EOS SAF Telekom-Forderungen ohne Ende - Betrug?

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dragora
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
EOS SAF Telekom-Forderungen ohne Ende - Betrug?

Hallo,
ich hatte im Jahr 2006 einen Telekom-Vertrag. Dieser ging wenige Monate. Ich hatte eine Rechnung nicht bezahlt, dann kam die Kündigung (einen Tag vorher hatte ich lustigerweise meine versendet). Jedoch kamen danach, Monat für Monat weitere Rechnung, trotz, dass man mich gekündigt hatte. Kurz darauf kam dann Mahnschreiben und es ging vor Gericht. Der Richter entschied sich für die Telekom (in einem Fall) die anderen Fälle kamen nie vor Gericht. Hatte von den Widersprüchen aber auch nie mehr was gehört. Auf jeden Fall war die Forderung des Richters damals irgendetwas zwischen 160 - 180 Euro.

An eine Inkassofirma hatte ich dann im Laufe der Zeit 250 Euro bezahlt und dachte, dass das damit erledigt sei.
Jetzt im Februar jedoch kam EOS an. Erst mit einer Forderung, dann mit einer weiteren, es folgte eine Dritte, letztendlich eine Vierte. Insgesamt fordern sie über 1.700,00 Euro. Seit Februar habe ich über 24 Schreiben von denen bekommen, in denen drohen sie mit Vollstreckungsmaßnahmen (obwohl ich schon vor Längerem die ES Versicherung abgegeben hab und Arbeitslos bin), Kontopfändung und fordern andauernd, ich soll was unterschreiben, was ich aber nicht tun werde - bin ja nicht blöd.
Ich schrieb sie an, sie sollten mir Unterlagen zukommen lassen, damit ich Mal sehen kann, wie sie auf diese Forderungen kommen. Doch bis auf einen Forderungsstand kam nichts. Sie schrieben folgendes:
"Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Titels sind die von Ihnen gemachten Einwendungen ausgeschlossen, weshalb eine Überlassung von Unterlagen nicht erfolgt." Dies schrieben sie zu 3 Forderungen, zu der Vierten kam nichts.

Die Verbraucherzentrale riet mir dazu, einen Schuldtitel zukommen zu lassen, was aber nicht geschah. Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht wirklich leisten. Wieso schicken dir mir nichts? Weil sie ganz genau wissen, dass sie Abzocken wollen und nichts Handfestes haben? Leider habe ich selbst keine Unterlagen mehr von 2006 / 2007, da ich ausziehen musste und meine Sachen in den Keller meiner Eltern bringen musste, der dann kurz darauf unter Wasser stand (Zeugnisse, alles war ruiniert).

Was soll ich jetzt machen? Abermals zur Verbraucherzentrale gehen? Werde ich wohl tun, aber die wollen ja auch irgendwann Mal Geld haben - nehme ich an.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

Zitat:
Wieso schicken dir mir nichts?

Vernutlich genau deswegen:
Zitat:
Weil sie ganz genau wissen, dass sie Abzocken wollen und nichts Handfestes haben?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kannst du die Zahlungen alle noch beweisen (Kontoauszüge aufgehoben)?

Wenn sie die Vorlage der Schuldtitel in Kopie und einer vernünftigen Forderungsaufstellung verweigern, würde ich eine Beschwerde ans Amtsgericht Hamburg schicken (kostet nichts außer Briefporto). Ich würde es so schreiben: "Wertes Gericht. Hierimt beantrage ich ein Bußgeld gegen EOS. Diese wollen unter den Aktenzeichen XYZ, ABC und DEF Forderungen bei mir betreiben, drohen mir dabei mit Pfändungsmaßnahmen. Mir bekannt ist lediglich ein einziges Gerichtsurteil zu einer Telekomschuld und dies wurde vollständig bezahlt, allem anderen wurde widersprochen und meinem Wissen nach nie tituliert. Auf meine Schreiben, dass sie mir einen Titel in Kopie vorlegen sollen und sich zu den Forderungsdetails erklären sollen bzw. zur Forderungsgrundlage wird ausgewichen. Mir werden weder eine Titelkopie noch eine detaillierte Forderungsaufstellung vorgelegt, damit ich die Sachlage prüfen kann. Insoweit liegt ein vorsätzlicher Verstoß gegen §11a RDG vor und diesen möchten Sie bitte mit einem empfindlichen Bußgeld ahnden. Offenbar muss man sich erst beim Aufsichtsgericht beschweren, ehe EOS seine gesetzlichen Pflichten erfüllt."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dragora
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
ertes Gericht. Hierimt beantrage ich ein Bußgeld gegen EOS. Diese wollen unter den Aktenzeichen XYZ, ABC und DEF Forderungen bei mir betreiben, drohen mir dabei mit Pfändungsmaßnahmen. Mir bekannt ist lediglich ein einziges Gerichtsurteil zu einer Telekomschuld und dies wurde vollständig bezahlt, allem anderen wurde widersprochen und meinem Wissen nach nie tituliert. Auf meine Schreiben, dass sie mir einen Titel in Kopie vorlegen sollen und sich zu den Forderungsdetails erklären sollen bzw. zur Forderungsgrundlage wird ausgewichen. Mir werden weder eine Titelkopie noch eine detaillierte Forderungsaufstellung vorgelegt, damit ich die Sachlage prüfen kann. Insoweit liegt ein vorsätzlicher Verstoß gegen §11a RDG vor und diesen möchten Sie bitte mit einem empfindlichen Bußgeld ahnden. Offenbar muss man sich erst beim Aufsichtsgericht beschweren, ehe EOS seine gesetzlichen Pflichten erfüllt."


Kann ich ein Bußgeld denn fordern? HInterher drücken die mir das auch noch auf :-(

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du betreibst kein Inkasso. Dir kann niemand ein Bußgeld aufdrücken. Lies dir §11a RDG doch mal durch (siehe Google). Du wirst sehen, dass das Inkasso einige Infos liefern muss nach deiner Reklamation. Tut es das nicht, begeht es eine Ordnungswidrigkeit. Insofern: Ja, du kannst ein Bußgeld fordern und ich würde es machen.
Ob das Gericht dann ein Bußgeld verhängt oder dem Inkasso nur die Wangen tätschelt "Dudu duuuuu. Böses Inkasso, gell?" Tja....

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