EOS Inkasso,.Pfändungen ohne Ende

26. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dajen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Inkasso,.Pfändungen ohne Ende

Hallo,

ich habe ein großes Problem mit EOS Inkasso.

Vor rund 10 Jahren hatte ich ein Telekom Handy-Vertrag. Da ich damals arbeitslos war, konnte ich die Rechnungen nicht mehr bezahlen, demnach wurde der Vertrag gekündigt. Natürlich hat die Telekom gemahnt, sodass ich im Endeffekt eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste.

Bor 2 Jahren schrieb mich EOS an, ich sollte knapp 600 Euro sofort zahlen, was auch zu dem Zeitpunkt für mich nicht machbar war. Daraufhin ließ EOS das Geld durch einen Gerichtsvollzieher pfänden, aber in, sozusagen, ratenweise in Höhe von 257 Euro. Das Ganze wurde 4 Mal durchgezogen. Jedesmal Habe ich beim Gerichtsvollzieher bezahlt, insgesamt also eine Summe von 1028 Euro. Damit, so dachte ich, wäre ich aus der Sache raus.

Dennoch meldete EOS sich vor ca. 2 Jahren wieder, dass 144 Euro noch offen wären, die ich sofort bezahlen muss. Da mich ein kolplett neues Aktenzeichen stutzig gemacht hat, bat ich EOS, mir eine korrekte Aufstellung aller Telekom-Forderungen, sowohl bezahlte als auch nicht bezahlte, zuzusenden. Auf der Zusammenstellung waren nur 3 der 4 von mir getätigten Zahlungen an den Gerichtsvollzieher zu sehen. Ich antwortete zurück, dass ich 4 Zahlungen vorgenommen habe und somit alles beglichen ist. Als Antwort darauf erhielt ich von der EOS ein Schreiben, dass der Gerichtsvollzieher 150 Euro einbehalten haben soll. Ich schrieb zurück, dass die Gerichtsvollzieherkosten in den Zahlungen inbegriffen waren und kein Gerichtsvollzieher noch weitere 150 Euro einfach so einbehalten kann.

Nun, nach über einem jahre Funkstille, kam wieder ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, dass EOS eine Forderung an mich in Höhe von 211 Euro in Rechnung stellt. Wieder war auch hier ein neues Aktenzeichen, welches ich online bei EOS eingegeben habe, um nachzuvollziehen, was das sein soll. Online ist aber eine Forderung in Höhe von 605 Euro hinterlegt. Der Kläger - Telekom. Ich hatte bei der Telekom aber nur diesen einen Handyvertrag, den ich oben erwähnte.

Bis zum 05.04.2022 muss das Geld an den Gerichtsvollzieher gezahlt  bzw. eine eidesstattliche Versicherung abgeben werden.

Ich habe jetzt vor, am 05.04.2022 zum Gerichtsvollzieher-Termin zu fahren, mit dem Geld in der Tasche, aber möchte erst dem Gerichtsvollzieher all diese Geschehenisse erzählen und all die Schreiben von EOS vorlegen.

Ansonsten weiß ich wirklich nicht mehr, was ich machen soll, und brauche Ihren Ratschlag.

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von Moderator topic am 26.03.2022 15:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127407 Beiträge, 40801x hilfreich)

Als erstes mal prüfen ob es für diese Forderung einen Titel gibt. Oder ob sie immer noch den alten Titel als Grundlage nehmen.
Da müsste man wissen, was konkret dort drinsteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
Jedesmal Habe ich beim Gerichtsvollzieher bezahlt, insgesamt also eine Summe von 1028 Euro.


Können Sie die Zahlungen an den Gerichtsvollzieher nachweisen?

Zitat:
Ich habe jetzt vor, am 05.04.2022 zum Gerichtsvollzieher-Termin zu fahren, mit dem Geld in der Tasche, aber möchte erst dem Gerichtsvollzieher all diese Geschehenisse erzählen und all die Schreiben von EOS vorlegen.


Sinnlos! Das richtige Mittel wäre hier eine Vollstreckungsabwehrklage.

Allenfalls würde ich den Gerichtsvollzieher bitten, eine Kopie des Titel vorzulegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dajen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Können Sie die Zahlungen an den Gerichtsvollzieher nachweisen?

Ja hab vom Gerichtsvollzieher immer eine Bestätigung bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
kam wieder ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, dass EOS eine Forderung an mich in Höhe von 211 Euro in Rechnung stellt. Wieder war auch hier ein neues Aktenzeichen, welches ich online bei EOS eingegeben habe, um nachzuvollziehen, was das sein soll.


1. Prüfen, ob es sich hier um den gleichen Titel handelt;
2. Falls ja, den Gerichtsvollzieher darauf aufmerksam, dass der Titel bereits vollständig bedient wurde (Nachweis Zahlungsbelege);
3. Falls der Gerichtsvollzieher dennoch pfänden möchte -> Vollstreckungsgegenklage;

0x Hilfreiche Antwort

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