EOS SAF Schreiben Geldbetrag gerechtfertigt

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
meurvmachine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS SAF Schreiben Geldbetrag gerechtfertigt

Hallo alle miteinander ich hab gestern von meiner Mutter 2 Schreiben des Besagten Inkassounternehmens bekommen in denen steht ich solle 397,68€ bezahlen.
Kann mich aber nicht erinnern noch eine offene Rechnung bei der Telekom zu haben und das einzige was mir eingefallen ist,ist das ich noch einen Router von der Telekom habe den ich vergessen habe zurück zu schicken die Aufforderung dazu war am 24.07.2015.

Nun ist meine Frage ist dieser Betrag gerechtfertigt oder nicht,weil im Schreiben von der Telekom steht das sie mir sonst nur den Restwert des Gerätes berechnen falls es nicht bei Ihnen eintrifft.Und eine solche Rechnung habe ich meines Erachtens nie erhalten.

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich vermute, du wohnst nicht mehr bei deiner Mutter?

Bevor du hier spekulierst oder uns zu Spekulationen anregst, würde ich erst mal Details anfordern.
"Wertes Inkasso. Sie wollen mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG vorlegen. Insbesondere Vertragskopie mit meiner Unterschrift, Rechnungen und Mahnungen, Zustellnachweise der Rechnungen und Mahnungen, Vollmacht im Original. Sie haben 14 Tage Zeit.
Des Weiteren wollen Sie mir erklären, wieso sie eine alte Adresse von mir verwenden. Sie wollen mir innerhalb von 14 Tagen ebenfalls eine umfassende Auskunft gemäß BDSG zusenden. Ich verbiete Ihnen hiermit ausdrücklich, nochmals diese alte Adresse zu verwenden."

Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine Personenverwechslung handelt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

@mepeisen warum gibst du eine Frist an? Wenn die gewünschten Unterlagen erst nach zig Monaten eintreffen und die Forderung korrekt ist wäre die dann noch immer zu zahlen. (Nur mal so als kleine Anregung)

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich vermute in dem Ganzen einen bereits vorliegenden Titel. Denn 300€ für ein nicht zurückgesandtes Gerät klingt für mich inkl. Inkassogebühren zu hoch.
Deswegen würde ich da empfehlen, mit Fristsetzung Nachdruck zu verleihen, nicht dass dann plötzlich der GV vor der Tür steht, weil alles automatisch seinen Gang geht und das ganze im Stapel einfach zu weit hinten lag.

Auch würde ich bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht formulieren.

Wenns nur 100€ wären, so dass man aus dem Betrag sieht, dass vielleicht noch kein Titel vorhanden ist, würde ich auch deutlich entspannter an die Sache gehen.

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