EOS SAF Forderung Telekom

16. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
marcel92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
EOS SAF Forderung Telekom

Hallo Leute!

Ich bekomme seit einiger Zeit Mahnungen und Vollstreckungsbriefe für einen noch offenen Betrag aus dem Jahr 2011. Ich habe damals bereits erfolgreich gegen die überhöhten Rechnungen geklagt und jetzt bekomme ich eine Zahlungsaufforderung über 923,99 €. Da dieser offene Betrag aus dem gleichen Vertrag resultiert wie die restlichen Beträge, die ich nicht zahlen musste, kann diese Foredrung doch nicht rechtens sein,oder? Ich hoffe dass sich das jetzt irgendwie klären lässt, da die EOS SAF bereits mir Pfändung meines Kontos droht. Bei Nachfrage bei der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass diese Forderung an die EOS abgegeben wurde und ich mich an diese wenden soll, zusätzlich wurde mir das hier geschrieben:
"Wir haben sofort in unseren Unterlagen nachgesehen. Ihr Vertrag wurde bereits vorzeitig von uns gekündigt. Dies kommt für Sie eventuell unerwartet. Daher möchten wir etwas näher auf die Gründe für diesen Schritt eingehen.
Wenn die Rechnungen für einen Anschluss nicht bezahlt werden, sperren wir ihn zunächst. Der Preis hierfür beträgt 10 Euro und die monatlichen Preise fallen weiter an, da der Vertrag noch nicht beendet ist. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, kündigen wir den Vertrag vorzeitig und berechnen die monatlichen Grundpreise (netto) bis zum Ende der Mindestlaufzeit in einer Summe.
In der Zwischenzeit haben wir die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Bitte wenden Sie sich daher zukünftig mit allen weiteren Fragen direkt an EOS SAF Forderungsmanagement GmbH, 20085 Hamburg, Telefon 06221 7962810."

Da ich wie gesagt bereits erfolgreich gegen eine Zahlung der aus diesem Tarifvertrag entstehenden Beträge vorgegangen bin finde ich es unverschämt, dass aus diesem Vertrag weiterhin eine Forderung gegen mich besteht, die zudem dazu führt, dass ein negativer Schufa-Eintrag bestehen bleibt, der es mir unmöglich macht, Konten zu eröffnen und zusätzlich Finanzierungen verhindert. Wie mir damals bereits vom zuständigen Telekom-Shop bestätigt wurde, hat mir die damalige Verkäuferin einen Vertrag ohne Internet-Paket verkauft, obwohl ich einen Vertrag mit Internet erwerben wollte und dies auch deutlich gemacht habe. Der Vertrag ist ja an sich schon widerrechtlich entstanden. Die Forderung soll gerichtlich tituliert sein, daher greift eine reguläre Verjährungsfrist nach §195 BGB nicht, oder?

Gibt es jemanden, der mir da helfen kann? Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, stand in dem Brief von EOS nur die Gesamtforderung oder einzeln aufgeschlüsselte Positionen ? Was hast Du schriftliches in der Hand aus den damaligen erfolgreichen Klagen, existiert trotzallem ein Titel über den Betrag ?

-- Editiert von hausfrau66 am 16.03.2016 13:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marcel92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, zunächst einmal Vielen Dank für die Antwort! In den Schreiben, die mir jetzt vorliegen, ist keine Aufschlüsselung der Forderung enthalten, es wird lediglich auf den Gesamtbetrag hingewiesen. Die Telekom hat damals eingelenkt und mir ein Guthabenkonto eingerichtet, mit welchem die bis zum 1.11.2011 aufgetretenen Rechnungen verrechnet wurden. Diesbezüglich habe ich die Nachweise vorliegen. Allerdings wurden (wie oben erwähnt ist) nach diesem Zeitpunkt weiterhin die regulären Beiträge berechnet und bestehen bis heute als Forderung, obwohl ich den Vertrag ab dem Zeitpunkt bereits als gekündigt betrachtet habe, da er ja in der Form widerrechtlich entstanden ist. Zum letzten Punkt: Da ich leider nicht weiß was unter einem Titel zu verstehen ist, kann ich das jetzt nicht sagen, da wäre eine Erklärung an einen Laien wie mich nötig, für die mich schonmal bedanke!

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Titel = Vollstreckungsbescheid, welcher 30 Jahre gültig ist.

Fordere von EOS schriftlich per Einschreiben eine ausführliche Forderungsaufstellung gemäß RDG und eine Kopie des Vollstreckungsbescheides mit Fristsetzung von z.B. 7 Tagen an. Die angedrohte Kontopfändung funktioniert nur, wenn EOS einen gültigen Vollstreckungsbescheid in Hinterhand hat. Dann kann man genauer schauen, ob die nur bluffen.

Gab es denn zu irgendeinem Zeitpunkt einen gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Mahngericht) ) in dieser Angelegenheit, welchem Du nicht widersprochen hast ?

-- Editiert von hausfrau66 am 16.03.2016 14:45

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Diese Darstellung

Zitat:
Wie mir damals bereits vom zuständigen Telekom-Shop bestätigt wurde, hat mir die damalige Verkäuferin einen Vertrag ohne Internet-Paket verkauft, obwohl ich einen Vertrag mit Internet erwerben wollte und dies auch deutlich gemacht habe. Der Vertrag ist ja an sich schon widerrechtlich entstanden.
ist etwas merkwürdig. Selbst wenn es einen Fehler gab und Internet nicht mitgeliefert wurde, ist das eine Kleinigkeit das schnellstens freizuschalten. Nur durch eine fehlerhafte Bestellaufnahme ist der Vertrag nicht automatisch unwirksam, insbesondere wenn Telefonate genutzt wurden. Es erfordert daher einen Widerspruch/Abstreiten wg. Vertragsmangel oder Reklamation mit Fristsetzung (ohne folgende Abhilfe) um sich von dem Vertrag zu lösen.
Was waren denn das für überhöhte Rechnungen damals (2011)?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mal am Rande: Eine 10€ Sperrgebühr ist grundsätzlich nicht zulässig.
Und auch das Berechnen der vollen Grundpreise bis Vertragsende ist nicht zulässig.

Bist du damals zufällig auch umgezogen? Auf jeden Fall, wie hier steht, mal bei der EOS die Unterlagen anfordern:
"Werte EOS. Sie wollen mit unverzüglich vorlegen: Vollmacht im Original, Forderungsaufstellung im Detail, Titel in Kopie. Mit ist keinerlei Titel bekannt. Im Gegenteil: Ich habe Unterlagen, wonach seinerzeit von mir erfolgreich gegen die Telekom geklagt wurde wegen massiv überhöhter Rechnungen. Insoweit kann es sich hier nur um eine Verwechslung handeln."

Sobald du die Titelkopie gesehen hast, prüfe, ob der auch wirklich an deiner Adresse ausgestellt wurde, wo du damals gewohnt hast. Falls nicht, hast du dann maximal 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen und mit einer Meldeauskunft in Kopie beantragen, dass wegen nicht erfolgreicher Zustellung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden soll.

Wie der genaue Sachverhalt damals war, ist eigentlich egal. Urteil ist Urteil und wenn es eines gegen die Telekom gibt wegen überzogener Rechnungen, sie aber parallel (wie auch immer) wegen gleichem Vertrag dann einen Titel besorgt haben, ist das fragwürdig.

Der Vertrag war damals auch gekündigt worden oder vom Gericht für unwirksam erklärt worden, als du geklagt hattest?

-- Editiert von mepeisen am 16.03.2016 16:50

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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