierte Kosten zu kassieren und die sind auch im meisten Fälle übertrieben.Das nervt mich.

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#5
 Von 
ip421108-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Detalierte Forderung habe ich verlangt jedoch keine bekommen.Ich hab mich auf die Verjährung von Zinsen beruht und gerade hab ich diese per Mail bekommen:

Die hier geltend gemachte Forderung basiert auf einem Verbraucherdarlehensvertrag, daher verjähren titulierte Zinsen, die nach Titulierung entstandensind, erst nach 30 Jahren.

Wir stimmen Ihnen insoweit zu, dass Zinsen, die nach Titulierung entstanden sind gemäß § 197 Abs. 2 BGB nicht in 30 Jahren, sondern bereits nach drei Jahren zum Jahresende verjähren. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Forderung aus Verbraucherdarlehen. Für diese Forderung gibt es gesonderte gesetzliche Regelungen.

Die Verjährung der nach Titulierung entstandenen Zinsen auf Forderungen aus Verbraucherdarlehen richtet sich nach § 497 Abs. 3 Satz 4 BGB . Dort ist geregelt, dass für diese Forderungen die Regelung für Zinsen gemäß § 197 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet.

Wir sehen nunmehr Ihrem Zahlungsvorschlag bzgl. des Ausgleichs der Restforderung bis zum 23.11.2018 entgegen. Bei negativem Fristablauf setzen wir das Verfahren - ohne weitere Nachricht - fort.

Mit freundlichen Grüßen

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16123x hilfreich)

Zitat:
hauptsache die zocken mich nicht ab

Wenn ich korrekt überschlagen habe, wurdest du bereits kräftig abgezockt. Die Zinsen sind bei diesen Rahmenbedingungen für mich nicht erklärbar. Zumal im Titel, wenn ich das richtig sehe, nur 5% über Basiszins tituliert sind.

Die Begründung ist völliger Unsinn. Und das mit den 30 Jahren ist noch größerer Unsinn.

Ich würde folgendes antworten: "Wertes Inkasso. Ihre Ausführungen sind leider total falsch. Bei den Zinsen handelt es sich um Verzugszinsen, nicht um etwaige Kreditzinsen. Sie brauchen mich nicht für dumm verkaufen. Sie werden nochmals aufgefordert, die Forderungsaufstellung zu korrigieren. Andernfalls wird sie mittels Vollstreckungsabwehrklage korrigiert werden. Davon abgesehen erwarte ich noch immer eine Streichung der nicht titulierten und offenkundig frei erfundenen Gebührenpositionen."

Es gibt genug Gerichtsurteile, die das klar stellen. Ob man so deutlich wird oder nicht, sollte man ja sehen können.

Signatur:

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#7
 Von 
ip421108-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Merci!
ich werds heute abend rauschicken per Mail und mal schauen was zurückkommt:)Ich geb bescheid.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ip421108-58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen allerseits,

heut kam die Antwort von EOS:

abwicklung@eos-did.com

10:58 (vor 0 Minuten)


Von: EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Datum: 26.11.2018

Forderung der Firma Santander Consumer Bank AG


Herr XXX

.............

Deutschland

Forderungssaldo: 899.69 €

Sehr geehrter Herr XXX,

bezugnehmend auf Ihre Mail vom 06.11.2018 weisen wir darauf hin, dass § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB ausdrücklich vom Anspruch auf Darlehensrückzahlung insgesamt und nicht nur vom Anspruch auf Zahlung der rückständigen Raten spricht. Insofern sind in § 497 Abs. 3 Satz 4 BGB , wonach auf Zinsen die regelmäßige Verjährung KEINE Anwendung findet, auch die Verzugszinsen einbezogen.

Eine Verjährung ist daher nicht eingetreten.

Schließlich können wir keine "erfundenen" Gebührenpositionen feststellen, welche zu stornieren wären. Sollten Sie Einwände hierzu haben, bitten wir diese zu konkretisieren.

Ansonsten erwarten wir nunmehr den Ausgleich der o.g. Restforderung bis spätestens 10.12.2018.

Freundliche Grüße


Jetzt bloß die Frage-versuchen die das Geld einzutreiben oder spielen die tote Hose?!
Kann ich selber Vollstreckungsabwehrklage einreichen oder brauche ich einen Anwalt?
Danke!

-- Editiert von ip421108-58 am 26.11.2018 11:06

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