EOS Inkasso Hausbesuch

11. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)
EOS Inkasso Hausbesuch

Hallo liebe Experten,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Obwohl ich stur die Raten an Otto zahle, funkt EOS immer wieder dazwischen. Man möchte mich trotz meines Hinweises zwingen, die Raten an EOS zu zahlen, was ich nicht tun werde. Dies immer wieder mitgeteilt, die lassen mich nicht in Ruhe. Die Forderung sei abgetreten und ich müsse jetzt an EOS zahlen. Dann folgte permanente Telefonbelästigung durch EOS, die Rufnummer habe ich in der Fritzbox gesperrt. EOS darauf hingewiesen es zu unterlassen, mich telefonisch zu kontaktieren. Gegen 9:45 Uhr klingelte es, eine Frau käme im Auftrag von Otto, sie ist von EOS gekommen, da ich auf nichts reagieren würde. Habe der Dame mitgeteilt, dass ich alles schriftlich mache. Keine Zahlung, kein Bargeld kam von ihr dann. Sie hat sich dies so in ihrem Tablet notiert, wo ich dann unterschreiben musste, dass ich alles schriftlich mache und keine Zahlung erfolgt ist an Inkassodame. Zweimal musste ich unterschreiben in verschiedenen Kästen, es stand jedoch nichts dabei. EOS habe ich dann per Mail angeschrieben und mitgeteilt, dass eine Außendienstmitarbeiterin bei mir gewesen wäre und ich habe nochmals mitgeteilt, dass ich die Raten an Otto zahle.

Was ist EOS eigentlich für ein Laden? Reingelassen habe ich die Außendienstmitarbeiterin nicht, obwohl sie gerne gewollt hätte.

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71 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Was ist EOS eigentlich für ein Laden?


EOS gehört zum Otto-Konzern.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Zweimal musste ich unterschreiben in verschiedenen Kästen,


Das hätte ich nicht getan.
Ich hätte der Dame gesagt, dass Sie von weiteren Besuchen Abstand nehmen und nun das Grundstück verlassen soll.
Ende.

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Dame meinte, ich hätte nie auf Schreiben und Anrufe reagiert. Habe darauf gesagt, dass es schlauer wäre mal die Mails zu lesen und ich nur schriftlich kommuniziere. Dies hat sie in ihr Tablet eingegeben. Ich habe mich im Nachhein auch darüber geärgert, dass ich meine Unterschrift gegeben habe. Auf meine Nachfrage, wofür die Unterschriften seien, meinte sie als Bestätigung, dass sie mich angetroffen hat und dass ich alles nur schriftlich mache. Was könnte denn sonst noch dahinter stecken?

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Was könnte denn sonst noch dahinter stecken?


Woher sollen wir das wissen, wir haben nicht die Unterschrift auf dem Tablet hinterlassen. ;)
Ich will jetzt auch keine Unterstellungen tätigen, aber mir würden so einige "nette" Sachen einfallen,
die die Dame sich hat abzeichnen lassen können.

Briefkasten im Auge behalten !

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es ist einfach nervig mit EOS. Den Briefkasten werde ich genau im Blick behalten. Und welche netten Sachen wären das?

-- Editiert von Biened32 am 11.02.2016 16:05

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Die Forderung sei abgetreten und ich müsse jetzt an EOS zahlen.

Wurde eine Abtretungsurkunde vorgelegt? Falls ja, dann kann meines Erachtens nicht mehr schuldbefreiend an den Ursprungsgläubiger geleistet werden.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es wurde eine Vollmacht vorgelegt, was das IB zum Empfang von Geldern berechtigt. Was merkwürdig ist, Otto nimmt den Dauerauftrag weiterhin an. Im Verwendungszweck habe ich angegeben Zahlung auf Hauptforderung.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

ich würde einen schriftlichen Widerspruch an EOS schicken, gleichzeitig den Mitarbeiter/Außendienstlern von EOS/Otto Hausverbot ausprechen und eine Bestätigung dessen. Weiterhin die Unterlagen die du Unterschrieben hast anfordern.

Gruß ré

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Es wurde eine Vollmacht vorgelegt, was das IB zum Empfang von Geldern berechtigt.


