EOS SAF Forderung Dt. Telekom

1. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dreamie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS SAF Forderung Dt. Telekom

Hallo zusammen,

ich lese nun schon den ganzen Morgen sämtliche Beiträge, die hier über die Eos geschrieben wurden.
Den Brief an die EOS habe ich schon fertig aber mein Mann hat so dermaßen Angst, dass ich mich
falsch verhalten würde, also schreibe ich hier noch mal hin.

Ich bekam vor ein paar Tagen einen Anruf von einem Mitarbeiter der EOS. Mein Mann hätte eine titulierte
Forderung der Dt. Telekom aus dem Jahre 1996. Sie hätten die Forderung von einem anderen Unternehmen
übernommen und möchten diese Angelegenheit jetzt schnellst möglich aus der Welt schaffen. Er gab mir
seine Telefonnummer und mein Mann sollte sich schnellst möglich mit ihnen in Verbindung setzen. Hat er dann
auch getan. Zuerst konnte er überhaupt nicht verstehen was die wollen, da er noch nie Kunde der Telekom war,
allerdings als die gesagt haben, sie hätten einen Titel über die Forderung, sind alle Alarmglocken angegangen
und er hat sie gebeten, ihm doch eine Ratenzahlung anzubieten. Ich befürchte, wenn diese Forderung überhaupt
besteht, dass die von seinem Bruder sein könnte, da er damals für ihn bei anderen Geschäften gebürgt hat, und
heute noch dafür gerade steht.

Wie dem auch sei, nun kam auch der Brief von der EOS 621 €, Forderung der Dt. Telekom. Er hätte Ratenzahlung
angeboten und solle am 15.11. die erste Rate zahlen. Dann gibt es noch eine Forderungsnummer und mehr ist
diesem Brief nicht zu entnehmen.

Nachdem ich hier so viele Kommentare gelesen habe, war mein Entschluss sofort klar, hier wird erst
mal überhaupt nicht gezahlt, sondern die Unterlagen angefordert. Sowie ich anderen Posts hier entnommen habe,
die Titelkopie, Originalvollmacht der Eos und eine detaillierte Aufstellung.

Es wäre super wenn der Ein oder Andere mir zu meinem Vorhaben zu- oder aber abraten würde. Mein Bauchgefühl
sagt mir, erst einmal nicht zu zahlen.

Danke im Voraus und sorry für den langen Text :-)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Absolut richtig. Bevor nicht zumindest die Titelkopie und eine Forderungsaufstellung vorliegen unternehmt ihr erstmal gar nichts. Es kommt nämlich häufiger vor, dass dieser Laden es auf "zufällige" Personenverwechslungen anlegt, wenn der ursprüngliche Schuldner nicht auffindbar oder zahlungsfähig ist. Eine Ratenzahlung ist sowieso das dümmste, was man in der Situation machen kann.

Da ich zwischen den Zeilen lese, dass dein Mann bisher nichts von dieser 20 Jahre alten Forderung gehört hat, könnte man auch Verwirkung prüfen.

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#2
 Von 
Dreamie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau.......allein die Tatsache hat mich schon sehr stutzig gemacht, dass jemand nach 20 Jahren seine Forderung
geltend machen möchte. Ich bin mit meinem Mann schon seit 16 Jahren zusammen und davon hören wir tatsächlich
das Erste mal etwas.

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#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren. Daher versuchen sie es halt einfach mal.

Ich kann dir genau wie fm89 nur zu deinem Vorhaben raten. Ich würde noch dazu schreiben, dass ich eine aktuelle, um Fantasiegebühren wie Kontoführung und bereits verjährte, nicht titulierte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung möchte.

