EOS DID Mahnbescheid unberechtigt

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Laredo75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
EOS DID Mahnbescheid unberechtigt

Guten Tag,

meine Mutter (81) erhält schon seit Jahren Schreiben von EOS, dabei geht es um eine Forderung der Santander Bank über eine Kreditkartenabrechnung, in Höhe von 10.563€(5.000€ Kredit + Inkassogebühren und Zinsen)

Die Kreditkarte soll meine Mutter 2011, online, bei der Bank beantragt haben, mit einem Verfügungsrahmen über 5.000€.
2013 übernahm, dann EOS die Forderung . Meine Mutter hatte noch nie eine Kreditkarte, keine online Erfahrung und damals eine Rente in Höhe von 780€.

Über die Jahre haben wir mehrmals der Forderung widersprochen, ohne Erfolg, auch eine Anwalt hat ein Schreiben aufgesetzt, keine Reaktion. Sogar ein Außendienstmitarbeiter von EOS war vor Ort und dieser sagte zu meiner Mutter "Die Sache ist Faul" und die solle ihm ein Hausverbot erteilen und dies auch EOS für zukünftige Besuche mitteilen.

Nun erhielt meine Mutter einen Mahnbescheid, diesem haben wir sofort vollumfänglich widersprochen. Ebenso hat auch EOS einen Widerspruch mit Begründung erhalten.

Es liegt seitens EOS nur der Kreditkartenvertrag vor, in welchem die angegebene Telefonnummer und Mail Adresse nicht zu meiner Mutter gehören. Kontoauszüge bzw. Nachweise wie die Kreditkarte belastet wurde, existieren nicht.

Aktuell bezieht meine Mutter eine Rente in Höhe von, 1.076€, eine Rechtsschutzversicherung hat sie nicht.

Hat jemand Erfahrung wie EOS mit solch einem Widerspruch umgeht, sofort Klage oder noch mal Schreiben an meine Mutter?

Sie hat jetzt doch etwas Angst, dass sie vor Gericht muss, sie hat Pflegestufe 2 und ist dementsprechend nicht gerade fit.

Evtl. hat wer ja noch andere Ideen was man da noch unternehmen könnte.


Besten Dank


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119981 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Laredo75):
Ebenso hat auch EOS einen Widerspruch mit Begründung erhalten.

Eventuell etwas voreilig...

Wortlaut der Begründung?



Zitat (von Laredo75):
Hat jemand Erfahrung wie EOS mit solch einem Widerspruch umgeht, sofort Klage oder noch mal Schreiben an meine Mutter?

Kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter / deren Anwalt das sieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Laredo75):
10.563€

Es herrscht Anwaltszwang, sofern Klage eingereicht wird.

Zitat (von Laredo75):
Kontoauszüge bzw. Nachweise wie die Kreditkarte belastet wurde, existieren nicht

Wenn auch EOS diese nicht beschaffen kann, werden sie wohl keine Klage einreichen.

Ich würde abwarten was passiert und was noch kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7201 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ich würde abwarten was passiert und was noch kommt


Sehe ich auch so. Und so lange auch nichts schreiben oder Kontakt aufnehmen.... Wenn die sich melden: Ab zum Anwalt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn die sich melden: Ab zum Anwalt

Solange nur das übliche Schreiben mit der Aufforderung zur Rücknahme des WI oder irgendwelche Vergleichsangebote kommen muss man weder reagieren noch einen RA beauftragen.

Insofern alle Schreiben lesen und falls noch was vom Gericht oder einem gegnerischen RA kommt gerne wieder melden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4204x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Solange nur das übliche Schreiben mit der Aufforderung zur Rücknahme des WI oder irgendwelche Vergleichsangebote kommen muss man weder reagieren noch einen RA beauftragen.


Reagieren würde ich, bei einem Streitwert von > 10.000 €, dürfte es nicht schwierig sein von EOS eine erledigt Meldung zu bekommen, wenn man dem Unternehmen mit einer negativen Feststellungsklage "droht".
Einen Anwalt dafür zu finden, welcher sich ohne Kosten für die Mutter der Sache annimmt, sollte ebenfalls nicht schwer sein, ein "Fall" der sich für alle lohnt, außer für EOS. ;)

-- Editiert von User am 29. November 2022 16:31

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laredo75
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

leider kann ich mich erst jetzt melden, da ich einen Arbeitsunfall hatte.

Bzgl. des Widerspruchs, hat sich EOS erst letzte Woche gemeldet und verlangt dass dieser zurückgezogen wird, bis zum 23.12.2022.

Doch mittlerweile hat sich ein neuer Sachverhalt ergeben, welcher die Situation, gerade für meine Mutter noch schwieriger macht.
Denn meine Schwester hat eingeräumt, dass sie den Kreditkartenvertrag 2011 unterschrieben hat!

Meine Mutter würde nun am liebsten den Widerspruch zurückziehen und die Schuld anerkennen, da meine Schwester alleinerziehend ist und schon einiges an Schulden hat. Außerdem hat sie Angst dass meine Schwester angezeigt wird.

Ich selbst würde EOS sehr gerne mitteilen, dass sie sich an meine Schwester wenden und meine Mutter in Ruhe lassen sollen.

Vielleicht hat ja wer noch eine bessere Idee!


Danke

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