EOS DID droht mir und fordert Geld

22. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS DID droht mir und fordert Geld

Hallo,

Ich habe am 12.11 eine Forderung von diesem Inkasso Unternehmen erhalten und das in Höhe von stolzen 1345, 45€! Angeblich soll ich etwas bei Bonprix gekauft haben was aber nicht stimmt. Ich habe mal was dort bestellt und das ist lange bezahlt und hat keine 80 Euro gekostet. Ich bin gerade mal 22 Jahre alt und kann mich an alles erinnern was ich die letzten Jahre bestellt habe. Ich habe auch heute mit Bon Prix gesprochen und die haben keine Forderungen gestellt bzw alles ist beglichen. Naja jedenfalls habe ich darauf hin mit unterdrückter Nummer dort angerufen und gefragt was das soll und worum es sich handelt. Im Brief nur steht mein Name und die Forderung. Es steht keine Liste was gekauft wurde und auch nichts anderes. Die Unterschrift ist kopiert und es steht nirgendwo, dass dies maschinell erstellt wurde. Die Frau fing dann noch an von meiner Mutter wo ich so sofort gesagt habe das diese vor über 8 Jahren verstorben ist und ich jegliches Erbe abgeschlagen habe. Sie meinte das sei egal ich werde trotzdem verklagt und nach mehrfacher Aufforderung mir die Infos zu geben, hat sie nichts gesagt und einfach aufgelegt. Habe das Gespräch auch aufgezeichnet damit die damit nichts machen können. Des Weiteren wohne ich bei dieser Adresse seit 2 Jahren nicht mehr und mein Bruder hat mir heute die 2 Briefe gegeben der halt ebend noch dort wohnt.

Ich habe keinerlei Daten oder Informationen, weil ich ja auch nix bestellt habe, wird es dann überhaupt soweit kommen, dass die mich vors Gericht zerren? Pfänden können die ebenfalls nichts da ich dort nicht wohne und mein Bruder wird denen nichts sagen.

Was soll ich jetzt machen? Alle sagen ich soll dem geritlichen Gedöns widersprechen falls was kommt und können die mit Name, eigentlich falscher Adresse und Geburtsdaten mein Konto überhaupt pfänden?

Ich habe gerade wirklich Existenz Ängste, ich hab mich dieses Jahr mit Krebs rumgeschlagen und jetzt kommt das. Ich bin von Krankengeld abhängig und könnte das niemals zahlen.

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21 Antworten
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#1
 Von 
LLBA
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Du hast Auskunftsrechte gegenüber dem Inkassobüro, diese sind im https://dejure.org/gesetze/RDG/11a.html aufgeführt. Das Inkassobüro muss dir darlegen, auf was die Forderung beruht.
Ich würde die EOS auffordern ihren Auskunftspflichten nachzukommen und die Forderung zu begründen.
Beachte insbesondere die Informationen, die nur auf Aufforderung mitgeteilt werden müssen.
Bis dahin solltest ausserdem der Forderung erstmal widersprechen. Strittige Forderungen dürfen nämlich nicht an Auskunfteien gemeldet werden.
Nachdem du die Informationen hast kannst du besser beurteilen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Prüfe den Brief ausserdem darauf, ob ein gerichtlicher Titel erwähnt wird. Falls ja wäre das sehr wichtig.

Du solltest mit denen ausserdem mit Einschreiben und Rückschein kommunizieren.

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#2
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von LLBAD Nachdem du die Informationen hast kannst du besser beurteilen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht[/quote):


Danke für die Antwort!


Ich brauche nichts zu beurteilen weil ich nichts in der Höhe bestellt habe.
Ich habe mittlerweile auch herausgefunden das es sich gar nicht um Bon Prix handelt, sondern um eine Firma Namens Prix Chic und diese existiert nicht mal, somit weiß ich jetzt das dies eine Betrügermasche ist.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorweg: Bonprix gehört zum Otto-Konzern. EOS auch. Das heißt: Inkassokosten sind grundsätzlich bei 0,00€ angesiedelt. Denn Konzernintern gibt es kein Geld dafür. Also selbst wenn es durchsetzbar wäre irgendwie.

