EOS Inkasso - hat Mahnbescheid bewusst auf ungültige Adresse beantragt

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)
EOS Inkasso - hat Mahnbescheid bewusst auf ungültige Adresse beantragt

Guten Abend liebe Gemeinde,

nun ist es leider - trotz umfangreichen Schriftverkehrs und Bestreiten der Rechtmäßigkeit der Inkasso, Verzugs- und Mahngebühren - soweit gekommen, dass die EOS Inkasso GmbH einen Mahnbescheid beantragt hat.

Krux an der Sache ist leider nur, dass ich denen vor 4 Monaten mitgeteilt habe, dass ich nicht mehr in Deutschland lebe. Schien denen ziemlich egal, da sie auf dieser Info (wir haben nach Erhalt des ersten Schreibens nur per E-Mail kommuniziert) nie reagiert oder um eine aktuelle Adresse gebeten haben.

Sachverhalt:

1. 26.07.2016 Bestellung beim Gläubiger unter Wahl der Zahlungsart "Rechnung" (Überweisung, Paypal etc. wird nicht angeboten)
2. Angabe während der Bestellung von Liefer- und Rechnungsadresse (2 verschiedene Adressen in unterschiedlichen Städten)
3. Lieferung an Lieferadresse nach erfolgreicher Bestellung
4. Keinerlei Rechnung oder Mahnung (oder irgendwas) an RECHNUNGSADRESSE (auch keinerlei E-Mails)
5. Inkasso Schreiben am 26.02.2017 an Rechnungsadresse über nicht gezahlte Rechnung - Forderung über Rechnungs + Inkasso Gebühren
6. Zahlung des offenen Rechnungsbetrags direkt an den Gläubiger am Tag des Eingangs des Inkasso Schreibens, dem Rest der Kosten (Mahn-, Verzugs, und Inkasso) widersprochen
7. einige Schreiben vom Inkasso, dass Inkasso gerechtfertigt... bla bla bla
8. Forderung nach Unterlagen

9. Nach Erhalt der Unterlagen steht fest:

Gläubigerin hat an die falsche Adresse (die Lieferadresse) die Rechnung und die Mahnungen (Kontoauszüge) geschickt. Mit anderen Worten die Gläubigerin war zu doof die Rechnung korrekt zu adressieren und das ist offenbar meine Schuld...
Daher Mahnungs-, Verzugs- und Inkasso Kosten nichtig. Inkassokosten ebenfalls nichtig, da Verstoß gegen Schadensminderungspflicht.

10. Mitteilung dieser Tatsachen ans Inkasso und Aufrechterhaltung der Zurückweisung der restlichen Kosten
11. dem Inkasso ist es egal, dass ich nie eine originale Rechnung oder Mahnungen bekommen habe, bin trotzdem in Verzug (ich sehe das anders), mehrere Drohungen, das Mahnbescheid beantragt wird, wenn ich nicht zahle.
12. Mahnbescheid trudelt am 09.09.17 bei ungültiger Adresse ein.

Die Adresse an die der Mahnbescheid ging ist die Adresse meiner Eltern, die ich auch damals als Rechnungsadresse angegeben hatte. Allerdings bin ich im September 2016 aus Deutschland verzogen (Nachweis habe ich). Natürlich gibt's die Adresse selbst noch, da meine Eltern ja noch dort wohnen.

FRAGE:

Um ewiges und zeitraubendes Hin- und Her zu vermeiden habe ich meiner Mutter eine Vollmacht ausgestellt, um dem (rein formalrechtlich korrekt) Mahnbescheid in meinem Namen widersprechen (und unterschreiben) zu können.

Ich habe die Vollmacht folgendermaßen formuliert, aber absichtlich nicht meine ausländische Adresse angegeben, aus Angst, dass die eines ihrer Tochterfirmen hier beantragen, die unrechtmäßige Forderung hier einzutreiben.

