EOS SAF Forderungsmangement und die Telekom

3. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS SAF Forderungsmangement und die Telekom

Das sympathische Inkasso-Unternehmen EOS SAF war bereits im vergangenen Jahr mit einer Forderung an mich herangetreten. Rechtskräftig titulierte Forderung, Telekom, 2400 € und aus 1998. Adressat war ein Namensvetter (mit zweitem Vornamen) mit einem anderen Wohnort. Ich hatte seinerzeit beim zuständigen Amtsgericht (Euskirchen) eine Kopie des Vollstreckungsbescheids angefordert und dann diesem widersprochen. Begründung: anderer Wohnsitz - nie erhalten. EOS SAF hatten daraufhin die Klage zurückgenommen. Danke noch einmal für die Hilfe, die ich hier erhalten habe.

http://www.123recht.net/EOS-SAF-Forderung-Deutsche-Telekom-AG-Betrugsfall-__f501304.html

Leider ist es so, dass a) die EOS Leute ganz schlechte Verlierer sind und b) mein lieber Namensvetter noch mehr Schulden angehäuft hat. EOS SAF behelligt mich jetzt erneut mit gleich zwei Forderungen. Erneut geht es um titulierte Forderungen der Telekom über € 2800,00 und € 3900,00, aus 1997 und 2002, adressiert an jeweils unterschiedliche Adressen. Den ersten Forderungen lagen keine Kopien der Vollstreckungsbescheide bei. Diese habe ich allerdings auf Anforderung von der EOS erhalten (in Verbindung mit wiederholten Forderungen). Wie im vergangenen Jahr habe ich beiden Forderungen beim Amtsgericht widersprochen - Begründung: Zustelladresse war nachweislich nicht mein Wohnsitz - nie erhalten - daher fristgerechter Einspruch. Beide Widersprüche wurden an die jeweiligen Amtsgerichte, der damaligen Wohnorte meines Namensvetters abgegeben.

Jetzt habe ich die erste Antwort von einem der Amtsgerichte erhalten. Es ist das gleiche Amtsgericht wie im vergangenen Jahr (Oberhausen). Die Reaktion ist allerdings eine andere. Man teilt mir mit, dass erwogen wird, den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als unzulässig zu verwerfen, weil er nicht fristgerecht eingelegt worden ist. Aus meiner beigelegten Meldebescheinigung geht nur hervor, wo mein Hauptwohnsitz zum damaligen Zeitpunkt war. Es geht nicht daraus hervor, dass ich damals keinen Nebenwohnsitz an dieser Adresse hatte. Ich erhalte Gelegenheit innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen (ab 31.05.).

Ein Unterschied zu dem Fall im vergangen Jahr ist, dass mein Namensvetter hier seltsamerweise keinen zweiten Vornamen hat.

Wie soll ich hier reagieren? Einen Nachweis zu verlangen, dass ich keinen Nebenwohnsitz hatte, erscheint mir unsinnig. Ist es überhaupt möglich, dass ein amtliches Dokument - hier ein Vollstreckungsbescheid - an eine andere als die Meldeadresse zugestellt wurde?

In dem weiteren Fall, wo die Antwort noch aussteht, hat mein Namensvetter wieder den zweiten Vornamen. Hier hat er allerdings tatsächlich den gleichen Wohnort wie ich (andere Adresse natürlich). Dazu vielleicht später mehr.

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9 Antworten
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#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Thematik ist, was Dir oder uns unsinnig erscheint ist wohl nicht relevant.
Es gibt nicht ohne Grund den Leitsatz: Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.

Ich würde an Deiner Stelle mir beim EMA eine Bescheinigung holen, dass es nie einen 2 Wohnsitz mit der betreffenden Adresse gegeben hat.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, auch wenn mir das ebenfalls etwas unsinnig erscheint, würde ich hier "mitspielen" und eine Bestätigung des Meldeamtes vorlegen, dass man auch nie einen Zweitwohnsitz dort hatte. Im Endeffekt beurteilt es Richter A so und Richter B etwas anders. Das ist so und das ist deren gutes Recht. Dass der aktuelle Richter es etwas zu genau nimmt, ist doch eigentlich sogar was positives.

Parallel würde ich mich mal beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren. Dass die mal untersuchen, mit welcher Berechtigung die EOS dir nun schon mehrfach versuchen, Schulden anzuhängen, obwohl du nie dort gewohnt hast. Da kann was nicht mit rechten Dingen zugehen und da es kein Einzelfall ist, scheint EOS ja illegale Dinge zu tun (absichtliche Personenverwechslungen u.ä.)

