EOS Mercator Inkasso

19. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jimknopf2203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Mercator Inkasso

Hallo Zusammen!

Ich habe eine frage bezüglich zum Thema EOS Mercator Inkasso / Ratenzahlungsvereinbarung.
Zum Thema:

Ich habe letztes Jahr mit EOS Mercator Inkasdo einen Vergleich gemacht und einen verbindlichen Ratenzahlungsplan vereinbart.
Diesen Ratenzahlungsplan habe ich bis heute und auch von EOS bestätigt pünktlich bis heute eingehalten.Im übrigen ist der Ratenplan schriftlich vereinbart gewesen, so das Lohnabtretungen beim AG ruhend gestellt sind..Nun kommt es das mein AG aufgrund von exorbitanten Überstunden mir Überstunden ausgezahlt.Wie ich zu meinem.Entsetzen feststellen musste hat EOS trotz der Ruhenstellung weiterhin einen Abtretungsauftrag beim AG ohne meines Wissen auch aus der Ratenvereinbarung die mir schriftlich vorliegt nicht ersichtlich vorliegen.Diese kommt bei Einmahlzahlungen zu tragen.
Ist das rechtlich so korrekt?

Post vom Inkassobüro?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es kommt drauf an, was in der Vereinbarung der Ratenzahlung steht. Wenn dort steht, dass Sonderzahlungen abgetreten werden müssen (sofern diese über dem Pfändungsfreibetrag liegen), dann hat das seine Richtigkeit.
Wenn aber nichts davon in dem Vergleich drinnen steht, dann würde ich denen sofort auf die Finger hauen und sofort fordern den Betrag zurückzugeben.
Vermutlich wird sich EOS weigern und mit der Ausrede kommen, dass du sowas damals abgesegnet hast, dagegen spricht aber, dass es einen neuen Vertrag gibt, an dem man sich zu halten hat (beide Seiten).

Ich erkenne da keine wirksame Vereinbarung, die es EOS erlaubt, den Betrag einzuziehen.
Sollten die sich weigern, würde ich zum einen an das jeweilige LG wenden, bei den EOS registriert ist.
Die haben m.W. derzeit genug Dreck am Stecken und können sowas nicht gebrauchen.

Evtl. mal die Vergleichsvereinbarung anonymisiert hochladen und hier den Link reinstellen. Ob da eine Strafanzeige ebenfalls in Betracht kommt, ist schwer zu sagen....

-- Editiert von Albarion am 19.12.2019 22:00

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#2
 Von 
Jimknopf2203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

[link=eos.pdfhttp://]eos.pdfhttp://[/link]

Anbei der gewünschte Link !

Aus meiner Sicht steht da gar nichts davon drin!

-- Editiert von Jimknopf2203 am 20.12.2019 00:23

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Link funktioniert leider nicht

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Jimknopf2203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jimknopf2203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus meiner Sicht steht da von einer weiteren Vereinbarung nun einmal gar nichts drin !!!!

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#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)

Da steht lediglich dass diese Vereinbarung 1 Jahr Gültig ist & man 400 € pro Monat bezahlen muss. Nach diesem Jahr wird neu Verhandelt oder die "alte" Vereinbarung fortgeführt. Und dass du eben, in welchen Abständen auch immer, deine Einkommensnachweise unaufgefordert zusenden sollst.

Mehr steht da nicht.

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#7
 Von 
Jimknopf2203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt die große Quizfrage was machen?
Die schicken mir noch nicht einmal weder auf mündlicher noch auf schriftlicher Basis eine Übersicht über die Zahlungseingänge zu!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Jimknopf2203):
Die schicken mir noch nicht einmal weder auf mündlicher noch auf schriftlicher Basis eine Übersicht über die Zahlungseingänge zu!

Wozu? Die kann man sich auch selber erstellen.