"VOLLMACHT

Vorbemerkung:

Ich möchte vorab anmerken, dass ich nachweislich (Nachweis wird auf Anfrage des Gerichts gerne nachgereicht) seit 19. September 2016 über keinerlei Haupt¬wohnsitz in Deutschland mehr verfüge. Dies wurde der Antragstellerin des Mahnbescheids auch bereits lange vor Antrag mitgeteilt. (Nachweis wird auf Anfrage des Gerichts gerne nachgereicht). Daher sehe ich die amtliche Zustellung des unten genannten Mahnbescheids an mich, so wie auf dem Briefkuvert angegeben, an die Adresse meiner Eltern, als unrechtmäßig an. Da ich mich Dauerhaft im Ausland befinde, und der Einfachheit halber

bevollmächtige ich hiermit,

NAME
geb. am TAG.MONAT JAHR in ORT
ohne Hauptwohnsitz in Deutschland

meine Mutter

NAME
geb. am TAG.MONAT JAHR in ORT
ADRESSE

damit, dem am DATUM in der ADRESSE, zwar aufgrund ungültiger Schuldner-Adresse nicht korrekt zugestellten, Mahnbescheid des Amtsgerichts NAME mit dem AZ XXXXXXXX trotzdem fristwahrend und in meinem Namen vollumfänglich zu widersprechen.

Ferner bevollmächtige ich meine Mutter damit, alle weiteren Schritte, sofern nötig, in dieser Sache in meinem Namen auszuführen.


DATUM, Unterschrift"


Ist das ok? Eine Vollmacht ohne Ort aber mit Datum??

Verschicken werde ich das Ding auf jeden Fall so, und wenn das Gericht "meckert" kann ich ja immer noch eine "korrigierte" Version machen, unter der Auflage, dass das Gericht dieses Dokument aus datenschutzrechtlichen Gründen und meiner oben erwähnten Angst unter Verschluss hält und dem Gläubiger nicht aushändigt.


P.S.: Eine Beschwerde in dieser Sache an den Präsidenten des zuständigen Aufsichtsgerichts AG Hamburg habe ich gestern verschickt. Auch weil die Inkasso GmbH und der Gläubiger u.a. 100%ige Tochterfirmen sind.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es ein mit EOS verbundenes Unternehmen ist, sind die Inkassogebühren noch aus ganz anderem Grund nicht durchsetzbar. Ich würde mich daher gar nicht groß auf das mit der Adresse konzentrieren. Das ist je nach Situation nämlich immer schwierig zu beurteilen. Also hinsichtlich der Frage, wer nun genau für das WirrWarr verantwortlich ist.

Zitat:
Ich habe die Vollmacht folgendermaßen formuliert

Eigentlich irrelevant. Denn Vollmachten kann man auch mündlich ausstellen. Man muss sie lediglich bei Bedarf nachweisen können und dann kann man sie auch noch nachträglich schriftlich fixieren. Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber müssen sich nur einig sein, was innerhalb Familien ja meistens der Fall ist.

Mach es halt so, dann wird es mit zu den Gerichtsakten des Mahnverfahrens gelegt und gut. Die Vollmacht gleich mitzuschicken, so wie du es geschrieben hast, ergibt jedenfalls keinen Nachteil. Relevant würde das erst werden, wenn anschließend geklagt würde (in meinen Augen steht die Wahrscheinlichkeit aber bei 0%). Dann könnte deine Mutter dich in Bezugnahme auf diese Vollmacht vertreten.

-- Editiert von mepeisen am 13.09.2017 08:22

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Unabhängig davon, ob Mahngebühren etc. in der Höhe gerechtfertigt sind:

1. Lieferung der am 26.7.16 bestellten Ware wurde angenommen. In vielen Fällen liegt der Ware dann die Rechnung bei. Wurde das geprüft?
2. Im September 16 verlässt Du Deutschland, fragst aber während der Zwischenzeit nicht beim Lieferanten nach?
3. Inkasso Schreiben im Februar 17 an die Rechnungsadresse. Zahlung eines Teilbetrags, Widerspruch Deinerseits => Schreiben hat Dich also erreicht.
4. Du teilst vor 4 Monaten (also erst im Mai 17) mit, dass Du aus Deutschland verzogen bist. Warum erst zu diesem Zeitpunkt? Warum nicht schon, als Du Dich in D abgemeldet hast?


