Hallo,
seit mitte 2019 versucht EOS Inkasso ihre Gebühren von 68.- Euro einzutreiben.der damalige artikel wurde bei otto gekauft (100.-) und zu spät bezahlt.es hat sich überschnitten und es kam zeitgleich eine unkasso rechnung wo dann eigentlich nur die 68.- euro noch zu zahlen waren.
habe der gebühr widersprochen und bis heute alle emails und briefe ausgesessen.Einmal wechsel zu Frankfurt Inkasso dann zurück.
dachte auch das zum 31.12.2022 das verjährt ist.
heute am Freitag dem 13.1.23 kam vom amtsgericht nun der mahnbescheid.Über 152.- incl Gerichtkosten.
Ist die Forderung nun verjährt?Eigentlich ist die Forderung nicht rechtens da EOS zu Otto gehört?
Ich wollte komplett widersprechen,richtig?
Danke im voraus
EOS Inkasso Manhnbescheid bei verjährter Forderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Zitatheute am Freitag dem 13.1.23 kam vom amtsgericht nun der mahnbescheid.Über 152.- incl Gerichtkosten :
Wann wurde der MB erlassen?
Hallo,
Antrag Stellung 10.1.23
Mahnbescheid vom 11.1.23
Forderung sind laut mahnbescheid von 10.4.2018 65,98Euro
Zinsen von 11.9.18 bis 9.1.23 14,01Eur
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ZitatAntrag Stellung 10.1.23 :
Wenn du nicht zwischenzeitlich mit denen verhandelt, oder überhaupt kommuniziert hast, dann waren sie wohl 11 Tage zu spät.
Edit: Habe gerade gelesen, dass die Forderung schon aus 2018 ist, noch besser.
Mahnbescheid widersprechen, eventuell dem Inkasso gegenüber noch Verjährung einwenden und fertig.
Wegen der Kommunikation mit dem Inkasso:
Zitathabe der gebühr widersprochen :
Wie lief das ab und was war die Antwort, bzw. kannst du das beweisen? Wenn das beweisbar ist und die Beauftragung von EOS schon 2019 war, dann musst du gar nichts mehr machen - und solltest das auch nicht - außer dem Mahnbescheid zu widersprechen.
-- Editiert von User am 14. Januar 2023 01:01
auf dem mahnbescheid stehen ja die daten wann sie wieviel wollten.
verhandelt, hab ich nie .
vom widerspruch vor 4 jahren habe ich keine dokumente mehr.
ich denke das die so oder so nicht durchkommen ,da es sich bei der forderung um reine inkassogebühren dreht plus zinsen
-- Editiert von User am 14. Januar 2023 09:43
soll ich zusätzlich zum widerspruch dem inkasso noch mitteilen das die forderung verjährt ist?
danke im voraus
Zitatsoll ich zusätzlich zum widerspruch dem inkasso noch mitteilen das die forderung verjährt ist? :
Würde komplett widersprechen und auf dem Formular kurz handschriftlich vermerken, Widerspruch wegen Verjährung. Das IB bekommt das dann elektronisch oder per Brief vom Gericht mitgeteilt.
Danke.
Aber ist das boch so das inkassogebühren nicht einklagbar sind?
ZitatIst die Forderung nun verjährt? :
Nein.
ZitatIch wollte komplett widersprechen,richtig? :
Richtig.
Dazu dann noch die Einrede der Verjährung erheben, dann dürfte die Forderung verjährt sein.
warum ist sie nicht verjährt?
3jahre ab ende des jahres in der die forderung bestand,oder?
bitte um aufklärung
danke in voraus
Zitatwarum ist sie nicht verjährt? :
Weil die Forderung erst verjährt, wenn die Frist erreicht ist und der Schuldner die Einrede der Verjährung erfolgreich erhoben hat.
die frist ist ja erreicht
3jahre
ZitatWürde komplett widersprechen und auf dem Formular kurz handschriftlich vermerken, Widerspruch wegen Verjährung. Das IB bekommt das dann elektronisch oder per Brief vom Gericht mitgeteilt. :
Das hier machen.
Das reicht dann auch so.
Zitatdie frist ist ja erreicht :
3jahre
Solange der Schuldner keine Einrede der Verjährung erhebt, ist auch nichts verjährt.
ZitatAber ist das boch so das inkassogebühren nicht einklagbar sind? :
Wie kommst du auf diese Idee? Selbstverständlich sind IKK einklagbar. Wird nur selten gemacht weil das Kostenrisiko viel zu hoch ist und bei immer weniger Schuldnern was zu holen ist.
ich habe am 16.1.23 den kompletten mahnbescheid widersprochen.das ist jetzt 18 tage her.
seit dem nichts mehr gehört.
ich glaube gelesen zu haben ,das das inkassobüro jetzt eine kostenvoranschlag für ein verfahren vom gericht bekommt und dies dann innerhalb 14 tage ab widerruf anmelden muss?!ist das richtig?
oder wielange haben die jetzt zeit zu reagieren?
danke im voraus
-- Editiert von User am 3. Februar 2023 18:51
ZitatWie kommst du auf diese Idee? Selbstverständlich sind IKK einklagbar. :
Bei der Kombination Otto + EOS passt das aber tatsächlich - Stichwort verbotenes Konzerninkasso.
Zitatich glaube gelesen zu haben ,das das inkassobüro jetzt eine kostenvoranschlag für ein verfahren vom gericht bekommt :
So was in der Art, ja
Zitatund dies dann innerhalb 14 tage ab widerruf anmelden muss?! :
Nö.
Zitatoder wielange haben die jetzt zeit zu reagieren? :
Der Gesetzgeber sieht da keine Frist vor.
Aber mindestens ein halbes Jahr kann man sich Zeit lassen.
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