EOS Haushaltsbogen Vergleichsvorschlag

2. Oktober 2026 Thema abonnieren
 Von 
Falk66
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Haushaltsbogen Vergleichsvorschlag

Hallo zusammen,
ich habe eine offene Forderung bei EOS. Ich habe vorgeschlagen, die Sache mit einem Vergleich zu erledigen, also einen Teilbetrag einmalig zu zahlen, wenn damit die restliche Forderung erledigt ist.
EOS hat mein Angebot weder angenommen noch abgelehnt, sondern mir einen Haushaltsbogen geschickt und möchte, dass ich diesen ausfülle.
Wozu brauchen die alle diese Angaben? Ich denke, sie wollen wissen, welche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte ich habe und allgemein, was bei mir vorhanden ist, um danach zu entscheiden, ob sie einem Vergleich zustimmen oder lieber weiter vollstrecken.
Muss ich diesen Haushaltsbogen überhaupt ausfüllen?
Kann EOS sagen: Ohne ausgefüllten Haushaltsbogen prüfen wir den Vergleich nicht?
Und warum verlangt ein Inkassounternehmen überhaupt so einen Haushaltsbogen gerade nach einem Angebot zur Teilzahlung?




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130951 Beiträge, 41615x hilfreich)

Zitat (von Falk66):
Wozu brauchen die alle diese Angaben?

Genau deswegen:
Zitat (von Falk66):
sie wollen wissen, welche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte ich habe und allgemein, was bei mir vorhanden ist, um danach zu entscheiden, ob sie einem Vergleich zustimmen oder lieber weiter vollstrecken.




Zitat (von Falk66):
Muss ich diesen Haushaltsbogen überhaupt ausfüllen?

Nein.



Zitat (von Falk66):
Kann EOS sagen: Ohne ausgefüllten Haushaltsbogen prüfen wir den Vergleich nicht?

Selbstverständlich - niemand muss Kulanz gewähren



Zitat (von Falk66):
Und warum verlangt ein Inkassounternehmen überhaupt so einen Haushaltsbogen gerade nach einem Angebot zur Teilzahlung?

Genau deswegen:
Zitat (von Falk66):
sie wollen wissen, welche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte ich habe und allgemein, was bei mir vorhanden ist, um danach zu entscheiden, ob sie einem Vergleich zustimmen oder lieber weiter vollstrecken.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130951 Beiträge, 41615x hilfreich)

Zitat (von Falk66):
Wozu brauchen die alle diese Angaben?

Genau deswegen:
Zitat (von Falk66):
sie wollen wissen, welche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte ich habe und allgemein, was bei mir vorhanden ist, um danach zu entscheiden, ob sie einem Vergleich zustimmen oder lieber weiter vollstrecken.




Zitat (von Falk66):
Muss ich diesen Haushaltsbogen überhaupt ausfüllen?

Nein.



Zitat (von Falk66):
Kann EOS sagen: Ohne ausgefüllten Haushaltsbogen prüfen wir den Vergleich nicht?

Selbstverständlich - niemand muss Kulanz gewähren



Zitat (von Falk66):
Und warum verlangt ein Inkassounternehmen überhaupt so einen Haushaltsbogen gerade nach einem Angebot zur Teilzahlung?

Genau deswegen:
Zitat (von Falk66):
sie wollen wissen, welche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte ich habe und allgemein, was bei mir vorhanden ist, um danach zu entscheiden, ob sie einem Vergleich zustimmen oder lieber weiter vollstrecken.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41199 Beiträge, 6644x hilfreich)

Man liest in deinem ersten Schulden-Frage-Thread, dass du drei Forderungen bei Inkassounternehmen von jeweils ca. 7.000 Euro hast.

Zitat (von Falk66):
Bei einer Forderung wurde bereits ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Ich habe Widerspruch eingelegt und werde jetzt aufgefordert, diesen zurückzunehmen.
Das war vor ca. 1Monat.

Zitat (von Falk66):
oder lieber weiter vollstrecken.
Ist EOS das Inkasso, welches dich aufgefordert hatte, den Widerspruch zurückzunehmen? Hat EOS schon einen Titel, aus dem vollstreckt werden kann?

Zitat (von Falk66):
gerade nach einem Angebot zur Teilzahlung?
Ja, denn es kommt natürlich darauf an, was du dem EOS-Inkasso als Vergleich angeboten hast.