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Unabhängig davon, ob Mahngebühren etc. in der Höhe gerechtfertigt sind:

1. Lieferung der am 26.7.16 bestellten Ware wurde angenommen. In vielen Fällen liegt der Ware dann die Rechnung bei. Wurde das geprüft?
2. Im September 16 verlässt Du Deutschland, fragst aber während der Zwischenzeit nicht beim Lieferanten nach?
3. Inkasso Schreiben im Februar 17 an die Rechnungsadresse. Zahlung eines Teilbetrags, Widerspruch Deinerseits => Schreiben hat Dich also erreicht.
4. Du teilst vor 4 Monaten (also erst im Mai 17) mit, dass Du aus Deutschland verzogen bist. Warum erst zu diesem Zeitpunkt? Warum nicht schon, als Du Dich in D abgemeldet hast?


Weil man bei zig Bestellungen im Internet schonmal durchaus vergisst, dass bei der einzigen "auf Rechnung" Bestellung die Rechnung nie kam? Soll vorkommen. Wenn ich eine (erste) Mahnung erhalten hätte, hätte ich auch gezahlt, nur erhielt ich die nie.

Warum soll ich denn einem Versandhaus bei dem ich ein einziges Mal bestellt habe, mitteilen, dass ich umziehe?? Das mache ich ggf. FALLS ich da je wieder was bestelle.

Ich habe nie bestritten, dass mir das Inkasso schreiben WEITERGELEITET WURDE. Ich bin fair, deswegen habe ich reagiert, als es bei meinen Eltern (wo ich übrigens nie gemeldet war) im Briefkasten lag.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Achja, in der Bestellung war auch keine Rechnung, ansonsten hätte ich die ja bezahlt..... weil Rechnungserhalt = Zahlung. Da war n Lieferschein drin, mehr nicht.

Und falls du es nicht richtig gelesen hast, war die Gläubigerin schon bei korrekter Rechnungsadresse nicht fähig diese auch benutzen. Insofern hätte die Mitteilung, dass ich umgezogen wäre auch nichts geändert. Aber nochmal, bei einem Umzug teilt man meistens der Bank und ggf. regelmäßigen Versendern mit, dass man umzieht. Problem ist hier generell, dass diese Leute Massenschreiben versenden, die der Postbote (wenn kein Briefkasten vorhanden ist) einfach im Haus ablegt. Damit ist die Sache für den Postboten erledigt. Leider ist das aber kein Zustellungsnachweis.

-- Editiert von Footzies am 13.09.2017 10:47

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
1. Lieferung der am 26.7.16 bestellten Ware wurde angenommen. In vielen Fällen liegt der Ware dann die Rechnung bei. Wurde das geprüft?
2. Im September 16 verlässt Du Deutschland, fragst aber während der Zwischenzeit nicht beim Lieferanten nach?
3. Inkasso Schreiben im Februar 17 an die Rechnungsadresse. Zahlung eines Teilbetrags, Widerspruch Deinerseits => Schreiben hat Dich also erreicht.
4. Du teilst vor 4 Monaten (also erst im Mai 17) mit, dass Du aus Deutschland verzogen bist. Warum erst zu diesem Zeitpunkt? Warum nicht schon, als Du Dich in D abgemeldet hast?

Was für einen Einfluss auf den Sachverhalt soll all das denn haben?
Wenn der Otto-Konzern die EOS beauftragt, sind die Inkassokosten bei 0,00€. Völlig egal, wie deine Rückfragen beantwortet werden. Die kriegen exakt gar nichts.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Was für einen Einfluss auf den Sachverhalt soll all das denn haben?
Wenn der Otto-Konzern die EOS beauftragt, sind die Inkassokosten bei 0,00€. Völlig egal, wie deine Rückfragen beantwortet werden. Die kriegen exakt gar nichts.


So, nun mal ein Update in dieser Sache.

Ich hatte eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht AG Hamburg eingelegt. 10 seitige Beschwerde samt 30 Seiten Anlagen.

Selbstverständlich geht die EOS Inkasso davon aus, dass sie alles richtig gemacht haben, da ich (leider nicht) nachweisen kann, dass ich bei der Bestellung eine andere Rechnungsadresse angegeben hatte. Wer speichert sowas auch beim Bestellen....

In der E-Mail Bestätigung zur Bestellung steht da leider auch nichts drin, wobei ich damals darauf auch nicht geachtet habe.

