EOS SAF Forderung - Betrug?

8. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sabse2103
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS SAF Forderung - Betrug?

Hallo Zusammen,

da ich neu hier bin hoffe ich das ich das gleich richtig mache.

Mein Freund hat im April ein Forderungschreiben von der EOS SAF erhalten. Soll sich dabei um eine Forderung von der Deutschen Telekom handeln. Wir sprechen hier über einen Betrag von 3.360 Euro.
Jedoch ist bis auf ein Aktenzeichen nichts weiteres ersichtlich wie z.B. aus welchen Jahr die Forderung stammt, weder noch eine zahlungsaufstellung.

Hier das formulierte schreiben:
"Wie Sie wissen liegt ein schuldtitel vor. Die gesamtforderung betragt 3.360 €.
Wie wollen Sie diese begleichen ?
Wir möchten Ihnen unbedingt bei der Rückzahlung behilflich sein u können ihne gute abzahlungsvorschläge unterbreiten.
Rufen sie deshalb an!
In einem persönlichen Gespräch werden wir gemeinsam eine Lösung finden, falls sie sich bisher noch nicht im Klaren waren, wie sie ihre Schuld begleichen.
Wir freuen uns darauf! "

Mein Freund ist sich auch zu 100% sicher das hier nichts besteht. Nach Durchsicht u unserer Unterlagen können wir auch nichts finden.
Zudem weis er auch nichts von einem schuldtitel. Sowas vergisst man doch nicht.

Nichts desto trotz haben wir nicht reagiert, da wir der Meinung sind dass das Schmu ist.

Jetzt kam im Mai ein erneutes schreiben.
"Sicher erinnern sie sich an unser letztes schreiben u die darin angekündigte vollsteckungsmaßnahmen.
Aufgrund ihrer anhaltenden zahlungsverweigerung werden wir nun eine Pfändung ihres Bankkontos beantragen.
Wir gehen davon aus das ihnen die Maßnahme nicht gelegen ist....
Nun bis zu. 9.5. einen Teilbetrag von 117 € an uns zu überweisen."

Komisch! Mein Freud hat tatsächlich wo anders eine Forderung die er auch begleicht jedoch kam hier vorab ein Gerichtsvollzieher.

Daher frage ich mich wirklich ob das nicht Betrug ist zumal er mir das nicht verschweigen würde da wir bisher auch das andere gebacken bekommen und er nie nen Hehl draus gemacht hat.

Wie kann es sein das die mit schuldtitel kommen? Kann man sich diesen irgendwo anfordern, damit wir sehen ob das rechtens ist? Und gleich mit kontopfändung?
Also ich bin der Meinung wenn das seriös wäre hätten die erst mal den Gerichtsvollzieher beauftragt.
Jetzt weis ich nicht was wir tun sollen. Können die wenn die Forderung nicht rechtens ist überhaupt eine vollstreckungsmaßnahme einfordern? Wie kann man sich wehren?
Weil habe keine Lust das die das nachher bezwingen können wenn die Forderung z.b. Eigentlich gar nicht ihm gilt.

Weis jemand von euch Rat was wir machen könnten? Leider haben wir keine RSV

Sollten wir von denen den Titel in Kopie anfordern u wiedersprechen?
Was wenn sie keinen Titel vorlegen können?

Wäre super wenn ihr mir ein paar Tipps habt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1342x hilfreich)

Wenn ich nicht weiß, ob der Schuldner zahlen kann, kostet der Gerichtsvollzieher evtl. nutzlos Geld. Dementsprechend macht ein Anschreiben, insbesondere bei einer älteren forderung, durchaus sinn.

Ich würde vorab eine Kopie des Schuldtitels anfordern und dann weitersehen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16188x hilfreich)

Zitat:
Ich würde vorab eine Kopie des Schuldtitels anfordern und dann weitersehen.

Und vorab schon mal recherchieren bzw. sich überlegen, wann man wo gewohnt hatte, das dann mit dem Titel abgleichen.
Daneben würde ich noch eine detaillierte Forderungsaufstellung abzgl. verjährter Zinsen einfordern.

Da EOS sich gerne mal weigert und taub/dumm stellt, parallel mal mit Hilfe des Titel-Aktenzeichens beim ausstellenden Gericht eine Aktenkopie anfordern.

Bei EOS kommen in letzter zeit die "versehentlichen" Personenverwechslungen oft vor. Um irgendwelche alten Titel, wo man den Schuldner nicht findet, oder wo er überhaupt nicht existiert (Titel aus Betrugsfällen) irgendjemandem, der sich nicht korrekt wehrt, zur Last zu legen und Geld rauszuschlagen. Näheres müsste man dann sehen, wenn der Titel auf einer Adresse lautet, wo man zu der Zeit nicht wohnhaft war.

