EOS INKASSO ABOUT YOU

22. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS INKASSO ABOUT YOU

Hallo ihr lieben , ich hab leider eine große Summe bei about you Nicht zahlen können ( kamen viele Dinge zusammen , mein Verschulden , Aufschub gab es 1 Woche aber das hat mir nichts gebracht . Und auf eine eigene Ratenzahlung wollte about you nicht eingehen ) jetzt kam das Inkasso EOS ins Spiel . Inkasso kosten ect plus Hauptforderung ( 398€) .
Mein Problem ich kann die ganze Summe erst in frühestens 8 Wochen bezahlen :(
Erste Frist vom Inkasso war der 13.06.2021, darauf hin hab ich am 12.06 eine Mail geschrieben und erstmal gefragt was es für eine Rechnung sei ( versuche auf Zeit zu spielen ) dann kam die Rechnung und nun soll ich bis zum
01.07 zahlen . Kann ich aber nicht . ( brauche mehr Zeit ) was kann ich jetzt noch machen um Zeit zu schinden ? Also bevor ich noch so einen Gerichtsbrief bekomme ? Über Hilfe wäre ich sehr dankbar !!! Lg

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22 Antworten
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#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nichts. Es gibt keinen Recht auf Aufschub. Allerdings hast du bei einem Mahnbescheid (wenn einer kommen sollte) 14-Tage Zeit zu widersprechen und dann auch gleich die Hauptforderung zu zahlen. Ich würde auch nur Hauptforderung + Zinsen + 2,50€ pro Mahnung per Post zahlen und die Forderung bei EOS mit einem 3-Zeiler zurückweisen da Konzerninkasso vorliegt.

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#2
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Nichts. Es gibt keinen Recht auf Aufschub. Allerdings hast du bei einem Mahnbescheid (wenn einer kommen sollte) 14-Tage Zeit zu widersprechen und dann auch gleich die Hauptforderung zu zahlen. Ich würde auch nur Hauptforderung + Zinsen + 2,50€ pro Mahnung per Post zahlen und die Forderung bei EOS mit einem 3-Zeiler zurückweisen da Konzerninkasso vorliegt.


Hallo , vielen Dank erstmal für die Antwort . Ich hatte irgendwas gelesen das man einen Vertrag zwischen den beiden Parteien einsehen kann ? Zwecks Inkasso kosten ? Ich muss einfach ein bisschen Zeit für die Hauptforderung raus holen . Wann wird in der Regel dieser Brief vom Gericht kommen ? Also wie oft mahnt das Inkasso selbst nochmal bevor da was kommt ? Und wenn der Brief da ist , teilweise widersprechen ? Also HF zahlen und Inkasso widersprechen ? Kann man das da angeben ? Habe noch nie so einen Brief erhalten . Sorry für die ganzen Fragen . Lg

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Wenn der Mahnbescheid kommt, dann sieht man sich den genau an. Bis dahin halt erst mal das zahlen, was geht, immer zweckgebunden.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von Lulu90):
Ich hatte irgendwas gelesen das man einen Vertrag zwischen den beiden Parteien einsehen kann ?


Ja, das liest man immer wieder. Mir wäre aber keine rechtliche Grundlage bekannt, auf der man ein Recht zur Einsicht in fremde Verträge hätte. Das müsste der Gläubiger (mit einem Kostenrisiko für sich) theoretisch erst vor Gericht.

Aber mit diesem Begehren könnte man eventuell wieder etwas Zeit gewinnen.

Zitat (von Lulu90):
Wann wird in der Regel dieser Brief vom Gericht kommen ? Also wie oft mahnt das Inkasso selbst nochmal bevor da was kommt ?


Das dürfte schon noch ein wenig dauern.

Zitat (von Lulu90):
Und wenn der Brief da ist , teilweise widersprechen ?



Wenn man die Hauptforderung bezahlen kann, wäre meine Empfehlung dem Mahnbescheid komplett zu wiedersprechen. Bei einem Teilwiederspruch kann über die unstrittige Summe ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden mit all seinen Folgen.


gruß charly

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Gruß Charly

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Das müsste der Gläubiger (mit einem Kostenrisiko für sich) theoretisch erst vor Gericht.

