EOS SAF Vollmacht

30. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
KM50126
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS SAF Vollmacht

Die EOS SAF Forderungsmanagement GmbH, Heidelberg hat mich in Februar 2015 angeschrieben dass sie ein gegen mich ergangenes Urteil einkassieren soll. Hierauf habe ich jegliche Ansprüche mangels Vorlage einer Vollmacht zurückgewiesen. Ferner ist anzumerken, dass zu dem Vorgang mit dem RA des Gläubigers (= Telekom) eine Ratenzahlung vereinbart und ein entsprechender Dauerauftrag eingerichtet wurde.
Die EOS SAF Forderungsmanagement übersandte darauf hin die Kopie des Urteils sowie die Kopie einer Sammelvollmacht aus 7.2013. Anzumerken ist, dass diese Vollmacht offensichtlich mehrfach kopiert wurde und eine sehr schlechte Qualität hatte. Ich habe der EOS SAF Forderungsmanagement GmbH darauf hin geschrieben, dass ich diese Sammelvollmacht nicht anerkenne, da man nicht von einem Fortbestehen der Gültigkeit dieser Vollmacht - von beinahen 2 Jahren - ausgehen kann. Ferner fehlte eine Aufstellung über die Forderung.
Ich werde immer weiter von dieser Unternehmung belästigt. Eine Einzelvollmacht bzw. eine Aufstellung zur Forderung liegt bis heute nicht vor. Schreiben an die Geschäftsführung - jeweils per Einschreiben aber auch per Telefax - werden nicht beantwortet. Selbst von der Konzernleitung - Fa. Otto in Hambung - erfolgt keine Nachricht.
Langsam habe ich den Eindruck, dass die Unternehmung mit "Pippi-Langstrumpf"-Menschen und/oder Menschen mit Lese- und Verständnis-Schwäche besetzt ist. Wobei - bei letzteren wirklich keine negative Eindrücke bestehen, da ich mich beruflich für Menschen mit einer Beeinträchtigung einsetze.
Was kann man tun, damit dieses Unternehmen einmal eine ordnungsgemäße Bearbeitung vornimmt? Würde es sich lohnen diese Bearbeitungsweise in Medien wie "Stern-TV" zu publizieren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Rein praktisch würde ich einfach mal das Aufsichtsgericht anschreiben und mich beschweren.
Die Beschwerde würde ich mit diesen Punkten begründen:
1. Das Inkasso verweigert die Vorlage einer Original-Vollmacht, hat lediglich eine unleserliche und mehrfach kopierte Kopie einer Kopie vorgelegt. Zudem ist nicht mal ansatzweise klar, ob die Vollmacht überhaupt den Fall umfasst.
2. Verdacht, dass das Inkasso hierzu gar keine Bevollmächtigung haben kann, da es eine Ratenzahlung mit einem Anwalt gibt, die auch bedient wird
3. Es gibt keinerlei Stellungnahme des Gläubigers oder des Anwalts, dass die Ratenzahlung hinfällig wäre oder ab sofort das Inkasso zuständig sei
4. Eine detaillierte Forderungsaufstellung zur Prüfung wurde ebenfalls verweigert

Ich würde dem Aufsichtsgericht schreiben, es möge dem Inkasso doch einmal nahe legen, die Mitarbeiter ausreichend zu schulen, damit sie zum einen Gesetze einhalten und zum zweiten eine Auflage erteilen sollen, dass sie nicht einfach Fälle übernehmen dürfen, solange ein anderer Rechtsdienstleister immer noch den Fall bearbeitet und es eine wirksame Ratenvereinbarung gibt. EOS hat keinerlei rechtliche Befugnis, einfach bestehende und erfüllte Ratenzahlungsvereinbarungen zu widerrufen oder zu ignorieren, um selbst nochmal Gebühren abzukassieren.

Die werden dann zur Ordnung gerufen. Auch wenn es nur (virtuelle) leichte Schläge auf die Patschehändchen gibt. Und solange man nichts davon hört und keine ordnungsgemäße Vollmacht bekommt, würde ich weiter stur an den Anwalt zahlen bis es erledigt ist und dann die entwertete vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom Anwalt verlangen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ist doch nicht dein Problem, wenn sie dir keine Vollmacht schicken. Kannst ja einfach die Vorgehensweise von @mepeisen nutzen und sie ignorieren ;)

Zitat:
Würde es sich lohnen diese Bearbeitungsweise in Medien wie "Stern-TV" zu publizieren?