Original od. Fotokopie?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Vollmacht ist eine Fotokopie. Ich habe Unterschriften auf dem Tablet geleistet. Die Dame hat mir keine Unterlagen gegeben.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink mal die letzte Forderungsaufstellung von EOS
(Name und Anschrift abdecken)

Was konkret hast Du unterschrieben ?
Aufpassen Eos trickst gerne bzw spekuliert auf Unkenntnis

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Man hat immer wieder versucht, dass ich Schuldanerkenntnisse unterschreibe. Beim letzten Mal im Januar sollte ich ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreiben, es war ein EOS-Schuldanerkenntnis. Dem IB habe ich immer wieder per Mail mitgeteilt, dass ich die Raten an Otto zahle und den Inkassogebühren widersprochen. Was ich am Donnerstag bei dem Hausbesuch unterschrieben habe, da stand nichts bei. Diese Aussendienstmitarbeiterin sagte mir dazu, dass ich damit bestätigt hätte, dass sie mich aufgesucht hat und zum anderen hat sie sich in ihrem Tablet vermerkt, dass schriftlich kommuniziert wird, dies hätte ich unterschrieben. Ich warte erstmal ab und melde mich, sobald es was Neues gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hier ist noch die Forderungsaufstellung von EOS aus dem Monat September 2015:

Hauptforderung 2.425,98 €
Mahnkosten d. Auftraggeberin 20,00 €
Inkassovergütung 281,30 €
Zinsen 1,39 €
Gesamtbetrag 2.728,67 €

EOS habe ich per Mail angeschrieben und Auskunft darüber verlangt, was ich genau auf dem Tablet der Außendienstmitarbeiterin unterschrieben habe.

Auch möchte EOS von mir eine Selbstauskunft erhalten, dazu soll ich Unterlagen wie Lohnabrechnungen etc. schicken, was ich nicht tun werde bzw. einen Stundungsvergleich zustimmen, wo dann noch eine Einigungsvergütung in Höhe von 301,50 € hinzukommt.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist die Forderung tituliert ?
Bestehen nooch andere Schulden ?
Verh ? Kids ?
Was verdienst Du ca Netto ?

Insgesamt 72 € ( 60 € plus 12 € Auslagenpauschale) wären theoretisch lt dieser Anwaltskanzlei an Inkassokosten bei einer Forderung bis 3000 € zu zahlen
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#15
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Forderung ist nicht tituliert. Kredite sind drei vorhanden und dies ist der dritte Kredit, den ich mit 100,00 € monatlich tilge, dies gilt auch für die anderen Kredite. Bin nicht verheiratet und es sind keine Kinder vorhanden. Was ist mit den Mahnkosten in Höhe von 20,00 €? EOS gehört doch zum Otto-Konzern, die Raten zahle ich an Otto mit dem Vermerk Zahlung auf Hauptforderung, damit nicht mit den gezahlten Raten die Inkassogebühren gezahlt werden.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Warst du jemals in Verzug?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

So, wie Ihr es schon geschrieben habt, EOS hat mich ganz mies über den Tisch gezogen. Da ich mich vehement geweigert habe, den Stundungsvergleich zu unterschreiben, ist mir dieser beim Hausbesuch als unsichtbares Dokument im Tablet vorgelegt worden. Darin erkenne ich die Einigungsgebühr von 301,98 EUR sowie die Inkassogebühren und Kontoführungsgebühren an. Ebenso sollen die Raten im Lastschriftverfahren von meinem Konto abgebucht werden, auch dazu habe ich keine Zustimmung erteilt.

Ich bin einmalig mit einer Rate in Verzug gewesen.

EOS habe ich angeschrieben, dass ich den Stundungsvergleich, sowie die Einigungsgebühr und Inkassovergütung nicht anerkenne. Ebenso habe ich mitgeteilt, dass man gerne klagen könne, was die Inkassovergütung anbelangt, die Kölner Gerichte diese aber ablehnen.

Dann habe ich noch angedroht, mich an das Aufsichtsgericht zu wenden, wenn trotz meines Widerspruchs die Raten von meinem Konto abgebucht werden.

Ich werde weiterhin stur die Raten an Otto zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Behauptet EOS, dass Sie dieses Einigungsgebühr Dokument auf dem Tablet unterschrieben haben?