-- Editiert von mepeisen am 04.06.2017 08:15

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#3
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Thematik ist, was Dir oder uns unsinnig erscheint ist wohl nicht relevant.


Ich bin davon ausgegangen, dass mir das Einwohnermeldeamt keine "Nichtmeldebescheinigung" oder eine Meldebescheinigung meines Namensvetters erstellt. Deshalb erschien mir die Forderung diesen Nachweis zu bringen unsinnig. Und genau so ist es auch. Ein solcher Nachweis wird Privatpersonen nicht ausgestellt, sondern nur Behörden. Das Amtsgericht hätte hier also selbst tätig werden müssen / können.

Dann eben anders. Ich habe das Schreiben des Amtsgerichts an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet und sie gebeten, die Bescheinigung direkt ans Amtsgericht zu senden. Die Ausführung wurde mir bestätigt und die geforderte Stellungnahme habe ich hinterher geschickt.

Zitat (von mepeisen):
Parallel würde ich mich mal beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren.


Wie kann ich in Erfahrung bringen, welches Gericht für dieses Inkassounternehmen das zuständige Aufsichtsgericht ist?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ansonsten sucht man einfach bei www.rechtsdienstleistungsregister.de

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#6
 Von 
Kryztof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und weiter geht´s mit der unendlichen Geschichte.

In dem zuletzt erwähnten zweiten Fall hat das zuständige Amtsgericht in der Zwischenzeit meinen Einspruch abgelehnt. Die Anwaltskanzlei Seiler & Kollegen, die ursprünglich die Prozessbevollmächtigten der Telekom waren, hatten das Amtsgericht aufgefordert den Einspruch als unzulässig zu verwerfen. Begründung: Richtigerweise ist die Person, die den Einspruch eingelegt hat, nicht die, die im Titel genannt ist und somit auch nicht Partei des vorliegenden Rechtsstreits. So habe ich es jetzt zumindest schriftlich, dass ich nicht der Adressat des Schuldtitels bin. Dennoch komme ich mir hier verarscht vor.

Doch zurück zum eigentlichen Fall: Das Amtsgericht (welches nicht dasselbe ist wie in dem anderen Fall) hatte die Telekom zur Anspruchsbegründung aufgefordert. Die Antwort, welche das Amtsgericht jetzt an mich weitergeleitet hat, kam erneut von der Kanzlei Seiler & Kollegen, die auch in diesem Fall die Telekom ursprünglich vertreten hatten. Der bearbeitende Rechtsanwalt ist aber ein anderer. Statt einer Anspruchsbegründung, teilen Seiler & Kollegen dem Amtsgericht mit, dass die Klägerin im Falle einer Einspruchsrücknahme auf Stellung eines Kostenantrags verzichten würde. Wie großzügig!

Ich habe nicht die Absicht meinen Einspruch zurückzunehmen. Warum auch? Mich irritiert allerdings, dass in allen Fällen die Antwort von Seiler & Kollegen kommt (es gab noch einen dritten Fall im vergangenen Jahr - da war es genauso) und nicht von der EOS.

Was könnte der Grund dafür sein? Übersehe ich hier eine Falle? Die vorsätzliche Personenverwechslung - und somit der unseriöse / betrügerische Part dieser Geschichte kam vom Inkassounternehmen EOS.

Die EOS SAF Forderungsmanagement existiert übrigens nicht mehr und ist mit der EOS DID Inkasso Dienst GmbH verschmolzen.

https://www.eos-serviceportal.de/content/eos_saf_forderungsmanagement_gmbh

Interessanterweise haben Seiler & Kollegen und EOS DID (und vorher auch EOS SAF) dieselbe Anschrift: Eppelheimer Str. 13 in Heidelberg.

Über die Vorgehensweise habe ich mich bisher nicht beim zuständigen Amtsgericht beschwert. Ich will zunächst abwarten, bis auch dieser Fall abgeschlossen ist und mich dann über alle drei Fälle beschweren.


-- Editiert von Kryztof am 09.09.2017 00:43

-- Editiert von Kryztof am 09.09.2017 00:45

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Dennoch komme ich mir hier verarscht vor.

