EOS DID Titel

11. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Herrn Mangold
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
EOS DID Titel

Hallo liebe Wissenden!
Ich bin schon lange stiller Nutzer des Forums und konnte mir aufgrund der vielen hilfreichen Themen und Antworten meist gut selber helfen.
Jetzt stehe ich vor einem Problem, zu dem ich doch ganz gern noch Rat hätte.
Anfang August erhalte ich ein Forderungsschreiben des EOS DID, mit einer Forderung aus einer angeblichen Warenbestellung des Versandhauses bon prix (gehört zum Ottokonzern) über 217€.
Dem Schreiben liegt ein Schuldanerkenntnis mit Selbstauskunft bei, in dem ein rechtskräftiger Titel samt Geschäftszeichen des Gerichts erwähnt wird.
Ich habe daher das Inkasso mit kurzer Fristsetzung gerichtsfest aufgefordert mir die Titelkopie, sowie Forderungsaufstellung, Vollmacht usw vorzulegen. Der Forderung habe ich vollumfänglich widersprochen.
Gestern bekam ich ein Schreiben mit Kopie des Titels, sonst keine Unterlagen.
Bei genauer Betrachtung fiel mir auf, dass der Vollstreckungsbescheid an meine heutige Adresse geschickt wurde. Der Titel ist aus 2014 ( und es sind 100€ mehr tituliert, als EOS fordert) und da habe ich nachweisbar noch gar nicht hier gewohnt, sondern war bis 2016 in einer anderen Gemeinde ( auch völlig andere PLZ) gemeldet.
Ich habe bereits mit dem EMA Kontakt aufgenommen und einen Melderegisterauszug beantragt.
Um die Frist zu wahren, habe ich an das zuständige Gericht in HH Altona einen Widerspruch mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gesendet. ( per Einschreiben)
Den EMA Auszug reiche ich nach.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was muss ich beachten, wenn das Gericht meinem Antrag statt gibt und was wenn nicht?
Habt ihr noch wertvolle Tipps für mich?
Vielen Dank vorab und Grüße von Herrn Mangold

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4 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn es einen Titel gibt, macht ein Schuldanerkenntnis exakt 0 Sinn. Normalerweise schicken die so etwas nur, wenn sie eigentlich wissen, dass du nicht der korrekte Schuldner bist. Wie du richtig erkannt hast, gibt es hier eine Personenverwechslung.

Das Problem ist nun: Mit dem Tag, wo du die Kopie siehst, ist der ursprüngliche Zustellmangel geheilt. Die Frist des Widerspruchs von 14 Tagen läuft nun ab dem Tag.

Ansonsten hast du alles richtig gemacht.

Zitat:
Jetzt stellt sich mir die Frage, was muss ich beachten, wenn das Gericht meinem Antrag statt gibt und was wenn nicht?

Wenn es dem Antrag statt gibt, liegt der Ball beim Inkasso. Das muss dann eine Klage einreichen und begründen. Das wird nicht funktionieren, wenn du da nicht gewohnt hast. Denn entweder müssen die zugeben, dass du die falsche Person bist, um den Titel zu retten (dann hast du schriftlich, dass es dich nicht betrifft) oder sie müssen versuchen, dir das anzuhängen. Was aber nicht gehen wird, da sie nie beweisen können, dass du bestellt hast.

Falls das Gericht dem Antrag nicht stattgibt, ist die Begründung wichtig. Steht da, dass du das nicht beantragen darfst, da du die falsche Person bist, ist das gut für dich. Denn dann hast du es ebenfalls schriftlich, dass es nicht deine Schulden sind.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herrn Mangold
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Einschätzung mepeisen.
Den Titel als Kopie habe ich gestern zum ersten Mal gesehen und gleich das Schreiben ans Gericht erstellt, heute ist es mit der Post als Einschreiben weg gegangen. Die Dauer des Postweges mit max. 3 Tagen gerechnet, müsste mein Antrag/Widerspruch das Gericht innerhalb der Frist erreichen, oder?

Das es sich um eine Personenverwechselung handelt, kann ich nahezu ausschließen, das Inkasso schreibt mich weiterhin mit meinem Geburtsnamen an ( 2014 stimmte der auch noch) und der Name ist recht ungewöhnlich und kommt sehr selten vor.
Meinen neuen Nachnamen habe ich denen mitgeteilt, wurde aber ignoriert.

Was mich auch stutzen lässt, ist das im Titel oben rechts über ( in der Zeile: „ Antragsgegner" )meinem Namen das Ausstellungsdatum und das Zustellungsdatum eingetragen sind. Ich habe mir einige Muster im Internet angesehen, aber das Zustellungsdatum war nicht vermerkt.
Auch der Zeitraum zwischen Mahnbescheid vom 09.05.2014, angeblich zugestellt am 14.05.2014, und Vollstreckungsbescheid vom 06.06. 2014 und zugestellt am 11.06. 2014, kommt mir sehr kurz vor. Arbeitet das Gericht so schnell?
Meinem Antrag ans Gericht habe ich eine Kopie der Titelkopie bei gelegt.
Vom EMA habe ich schon Nachricht, dass der Melderegisterauszug auf dem Postweg zu mir unterwegs ist.
Das Inkasso habe ich über meinen Antrag ans Gericht in Kenntnis gesetzt, aber nicht den Grund benannt.
Jetzt kann ich nur gespannt abwarten, wie die Antworten ausfallen.
Gruß und schönen Abend von Herrn Mangold

-- Editiert von Herrn Mangold am 11.08.2021 21:08

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Mahngerichte sind durchaus mitunter flott, ja. Auffällig ist das nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Herrn Mangold
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, dann nochmals danke mepeisen ;)

0x Hilfreiche Antwort

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