Ansonsten ist der Ansatz von LLBA durchaus in Ordnung. Auch wenn du dir zu 100% sicher bist. Du musst erst mal versuchen, die Sache halbwegs aufzuklären. Und sobald du weitere Erkenntnisse hast, kannst du dann auch dagegen vorgehen. Denn wie man dagegen vorgeht unterscheidet sich, je nachdem, ob ein Titel vorliegt oder nicht.

Ich würde das so schreiben (Einschreiben):
---
Wertes Inkasso.
Ich fordere sie auf, unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG vorzulegen. Insbesondere
- Ladungsfähige Anschrift des Gläubigers
- Vertragsnachweis bzw. Bestell-Details
- Zustellnachweis der Waren
- Rechnungskopie und Mahnungskopie, samt Zustellnachweis
- Etwaige Titelkopie samt Zustellnachweis
Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass ihre Forderung frei erfunden ist. Zudem haben sie bereits gegen §11a RDG verstoßen, da ihrem Schreiben nicht klar zu entnehmen ist, worauf die Forderung begründet ist. Ich behalte mir insoweit sämtliche Schritte gegen sie vor (negative Feststellungsklage, Strafanzeige, Beschwerde beim Aufsichtsgericht). Sie haben 14 Tage Zeit. Verstreicht die Frist ergebnislos, werde ich Strafanzeige erstatten.
Im übrigen sollten Sie ihrem Telefon-Personal mal die grundregeln des Erbrechts erklären. Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, dann ist es ausgeschlagen. Dann mittels Drohungen so zu tun, als sei das egal und man könne mich trotzdem aufgrund irgendwelcher Schulden meiner Mutter verklagen, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Ich werde mich in jedem Fall diesbezüglich beim Aufsichtsgericht zu gegebener Zeit beschweren.
---
Das sind deutliche Worte, genug Signalwörter, damit sie dich ernst nehmen. Man muss bei solchen Inkassos immer in den Topf "Weiß Bescheid, lässt sich nicht verarschen", dann gehen die auch etwas vernünftiger mit dir um. Sobald man mehr Infos hat, kann man dann weiter sehen.

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#4
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Vorweg: Bonprix gehört zum Otto-Konzern. EOS auch. Das heißt: Inkassokosten sind grundsätzlich bei 0,00€ angesiedelt. Denn Konzernintern gibt es kein Geld dafür. Also selbst wenn es durchsetzbar wäre irgendwie.

Ansonsten ist der Ansatz von LLBA durchaus in Ordnung. Auch wenn du dir zu 100% sicher bist. Du musst erst mal versuchen, die Sache halbwegs aufzuklären. Und sobald du weitere Erkenntnisse hast, kannst du dann auch dagegen vorgehen. Denn wie man dagegen vorgeht unterscheidet sich, je nachdem, ob ein Titel vorliegt oder nicht.

Ich würde das so schreiben (Einschreiben):
---
Wertes Inkasso.
Ich fordere sie auf, unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG vorzulegen. Insbesondere
- Ladungsfähige Anschrift des Gläubigers
- Vertragsnachweis bzw. Bestell-Details
- Zustellnachweis der Waren
- Rechnungskopie und Mahnungskopie, samt Zustellnachweis
- Etwaige Titelkopie samt Zustellnachweis
Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass ihre Forderung frei erfunden ist. Zudem haben sie bereits gegen §11a RDG verstoßen, da ihrem Schreiben nicht klar zu entnehmen ist, worauf die Forderung begründet ist. Ich behalte mir insoweit sämtliche Schritte gegen sie vor (negative Feststellungsklage, Strafanzeige, Beschwerde beim Aufsichtsgericht). Sie haben 14 Tage Zeit. Verstreicht die Frist ergebnislos, werde ich Strafanzeige erstatten.
Im übrigen sollten Sie ihrem Telefon-Personal mal die grundregeln des Erbrechts erklären. Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, dann ist es ausgeschlagen. Dann mittels Drohungen so zu tun, als sei das egal und man könne mich trotzdem aufgrund irgendwelcher Schulden meiner Mutter verklagen, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Ich werde mich in jedem Fall diesbezüglich beim Aufsichtsgericht zu gegebener Zeit beschweren.
---
Das sind deutliche Worte, genug Signalwörter, damit sie dich ernst nehmen. Man muss bei solchen Inkassos immer in den Topf "Weiß Bescheid, lässt sich nicht verarschen", dann gehen die auch etwas vernünftiger mit dir um. Sobald man mehr Infos hat, kann man dann weiter sehen.