Zitat (von Falk66):
Kann EOS sagen: Ohne ausgefüllten Haushaltsbogen prüfen wir den Vergleich nicht?
Ja. Natürlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Falk66
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist EOS das Inkasso, welches dich aufgefordert hatte, den Widerspruch zurückzunehmen? Hat EOS schon einen Titel, aus dem vollstreckt werden kann
EOS hat mich inzwischen zum dritten Mal aufgefordert, den Widerspruch zurückzunehmen. Ich habe daraufhin vorgeschlagen, stattdessen eine außergerichtliche Einigung über einen Vergleich zu finden. Daraufhin hat EOS mir den Haushaltsbogen geschickt und verlangt, dass ich diesen ausfülle. :sad:

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41199 Beiträge, 6644x hilfreich)

Zitat (von Falk66):
Daraufhin hat EOS mir den Haushaltsbogen geschickt und verlangt, dass ich diesen ausfülle
Ja, das hatte ich gelesen.
Und was hindert dich daran, diesen H-Bogen auszufüllen?
Was willst du denn erreichen? Offenbar gibt dir EOS doch die Chance... zu einem Vergleich. Was genau hast du denn vorgeschlagen?
Oder meinst du, du hättest nichts, was da vollstreckt werden könnte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Falk66
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder meinst du, du hättest nichts, was da vollstreckt werden könnte?
Ja, ich habe schon etwas, was theoretisch vollstreckt werden könnte.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2710 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von Falk66):
ich habe schon etwas, was theoretisch vollstreckt werden könnte.

Die Frage ist wer deine Wohnung zuerst vollstrecken bzw sich sichern wird.

Du legst sinnbefreit Widerspruch ein. Was ist denn dein Ziel? Das Jugendamt hat doch die ZV bereit eingeleitet. Also von was willst du einen möglichen Vergleich zahlen? Wenn du dein Leben führst wie hier deine Threads und ständig neue Baustellen aufmachst wundert mich hier nichts.

Wie soll denn der finanzielle Plan zukünftig aussehen?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41199 Beiträge, 6644x hilfreich)

Gern nochmal gefragt: Was genau hast du dem EOS als Vergleich vorgeschlagen, um die ZV zu verhindern?

Deine seltsame *Kunst*, Fragen nicht zu beantworten, hilft dir sicher zumindest hier nicht weiter.
Da kann ich dem User in #7 nur zustimmen.
Du hast in 4 Threads und 12 Beiträgen eigentlich nur *rumgeeiert*, sorry.
So sichert man sich weder seine ETW noch wird man die Inkasso-Forderungen los.

Zitat (von Falk66):
was theoretisch vollstreckt werden könnte.
Praktisch dann auch.

Letzte Frage von mir: Woraus bestreitest du deine Kosten für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Falk66
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du hast in 4 Threads und 12 Beiträgen eigentlich nur *rumgeeiert*, sorry.
So sichert man sich weder seine ETW noch wird man die Inkasso-Forderungen los.
Ich habe EOS eine einmalige Zahlung von 3.000 Euro angeboten, unter der Voraussetzung, dass damit die restliche Forderung endgültig erledigt ist.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41199 Beiträge, 6644x hilfreich)

Zitat (von Falk66):
Ich habe EOS eine einmalige Zahlung von 3.000 Euro angeboten
Oha. Es ist verständlich, dass sich EOS auf solch eine Bedingung nicht einlässt und deshalb sehen will, ob du überhaupt in der Lage bist, diese Summe zu zahlen. Dafür gibts den Haushaltsbogen.

Und warum überhaupt sollte EOS auf ca 4.000,- verzichten? Mir fällt kein Grund ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2710 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ob du überhaupt in der Lage bist, diese Summe zu zahlen

Das ist denen relativ egal

Zitat (von Anami):
Und warum überhaupt sollte EOS auf ca 4.000,- verzichten?

Das ist die wichtige Frage und deswegen der Auskunftsbogen der ausgefüllt werden soll.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13844 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das ist denen relativ egal

Seit wann ist EOS eigentlich so "milde" gestimmt?

Da wird einem Mahnbescheid komplett widersprochen, aber dann ein "außergerichtliches" Angebot zur Schuldenbereinigung unterbreitet?
Eine noch bessere Bestätigung, dass die Forderung berechtigt ist bekommen Inkassos selten und ich finde es verwunderlich, dass EOS bei einem Angebot unter 50% überhaupt den Bogen anfordert und nicht direkt ins streitige Verfahren geht.

