EOS-DID und Ratepay- leider unseriös

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
bienelna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS-DID und Ratepay- leider unseriös

Ich hatte einen Teppich bei einem Händler bestellt, der eine Zahlung über Ratepay anbot.
Leider habe ich nie eine Rechnung erhalten, aber einige Zeit nach dem Kauf mehrere Anrufe von EOS-DID, die mich sehr barsch aufforderten, mich zu identifizieren ( ohne den Grund ihres Anrufes zu nennen ). Das habe ich natürlich nicht getan, habe dann eine Email von EOS erhalten, in der ich aufgefordert wurde, einen Betrag zu zahlen ( ohne Angabe weiterer Details ). Sie forderten mich erneut auf, ihnen meine Adresse mitzuteilen. Auf diese Mail habe ich natürlich auch nicht geantwortet, da ich mir keiner Schuld bewusst war. Zwischenzeitlich hatte ich Ratepay mehrfach angeschrieben mit der Frage, ob sie ein Inkassobüro beauftragt hätten, habe aber nie eine Antwort erhalten.
Ein paar Tage später bekam ich einen Brief mit einer Forderung, da Ratepay scheinbar die Sache an EOS abgetreten hatte. Ich forderte die angeblichen Rechnung bzw Mahnungen an, die mir zugesandt wurden. Darauf war erkennbar, dass sie nicht an meine gültige Anschrift adressiert waren, da die Hausnummer fehlte.
Ich fühle mich eigentlich im Recht, da ich bereits vor 4 Wochen den Teppich bezahlt habe ( ich habe über den Händler den Verwendungszweck erfragt und im Internet die Kontonummer von Ratepay in Erfahrung gebracht ), werde aber weiterhin mit Schreiben von EOS und mit Anrufen terrorisiert. Dies habe ich mir jetzt schriftlich verbeten.
Ich habe heute gegen meine Überzeugung, dass ich im Recht bin, den Betrag gezahlt, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
Sollte EOS allerdings- wie sie mir schriftlich angedroht haben- einen Eintrag bei einer Selbstauskunft erwirkt haben, werde ich dagegen juristisch vorgehen, da ich nicht gemahnt wurde und noch nicht einmal eine Rechnung erhalten habe.
Es ist anscheinend bekannt, dass EOS seine Mitarbeiter darin schult, in den Anrufen sehr einschüchternd auf den Kunden einzuwirken.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
ohne Angabe weiterer Details

Könnte ein Verstoß gegen §11a RDG sein.

Zitat:
Ich habe heute gegen meine Überzeugung, dass ich im Recht bin, den Betrag gezahlt, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.

Warum? Aus meiner Sicht warst du gleich aus mehreren Gründen im Recht. Bei Abtretungen gibt es beispielsweise keinen Anspruch auf Inkassogebühren. Ohne Verzug (keine Rechnung, keine Mahnung) ebenso nicht...
Da die Ware gewiss ankam, war das Problem mit der falschen Adressierung auch nicht dein Fehler oder?

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