Hallo zusammen,
eine Freundin wird seit geraumer Zeit von EOS DID belästigt mit einer angeblichen Forderung der Telekom.
Sie hat die Forderung nachweislich bestritten, Zustellung an EOS erfolgte durch GV.
Nachdem die Belästigungen per Brief nicht aufhörten und Telefonanrufe hinzukamen wurde ein Anwalt mandatiert, der EOS angeschrieben und mitgeteilt hat, dass die Forderung bestritten wird und man ja gerne klagen könne ("Einer Klärung auf dem Klageweg sehen wir mit tiefenentspannter Gelassenheit entgegen." ) Weiterhin wurde eine Datenauskunft nach dsgvo angefordert.
EOS hat dieses Schreiben erhalten und dem RA geantwortet - man werde den Sachverhalt prüfen. Die dsgvo Auskunft wurde nicht übersandt.
Nach 2 Monaten Ruhe gehen nun die Belästigungen wieder los - bei der betreffenden Freundin.
Wie kann man diesen Laden in die Schranken weisen?
EOS DID ignoriert anwaltliche Vertretung
8. Dezember 2021
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Frage vom 8. Dezember 2021 | 12:47
Von
Status: Schüler (459 Beiträge, 73x hilfreich)
EOS DID ignoriert anwaltliche Vertretung
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2021 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (127586 Beiträge, 40841x hilfreich)
ZitatWie kann man diesen Laden in die Schranken weisen? :
Man nimmt Geld in die Hand und beauftragt den RA mit einer Negativen Feststellungsklage.
ZitatDie dsgvo Auskunft wurde nicht übersandt. :
Gab es für die DSGVO Auskunft eine Frist nach Datum?
#2
Antwort vom 9. Dezember 2021 | 00:24
Von
Status: Praktikant (636 Beiträge, 140x hilfreich)
Über den Anwalt klären lassen.ZitatWie kann man diesen Laden in die Schranken weisen? :
Alternativ eine Unterlassenklage veranlassen bzw. eine Einstweilige Verfügung samt Anwaltsrechnung die EOS erstmal bezahlen darf. Zahlen die nicht, verklagt der Anwalt die einfach und freut sich über Geld.
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#3
Antwort vom 9. Dezember 2021 | 08:21
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 300x hilfreich)
Zitat:Alternativ eine Unterlassenklage veranlassen bzw. eine Einstweilige Verfügung samt Anwaltsrechnung die EOS erstmal bezahlen darf. Zahlen die nicht, verklagt der Anwalt die einfach und freut sich über Geld.
Wieder Nonsens. Es gibt keinen einstweiligen Rechtsschutz für unberechtigte Forderungen.
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