EOS Inkassoschreiben

4. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
O.S94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Inkassoschreiben

Hallo,
ich bräuchte einen Rat. Ich habe eine Zahlungserinnerung der EOS bekommen wegen einer DEVK Versicherung (ich kann mich nicht erinnern, dass ich da mal versichert war). Das Schreiben ging an eine Adresse wo ich vor 10 Jahren gewohnt habe, also nehme ich an, dass die Forderung auch über 10 Jahre schon her ist. Meine Tante wohnt noch dort und sie hat mich über das Schreiben informiert. Die Forderung beläuft sich auf 2.250 €. Ich verstehe auch nicht warum die es auf die alte Adresse senden, ich habe immer einen Rücksendeantrag gemacht. Ich habe vor denen ein Schreiben zu schicken in Bezug auf die Verjährungsfrist und auch das ich nie ein Schreiben von denen bekommen habe.
Wäre das hilfreich? In dem Schreiben stand nichts außer, dass sie mir schon lang nicht mehr geschrieben haben und ob sich meine finanzielle Situation jetzt verbessert hätte, mit einem Angebot der Ratenzahlung.

Danke vorab für die Antwort.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124488 Beiträge, 40369x hilfreich)

Zitat (von O.S94):
Wäre das hilfreich?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Inkassos pflegen durchaus ignorant zu sein, EOS ist da eines der besten Beispiele.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17271 Beiträge, 9520x hilfreich)

Zitat (von O.S94):
Ich habe vor denen ein Schreiben zu schicken in Bezug auf die Verjährungsfrist und auch das ich nie ein Schreiben von denen bekommen habe.

Sie sollten erstmal klären, wofür genau gefordert wird. (Welche Versicherung genau, wann abgeschlossen, warum Beiträge offen, usw.).
Danach kann man sich Gedanken um Verjährung machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2508 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie sollten erstmal klären, wofür genau gefordert wird. (Welche Versicherung genau, wann abgeschlossen, warum Beiträge offen, usw.).
Danach kann man sich Gedanken um Verjährung machen.


Noch viel wichtiger ... Ist die Forderung tituliert?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
O.S94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Schreiben stand nichts drin, dass diese tituliert wurde

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2411 Beiträge, 372x hilfreich)

Beispielszenario:
Sowas könnte evtl. eine Versicherung sein, die ein netter Verwandter in guter Absicht auf den Namen des zu diesem Zeitpunkt noch minderjährigen Kindes abgeschlossen hat und dann bei der Volljährigkeit in Vergessenheit geraten ist.

Das dümpelte dann die ganzen Jahre vor sich hin, geriet immer mehr in Vergessenheit und jetzt hat dieser nette Großonkel einen Betreuer, der die finanzielle Situation bewerten muss und dieser stellt erstmal alle Zahlungen, deren Grundlage er nicht erkennen kann, ein.

Aus Sicht der Versicherung hast dann natürlich Du die Zahlungen eingestellt und weil niemand mehr über diesen Vertrag bescheidwusste, hat auch niemand denen mitgeteilt, dass der Versicherungsnehmer umgezogen ist.

Könnte das ein zutreffendes Szenario sein?

Letztendlich wird man sich mit der DEVK auseinandersetzen müssen, um was es da genau geht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2508 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Letztendlich wird man sich mit der DEVK auseinandersetzen müssen, um was es da genau geht.

Nein muss man nicht und sinnbefreite könnte, hätte,... Geschichten bingen auch niemanden was.

Zitat (von O.S94):
In dem Schreiben stand nichts drin, dass diese tituliert wurde

Dann würde ich EOS mitteilen, dass man nicht weiß worum es geht und außerdem Einrede der Verjährung erheben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17271 Beiträge, 9520x hilfreich)

Alternatives Szenario:
Mal ein Konto bei der Sparda-Bank gehabt?
Eine Zeit lang gab es bei der Eröffnung eines Kontos bei der Sparda-Bank eine Unfallversicherung der DEVK-Versicherung als Zugabe dazu.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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