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Behauptet wird es nicht. Diese Außendienstmitarbeiterin wollte, dass ich unterschreibe, so was ich aber unterschreiben sollte, hat mir die Dame nicht gesagt. Ich habe quasi blind unterschrieben, ohne zu wissen um was es geht. Der Stundungsvergleich wurde nicht auf dem Tablet angezeigt, sondern nur Unterschriftenfeld. Das war arglistig.

Den Stundungsvergleich habe ich widerrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Richtig gemacht
Lass Dich nicht verarschen
z.b Kontoführungsgebühren sind grundsätzlich nicht durchsetzungsfähig
Hier 3 AZ

AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07
AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95
AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08 "

Theoretisch sind Inkassogebühren in dieser Höhe statthaft
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe quasi blind unterschrieben, ohne zu wissen um was es geht.

Ich würde hier sogar Strafanzeige erstatten wegen gewerblichen Betruges und Urkundenfälschung. Sicher hat die ja gesagt, du müsstest unterschreiben dass sie da war. Du hast nur das Unterschriftenfeld gesehen und die haben nachträglich die Unterschrift in ein Schuldanerkenntnis reinkopiert, was du zuvor wiederholt vehement verweigert hast.
Betrug deswegen, weil die genau wissen, dass die für konzerninterne Sachen keine Gebühren fordern dürfen. Gemäß §2 RDG liegt bei Konzern-Verflechtungen KEINE Rechtsdienstleistung vor. Und EOS ist eine 100% Tochter der Otto.

Parallel würde ich das Aufsichtsgericht in Hamburg anschreiben und beantragen, denen wegen dieser Sache die Lizenz zu entziehen. Die wurden vom Aufsichtsgericht bereits gerügt, dass die hier alle Mühe geben zu verschleiern, dass die keine Gebühren fordern dürfen. Und nun diese Nummer mit dem "blind auf Tablets unterschreiben", damit man deren Fantasiegebühren akzeptiert und Otto in Wirtschaftsmagazinen prahlen kann, dass die Inkasso-Tochter bald höhere Gewinne abwirft, als der Versandhandel selbst... Das Gericht soll mal einschreiten und diesem groß angelegten Betrug endlich ein Ende setzen.

Das ist, was ich machen würde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo mepeisen,
danke für Deine Nachricht. Die beharren weiter darauf, dass ich die Inkassovergütung und die Einigungsgebühr zahlen soll. Habe denen mitgeteilt, dass ich die Stundungsvereinbarung, die arglistig zustande gekommen ist, nicht akzeptiere.

Ferner habe ich denen mitgeteilt, dass ich die Raten weiterhin an Otto zahlen werde, von mir bekommen die kein Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

soweit hast du alles richtig gemacht ;-) Egal was die wollen. Solange du deine Raten pünktlich bezahlst können die nicht viel mehr als irgend etwas wollen. Ignoriere deren Schreiben. Sollten Sie dich zu sehr ärgern, Anzeige wegen Belästigung.

Gruß ré

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe EOS die entsprechenden Schritte angedroht, dass ich Anzeige wegen Urkundenfälschung und gewerblichem Betrug erstatten werden und ebenfalls mich beim Aufsichtsgericht beschweren werde.

Heute bekam ich ein Schreiben, dass man den Vorgang prüfen müsse und an die Rechtsabteilung weitergeleitet hat. Mir wurde mitgeteilt, dass man in der Akte den Widerspruch zum Lastschriftverfahren vermerkt hat, gleichzeitig bekam ich heute mit der Post eine Vorankündigung zum Lastschriftverfahren und das SEPA-Lastschriftmandat, welches ich unterschrieben umgehend zurückschicken soll. Dies werde ich nicht tun.

EOS habe ich dann nochmals angedroht, wenn das Lastschriftverfahren trotz meines Widerspruchs eingesetzt wird, Strafanzeige erstatten werde.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich brauche die Anschrift vom Aufsichtsgericht Hamburg. Kennt diese jemand und würde mir diese mitteilen?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Für Hamburg recht einfach ;)

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo Zusammen,

hier ist nun das Schreiben vom 19.02.2016, welches mich heute, am 24.02.2016 erreicht hat:

Sehr geehrte Frau XXX,

Ihre E-Mails zu dem Außendienstbesuch wurden uns, der Verfahrensabteilung Recht, zur Beantwortung übergeben.