Wobei ja auch da der Beibringungsgrundsatz gilt. Einen Rechtsanspruch auf Vorlage des Vertrages dürfte es m.E. also vor Gericht auch nicht gehen, aber mann wohl bestreiten, dass die Inkassokosten auch tatsächlich so gezahlt wurden vom Gläubiger.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Zitat:
Mir wäre aber keine rechtliche Grundlage bekannt, auf der man ein Recht zur Einsicht in fremde Verträge hätte.

Eine direkte Grundlage gibt es in der Tat nicht.

Aber hier gibt es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ja die Möglichkeit, einfach mit Nichtwissen zu bestreiten, was zwischen Gläubiger und Inkasso vereinbart wurde. Zudem kann man einen Anscheinsbeweis über einige Inkassos führen, die ausdrücklich kostenlos arbeiten (Beweise liegen u.a. dem AK Inkassowatch vor).

Die Argumentation ist also: Ich als Schuldner will den Vertrag sachlich prüfen, denn ich glaube euch nicht, was ihr einfach so behauptet und in einem Gerichtsverfahren muss mir zugestanden werden, das sachlich zu prüfen, was ich nicht kenne.

Damit erzeugt man dann eine Patt-Situation, denn wenn es vor Gericht gehen würde und man genau dieses Argument bringt, gibt es viele Richter, die dem Gläubiger sagen "Ja, dann zeige doch mal den Vertrag". Warum? Weil die Beweislast nun mal in dem Moment beim Gläubiger liegt, zu beweisen, was er behauptet.

Der eigentliche "Trick" ist aber ein ganz anderer. Die großen Masseninkassos arbeiten kostenlos, das ist Fakt, denn kein Gläubiger geht nur für eine Mahnung ein Kostenrisiko von über 70€ ein. Darüber hinaus arbeiten die Masseninkassos mit Datentöpfen. Eigentlich will man als Schuldner in den Datentopf "Kennt sich aus, lässt sich nicht veralbern, Druck ist sinnlos". Sobald man es schafft, in diesen Topf zu wandern, gibt das Inkasso auf. Es ist einfach zu viel Aufwand, ständig neue Bausteinbriefchen zusammen zu klicken bei solch widerspenstigen Schuldnern.

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Einen Rechtsanspruch auf Vorlage des Vertrages dürfte es m.E. also vor Gericht auch nicht gehen,



Da dürftest du recht haben.

Da aber Ersatz für einen Schaden gefordert wird, müsste der Gläubiger/Kläger diesen auch nachvollziehbar beziffern.


Wenn er das nicht kann oder will dürfte das Gericht nach § 287 ZPO über die Höhe des Schadens nach freier Überzeugung entscheiden. Ob so eine Entscheidung im Sinne des Inkassos wäre möchte ich bezweifeln.

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Gruß Charly

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#8
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Aber mit diesem Begehren könnte man eventuell wieder etwas Zeit gewinnen.


Hallo , vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten . Genau darum gehts mir , Zeit schinden ( hört sich dreist und blöd an , aber bin in einer dummen Situation momentan ) kann man dem Inkasso Schreiben , das man die HF aktzeptiert , jedoch nicht die Inkasso kosten ? Das man gern den Vertrag zwischen Inkasso und Gläubiger sehen möchte um diese Kosten nachprüfen zu können und dann erst diese Inkasso kosten zahlt ? Quasi so könnte man es raus zögern . Wisst ihr was ich meine ? Lg

Signatur:

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#9
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wobei ja auch da der Beibringungsgrundsatz gilt. Einen Rechtsanspruch auf Vorlage des Vertrages dürfte es m.E. also vor Gericht auch nicht gehen, aber mann wohl bestreiten, dass die Inkassokosten auch tatsächlich so gezahlt wurden vom Gläubiger.


Hallo :) ich mochte es ja keinesfalls so weit bringen lassen . Ich brauche halt nur etwas mehr Zeit für die HF .

Signatur:

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#10
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wobei ja auch da der Beibringungsgrundsatz gilt. Einen Rechtsanspruch auf Vorlage des Vertrages dürfte es m.E. also vor Gericht auch nicht gehen, aber mann wohl bestreiten, dass die Inkassokosten auch tatsächlich so gezahlt wurden vom Gläubiger.


Hallo :) ich mochte es ja keinesfalls so weit bringen lassen . Ich brauche halt nur etwas mehr Zeit für die HF .

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#11
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wobei ja auch da der Beibringungsgrundsatz gilt. Einen Rechtsanspruch auf Vorlage des Vertrages dürfte es m.E. also vor Gericht auch nicht gehen, aber mann wohl bestreiten, dass die Inkassokosten auch tatsächlich so gezahlt wurden vom Gläubiger.


Hallo :) ich mochte es ja keinesfalls so weit bringen lassen . Ich brauche halt nur etwas mehr Zeit für die HF .

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#12
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wobei ja auch da der Beibringungsgrundsatz gilt. Einen Rechtsanspruch auf Vorlage des Vertrages dürfte es m.E. also vor Gericht auch nicht gehen, aber mann wohl bestreiten, dass die Inkassokosten auch tatsächlich so gezahlt wurden vom Gläubiger.


Hallo :) oh Gott vor Gericht will ich ja nicht , dachte das man so etwas die Zeit ziehen kann bis ich die HF bezahlen kann . Lg

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Mir wäre aber keine rechtliche Grundlage bekannt, auf der man ein Recht zur Einsicht in fremde Verträge hätte.

Ein paar gibt es: §§ 402, 410, 630g, 716, 810, 985 1144, 1145 BGB



Zitat (von charlyt4):
Das müsste der Gläubiger (mit einem Kostenrisiko für sich) theoretisch erst vor Gericht.

Nein, nicht mal da müsste er es. Das einzige was er müsste, wäre damit zu leben das er dann das Verfahren verliert.



Zitat (von Lulu90):
ich mochte es ja keinesfalls so weit bringen lassen . Ich brauche halt nur etwas mehr Zeit für die HF .

Dann mache etwas, von dem hier im allgemeinen abgeraten wird: Beginne eine Brieffreundschaft mit dem Inkasso. Sende Antworten immer erst nach ca. 10 14 Tagen. Dann bleibt der Status immer schön auf "Verhandlung aktiv".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann mache etwas, von dem hier im allgemeinen abgeraten wird: Beginne eine Brieffreundschaft mit dem Inkasso. Sende Antworten immer erst nach ca. 10 14 Tagen. Dann bleibt der Status immer schön auf "Verhandlung aktiv".[

hallo lieber Harry , ja das mit den Brieffreundschaften hab ich auch hier schon ein paar mal gelesen . Aber in meinem Fall bestimmt die beste Lösung erstmal . Was kann ich denen denn jetzt wieder schreiben ? Ich hatte ja in der letzten Mail um die Rechnung gebeten , hab ich auch bekommen von about you . Und was kann man jetzt schreiben ? Hast du eine Idee Vll ? Das mit den Verträgen hab ich nicht ganz verstanden . @ Mepeisen hatte es toll erklärt , aber ich Steig nicht so durch . Das ist alles Neuland für mich . Hoffe ihr könnt mir noch ein paar tips geben ? Lg

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#15
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der eigentliche "Trick" ist aber ein ganz anderer. Die großen Masseninkassos arbeiten kostenlos, das ist Fakt, denn kein Gläubiger geht nur für eine Mahnung ein Kostenrisiko von über 70€ ein. Darüber hinaus arbeiten die Masseninkassos mit Datentöpfen. Eigentlich will man als Schuldner in den Datentopf "Kennt sich aus, lässt sich nicht veralbern, Druck ist sinnlos". Sobald man es schafft, in diesen Topf


Hallo , also könnte ich diesen Vertrag fordern ? Das ich sehen möchte das wirklich Inkasso kosten bezahlt worden ? So kann ich ja wieder etwas Zeit raus holen oder nicht ? Lg

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Mir wäre aber keine rechtliche Grundlage bekannt, auf der man ein Recht zur Einsicht in fremde Verträge hätte.



Zitat (von Harry van Sell):
Ein paar gibt es: §§ 402, 410, 630g, 716, 810, 985 1144, 1145 BGB



Nö, ohne Rechtsbeziehung kein Anspruch.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
ohne Rechtsbeziehung kein Anspruch.