Ich hoffe nur, du hast deinen ängstlichen Mann soweit im Griff, dass er nicht hinter deinem Rücken mit der Ratenzahlung beginnt oder irgendwas diesbezüglich unterschreibt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dreamie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke schon das ich ihn soweit im Griff habe...nachdem ich ihm die ganzen Posts gezeigt habe. :) Ich wollte einfach für mich noch mal eine kurze Bestätigung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Passt. Was du noch beachten solltest:

Wenn du die Titelkopie hast und irgendwas daran nicht passt (vor allem die Anschrift), hast du genau 14 Tage Zeit, etwas dagegen zu unternehmen. Daher für Fragen zeitnah nach Erhalt der Titelkopie hier melden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dreamie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde übrigens folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe die Angaben geprüft und ziehe mein Ratenangebot zurück. Es ist mir weder bekannt, jemals Kunde bei der Telekom gewesen zu sein, noch ist mir bekannt, dass es einen Titel gegen mich gibt. Sie werden mir unverzüglich einen Vollmacht im Original, sowie den Titel in Kopie aushändigen. Zudem werden Sie mir unverzüglich eine Forderungsaufstellung im Detail zukommen lassen und dort sämtliche verjährten Anteile (insbesondere Zinsen) streichen. Sie haben 14 Tage Zeit. Bei Weigerung, mir den Titel in Kopie vorzulegen, gehe ich von einem Betrugsversuch ihrerseits aus, den ich zur Anzeige bringen werde."

Warum so deutliche Worte? EOS verwechselt gerne Personen. Zudem hat EOS die Angewohnheit, sich absichtlich blöd zu stellen. Ohne die passenden Signalwörter bekommt man die Infos kaum.

Innerhalb der angesprochenen 14 Tage muss dein Mann dann Einspruch einlegen beim Mahngericht. Zudem "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Als Begründung eine nicht ordnungsgemäße Zustellung. Als Beweis dient dann beispielsweise eine Meldeauskunft, dass er damals, als der Titel zugestellt wurde, dort nicht gewohnt hatte.
Das ist dann üblicherweise ein Selbstläufer. EOS wird nie zugeben, dass es eine Personenverwechslung ist. Das wäre auch zu peinlich. Sie werden dann aber den Titel verlieren.
Falls ihr unsicher seid, was den Einspruch angeht und das folgende Verfahren, lasst ihr das einen Anwalt machen.

Sollte der Titel aber dort zugestellt worden sein, wo dein Mann damals gewohnt hat, wird's schwer.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Dreamie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. ......dann geht jetzt erst einmal mein Schreiben mit euren zusätzlichen Hinweisen an die Eos und dann bin ich aber wirklich sehr gespannt.

Ich frage mich allerdings die ganze Zeit, wenn die jetzt nicht auf meinen Brief reagieren....sprich also nichts senden....können die aus einem womöglich tatsächlich vorliegenden Titel dann einfach vollstrecken? Das wäre nämlich die Angst meines Mannes, das die im Prinzip jetzt einfach nur so freundlich waren und ihn noch mal eine Information haben zukommen lassen und wenn er darauf nicht eingeht, dass die halt dann nicht mehr lange fackeln und einfach den Gerichtsvollzieher schicken würden.

-- Editiert von Dreamie67 am 01.11.2016 14:45

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
können die aus einem womöglich tatsächlich vorliegenden Titel dann einfach vollstrecken?

Theoretisch ja. Wobei dann immer noch der Weg einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage offen steht. Und das kostet dem Inkasso dann einige hundert Euro (Gerichtskosten, Anwaltskosten). Deswegen werden die bei Gegenwind einen Teufel tun und direkt den GV vorbei schicken. Das machen die nur, wenn die sich absolut sicher sind.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dreamie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok....Dankeschön. ....dann gehen wir das jetzt einfach an :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Nicht vergessen : Bei Anrufen spricht man nur mit call agents
Es stellt sich auch die Frage warum man soviele jahre mit der Beitreibung gewartet hat. Immerhin hat die Gegenseite Im Vorfeld Gelder investiert.

Ergo : Titelkopie nebst legitimatonsnachweis und forderungsaufstellung einfordern und anschl. die Unterl. genaustens ueberpruefen

0x Hilfreiche Antwort

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