Verständlich. Das ist halt so eine Sache mit den Personenverwechslungen. Hebe dir diese schriftliche Bestätigung auf.
Wenn es um die Kosten geht, würde ich die verweigern. Begründung: Die sind selbst Schuld, wenn sie der falschen Person Schulden anhängen wollen. Dein Einspruch war somit gerechtfertigt zur Abwehr der Schulden und um sie zu einer schriftlichen Bestätigung zu zwingen, dass du die falsche Person bist.

Zitat:
Mich irritiert allerdings, dass in allen Fällen die Antwort von Seiler & Kollegen kommt (es gab noch einen dritten Fall im vergangenen Jahr - da war es genauso) und nicht von der EOS.

Die EOS ist nur ein Inkassobüro. Die darf in Gerichtsverfahren niemanden vertreten. Die dürfen nur das gerichtliche Mahnverfahren durchführen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen.

Zitat:
Interessanterweise haben Seiler & Kollegen und EOS DID (und vorher auch EOS SAF) dieselbe Anschrift: Eppelheimer Str. 13 in Heidelberg.

Klar, sind ja dieselben Akteure und die teilen sich alles, Büros, Sachbearbeiter... Offiziell zugeben tut das natürlich niemand. Ist aber auch eigentlich egal.

Zitat:
Über die Vorgehensweise habe ich mich bisher nicht beim zuständigen Amtsgericht beschwert. Ich will zunächst abwarten, bis auch dieser Fall abgeschlossen ist und mich dann über alle drei Fälle beschweren.

Kann Sinn ergeben.

Zitat:
Ich habe nicht die Absicht meinen Einspruch zurückzunehmen. Warum auch?

Ich persönlich würde nun folgendes machen: Auf das "zweite" Verfahren hinweisen, sowie auf die dortige Stellungnahme, dass du ja nicht der richtige Schuldner sein würdest. Ich würde auch den dritten Fall ansprechen und das Gericht dann deutlich fragen, was die Telekom bzw. EOS oder Seiler hier veranstalten und ob das nicht langsam an Prozessbetrug grenzt und er das mal der Staatsanwaltschaft übermittelt von Amts wegen.
Ich würde folgende zwei Fragen überdeutlich stellen:
1) Wenn die doch von Anfang an wussten, dass du nicht der richtige Schuldner bist, in allen Fällen, wieso versuchen die dir dann die Schulden anzuhängen?
2) Wieso tun die im zweiten Gerichtsverfahren nach wie vor so, als seist du der korrekte Schuldner und versuchen, dich zu einer Rücknahme des Einspruchs zu bewegen, obwohl sie ganz genau wissen, dass du nicht die richtige Person bist?

Damit stellt man die Kanzlei ziemlich bloß und die dürften extrem peinlich berührt sein. Der Richter wird sich auch seinen Teil denken, wenn er von den anderen Aktionen erfährt. Das wäre es mir Wert. Was soll auch schief gehen, außer dass man erkennt, dass du nicht der richtige Schuldner bist?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Kryztof):
Ich hatte seinerzeit beim zuständigen Amtsgericht (Euskirchen) eine Kopie des Vollstreckungsbescheids angefordert und dann diesem widersprochen. Begründung: anderer Wohnsitz - nie erhalten. EOS SAF hatten daraufhin die Klage zurückgenommen.


Ich hoffe, du hast die Rücknahmeerklärung, die dir das Gericht zugeschickt hat, noch in deinen Unterlagen. Dann würde ich die in Kopie zusammen mit dem Dokument, in dem das Gericht vom letzten Fall dir das hier mitteilt, an das Gericht senden, wo das übriggebliebene Verfahren noch läuft:

Zitat:
Die Anwaltskanzlei Seiler & Kollegen, die ursprünglich die Prozessbevollmächtigten der Telekom waren, hatten das Amtsgericht aufgefordert den Einspruch als unzulässig zu verwerfen. Begründung: Richtigerweise ist die Person, die den Einspruch eingelegt hat, nicht die, die im Titel genannt ist und somit auch nicht Partei des vorliegenden Rechtsstreits. So habe ich es jetzt zumindest schriftlich, dass ich nicht der Adressat des Schuldtitels bin.


Und im Begleitschreiben würde ich wie von mepeisen vorgeschlagen argumentieren.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Den Einspruch nicht zurücknehmen. Über die Kosten des streitigen Verfahrens entscheidet das Gericht ohnehin - auch ohne Antrag von einer der beiden Parteien. Und in dem Fall werden die Kosten dem Antragsteller auferlegt. Zu den Kosten gehören auch Deine notwendigen Auslagen.

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