Da es hier eine Rechtsbeziehung gibt, muss man darüber nicht groß diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Auch wenn du es nicht verstehen willst; zwischen dem Schuldner und dem Inkasso besteht keinerlei Rechtsbeziehung die es dem Schuldner ermöglichen würde Einblick in vertragliche Inhalte zwischen Gläubiger und Inkasso zu fordern.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Auch wenn du es nicht verstehen willst; zwischen dem Schuldner und dem Inkasso besteht keinerlei Rechtsbeziehung die es dem Schuldner ermöglichen würde Einblick in vertragliche Inhalte zwischen Gläubiger und Inkasso zu fordern.



Hallo , also ich hatte mir mal andere Beiträge durch gelesenen und die haben immer irgendeine Forderungsaufstellung und dann den Vertrag zwischen dem Inkasso und dem Gläubiger gefordert , das der Schuldner das auch einsehen kann ob die Inkasso Forderung korrekt ist . Oder hab ich das alles falsch verstanden ? Ich bräuchte jetzt halt irgendwas , was ich dem Inkasso Schreiben kann , das es sich wieder ein bisschen in die Länge zieht ( das ganze Verfahren ) was kann man da schreiben ? Lg

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Zitat:
Hallo , also könnte ich diesen Vertrag fordern ? Das ich sehen möchte das wirklich Inkasso kosten bezahlt worden ? So kann ich ja wieder etwas Zeit raus holen oder nicht ? Lg

Ja. Ich würde das so schreiben:
"Wertes Inkasso. Ich fordere Sie hiermit auf, mir den vollständigen zwischen Ihnen und der Gläubigerin geschlossenen Vertrag in Kopie vorzulegen. Ich benötige dies, um ihre Behauptungen eines Schadens nachzuvollziehen und ggf. durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Die Hauptforderung ist unstrittig."

Dann einen zweiten Brief, wo man das wiederholt und ergänzt: "Allerdings weise ich darauf hin, dass AboutYou Kenntnis von meinen Zahlungsproblemen hatte, jedoch eine Ratenzahlung und Aufschub verweigerte".

In einem dritten Brief könnte man ergänzen, dass AboutYou und EOS zu demselben Konzern gehören.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#21
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
zwischen dem Schuldner und dem Inkasso besteht keinerlei Rechtsbeziehung die es dem Schuldner ermöglichen würde Einblick in vertragliche Inhalte zwischen Gläubiger und Inkasso zu fordern.


Jetzt denke doch mal von der anderen Seite...das Inkasso behauptet:
Dem Gläubiger ist durch die Beauftragung des Inkassos ein Schaden entstanden (die Kosten für die Rechtsdienstleistung).
Ein entstandener Schaden muss aber vom Geschädigten, also hier dem Gläubiger (vertreten durch das Inkasso) nachgewiesen werden.

Zugegeben, einen direkten Anspruch auf Einsicht in die Verträge hat der Schuldner tatsächlich nicht. Der Schuldner hat aber einen Anspruch darauf, dass der entstandene Schaden auch nachgewiesen wird. Und wie weist man positiv nach, dass das evtl. zwischen Gläubiger und Inkasso geflossene Geld für eine Rechtsdienstleistung war und eben nicht für Factoring-Dienstleistung ohne Einsicht in den Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lulu90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ja. Ich würde das so schreiben:
"Wertes Inkasso. Ich fordere Sie hiermit auf, mir den vollständigen zwischen Ihnen und der Gläubigerin geschlossenen Vertrag in Kopie vorzulegen. Ich benötige dies, um ihre Behauptungen eines Schadens nachzuvollziehen und ggf. durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Die Hauptforderung ist unstrittig."

Dann einen zweiten Brief, wo man das wiederholt und ergänzt: "Allerdings weise ich darauf hin, dass AboutYou Kenntnis von meinen Zahlungsproblemen hatte, jedoch eine Ratenzahlung und Aufschub verweigerte".


Hallo Mepeisen , vielen Dank für die Hilfe ! Das werde ich dann am letzten Tag vor Fristablauf so los schicken . Bin gespannt was dann kommt . Ich melde mich dann auf jedenfall nochmal hier ! Lg

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