EOS Inkasso Forderung aus 2001

25. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
xsdenite
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Inkasso Forderung aus 2001

Hallo zusammen,

manchmal läuft einem die Vergangenheit ein wenig nach. Sachverhalt: Unbezahlte Rechnung Telekom, Titulierung danach Ratenzahlung. Abbruch der Zahlung (ich weiß eigentlich nicht warum, zumindest konnte ich in meinen Unterlagen nichts finden). Dann ganz lange Zeit nichts mehr, vor ca. einer Woche dann Post von besagtem Inkasso Unternehmen.

Ich hab daraufhin via Einschreiben geantwortet und eine detaillierte Kostenaufstellung erhalten (angehängt), als auch den Titel.

https://www.imagebanana.com/s/1919/kQ7zvMcM.html
https://www.imagebanana.com/s/1919/6qoPjOgc.html
https://www.imagebanana.com/s/1919/aiIshDjp.html
https://www.imagebanana.com/s/1919/udLid75Q.html
https://www.imagebanana.com/s/1919/l03vkG7o.html
https://www.imagebanana.com/s/1919/8m967utp.html
https://www.imagebanana.com/s/1919/2E30FFlM.html

Meine Fragen hier:

- Was sind unberechtigte und berechtigte Kosten (müsste in der Aufstellung nicht verjährte Zinsen gestrichen werden?)
- Weiteres Vorgehen.

Vielen Dank und viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass es diese Zwangsmaßnahmen in 2002 wirklich gab. Also auch, dass ein Gerichtsvollzieher vor Ort war. Zwar könnte man die Sachen Ende 2002 nochmal nachhaken und Rechnungsnachweise fordern, aber das nur, wenn man das wirklich nicht zuordnen kann.

->Die Adressermittlung 2005 nur, wenn man umgezogen war und niemand die neue Adresse wusste.
-> Die Anwaltsgebühren am 7.7.2005 klingen nach frei erfundenem Unfug. Ich sehe da weder einen Grund drin, noch ist das per RVG begründet. Diese Gebühr würde ich also reklamieren.
-> Die GV-Gebühr vom 30.6.2005 und vom 28.11.2005, da würde ich einen Rechnungsnachweis fordern.
-> Die mehrfachen Adressermittlungskosten 2006 und 2007 klingen nach Unfug. Wie oft bist du denn umgezogen und wann? Das würde ich so nicht akzeptieren.
-> Die 124€ Zinsen vom 15.5.2008 klingen nach frei erfundenem Unfug. Das würde ich nicht akzeptieren.
-> Die weiteren Zinsen (verrechnet am 31.12.2017), die sich alle auf die Zeit vor 1.1.2017 beziehen, sind verjährt. Das würde ich somit ebenfalls reklamieren.
-> 31.10.2019 taucht erneut eine Adressermittlung auf. Also nochmals umgezogen? Wenn nicht, reklamieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
xsdenite
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank,

die Maßnahmen bestehen wirklich aus 2002, ich hab mit dem entsprechenden Gericht telefoniert. Es gab einige Umzüge aber ich war immer gemeldet, daher werde ich die Ermittlungskosten reklamieren (die lange Liste).

->Die Adressermittlung 2005 nur, wenn man umgezogen war und niemand die neue Adresse wusste.
Dies werde ich wohl akzeptieren müssen.

-> 31.10.2019 taucht erneut eine Adressermittlung auf. Also nochmals umgezogen? Wenn nicht, reklamieren.
Auch das werde ich akzeptieren müssen.

Ich hab es mal folgend formuliert:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für das zustellen der angeforderten Daten, hiermit weise ich die zugesandte Forderung weiterhin zurück. Soweit ersichtlich sind hier einige Dinge schiefgegangen die ich hiermit in der Kostenaufstellung reklamiere:

1. 07.07.2005 Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 81,00 Euro
2. 30.06.2005 Gerichtsvollzieherkosten in Höhe von 46,50 Euro
3. 28.11.2005 Gerichtsvollzieherkosten in Höhe von 22,00 Euro
4. 27.03.2006 – 04.06.2007 Adressermittlungskosten
5. 15.05.2008 Zinsen in Höhe von 124,69 Euro
6. Die gesamten Zinsen vor dem 01.01.2017 diese sind verjährt.

Ich bitte erneut zur Zustellung einer bereinigten und korrekten Kostenaufstellung sowie einen entsprechenden Rechnungsnachweis für die Gerichtsvollzieherkosten im Zeitraum 30.06.2005 und 28.11.2005.