-- Editiert von mepeisen am 08.05.2016 15:48

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabse2103
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Eine Frage habe ich aber noch:
Was ist wenn es sich dabei um eine Verwechslung handelt u es bisher keinen Titel gab. Können die dann einen Titel im Nachhinein bzw. jetzt beantragen auch wenn es sich nicht um die richtige Person handelt u somit jemand unverschuldet in Schulden bringen?
Oder müssen die da konkret beim Gericht oder wo das beantragt wird beweisen das es auch die richtige Person ist?

Weil falls die das im Nachhinein nicht könnten wäre es nicht auch sinnvoll einfach gar nicht zu reagieren?
Denke immer sobald man reagiert geht man deren AGB's oder so ein?

Wenn man ne Kopie vom Titel u ne Aufstellung anfordert sollte man das Schriftstück unterschreiben oder einfach mal ohne Unterschrift nur mit Namen per pc schicken?

Weil im Grunde haben die ja auch immer nur nicht aussagekräftige Signaturen drauf.

Ich muss mal schauen ob das auch immer die selben unterzeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sabse2103
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah

Zitat (von mepeisen):
Zitat
Da EOS sich gerne mal weigert und taub/dumm stellt, parallel mal mit Hilfe des Titel-Aktenzeichens beim ausstellenden Gericht eine Aktenkopie anfordern.
-- Editiert von mepeisen am 08.05.2016 15:48[/


Muss man das bezahlen wenn man beim zuständigen Gericht eine Kopie anfordert?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn Du weist, auf welchen Vollstreckungsbescheid/Titel von welchem Gericht sich das bezieht, dann rufe dort an und frage den Sachbearbeiter, der gibt Dir sofort Auskunft bzw. sagt Dir dies.

Ansonsten wäre es sehr hilfreich, wenn Du Kopien der beiden Briefe hier reinstellst (persönliche Daten natürlich unleserlich gemacht). Dann hört zumindest das Rätselraten auf und Du bekommst verbindliche Antworten.

Wenn Dein Freund nur ein geringes Einkommen hat und auch sonst kein Vermögen, kann er auch bei seinem örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und anschließend mit dem Beratungsschein einen Rechtsanwalt auf Kosten der Allgemeinheit beauftragen (Eigenanteil 15.- €).

-- Editiert von Xipolis am 09.05.2016 04:14

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16188x hilfreich)

Zitat:
Können die dann einen Titel im Nachhinein bzw. jetzt beantragen auch wenn es sich nicht um die richtige Person handelt u somit jemand unverschuldet in Schulden bringen?

Theoretisch ja. Aber das bekommt ihr mit und könnt Wiederspruch einlegen. Schwierig/Unmöglich für euch wird es nur, wenn man wochenlang Gerichte ignoriert/ Briefkästen nicht leert. Aber alles rein spekulativ, denn angeblich haben die ja einen Titel.

Theoretisch wäre eine Umschreibung des Titels von Person A auf B möglich. Aber das geht nicht ohne Grund/Beweis und auch hier nicht ohne dass ihr informiert werdet und Einspruch einlegen könnt.

Zitat:
Weil falls die das im Nachhinein nicht könnten wäre es nicht auch sinnvoll einfach gar nicht zu reagieren?

Das dumme ist, dass bei richtigem Namen aber falscher Adresse die Vermutung gilt, dass es dennoch die richtige Person ist. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Wenn ihr einfach nicht reagiert, wird die Zustellung ggf. im Nachhinein geheilt und dann laufen die Fristen plötzlich ab und es heißt "Wer nicht widerspricht, der erkennt das an."
Und schwupps, plötzlich habt ihr Schulden am Backen, die ihr nie gemacht habt.

Genau darauf legen es die Inkassos an.

Zitat:
Denke immer sobald man reagiert geht man deren AGB's oder so ein?

Nein. Man hat keinen Vertrag mit Inkassos. Ansonsten muss man bei der Formulierung aufpassen. Halt immer abstreiten. Nach dem Motto "Kenn ich nicht, sagt mir nichts. Zeigt mir das erst mal und dann prüfe ich es." Nicht verhandeln oder Gegenvorschläge zur Bezahlung machen.

Zitat:
Wenn man ne Kopie vom Titel u ne Aufstellung anfordert sollte man das Schriftstück unterschreiben oder einfach mal ohne Unterschrift nur mit Namen per pc schicken?

Unterschreiben muss man es nicht. Ich würde es zunächst einfach per Fax schicken und reagiert das Inkasso nicht, per Einschreiben hinter her.

Zitat:

Muss man das bezahlen wenn man beim zuständigen Gericht eine Kopie anfordert?

Wie Xipoli schreibt, kann man es erst mal telefonisch probieren. Aber prinzipiell ja, sind ja sonst öffentliche Gelder. Ggf. kann man sich das später bei erfolgreichem Einspruch von denen zurückholen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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