Hallo zusammen,
ich habe oft gelesen das EOS keine Inkassogebühren und Einigungsgebühren geltend machen darf / kann! Ist das richtig? Ich habe eine Forderung von Otto die an die EOS DID abgetreten wurde! Leichtsinnig wie ich war, habe ich eine schriftliche Einigung mit denen getroffen! Dürfen diese denn diese Gebühren erheben? Weil in vielen Beiträgen habe ich gelesen das es nicht zulässig ist weil EOS zur Otto Group gehört!
Würde mich freuen wenn mich jemand diesbezüglich aufklären könnte.
EOS DID / Otto Forderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatLeichtsinnig wie ich war, habe ich eine schriftliche Einigung mit denen getroffen! :
Und da steht was genau drin.
Ergänzung zu Harry. Man kann natürlich auch nahezu alle schriftlichen einigungen wieder widerrufen.
Als Grund etwa angeben, dass man zur Berechtigung der inkassogebühren arglistig getäuscht wurde. Viel können die dann nicht dagegen tun.
-- Editiert von mepeisen am 26.03.2019 23:13
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Guten morgen zusammen,
erstmal vielen Dank an Euch, dass man hier so schnell erhört wird.
Ich hatte einen Stundungsvergleich unterschrieben und befürchte nun das ich aufgrund dessen wohl alles zahlen muss was die da so wollen. Die Hauptforderung und Zinsen sind ja klar ...
Links zur Datei:
https://www.bilder-upload.eu/bild-ebad93-1553665494.jpg.html
Hier ist auch noch eine Forderungsaufstellung:
Hier auch noch ein Direktlink, d die Qualität doch recht schlecht zu sein scheint!
https://www.bilder-upload.eu/bild-877b93-1553665150.jpg.html
Kommt das mit der arglistigen Täuschung auch zum tragen, wenn ich das unterschrieben habe? Oder muss ich nun Lehrgeld zahlen?
Danke für Eure Hilfe ...
-- Editiert von MakLev am 27.03.2019 06:44
-- Editiert von MakLev am 27.03.2019 06:45
Zitat:Kommt das mit der arglistigen Täuschung auch zum tragen, wenn ich das unterschrieben habe? Oder muss ich nun Lehrgeld zahlen?
Sie haben dich ins Messer laufen lassen, weil Du die Randbedingungen/Zusammenhänge nicht kanntest und wurdest damit arglistig getäuscht.
-- Editiert von hausfrau66 am 27.03.2019 09:46
Vorschlag, wie ich es formulieren würde:
"Wertes Inkasso. Ich ziehe hiermit meine Unterschrift wegen arglistiger Täuschung zurück. Wie sie wissen, sind RVG-Gebühren bei konzerninternen Forderungen grundsätzlich nicht erlaubt, da gemäß §2 RDG
keine Rechtsdienstleistung stattfinden. Ich diskutiere hier auch nicht und ihre erfundenen und sachlich absichtlich falschen Ausführungen zu den Gesetzesgrundlagen werden von mir mit einer Beschwerde beim Aufsichtsgericht beantwortet. Dies können sie sich also sparen. Die Vergleichs-/Einigungsgebühr und die Inkassovergütung werden sie also unverzüglich aus der Forderungsaufstellung streichen."
Sei dir über folgendes bewusst: Sie werden meckern, sie werden womöglich auch einen Mahnbescheid schicken. Wenn du also die Restsumme (also rund 250€) direkt bezahlen kannst, wäre es gut. Aber selbst wenn nicht: Bezahle das, was geht. Sollte ein Mahnbescheid kommen, widerspricht man dem Gebührenirrsin (Teilwiderspruch) und macht eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher aus, sobald er geschickt wird. Das ist immer noch billiger als dieser Gebührenirrsinn, den die EOS frei erfunden hat.
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