EOS Forderungsmanagement

22. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mathilde123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Forderungsmanagement

Auch ich bin gerade in der "netten" Situation mit EOS Ärger zu haben. Sie haben mir mal eben mein Konto mit einer Teilforderung von 400€ gepfändet..... Das ist jetzt bezahlt. Wobei ich das jetzt auch nur bezahlt habe, damit ich wieder mein Konto frei bekomme. Nach 1 Woche kam das schreiben um was es überhaupt geht. Angeblich um eine Forderung aus 1997 von der Telekom. Dann rief ich sofort da an und fragte, ob man mir die Papiere bitte komplett zuschicken möchte, da ich weder Mahnungen noch sonst irgendwas bekommen habe. Ich habe zwar einen Titel, aber auf was anderes. Der nette Herr am Telefon wollte mich mit den Sachbearbeitern verbinden, die waren aber schon nach Hause gegangen. Man vertröstete mich auf den nächsten Tag. Da rief ich wieder an. Aber just zu der Uhrzeit war ein Meeting...... Man vertröstete mich auf 16 Uhr. Also rief ich Punkt 16 Uhr wieder dort an. Und was soll ich sagen, die ganzen Sachbearbeiter hatten schon wieder Feierabend. Obwohl mir die Dame mittags, als die Kollegen Meeting hatten, versicherte dass die ganzen Sachbearbeiter bis 17 Uhr 30 da wären.
Ich fühle mich da gerade verarscht. Und weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll. Teilforderung heißt ja, dass da noch mehr kommt. Da ich aber weitere Pfändungen umgehen möchte muss ich handeln. Nur kann ich das gerade nicht, weil ich keine Schriftstücke habe.
Was ratet ihr mir denn.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich würde beim Inkasso eine Kopie des Titels SCHRIFTLICH per Einwurf-Einschreiben anfordern. Dazu eine Frist nach Datum (14 Tage in der Zukunft + 2 Tage Postlaufzeit) setzen. Sofern diese ergebnislos verstreicht, würde ich mich beim Aufsichtsgericht über das Inkasso beschweren wegen Verstoß gegen §11a RDG .

Bzw. wenn du die Vorgangsnummer und das Gericht weißt, würde ich parallel beim Gericht per Brief um eine Titelkopie anfragen.

WIe du selbst mitbekommen hast, wirst du am Telefon nur hingehalten und verarscht. Daher nicht mehr telefonieren mit denen ,das bringt nichts!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathilde123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Frage ist, ob die trotzdem weiter pfänden , obwohl ich da gerade versuche gegen anzugehen.
Ich hab auch noch nie was von einer Verpfändung gehört..... Was ist das? Ich verstehe das ganze schreiben nicht.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Hallo Mathilde,



Zitat (von Mathilde123):
Sie haben mir mal eben mein Konto mit einer Teilforderung von 400€ gepfändet.....



bitte nicht böse sein, aber eine Kontopfändung geht in Deutschland nicht mal eben so!


Zitat (von Mathilde123):
Angeblich um eine Forderung aus 1997 von der Telekom.



Dann muß es darüber ein Titel geben, sonst wäre eine Kontopfändung nicht möglich.
(Vorpfändung ausgenommen - unwahrscheinlich bei einer Forderung aus `97)


Zitat (von Mathilde123):
Dann rief ich sofort da an und fragte, ob man mir die Papiere bitte komplett zuschicken möchte, da ich weder Mahnungen noch sonst irgendwas bekommen habe. Ich habe zwar einen Titel, aber auf was anderes.



Das wäre dein Angriffspunt. Wenn du nie nachweislich was erhalten hast!?


Zitat (von Mathilde123):
Der nette Herr am Telefon wollte mich mit den Sachbearbeitern verbinden, die waren aber schon nach Hause gegangen. Man vertröstete mich auf den nächsten Tag. Da rief ich wieder an. Aber just zu der Uhrzeit war ein Meeting...... Man vertröstete mich auf 16 Uhr. Also rief ich Punkt 16 Uhr wieder dort an. Und was soll ich sagen, die ganzen Sachbearbeiter hatten schon wieder Feierabend. Obwohl mir die Dame mittags, als die Kollegen Meeting hatten, versicherte dass die ganzen Sachbearbeiter bis 17 Uhr 30 da wären.