Dies war in meinem Kundenkonto aber ersichtlich. Ich hatte mich damals nach Erhalt des Inkasso Schreibens dort zum ersten Mal eingeloggt und da standen beide Adressen, nur wurde hier der Zugang während ich eingeloggt war gesperrt und ich kann darauf nicht mehr zugreifen.

Im Antwortschreiben auf meine Beschwerde wird stock und steif behauptet, man hätte angeblich die Adresse, die ich damals als Rechnungsadresse angegeben hatte per Auskunftsdienst ermittelt.

Diese Behauptung ist allerdings glatt gelogen, da ich dies bereits auch schon in meiner Beschwerde mitgeteilt hatte, dass ich an der Rechnungsadresse NIE OFFIZIELL GEMELDET war. Insofern konnte/kann diese genannte Adresse mit meinem Namen gar nicht ermittelt werden. Interessanterweise wurden die angeblichen Ermittlungskosten auch nicht mit der ursprünglichen Inkassokosten-Rechnung separat aufgelistet, sondern nur ein pauschaler Hinweis.

Ich hatte auch mal alle Kostennachweise angefordert, aber diese eine Rechnung wurde mir nie zugestellt.

Im Ort der Rechnungsadresse leben noch (mir bekannt) 3 andere Familien mit dem gleichen Nachnamen. 2 davon sind meine Familienmitglieder. Die Dritte Familie kenne ich nicht und das sind auch keine Verwandten. Schon komisch, dass bei diesen 3 Möglichkeiten genau DIE Adresse "ermittelt" wurde, die ich angegeben hatte und auch keinerlei Briefe an meine anderen Familienmitglieder geschickt worden sind. Ggf. wurde hier dann bewusst eine Namensverwechslung in Kauf genommen, wobei es doch wahrscheinlicher ist, dass EOS einfach lügt.

Ich würde gerne nochmal dem Gericht hierzu antworten, und der Gegenseite mal auferlegen, mir und dem Gericht mal Nachweise zu deren Behauptungen zu erbringen, weil diese sind sie alle noch schuldig....

Was meint ihr, ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die hier Klage einreichen werden, und wenn doch, können sie das schlecht mit der falschen Adresse (ja ich weiß es geht rein rechtlich aber ich denke nicht, dass sie sich die Mühe machen werden). Und die neue Adresse im Ausland gebe ich denen bestimmt nicht, sonst fangen die noch mit internationalem Inkasso an.


Hier der Link zur Antwort auf meine Beschwerde http://docdro.id/P9XuK8z

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Achja,

unabhängig von der Sache mit der Adresse darf EOS ja gar keine Inkasso Gebühren verlangen, da sie 100%ig zum Gläubiger gehören. Hierzu gibt EOS dann netterweise an "ja doch, wir dürfen"... und das AG Hamburg meint dazu nur sehr vage "ja, die Rechtsprechung ist nicht eindeutig" - wann ist die das schon mal...?

Die Inkasso-Gebühren sind doch komplett hinfällig, oder?

Meiner Meinung ebenfalls die Mahngebühren der eigentlichen Gläubigerin in der angegeben Höhe auch. Gesamt wollten die 40 € Mahnkosten, allein die Gläubigerin selbst. Ich hatte die Gläubigerin damals zeitgleich angeschrieben und eine Einigung angeboten in der ich die gerichtlich anerkannten Mahnkosten iHv. 3€ irgendwas - gerundet 5€ bereit bin zu zahlen. Nach 4 Wochen kam dann der dezente Hinweis, dass man da nix machen kann, weil es ans Inkasso ging....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dem gericht folgendes schreiben:

"Wertes Gericht.

Ich möchte nochmals auf die Angelegenheit zurückkommen. Die Behauptung der EOS, man habe mittels Adressermittlung diese falsche Adresse herausgefunden, kann so nicht stimmen. Ich war an dieser Adresse so nie gemeldet (siehe Meldeauskunft in Kopie). Wieso lügt EOS hier und wieso lügt es Sie als Aufsichtsgericht an? Ist es möglich, dass Sie aufklären, wie EOS zu dieser falschen Adresse kommt oder muss ich hier Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten einreichen?