Danke das stimmt und sollte auch nicht negativ rüber kommen. Ich bin einfach so unsagbar sauer. Habe mir das Schreiben gerade noch mal geholt und da steht Prix chic, nicht bon prix und nach Recherche habe ich herausgefunden, dass diese besagte Firma überhaupt nicht existiert. Mit Bon Prix hat es auch nichts zu tun nachdem ich dachte es könnte vielleicht ein alter Name sein. Das Schreiben enthält etwas mit angeblichem rechtskräftigem Titel mit etlichen Formfehlern, ein Aktenzeichen ohne Name des zuständigen Gerichtes. Strafanzeige habe ich erst mal nur gegen Unbekannt gemacht aufgrund vom Nötigung, Belästigung und Erpressung.

-- Editiert von Kartoffel12 am 23.12.2018 13:19

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich habe was anderes recherchiert. Ich habe durchaus etwas gefunden, was Prix Chic heißt. Und unter anderem folgender Hinweis:

Zitat:
Achtung!!! Prix Chic ist ab sofort unter seiner Dachmarke Bonprix zu finden.

Das mag also mal eine Firma gewesen sein, die dann aufgekauft wurde von BonPrix. Das wäre dann auch vollkommen in Ordnung. Also bevor man nun mit der Keule "Betrug" schwingt, sollte man erst mal aufklären, was da Sache ist.
Zitat:
Strafanzeige habe ich erst mal nur gegen Unbekannt gemacht aufgrund vom Nötigung, Belästigung und Erpressung.

Solange man nicht weiß, worum es geht, bringt auch eine Anzeige noch nicht wirklich viel. Aber ok, offenbar was soll ich da noch groß schreiben. Jeder so, wie er es mag.

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#6
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Prix Chic kenne ich nicht und hab in Google nur einen einzigen Beitrag aus dem Jahre 2004 gefunden. Da wäre ich 8 Jahre alt gewesen. Seitwann ist das mit Prix Chic so, also wann wurde es von BP übernommen? Die Betrug Keule schwingen ich nicht grundlos aber dennoch lasse ich es aufklären. Ich hab nur einmal im Leben bei BP bestellt und das ist lange gezahlt was auf meinem Kontostatus bestätigt ist. Schriftlich hab ich es auch zuhause und als Email, das die Zahlung eingegangen ist. Ich würde mich sehr wohl daran erinnern wenn ich etwas in Höhe von 1300+ gekauft hätte. Ich verdiene sehr wenig und im Moment sogar gar nichts und bin wegen meinem Krebs von Krankengeld abhängig. Das so viel Geld zusammen kommt macht überhaupt keinen Sinn und und vor 10 Jahren kann ich schlecht was bestellt haben. Des weiteren habe ich bei BP noch nie was unter dieser Adresse gekauft da, da dies eine Adresse aus meiner Kindheit ist wo ich ein kleines Kind war, somit kann keine Bestellung entstanden sein. Es könnte nur meine Mutter gewesen sein aber wie gesagt, das Erbe ist abgeschlagen und andere Inkasso Unternehmen haben nach Prüfung des Personalausweises Ruhe gegeben nur EOS nicht. Schon alles etwas faul? Mein Bruder hat die gleichen Erfahrungen mit seinem Namen gemacht und kann ebenfalls bezeugen das meine Mutter diese Straftaten begangen hat.