Wir haben Ihre E-Mails zum Anlass genommen, Rücksprache mit der Außendienstmitarbeiterin zu halten. Grundsätzlich bitten wir zu beachten, dass ein Gläubiger das Recht hat, den Schuldner wegen der gegen ihn bestehenden Anspürche zu kontaktieren, sofern eine offene Forderung besteht.

Zur Kontaktaufnahme stehen dem Gläubiger grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem der persönliche Kontakt. Es steht uns daher im Falle einer offenen Forderung frei, auch einen Außendienst zu beauftragen, sofern dieser aufgrund einer entsprechenden Registrierung berechtigt ist, Inkassodienstleistungen zu erbringen.

Ihren Wunsch, nicht persönlich kontaktiert zu werden, werden wir jedoch berücksichtigen. Selbstverständlich haben wir auch Ihren Widerruf der Einzugsermächtigung berücksichtigt.

Unsere Rücksprache mit der Außendienstmitarbeiterin ergab, dass sich diese Ihnen gegenüner ordnungsgemäß durch Vorlage ihres Dienstausweises vorgestellt und als Mitarbeiterin von EOS ausgewiesen hat.

Unsere Außendienstmitarbeiterin hat mit Ihnen über die Gesamtforderung gesprochen und auf Ihren Hinweis, dass die Forderung nicht in voller Höhe gezahlt werden könne, eine Ratenzahlung angeboten, mit der Sie einverstanden waren. Sie unterschrieben die Vereinbarung über die Ratenzahlung sowie das SEPA-Lastschriftmandat. Über die zu unterschreibenden Dokumente wurden Sie aufgeklärt.

Ihre Anschuldigungen gegen unsere Außendienstmitarbeiterin werden zurückgewiesen.

Die Forderung und die enstandenen Kosten haben wir Ihnen in der Vergangenheit mehrmals erläutert. Wir stellen den Schriftverkehr über die Berechtigung der Forderung hiermit ein.

Wir werden nun die Angelegenheit unseren Rechtsanwälten übergeben mit der Bitte, Zahlungsklage gegen Sie einzureichen. Wir räumen Ihnen daher letztmalig die Möglichkeit ein, bis zum 04.03.2016 eine erste Rate in Höhe von 100,00 € auf unser Konto zu überweisen (eingehend bei uns) und die Ratenzahlung im Anschluss pünktlich einzuhalten.

EOS habe ich dann per Mail mitgeteilt, dass ich ihrem Schreiben entschieden widerspreche, da die Außendienstmitarbeiterin sich nicht ausgewiesen hat und auch keinen Dienstausweis vorgelegt hat. Auch wurde ich eben nicht darüber informiert, was ich auf dem Tablet unterschreiben. Selbst in diesem Schreiben wird der Name der Außendienstmitarbeiterin nicht genannt. Ich habe mich per Mail dann erkundigt und bekam dann die Stundungsvereinbarung und später noch einen Schrieb über das SEPA-Lastschriftverfahren.

Den Dauerauftrag habe ich im Verwendungszweck mit Zahlung auf Hauptforderung geändert. Reicht das? Oder sollte ich besser etwas anderes beim Verwendungszweck schreiben?

Dieser Zahlungsklage sehe ich gelassen entgegen, denn die Kölner Gerichte sind nicht inkassofreundlich. Das habe ich dem Saftladen auch mitgeteilt und dass ich die Ratenzahlung weiterhin an Otto leisten werde.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Reicht das?

Nein, das reicht.

Ich würde auch stur weiterzahlen an Otto. Die sind sowieso verbandelt, Inkassokosten sind bei verbundenen Unternehmen nicht einklagbar.

Ich würde halt wie gesagt noch überlegen, die anzuzeigen. Dann halt gegen Unbekannt und gegen den Verfasser des Briefes, wenn du so dreist lügen und den Namen des Außendienstmitarbeiters nicht rausrücken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Beschwerde habe ich gerade geschrieben und diese geht gleich in die Post. Habe sämtliche Schriftverkehr, der auch per Mail lief beigefügt, obwohl bei den Mails von EOS steht, dass ich diese nicht kopieren und weitergeben darf. Dies habe ich geflissentlich übersehen.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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