EOS Klage

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)
EOS Klage

Hallo,
und zwar geht es nochmal um eine Forderung eines Nahrungsmittellieferanten. Die Forderung betrug 54,90 Euro, eine Lastschrift wurde zurück gebucht. Ich dachte damals ich habe das per Rechnung gemacht und die hatten noch meine alte Bankverbindung. Das Konto war nicht mehr gedeckt und wurde zum Monatsende aufgelöst, daher diese Unstimmigkeiten.

Ich bekam einen Anruf wie das ist mit der Zahlung, das Geld wäre noch nicht da. Ich dachte, die Rechnung kommt wie immer separat per Post und bis dato hatte ich diese nicht erhalten. Also bot ich dem Lieferanten an die Forderung im nächsten Monat nach Zusendung der Rechnung zu überweisen, was mir die freundliche Dame am Telefon auch bestätigte und angeblich vermerkte. Statt dessen kam ein Brief von EOS die gleich noch einmal 85 Euro verlangen wollten. Ich lies mir per Mail die Bankverbindung des Lieferanten zukommen und überwies die Forderung an diesen. EOS schrieb ich, das ich ihre Forderung nicht begleichen würde.

daraufhin erfolgte ein Mahnbescheid (immer noch mit der Hauptforderung drinnen) und ich widersprach diesem voll-umfänglich.

Nun habe ich vor ein paar Tagen das Schreiben vom Amtsgericht bekommen, das Klage erhoben wird. Die Klageschrift habe ich 2 Mal erhalten mit den Begründungen warum was gerechtfertigt ist...ich habe schon irgendwo gelesen, das EOS wohl immer gleich begründet.


Inkassogebühren werden mit einem Urteil von 196? begründet. Die Kontoführungsgebühren sind Auslagenpauschale für die Überwachung des Geldeingangs. Und die Inkassogebühren an sich werden dadurch gerechtfertigt, dass ich ja gezahlt hätte und somit das Ziel erreicht ist...
leider war ich noch in dem Glauben, dass ich per Rechnung gezahlt hatte und habe die Rücklastschrift nicht berücksichtigt. Dies ging aber aus der Forderung nicht hervor. Es wurden nur Pauschalen von 12 Euro für Auslagen der Mandantin angesetzt. Da ich nie eine Mahnung bekommen hatte war mir das suspekt und ich überwies ausschließlich den Rechnungsbetrag.

Ich bin gespannt wie es weiter geht. Meine Begründung habe ich in 3facher Ausführung fortgeschickt. Habe auch gesagt, das ich die Kosten der Rücklastschrift bereit bin zu zahlen, sie hätten nur normal aufgelistet werden müssen, damit klar gewesen wäre um was es sich handelt (Aber die Rücklastschriftgebühren sind laut Klageschrift nur 6,90 Euro). Die 84 Euro Inkassogebühren/Kontoführungsgebühren sowie Auslagenpauschalen habe ich abgelehnt. Und das man eine Rechtfertigung der IKgeb. nur aus der Zahlung heranzieht finde ich eher suspekt und den letzten griff nach dem Strohhalm. Ein Rechtsanwalt hätte mitunter die gleichen Erfolge gehabt und dazu noch auf "legalem" Wege.

Werde euch auf dem laufenden halten.

Übrigens hat man schon angekündigt, dass man bei einem für EOS negativen Ausgang das ganze weiterführen will als Präzidenzfall sozusagen....


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink die Klagebegründung mal hier

(Namen und Anschrift abdecken )

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)










Edit: sorry, war zu klein

-- Editiert lestate am 15.07.2012 15:27

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das wäre also eine Klage, die darauf ausgerichtet ist, externe Inkassokosten einzufordern.

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#4
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

Ist die frage wie weit sie kommen. Wie stehen ihre Chancen? Zumindest das die Klage teilweise abgelehnt wird... Habe ja geschrieben dass ich nichts gegen die weiteren kosten der rücklastschrift habe aber zumindest hätte das aufgeschlüsselt werden müssen damit man weiß um was es sich handelt

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

Interessant wäre auch zu wissen wie das dann mit den Gebühren für die Rechtsanwältin läuft...das wären ja dann auch doppelte kosten.

Wird jetzt eigentlich erst geprüft ob es eine Verhandlung geben wird oder ist das schon die Klage?

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Das wäre also eine Klage, die darauf ausgerichtet ist, externe Inkassokosten einzufordern.


Seh ich nicht so
Die Mahngebühren sowie die Rücklastschriftkosten sind offen
Bei einem Lastschriftstorno von 54,90 sind natürlich 1,56 für die Rücklastgebühren etwas wenig
Der TE ist seit 27.11.2011 im Verzug und hat 3 Monate später bezahlt
Dadurch sind ebenfalls Zinsen angefallen welche nicht beglichen wurden
quote:
Die 84 Euro Inkassogebühren/Kontoführungsgebühren sowie Auslagenpauschalen habe ich abgelehnt.

In der Klageschrift steht was von 37,50 plus Auslagenpauschale
Kontoführungsgebühren werden überhaupt nicht erwähnt

Der zweite Scan hat nicht gefunzt - ist nur ein kl Abschnitt zu sehen



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 15.07.2012 23:45

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#7
 Von 
lestate
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 49x hilfreich)

Wie gesagt gingen die einzelnen Positionen nie aus dem schreiben hervor. Es waren veranschlagt 45 inkassogebühren, auslagenpauschale von 12 Euro für Mandantin, auslagenpauschale für Inkasso 12 Euro und kontoführungsgebühren von 10,25 Euro, zinsen des inkassounternehmens waren noch mal ein paar Euro so das wir bei insgesamt 84 euro über Hauptforderung lagen.

Wie gesagt wäre drinnen gestanden dass es eine rücklastschrift war, hätte ich das natürlich überwiesen. Sie habe ich bis 56 aufgerundet, weil ich dachte dadurch lassen sich die 3 Monate Zinslich abdecken. Das Gericht hat ja die Briefe als Beweis vorliegen da kann es selbst sehen wie schwammig das ganze war.

Ich hab ja geschrieben das ich bereit bin den Rest zu Zahlen, gar keine frage aber die inkassokosten samt Auslagen zahle ich nicht... Die sind viel zu hoch meines erachtens

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