-- Editiert von Kartoffel12 am 23.12.2018 16:28

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#7
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Prix Chic kenne ich nicht und hab in Google nur einen einzigen Beitrag aus dem Jahre 2004 gefunden. Da wäre ich 8 Jahre alt gewesen. Seitwann ist das mit Prix Chic so, also wann wurde es von BP übernommen? Die Betrug Keule schwingen ich nicht grundlos aber dennoch lasse ich es aufklären. Ich hab nur einmal im Leben bei BP bestellt und das ist lange gezahlt was auf meinem Kontostatus bestätigt ist. Schriftlich hab ich es auch zuhause und als Email, das die Zahlung eingegangen ist. Ich würde mich sehr wohl daran erinnern wenn ich etwas in Höhe von 1300+ gekauft hätte. Ich verdiene sehr wenig und im Moment sogar gar nichts und bin wegen meinem Krebs von Krankengeld abhängig. Das so viel Geld zusammen kommt macht überhaupt keinen Sinn und und vor 10 Jahren kann ich schlecht was bestellt haben. Des weiteren habe ich bei BP noch nie was unter dieser Adresse gekauft da, da dies eine Adresse aus meiner Kindheit ist wo ich ein kleines Kind war, somit kann keine Bestellung entstanden sein. Es könnte nur meine Mutter gewesen sein aber wie gesagt, das Erbe ist abgeschlagen und andere Inkasso Unternehmen haben nach Prüfung des Personalausweises Ruhe gegeben nur EOS nicht. Schon alles etas faul? Mein Bruder hat die gleichen Erfahrungen gemacht..

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#8
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So, habe noch mal bei Bon Prix angerufen und Prix Chic gibt es seit 15 Jahren nicht mehr unter diesen Namen, somit war ich ein kleines Kind und meine Mutter muss diesen Mist gemacht haben.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wir drehen uns im Kreis. Schreibe dem Inkasso, was ich vorgeschlagen habe und warte ab, was sie antworten. Mehr kann man dazu nicht sagen.

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#10
 Von 
LLBA
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Kartoffel12):
Das Schreiben enthält etwas mit angeblichem rechtskräftigem Titel mit etlichen Formfehlern, ein Aktenzeichen ohne Name des zuständigen Gerichtes.

Da mußt du aufpassen, dass die EOS dir nicht die Schulden von jemand anders erfolgreich andreht. Es gibt bei Titeln kurze Fristen, die eingehalten werden müssen um das zu bekämpfen. Da ich mich mit dem Thema nicht selber auskenne will ich jetzt aber keine möglicherweise falschen Antworten geben.

Sei ausserdem vorsichtig, wie genau du das mit der Strafanzeige formulierst. Unter bestimmten Umständen kann das eine Straftat durch dich darstellen.

edit:

Zitat (von Kartoffel12):
Ich verdiene sehr wenig und im Moment sogar gar nichts und bin wegen meinem Krebs von Krankengeld abhängig.

Für solche Fälle gibt es übrigens Beratungshilfe beim Amtsgericht. Die kannst du beantragen und das Thema dann von einem Anwalt richtig prüfen lassen. Der könnte sich die Schreiben dann auch im Detail anschauen. Das solltest du vielleicht auch in Betracht ziehen.

-- Editiert von LLBA am 23.12.2018 20:44

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#11
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von LLBA):
Zitat (von Kartoffel12):
Das Schreiben enthält etwas mit angeblichem rechtskräftigem Titel mit etlichen Formfehlern, ein Aktenzeichen ohne Name des zuständigen Gerichtes.

Da mußt du aufpassen, dass die EOS dir nicht die Schulden von jemand anders erfolgreich andreht. Es gibt bei Titeln kurze Fristen, die eingehalten werden müssen um das zu bekämpfen. Da ich mich mit dem Thema nicht selber auskenne will ich jetzt aber keine möglicherweise falschen Antworten geben.

Sei ausserdem vorsichtig, wie genau du das mit der Strafanzeige formulierst. Unter bestimmten Umständen kann das eine Straftat durch dich darstellen.

edit:

Zitat (von Kartoffel12):
Ich verdiene sehr wenig und im Moment sogar gar nichts und bin wegen meinem Krebs von Krankengeld abhängig.

Für solche Fälle gibt es übrigens Beratungshilfe beim Amtsgericht. Die kannst du beantragen und das Thema dann von einem Anwalt richtig prüfen lassen. Der könnte sich die Schreiben dann auch im Detail anschauen. Das solltest du vielleicht auch in Betracht ziehen.

-- Editiert von LLBA am 23.12.2018 20:44




Die Anzeige habe ich gegen Unbekannt gemacht, nicht gegen das Unternehmen direkt. Auch habe ich keine großen Unterstellungen gemacht, sondern nur auf telefonische Belästigung und das ich davon ausgehe, dass mir dieses unbekannte Unternehmen falsche Schulden andrehen will. Der Gläubiger existiert wie gesagt seit 15 Jahren nicht mehr mit eigenen Namen und mit 5 Jahren kaufe ich keine Sachen im Wert von mehreren hundert Euro. Im Internet ist nichts mehr über diese Firma zu finden bis auf über 10 Jahre alte Foreneinträge.

Der Titel ist ebenfalls Schrott mit etlichen Form und Schreibfehlern. Der Vater meines Freundes ist Anwalt und hat sich das ganze heute schmunzelnd angeschaut. Ich gehe sogar davon aus das es sich vielleicht gar nicht um eos handelt sondern um jemanden der sich als eos ausgibt.

Mein Bruder der ebenfalls schon mit den Machenschaften meiner Mutter bekanntschaft gemacht, hat auch mal ein Schreiben von eos wegen Otto erhalten. Nach kurzer Aufklärung war die Sache erledigt und er hat nie wider was von denen gehört. Aber ich die nicht einmal vor 5 Jahren Sachen bestellen hätte können, bekommt so ein Schreiben mit Drohungen wie Gefängnis usw.
Sein Schreiben hatte alle Informationen enthalten.

Die Frau am Telefon hat mich eine Hu.. genannt bevor sie frech auflegte, mehr muss ich dazu nicht mehr sagen und das Telefonat habe ich aufgezeichnet.

-- Editiert von Kartoffel12 am 24.12.2018 02:53

-- Editiert von Kartoffel12 am 24.12.2018 02:56

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann hoffe ich mal, dein befreundeter Anwalt hat dich auf die Einspruchsfristen hingewiesen. Wenn du den Titel schon gesehen hast und der auf deinen Namen lautet, wäre es nämlich blöd, sich darauf zu verlassen, dass dies alles gefälscht sei. aber gut, da du anwaltliche Unterstützung hast, bringt es nichts, hier weiter zu diskutieren.

Verstehe mich nicht falsch, aber etwas mehr Sachlichkeit könnte dem Ganzen gut tun.

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#13
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt: Ich wohne seit über 2 Jahren nicht mehr bei dieser Adresse. Wie hätte ich denn fristgerecht reagieren können? Bei der Adresse wohnt zwar mein Bruder, aber da könnten auch ne fremde Personen leben die den Brief mit Sicherheit in den Müll befördert hätten. Habe am Montag mit meinem Anwalt noch mal bei EOS angerufen und nun ist die Sache geklärt. Die Bestellung ist von 2004 und ich bin 96er Jahrgang, somit schier unmöglich mit Sorgfalt farblich abgestimmte Dekoration und Kleidung auszuwählen und zu bestellen. Auch bei Bon Prix habe ich nie unter dieser Adresse bestellt. Die Bestellung wurde jedenfalls von der Webseite Prix Chic gemacht und die Seite liegt seit 2005 still.

vielen Dank die Hilfe und nen guten Rutsch.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie hätte ich denn fristgerecht reagieren können?

Darum geht es doch gar nicht. In dem Moment, wo du den VB zu Gesicht bekommen hast, ist die Zustellung geheilt und ab da hast du 14 Tage Zeit. Wenn diese 14 Tage nun rum sind, ist der VB nun endgültig rechtskräftig, trotz falscher Adresse.

Dann hoffe mal, dass die am Telefon die Wahrheit gesagt haben und wirklich nichts mehr passiert. Wäre selten, dass die nicht lügen.

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Achtung!
Wenn Du den Titel gesehen hast, musst Du innerhalb von 2 Wochen dagegen vorgehen (Einspruch).
Nach den 2 Wochen interessiert es Niemanden mehr, ob da irgendwas auf dem Titel falsch ist.