Wenn, dann würde ich mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis eine Forderungsaufstellung anfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Antwort habe ich schon gegeben, EOS anschreiben, dass die umgehend das Geld zurück überweisen sollen.
Sie über die Straftat der "Unterschlagung" bzw des Diebstahls und Betruges aufmerksam machen sollte auch oben auf deiner Liste stehen (plus Brief ans Landgericht).
Zusätzlich kannst Du gerne auch folgendes schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir unberechtigter Weise und trotz Vereinbarung einen Betrag in Höhe von xxxxx Euro eingezogen, der nicht in der Vereinbarung aufgeführt wurde.
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass dies zum einen eine Straftat und zum anderen eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.
Sie können nun entscheiden mir diesen Betrag bis zum (heute plus 10 Werktage) zurück zu überweisen oder wir verrechnen diesen Betrag mit den monatlichen Raten, die in der Vereinbarung aufgeführt sind.
Im letzten Fall fordere ich Sie bis zum o.g. Datum auf mir schriftlich zu bestätigen, dass die die Raten bis zum xx xxx (selbst ausrechnen) aussetzen und weitere Vollstreckungsversuche unterlassen.
Bekomme ich keine Antwort bis zum o.g
Datum, werde ich diesen Sachverhalt dem zuständigen Aufsichtsgericht melden und zugleich Strafanzeige wegen Unterschlagung, bzw. Diebstahl und Computerbetrug erstatten.
Ich bin sicher, dass sie bei der derzeitigen Beschwerdelage gegen sie, nicht noch einen Sargnagel wünschen.

Freundliche Grüße,
Xxxx

-- Editiert von Albarion am 21.12.2019 23:49

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#10
 Von 
Jimknopf2203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !
Danke für die Vorlage da geht heute noch ein Fax und ein Einschreiben an die heraus!
Mal schauen ob die überhaupt reagieren!

Schöne Festtage!

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#11
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Naja, ich weiss nicht ob ich die Geschütze wirklich so auffahren würde.

Bei Ansicht der Vereinbarung sind mir 2 Punkte aufgefallen.

1.) Den Punkt, dass sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen einegstellt werden, kann ich aus diesem Schreiben nicht erkennen.
2.) Wenn es keine Folgevereinbarung gibt, dann ist diese abgelaufen, denn der Beginn des Jahres datiert aus Juni 18. Hier wäre erst mal zu klären, ob diese überhaupt noch Bestand hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Du hast theoretisch Recht, aber praktisch steht in der Vereinbarung, dass sich diese verlängert, wenn nichts anderes besprochen oder vereinbart wurde/wird.
Die stillschweigende Fortsetzung der Vereinbarung würde ich als konkludente Annahme/Fortsetzung der bestehenden Vereinbarung werten.
Daher war die zusätzliche einziehung nicht legal und verstößt gegen treu und Glauben

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#13
 Von 
Jimknopf2203
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hier habe ich so geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit nehme ich Bezug auf unsere Vereinbarung (Ratenvereinbarung) datiert in ihrem schreiben vom 07.06.2018 in Höhe von 400 € zahlbar jeweils zum 25. eines jeden Monat.

Es hat den Anschein das zusätzlich zur getroffenen Vereinbarung vom 07.06.2018 eine mir unbekannte gesonderte Abtretungserklärung (Lohnabtretung auf Sonderzahlungen) trotz Einhaltung aller Zahlungstermine bei meinem Arbeitgeber vorliegt.

Dieses führt den Vergleichsvorschlag als obsolet, dennoch werde ich weiterhin, die mit ihnen getroffene Vereinbarung vom 07.06.2018 fortführen.

Sie haben mir aus meiner Sicht unberechtigterweise und trotz Vereinbarung einen Betrag in Höhe von 4065,88 € als Lohnabtretung eingezogen, der nicht in der Vereinbarung aufgeführt wurde.

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass dies zum einen eine Straftat und zum anderen eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt.

Sie können nun entscheiden mir diesen Betrag bis zum (heute plus 10 Werktage) zurückzuüberweisen oder wir verrechnen diesen Betrag mit den monatlichen Raten, die in der Vereinbarung aufgeführt sind.

Im letzten Fall fordere ich Sie bis zum 31.12.2019 auf mir schriftlich zu bestätigen, dass sie die Ratenzahlung bis zum 25.10.2020 aussetzen und weitere Vollstreckungsversuche unterlassen.

Bekomme ich keine Antwort bis zum oben genannten Datum, werde ich diesen Sachverhalt dem zuständigen Aufsichtsgericht melden und zugleich Strafanzeige wegen Unterschlagung, bzw. Diebstahl und Computerbetrug erstatten.

Ich bin sicher ,dass das auch nicht in ihrem Interesse ist.

Darüber hinaus bitte ich sie um Erweiterung der Vereinbarung das die weitergehende Abtretungserklärung bis zum vollständigen Ausgleich der vereinbarten Vergleichssumme ebenfalls zum Ruhen gestellt wird und das die Höhe der Ratenzahlung auf 400 € festgelegt wird.

Des Weiteren bitte ich um eine schriftliche Aufstellung aller Zahlungseingänge seit der Vereinbarung vom 07.06.2018.

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