Die meisten Leute kommen mit Inkasso erst in Kontakt, wenn es zu spät ist. Ich glaube EOS wäre ein Bericht im TV egal, was soll das schon ändern? IB haben eh nicht den besten Ruf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KM50126
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Der Dauerauftrag an den RA wurde nicht verändert und entsprechen weiter bedient. Den Schritt mit dem Aufsichtsgericht habe ich gerade aus einen anderen Grund eingeleitet.
Die EOS SAF Forderungsmanagement GmbH, Heidelberg hat mit dieser besagten Vollmacht bei meinem Amtsgericht einen Pfändungs- und Auszahlungsbeschluss erwirkt. Schon gegen den Vorbescheid habe ich beim Landgericht meines Amtsgericht Beschwerde eingereicht. Diese wurde zurückgewiesen, da dieser Vorbescheid "nicht genutzt wurde". Dabei wurde dem Landgericht der vorgenannte Sachverhalt geschildert und alle entsprechende Belege beigefügt. Anmerkung: Kein Kommentar zur Rechtsprechung im Regierungsbezirk Köln sowie das deutsche Rechtssystem generell, welches belegbar die "Kleinen" (auch) ungerecht bestrafen und "die Großen" hofieren.
Nunmehr wurde der Pfändungsbeschluss - zu einem Geschäftskonto - aktiviert und von mir dagegen umgehend Beschwerde bei "meinem Amtsgericht" - direkt an die Ltg des Amtsgericht -natürlich mit allen entsprechenden Belegen eingereicht. Es erfolgte der Hinweis, dass die Urkunde wohl ohne Prüfung einer Vollmacht erteilt wurde und diese Vorgehensweise in Foren der OGV indirekt bestätigt wird, da man sich am besten "vor den großen dieser Branche" nur duckt. Das AG hat auch nach 2 Wochen Bearbeitung keine Entscheidung vorgelegt. Aber als "Beschuldigter" muss man innerhalb von 2 Wochen reagieren, wenn man nicht die "Arschkarte" haben will. Stichwort: Rechtssystem Deutschland.
Zurück zu EOS SAF. Zwischenzeitlich hat man sich mit einem weiteren Fall an mich gewandt. Die "Bevollmächtigung" weist dort die Unterschrift mit "i.A." aus. Nach meiner Rechtsauffassung dürfen Forderungen einer Unternehmung nur von der Geschäftsleitung und/oder Bevollmächtigten (also Prokura = ppa) "veräußert" oder Dritte zur "Eintreibung bevollmächtigt" werden. Recherchen im Unternehmensregister ergaben, dass keiner der Personen der Geschäftsleitung angehört bzw. eine Prokura besitzt. Es dürfte sich meiner Rechtsauffassung nach um einen Verstoß gegen das HGB handeln, der vielleicht auch als eine strafbare Handlung - Betrug? - ausgelegt werden könnte. Ist diese Auffassung richtig?
Ich habe das Aufsichtsgericht angeschrieben und gebeten alle Erklärungen sowie Anträge der EOS SAF Forderungsmanagement GmbH für nichtig zu erklären. Die EOS SAF Forderungsmanagement habe ich informiert, dass ich Schadenersatzansprüche gegen sie einfordern werde (Stichwort: Kontopfändung) sowie die mir entstandene Kosten (als GGF der Unternehmung) von Ihnen gleichfalls einfordern werde. Schließlich wären diese Kosten nicht entstanden, wenn dieser "Saftladen" korrekt arbeiten würde.
Ach ja - und beim Aufsichtsgericht habe ich beantragt der EOS SAF Forderungsmanagement die Zulassung zum Inkasso zu entziehen. Unternehmen die mit solchen Methoden arbeiten haben, meiner Meinung nach, nichts auf dem Markt zu suchen. Schade nur das solche Unternehmen auch namhafte Unternehmen wie OTTO, Hamburg mit in die negative Schlagzeilen ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Recherchen im Unternehmensregister ergaben, dass keiner der Personen der Geschäftsleitung angehört bzw. eine Prokura besitzt.

Ja, du bist nicht der erste, der darüber stolpert. In einem anderen Forum ist auch ein Gericht darüber gestolpert, dass hier Vollmachten ausgestellt wurden von Personen, die keine Prokura haben.
Genau hier habe ich empfohlen, mal die Staatsanwaltschaft einzuschalten, aber Ausgang ist ungewiss. Denn ob das nun sogar eine Straftat darstellt, dazu wage ich kein Urteil. Es könnte (je nach Variante) Betrug oder Urkundenfälschung sein oder eine Mischung daraus.

Aus zivilrechtlicher Sicht ist es relativ einfach: Meiner Meinung nach ist die Vollmacht ist ohne Prokura nichtig.

Insofern ist mir nun auch klar, wo dein Frust her kommt :-)
Dürfte mal gespannt sein, ob da eine entsprechende Bombe platzt, wenn das AG Hamburg da mal Unterlagen beschlagnahmt um zu klären, wer da mit wem gemauschelt hat. Ob es so weit kommt, wird man ja sehen.

Signatur:

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