Hallo,
ich habe ein Schreiben von EOS Deutscher Inkasso-Dienst bekommen, der von Schwab beauftragt wurde, die 14 Monate zurückliegende Hauptforderung einzutreiben. Folgende Posten sind verzeichnet:
Hauptforderung: 33,25 €
Bisherige Kosten/ Mahnkosten der Auftraggeberin: 39,80 €
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten): 54,00 €
Weiterer Verzugsschaden, insb. Zinsen: 0,37 €
Gesamtbetrag: 127, 42 €
Ich habe mit Schwab telefoniert und zur Kenntnis genommen, dass die Hauptforderung gerechtfertigt ist. Ich hatte die Rechnung scheinbar vergessen. Zudem bin ich im letzten Jahr, jedoch erst vier Monate nach Entstehung der Hauptforderung, umgezogen und habe keine Mahnungen erhalten.
Natürlich möchte ich die Rechnung begleichen, allerdings ist mir schleierhaft, ob sowohl die Mahnkosten als auch die Inkassogebühr gerechtfertigt sind.
Wie sollte ich vorgehen? Es würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
EOS Deutscher Inkasso-Dienst - Schwab Versand
9. Mai 2017
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Frage vom 9. Mai 2017 | 16:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Deutscher Inkasso-Dienst - Schwab Versand
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#1
Antwort vom 9. Mai 2017 | 17:52
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Bisherige Kosten/ Mahnkosten der Auftraggeberin: 39,80 €
Frei erfundener Schwachsinn. Maximal 2,50€ würde ich akzeptieren.
Zitat:Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten): 54,00 €
Da Schwab und EOS beide zu Otto gehören gibt es hier exakt 0,00€. Nicht mehr.
Zitat:Wie sollte ich vorgehen?
Ich würde gerundet 36€ oder so überweisen und dem anderen Unfug deutlich widersprechen. Ich würde mich zeitgleich beim Aufsichtsgericht beschweren, dass die für konzerninternes Inkasso verbotenerweise Inkassogebühren berechnen. Zudem würde ich mich beschweren, dass sie frei erfundene und absurd wucherische Mahngebühren erheben, die nicht mal ansatzweise mit irgendwas gerechtfertigt und begründet werden können.
Vielleicht sogar zur Polizei und Strafanzeige wegen Betruges und Wuchers. 40€ Mahngebühren sind wirklich um fast ein 20faches über dem, was Gerichte so als OBERGRENZE an Mahngebühren erlauben.
#2
Antwort vom 9. Mai 2017 | 18:31
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo mepeisen,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte noch nie Kontakt zum Gericht und habe eben bei der Suche nach einer Adresse des Aufsichtsgerichts Hamburg nichts gefunden. An wen konkret muss man sich da wenden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Mai 2017 | 18:37
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Suche bei www.rechtsdienstleistungsregister.de nach dem Inkasso. Dort findest du dann auch die Adresse des Gerichts.
Das beschwerdeverfahren kostet übrigens nichts bzw. nur Briefporto.
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