Moin,
ich erhielt heute einen Mahnbescheid vom AG Euskirchen. Diesen hat die EOS DID erwirkt. Gefordert werden neben der Hauptforderung "Warenlieferung vom 27.01.15 und Zinsrückstände vom 01.04.15 bis 24.10.22" auch die Verfahrenskosten, Gericht und Auslagen so wie die Inkassokosten und weitere Zinsen.
Die Zustellung erfolgte über den Briefkasten an eine Adresse, an der mein Name am Briefkasten steht, weil ich nach Umzug diese Adresse als Nachsendeadresse angegeben hatte, aber polizeilich gemeldet bin ich am Nachbarort.
Wie verhalte ich mich jetzt? Ich bin geneigt, dem Anspruch insgesamt zu widersprechen.
Für Hilfe wäre ich dankbar.
EOS Mahnbescheid für Forderung aus 2015
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Anspruch ist verjährt, würde dem komplett widersprechen.
ZitatAnspruch ist verjährt :
Diese hellseherischen Fähigkeiten sind immer wieder faszinierend …
ZitatDie Zustellung erfolgte über den Briefkasten an eine Adresse, an der mein Name am Briefkasten steht :
Also korrekt zugestellt ...
ZitatWarenlieferung vom 27.01.15 :
Und, gab es Kommunikation etc. zwischen dem Gläubiger / EOS und Dir?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatUnd, gab es Kommunikation etc. zwischen dem Gläubiger / EOS und Dir? :
Nein, keine Kommunikation.
ZitatNein, keine Kommunikation. :
Dann würde ich
1. entsprechend Widerspruch einreichen
2. darin direkt die Einrede der Verjährung erheben.
Und dann abwarten was das Inkasso macht.
ZitatDiese hellseherischen Fähigkeiten sind immer wieder faszinierend … :
ZitatZitat (von Chipotle): :
Nein, keine Kommunikation.
Dann würde ich
1. entsprechend Widerspruch einreichen
2. darin direkt die Einrede der Verjährung erheben.
scheinbar haben dich deine "Hellseherischen" Fähigkeiten auch auf die gleiche Idee wie bei mir gebracht, freut mich.
Zitatscheinbar haben dich deine "Hellseherischen" Fähigkeiten auch auf die gleiche Idee wie bei mir gebracht :
Nicht mal ansatzweise.
Denn wäre das
ZitatAnspruch ist verjährt :
der Fall, müsste man das
Zitatdie Einrede der Verjährung erheben :
schlicht und einfach nicht mehr machen.
Ich habe dem Mahnbescheid mit dem Formular des Gerichts widersprochen. Heute kam Post von EOS. Man bietet mir eine gütliche Einigung an. Ich soll ihnen die Einwände gegen die Forderung mitteilen oder den Widerspruch zurücknehmen.
Sollte ich den Widerspruch zurücknehmen, werden sie noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Anbei 2 Formulare für die Rücknahme des Widerspruchs bei Gericht und der EOS.
Jetzt meine Frage:
Muss ich auf dieses Schreiben von der EOS reagieren? Wenn ja, wie sollte die Reaktion aussehen? Ich hatte die vergangenen Jahre keinen Kontakt zur EOS und möchte diesen wenn möglich auch vermeiden.
Eine Brieffreundschaft würde ich mit EOS nicht beginnen wollen. Irgendwelche Briefe Deinerseits ändern nichts.
Wenn EOS überzeugt wäre, dass die Forderung gerichtlich durchsetzbar wäre, hätte es schon geklagt.
Sollte eine Klage eintrudeln (unwahrscheinlich), würde ich in der Klageerwiderung darauf hinweisen, dass die Forderung verjährt ist.
ZitatMuss ich auf dieses Schreiben von der EOS reagieren? :
Müssen nicht.
ZitatEine Brieffreundschaft würde ich mit EOS nicht beginnen wollen. :
So ist es.
Solche Bettelbriefe werden von mir ignoriert.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten