EOS Deutscher Inkasso Dienst Forderung

18. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
BlaueBlume1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Deutscher Inkasso Dienst Forderung

Hallo zusammen,

Ich hatte vor ein paar Monaten schonmal hier gepostet und nun endlich die Forderungsaufstellung bekommen.

Könnt ihr da mal rüber schauen ob das alles so ok ist? Angeblich sind auch keine Zinsen verjährt.

https://abload.de/gallery.php?key=kA2XbVJs

Danke schonmal

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

viel Unfug steht in dem Schreiben drin. Zinsen gibt es für die letzten 3 Jahre. Die Zinsen kannst Du dir selber ausrechnen. Du muss schauen, was im Titel für Zinsen vereinbart sind. Es ist nicht immer 5% über Basiszins vereinbart. Die Kosten aus dem Jahr 2006 sind für dich nachvollziehbar ?

https://basiszinssatz.de/zinsrechner/index.php



-- Editiert von hausfrau66 am 18.12.2020 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Lieber FS, hättest du dich wesentlich früher gemeldet, also bevor ein Vollstreckungsbescheid gekommen wäre, wäre die Forderung längst vom Tisch weil OTTO & EOS zum selben Konzern gehören, Stichpunkt: Konzerninkasso & damit keine Gebühren hätten an EOS bezahlt werden müssen. Was EOS hier schreibt ist Unsinn, wollen sich da aber nicht reinreden & klar behaupten sie das.

Tut Ingenico / PayOne & deren eigenem Inkasso (CCS) ebenso.
Gehören zum selben Konzern, fordern mit Konzerninkasso, aber irgendwann geben die auf wenn man sich wehrt. Habe bis heute nichts mehr von ihnen gehört, weil sie es eingesehen haben keine Chance zu haben.

Und wenn ich dazu noch einen Mist lese von wegen "Rechtsanwaltsgebühr" ... kann man darüber nur lachen.
Ist zb. ein erfundener Posten denn EOS ist weder ein Rechtsanwalt noch dürfen die Gebühren eines solchen erheben. Die ganze Forderung ist Unsinn... wäre so auch absolut nicht zu bezahlen, denn die Zocken hier an mehrere stellen ab. Zinsen können auf die HF gestellt werden, aber nicht auf andere Posten was EOS hier getan hat.

Ein Vollstreckungsbescheid ebenso ein Mahnbescheid sind nicht rechtsgeprüft.
Sprich ob die Forderung so bestand hätte, wird vom Gericht nicht geprüft bei der Antragsstellung.

Ich empfehle hier einen Anwalt einzuschalten und ihm den Fall zu übergeben.
Gegen den Titel vorzugehen wird schwer, sehe ich aber nicht als unmöglich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ich empfehle hier einen Anwalt einzuschalten und ihm den Fall zu übergeben.
Gegen den Titel vorzugehen wird schwer, sehe ich aber nicht als unmöglich.

Mit welcher Begründung sollte das jemals möglich sein?

Leider hat das Inkasso Recht. Sobald die Kosten tituliert sind, kann man dagegen nicht mehr andiskutieren.

Wir gehen also mal davon aus, dass (leider) die Kostenpositionen aus 2006 irgendwie alle im Titel stehen.

Nichts destotrotz ist es Blödsinn, die Zinsen von 2006 bis heute zu berechnen, da sie sehr wohl verjähren. Wurde hier schon gesagt.

Ich persönlich wurde nun folgendes machen: Fragen, welcher Anwalt sich leichtes Geld verdienen will und diesen via negativer Feststellungsklage (ohne weitere Vorwarnung) die verjährten Zinsen angreifen lassen. Das ist für den Anwalt sehr schnell gemacht. Die Klageschrift ist fast schon ein Einzeler. Leicht verdientes Geld.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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