@falk
Mal die Überlegung angestellt auf das Haus ein Darlehen aufzunehmen, damit Deine sonstigen Schulden zu bezahlen und das dann bei der Bank zu humanen Zinsen abzustottern, anstatt mit nutzlosen Mitteln zu versuchen die Zwangsvollstreckung zu umgehen?

-- Editiert von User am 5. Oktober 2026 14:40

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#13
 Von 
Falk66
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
milde"
Ich glaube nicht, dass ein Inkassounternehmen „milde" sein kann. Vielleicht haben die irgendeine Taktik, keine Ahnung. Kann ich nicht sagen.

Aber was bedeutet das genau, einen Kredit auf die Wohnung aufzunehmen? Das wurde mir schon mal empfohlen, aber ich verstehe es einfach nicht. Ich habe jetzt Schulden, ja? Dann nehme ich noch einen Kredit auf – und was dann? Dann habe ich doch noch mehr Schulden, oder?

Die Wohnung gehört mir. Kannst du mir das bitte ganz einfach erklären, wie einem Kind? Was passiert dann, wenn ich noch einen Kredit aufnehme? Was ändert sich dadurch? Ich verstehe es wirklich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130951 Beiträge, 41615x hilfreich)

Zitat (von Falk66):
Ich glaube nicht, dass ein Inkassounternehmen „milde" sein kann.

Zumindest EOS nicht.



Zitat (von Falk66):
Vielleicht haben die irgendeine Taktik

Die wollen wissen, was vorhanden ist um daran das weitere Vorgehen auszurichten.



Zitat (von Falk66):
Dann nehme ich noch einen Kredit auf – und was dann? Dann habe ich doch noch mehr Schulden, oder?

Ja, denn selbst wenn man nur die Kreditsumme aufnimmt um die bestehenden Schulden zu bezahlen, sind da noch zusätzlich Gebühren und Zinsen drauf zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Falk66
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zumindest EOS nicht.
Ich bin hier schon öfter auf EOS gestoßen. Was ist denn an denen so besonders? Hattest du selbst schon Erfahrungen mit EOS oder hast du nur gehört, dass die so hart sind?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41199 Beiträge, 6644x hilfreich)

Zitat (von Falk66):
Vielleicht haben die irgendeine Taktik, keine Ahnung. Kann ich nicht sagen.
Musst du auch nicht wissen, denn sonst würdest du nicht fragen, wie du den Vollstreckungen entgehen könntest.
Du selbst trägst das Risiko dafür, dass EOS sich nicht mehr auf deine Verzögerungstaktik einlässt.
Und zu denken, dass EOS einmalig 3.000,- annimmt und dir die restlichen 4.000,- quasi schenkt, glaubst du doch hoffentlich nicht mal im Traum.

Wer nun wann und was vollstrecken will ( Jugendamt und EOS und 2 weitere Inkasso), erfährst du zuerst.
Zinsen und Kosten laufen parallel weiter, je länger du *schiebst*.
Zur Zeit schiebst du Schulden in Höhe von ca. 3x7000,- +15.000,- = 36.000,- vor dir her.

Mir fällt kein seriöser Kreditgeber ein, der einem privaten Schuldner mit 36.000,- vor ZV stehenden Schulden einen Kredit gäbe.
Man hatte dir im Sommer schon empfohlen, mal eine Schuldenberatungs-Stelle zu suchen.

Zitat (von Falk66):
Dann habe ich doch noch mehr Schulden, oder?
Ja, natürlich.
Jede seriöse Kreditanstalt fragt ab... läuft so ähnlich wie die Vermögenauskunft vom JA oder der Haushaltsbogen vom Inkasso. Für einen Immobilienkredit gelten besondere Regeln.
Unseriöse Kreditgeber würden sich ihr erhebliches Risiko wegen deiner Bonität mit einem inhuman hohen Zinssatz absichern wollen.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130951 Beiträge, 41615x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mir fällt kein seriöser Kreditgeber ein, der einem privaten Schuldner mit 36.000,- vor ZV stehenden Schulden einen Kredit gäbe.

Das wird die gipste Herausforderung werden. Denn die Gesamtsumme von Lebenshaltungskosten und Kreditrate sollte unter der Gesamtsumme der Nettoeinkünfte liegen.



Zitat (von Anami):
Jede seriöse Kreditanstalt fragt ab... läuft so ähnlich wie die Vermögenauskunft vom JA oder der Haushaltsbogen vom Inkasso

Nicht zu vergessen, das sie die Auskunfteien abfragen.