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#16
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat sich rausgestellt das dies kein Mahnbescheid und Titel war sondern ledeglich nur Mahnungen, wo mir aber die Frau am Telefon weiß machen wollte, dass dies ein Mahnbescheid ist. Auch der zweite Brief enthält keinen Titel, es wird ledeglich behauptet es würde einer vorliegen. Bei der Adresse ist bis jetzt nichts mehr eingegangen. Wir haben aufgrund dessen noch eine zweite Anzeige gegen Unbekannt gemacht, also wegen Identitätsdiebstahl. Ob es jetzt 100 pro meine Mutter war, ist ja auch so eine Frage. Anzeigen kann ich sie dafür jedenfalls nicht mehr. Die Anzeige selbst an eos hätte man sich sparen können, sagte der Polizist. Die Staatsanwaltschaft lässt die sowieso fallen, jedoch ist es trotzdem irgendwie gut gewesen weil denen damit vielleicht eines Tages das Handwerk gelegt werden kann. Als ich dort war, waren dort gleich 5 andere mit dem gleichen Brief die zu Unrecht beschuldigt worden waren.

-- Editiert von Kartoffel12 am 29.12.2018 16:46

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Auch der zweite Brief enthält keinen Titel, es wird ledeglich behauptet es würde einer vorliegen.

Wenn das wirklich wortwörtlich so im Brief steht und tatsächlich keiner vorliegt dürfte das meiner Meinung nach den Straftatbestand des gewerblichen Betruges erfüllen. Egal, was der Polizist sagt. Wenn das fallen gelassen wird, kann man sich bei der Generalstaatsanwaltschaft beschweren mit Hinweis, dass die nicht einfach so lügen dürfen und herum fantasieren dürfen, dass Titel existieren, obwohl es die gar nicht gibt.

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#18
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Auch der zweite Brief enthält keinen Titel, es wird ledeglich behauptet es würde einer vorliegen.

Wenn das wirklich wortwörtlich so im Brief steht und tatsächlich keiner vorliegt dürfte das meiner Meinung nach den Straftatbestand des gewerblichen Betruges erfüllen. Egal, was der Polizist sagt. Wenn das fallen gelassen wird, kann man sich bei der Generalstaatsanwaltschaft beschweren mit Hinweis, dass die nicht einfach so lügen dürfen und herum fantasieren dürfen, dass Titel existieren, obwohl es die gar nicht gibt.


Ja auf jeden Fall, auch die Frau am Telefon behauptete dies und nötigte mich indem Sie meine das ich eine Klage nix bringen kann und ich das lassen sollte. Dann folgten Beleidigungen und Drohungen das ich gepfändet werde. Mein Freund war Zeuge. Der Polizei und Staatsanwaltschaft erzählen die gerne das es war nur ne Verwechslung und die Anzeige wird wie gesagt eingestellt. Die werden sowieso nicht vor Gericht gehen weil sie beweisen müssen das ich dem Gläubiger was schulde. Und selbst wenn, ich bin Rechtsschutz versichert und zahle null Cent. Sollte eine Mahnbescheid kommen wird dem sowieso Wiedersprochen und alles an einen Fachanwalt übergeben. Ich kenne diese Firma nicht und weiß zu 10.000% dort nie etwas bestellt zu haben. Entweder war es meine Mutter oder eine fremde Person die meine Identität gestohlen hatte. Vielleicht sollte ich noch Anzeige gegen Unbekannt stellen aber erst einmal abwarten.

-- Editiert von Kartoffel12 am 30.12.2018 11:14

-- Editiert von Kartoffel12 am 30.12.2018 11:18

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#19
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt auch im Bundesanzeiger gefunden das seit 28.02.08 Prix chic von Otto gekauft wurde. 2008 war ich 12 Jahre alt und bei der Adresse nicht mehr gemeldet. Das kann nur meine Mutter gewesen sein.

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#20
 Von 
Kartoffel12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kartoffel12):
Habe jetzt auch im Bundesanzeiger gefunden das seit 28.02.08 Prix chic von Otto gekauft wurde. 2008 war ich 12 Jahre alt und bei der Adresse nicht mehr gemeldet. Das kann nur meine Mutter gewesen sein.


Bei Otto und Bon Prix bin ich auch angemeldet und habe keine offenen Zahlungen.

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Ausrede "Verwechslung" bringt ja nichts, wenn die einen Titel herbei lügen, den es gar nicht gibt. Das bleibt ja trotz Personenverwechslung dann immer noch stehen ;-)

Zitat:
Vielleicht sollte ich noch Anzeige gegen Unbekannt stellen aber erst einmal abwarten.

Eine Anzeige reicht ja erst mal. Dann schauen, wie sich gerechtfertigt wird. Rest habe ich dir per PM geschrieben ;-)

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