Zitat (von Mathilde123):
ch fühle mich da gerade verarscht.



Könnte ja sein, dass die sich seit 1997 auch verarscht vorkommen. ;)


Zitat (von Mathilde123):
Und weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll.



Na ja, das ganze aufklären und erledigen.



Zitat (von Mathilde123):
Was ratet ihr mir denn.



Hast du schon was schriftliches bekommen?



geuß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
Mathilde123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das was ich jetzt schriftlich habe ist eine Vorpfändung.
Und da weiß ich gleich gar nicht was das ist

Da steht: Vorpfändung gemäß Paragraph 845 Zivilprozessordnung

-- Editiert von Mathilde123 am 22.11.2016 20:30

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Vorpfändung ist ein Weg, möglichst schnell Quasi eine Art Arrest auszusprechen. Also Geld zu sperren. Der Gläubiger hat dann 4 Wochen Zeit, die endgültige Pfändung zu beantragen. Macht er das nicht, verfällt die Vorpfändung.

Wie hier schon steht: Fordere vom Inkasso die Titelkopie und eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges an. Und dann mal abwarten, was kommt. Wenn der Titel eingeht, hast du 14 Tage Zeit, dich dagegen zu wehren, sollte er falsch sein (auf falscher Adresse o.ä.).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Mathilde123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das Geld ist schon überwiesen. Schlimm? Ich musste ja mein Konto frei geben.

Nur noch mal kurz zusammen gefasst. Nach dieser Vorpfändung ist eigentlich erstmal 4 Wochen Ruhe von denen? Kann es sein, dass die mich deshalb hinhalten?
Und ich habe jetzt 4 Wochen Zeit, denen zu schreiben und die Kostenaufstellung und den Titel anzufordern?

Habt ihr evtl noch einen Tipp, wie ich so einen Brief freundlich aber bestimmt verfasse? Ich bin bei sowas zu emotional und kann dann nicht sachlich bleiben.....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Mathilde123):
Das was ich jetzt schriftlich habe ist eine Vorpfändung.
Und da weiß ich gleich gar nicht was das ist



Wie mepeisen schon sagt, eine Vorpfändung ist praktisch eine vorläufige Pfändung auf dem kurzen Dienstweg.
Der Gläubiger hat nun 4 Wochen Zeit, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß durchzusetzen.

Aber auch für eine Vorpfändung muß es einen Titel geben.
Möglich wäre z.B. auch noch eine Gehaltspfändung bei deinem Arbeitgeber.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Mathilde123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man, mir ist das gerade alles Zuviel..... Mein Hirn spielt gerade verrückt.
Den endgültigen Pfändungsbefehl bekomme ich vorher zugeschickt und kann dann reagierend?
Oder soll ich jetzt gleich loslegen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Mathilde123):
Oder soll ich jetzt gleich loslegen?


Unbedingt sofort reagieren. Wenn mit dem Titel was nicht stimmt, kannst du mittels Anwalt gegen die Pfändung und den Titel selbst vorgehen.

Ich würde in der Situation dem Inkasso in etwa wie folgt schreiben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegen Informationen über eine Pfändung vor, die auf einem angeblichen Titel basieren soll, von dem ich noch nie etwas gehört habe. Ich fordere Sie daher auf, mir umgehend, jedoch spätestens bis (Datum, welches 16 Tage in der Zukunft liegt) folgende Unterlagen unter Bezugnahme auf §11a RDG vorzulegen:

- Titelkopie inkl. Zustellnachweis.
- Eine meinen Vorgang betreffende Vollmacht bzw. Abtretungsurkunde.
- Eine aktuelle und um Fantasiegebühren (z.B. Kontoführung) sowie nicht titulierte, bereits verjährte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung.
- Für Gerichtsvollzieherkosten und andere Gebühren entsprechende Belege.

Sollten Sie die angeforderten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig übermitteln, werde ich entsprechende Beschwerde beim Aufsichtsgericht einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mathilde123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank für eure Anrworten.

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