Zitat (von Anami):
Unseriöse Kreditgeber würden sich ihr erhebliches Risiko wegen deiner Bonität mit einem inhuman hohen Zinssatz absichern wollen.

Oder sie bieten gute Konditionen, aber es tauchen plötzlich kurz vor der endgültigen Auszahlung noch "unerwartete" Gebühren auf. Manchmal auch mehrmals.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13844 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mir fällt kein seriöser Kreditgeber ein, der einem privaten Schuldner mit 36.000,- vor ZV stehenden Schulden einen Kredit gäbe.

Mir fallen da sogar mehrere ein.
Der Schuldner hier besitzt eine, ich meine sie war sogar lastenfrei, Eigentumswohnung als Sicherheit.
Natürlich bedarf es dann auch einem Plan, wie die Raten zurückzuzahlen sind und dieser ist dann auch dringend einzuhalten.

Zitat (von Falk66):
Dann nehme ich noch einen Kredit auf – und was dann?

Mit diesem Darlehen bei dem Deine Wohnung als Sicherheit dient, löst Du Deine anderen Schulden ab (Du bezahlst mit dem Geld deine Schulden).

Zitat (von Falk66):
Dann habe ich doch noch mehr Schulden, oder?

Wenn Du mit dem Darlehen deine Schulden bezahlst hast du natürlich nicht noch mehr Schulden.

Aktuell hast Du mehrere Gläubiger, bei denen überall Zinsen mit x% über dem Basiszinssatz anfallen, und von denen jeder eine Zwangsvollstreckung einleiten könnte.
Mit einer Umschuldung hast Du noch Schulden in der selben Höhe wie zuvor, aber nur noch einen Gläubiger, mit dem Du einen Kreditvertrag zu deutlich besseren Konditionen (Zinsen) hast, nämlich Deine Bank.

Zitat (von Anami):
...ihr erhebliches Risiko...

Eine Kreditsumme von ~36.000€ bei einer ~6 stelligen Sicherheit, ist jetzt nicht wirklich ein erhebliches Risiko.
Selbst bei einer Zwangsversteigerung weit unter Marktwert, wäre die Forderung der Bank wohl "gedeckt".

Zitat (von Harry van Sell):
...aber es tauchen plötzlich kurz vor der endgültigen Auszahlung noch "unerwartete" Gebühren auf. Manchmal auch mehrmals.

Im Vergleich zu Inkassos, bei denen es quasi zum Geschäftsmodell gehört, "mündliche Absprachen" in "Einigungen" aufzunehmen und nach dem RVG mindestens einmal abzurechnen, ist das bei seriösen Banken doch eher eine Seltenheit, alleine schon aus dem Grund, dass es dort so etwas wie nachprüfbare, physische Kredit-/Darlehensverträge gibt.

Das man diese Verträge tatsächlich auch liest, bevor man seine Unterschrift darunter setzt, setzte ich jetzt mal voraus, auch wenn es ein ganzer Teil wohl nicht macht.

-- Editiert von User am 8. Oktober 2026 10:30

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41199 Beiträge, 6644x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Natürlich bedarf es dann auch einem Plan,
ach was... :respekt: wer hätte das gedacht. Dazu wird der TE seit x Antworten in x diversen Threads von x Usern geraten.
Aber Frage zur Sache:
Kennst du die renovierungsbedürftige 29 m²-Wohnung und die TE oder wie kommst du auf eine ~6 stellige Sicherheit?
Deshalb bitte nicht mir, sondern der TE --->
Zitat (von Falk66):
Kannst du mir das bitte ganz einfach erklären, wie einem Kind?


Ich erwarte schon jetzt, dass deine Beckmesserei bei der TE nur den Effekt einer neuen Runde mit neuen Grundsatzfragen hat, wie man sich weiterhin drücken kann.
Denn es ist längst alles empfohlen, erklärt und beantwortet... man könnte den Thread auch schließen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13844 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kennst du die renovierungsbedürftige 29 m²-Wohnung und die TE oder wie kommst du auf eine ~6 stellige Sicherheit?

Mir war die Größe und der Zustand der Wohnung entfallen.

Zitat (von Anami):
...dass deine Beckmesserei...

Wäre der nicht von jemandem kommen, der seltenst auch nur ansatzweise überhaupt das Problem erfasst, wäre der echt gut gewesen.

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Und jetzt?

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