Für die Zusendung der geforderten Unterlagen und der bereinigten und detaillierten Forderungsaufstellung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 06.11.2020

Bei Weigerung werde ich Beschwerde beim Aufsichtsgericht einlegen und ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG beantragen.

Mit freundlichen Grüßen


Passt das so?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Probiere es aus.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
xsdenite
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank nochmal bis hierhin für die Hilfe. Ich hab dann wieder eine Antwort erhalten und die Bilder beigefügt:

https://www.imagebanana.com/s/1926/VpsDnFcE.html
https://www.imagebanana.com/s/1926/8dBtavii.html
https://www.imagebanana.com/s/1926/WJYPLMYe.html
https://www.imagebanana.com/s/1926/1GTQJpZq.html

Soweit ersichtlich wurden zumindest die Zinsen korrigiert, die Anwaltskosten bestehen weiter und es wurden keine Rechnungen mitgesendet. Was auch etwas seltsam anmutet im letzten Schrieb sind die Zinsen p.a. mal werden diese mit 7,570% angegeben, dann mit 4,120%.

Das ist mir langsam echt zu albern wenn ich das mal so sagen darf, ich empfinde das langsam aber sicher als shady business.

Ich bin mir jetzt bzgl. der weiteren Strategie etwas unsicher, ich könnte die letzte Aufstellung akzeptieren und ein wenig mit der gegenwärtigen Situation bzw. Arbeitssituation argumentieren und einen Vergleich auf 250,- dringen (natürlich nur gegen Aushändigung des Titels), oder weiter 5,60€ pro Rückschein investieren und die ganze Sache schleifen bis zum bitteren Ende.

Vielen Dank für das 4 Augenprinzip und die Hilfestellung bisher

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du auf einen Vergleich aus bist, dann hilft es nicht unbedingt, sie weiter zu "verärgern". Bei 250€ liegst du unter dem, was tituliert ist. Probiere es. Keine Ahnung, ob das klappt. Ich würde aber nicht dazu schreiben, dass man die Aufstellung so nun akzeptiert. Gar nicht drauf eingehen, dass die auf deine Einwände nicht eingegangen sind.

Wenn sie den Vergleich nicht akzeptieren, kann man immer noch schreiben, dass man nun eine negative Feststellungsklage anstrebt zu den monierten und nicht korrigierten Positionen. Meist hören die dann.

EOS stellt sich ab und zu absichtlich doof.

-- Editiert von mepeisen am 02.11.2020 13:43

Signatur:

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#6
 Von 
xsdenite
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Die 250,- waren eher symbolisch gemeint, ich denke ich werde 300 flat anbieten und dann mal schauen was zurück kommt. Ich denke einfach das ich die Angelegenheit nicht bis Ende des Jahres ziehen will wegen den Zinsen. Außerdem hätte EOS immer noch einen guten Deal gemacht bei einer fast 20 Jahre alten Forderung, die ja ohnehin auch wirklich vorhanden und irgendwo gerechtfertigt ist. Nur abziehen lassen muss man sich ja nicht komplett. Den Rest verbuche ich dann unter Lehrgeld.

Ich melde mich mit der Antwort zurück und vielen vielen Dank nochmals. Anbei mein Schreiben, wäre es un-aussagekräftig genug?

Zitat:
um die Angelegenheit 3XXXXXXXXXX aus der Welt zu schaffen biete ich Ihnen eine einmalige Zahlung in Höhe von 300€ bis zum 20.11.2020 gegen Aushändigung des entwerteten und originalen Titels an.
Ich bitte Sie darum, meinen Vorschlag wohlwollend zu prüfen.





-- Editiert von xsdenite am 03.11.2020 08:30

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#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Hi,
also ich würde die 250 bieten.
Die werden Dir ein Gegenangebot machen.
So kommst du eher auf die 300,- €
Außerdem würde ich mit aufnehmen, dass das Geld Dir von dritten zur Verfügung gestellt wird.
Denn sonst kann es Dir passieren, dass man Vollstreckungsmaßnahmen einleitet und dann ist die Kohle futsch und der Titel immer noch nicht da.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xsdenite
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich hab es mal wie folgt formuliert und die vorgeschlagenen Änderungen eingebracht:

Zitat:

[...]
Da ich mir das Geld aufgrund meiner derzeitigen wirtschaftlichen Situation bei Dritten leihen müsste, bitte ich um eine Überweisungsfrist bis zum XYZ .
[...]

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