Dass ich tatsächlich eine andere Rechnungsadresse angegeben habe, könnte ich beweisen, wenn mir nicht der Zugang zum Online-Konto des Anbieters gesperrt worden wäre. Denn dort wurde die Rechnungsadresse hinterlegt und kann dort auch eingesehen werden.

Ihre Angaben, dass es keine gefestigte Rechtsprechung zu den Inkassoforderungen bei konzerninterner Beauftragung gebe, stelle ich die Bundesdrucksache 16/3655 (Begründung zum RDG) entgegen. Dort heißt es auf Seite 50 zu §2 RDG Absatz 3 Nummer 6 :
---
Dass Rechtsangelegenheiten zwischen verbundenen Unternehmen mangels Fremdheit des Geschäfts keine Rechtsdienstleistungen sind, wird in Nummer 6 ausdrücklich klargestellt.
---
Wo jedoch gemäß Gesetz und Gesetzesbegründung keine Rechtsdienstleistung vorliegen darf, da darf auch nicht über das RDG/RVG eine Gebühr begründet und vom Schuldner verlangt werden. Da die EOS Inkasso laut Bundesanzeiger ihre Gewinne an den Otto-Mutterkonzern abführt, liegt zudem gar keine Schadenssituation vor. Stattdessen werden über den behaupteten Schaden, den man als Schuldner ersetzen solle, ein Reingewinn generiert, der an den Mutter-Konzern abgeführt wird.

Ich bitte das Aufsichtsgericht, die Einhaltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu sorgen. Hier vor allem den Willen des Gesetzgebers zu berücksichtigen, dass es sich bei konzerninternen Forderungen nicht um Rechtsdienstleistungen handelt und somit die Begründung des Inkassos, dass es eine Rechtsdienstleistung und eine RVG-Gebühr sei, die aus Schadensersatzsicht zu begleichen sei, ein für alle mal zu verbieten.

Wenn nicht das Aufsichtsgericht über die Einhaltung des RDG und RVG wacht, wer dann? Es gibt sonst keinerlei Behörde oder Institution, die jemals die Einhaltung des RDG/RVG gewährleisten würde als das Aufsichtsgericht oder analog die Anwaltskammer.

der Verweis auf zivilrechtliche Klärung mag in meinem Fall erfolgreich sein, da ich mich zwischenzeitlich informiert habe. Jedoch ist ein Verbraucher im Regelfall gerade nicht umfassend juristisch vorgebildet und es ist dem überwiegenden Großteil der Opfer dieser verbotenen Gebührenlegungen der EOS bei konzerninternen Forderungen unmöglich, sich zu wehren.

Im übrigen weise ich darauf hin, dass die EOS zu den Kostenpositionen X, Y und Z weiterhin keinerlei Rechnungsnachweise vorgelegt hat. Liegt hier nicht im Sinne des §11a RDG eine Ordnungswidrigkeit vor?
"

Ob das etwas bringt, sei dahin gestellt. Das Signal, was man aussendet, ist deutlich. Mir ist kein Urteil bekannt, in welchem die Frage nach konzerninternen Abhängigkeiten jemals aus Sicht eines Inkassos positiv geurteilt wurde. Das weiß EOS. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Inkassokosten je einklagen halte ich für nahezu 0.

-- Editiert von mepeisen am 11.11.2017 02:02

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank an Dich! Ich werde dem Gericht was entsprechend Formuliertes schicken.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich wollte nur mal Updaten, dass vor einigen Wochen WIEDER ein Mahnbescheid kam. Dieser wurde aber diesesmal ungeöffnet mit dem Hinweis, dass der Empfänger, bei dem angeblich zugestellt wurde, an der angegebenen Adresse nicht wohnt und unbekannt verzogen ist, der Post übergeben.

Ich rechne damit, dass in einem Jahr wieder ein identischer Brief kommt...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wie kann es überhaupt sein, dass da der Postbote zustellt, wenn die Person dort nicht lebt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Footzies
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wie kann es überhaupt sein, dass da der Postbote zustellt, wenn die Person dort nicht lebt?


Weil der Nachname passt und da wird dann schon mal "zugestellt" per Einwurf in den Briefkasten.

Steht Müller drauf, ist für mich zugestellt. So nach dem Motto...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen