EOS SAFBetrug ? Zwei Ford.-Nr und Ein angeblichen Mahnbescheid !!

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Seeboo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS SAFBetrug ? Zwei Ford.-Nr und Ein angeblichen Mahnbescheid !!

Hallo zusammen


Ich habe ein problem und zwar habe ich vor kurzem post bekommen von EOS SAF.mit einem angeblichem titel leider ist mir nichts davon bekannt ich habe bereits geantwortet das ich alles umfangreich abweise und titel kopie usw verlange.

https://picload.org/view/prgraol/2015-09-0614.48.04.jpg.html
https://picload.org/view/prgralr/2015-09-0614.48.16.jpg.html

Die Haben mir dann eine Mahnung zugeschickt von 2008 (seihe bild https://picload.org/view/prgrala/2015-09-0614.47.46.jpg.html) wovon mir leider nicht bekannt ist.

Ich wollte damit antworten

EOS SAF Forderungsmanagement GmbH
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg






Einrede der Verjährung
Antwort auf das schreiben vom 26.08.2015 und 03.09.2015




07.09.2015


Sehr geehrte Damen und Herren

Dieser Brief nimmt Bezug zur Forderung:
Ford.-Nr. 96086354801 SF50 von 26.08.2015
Ford.-Nr. 16160797601 SF101 von 03.09.2015

ich weise beide oben aufgeführte Forderungen voll und umfangreich zurück.

Zudem kann ich nicht nachvollziehen das sie Zwei Forderungsnummer gegen mich führen und zweifel stark die Richtigkeit der Forderungen an.

Zudem sind diese Forderungen bereits Verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf §214 Abs. 1 BGB von meinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch. 

Mit Freundlichen Grüßen

ich habe auch schon mit einem anwalt gesprochen und er meind das ich schon längst post vom gericht bekommen hätte wenn die ein titel hätten.

was haltet ihr davon ?

im vorraus schon mal ein großes danke für die hilfe.

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:

Einrede der Verjährung

Vergiss es. Das, was du da siehst ist ein Vollstreckungstitel. Die verjähren erst nach 30 Jahren und auch nur dann, wenn keine Vollstreckungsmaßnahmen versucht wurden. Zumindest das aus dem Titel. Was mit der zweiten Schuld ist, die deutlich geringer ist, keine Ahnung.

Zitat:
ich habe auch schon mit einem anwalt gesprochen und er meind das ich schon längst post vom gericht bekommen hätte wenn die ein titel hätten.

Wie du an der Kopie ist, haben sie mindestens einen Titel.

Passt denn die Adresse auf dem Titel? Hast du in Juni/Juli 2008 dort gewohnt, wo der angeblich zugestellt wurde?

Ich würde denen folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Sie machen gegen mich zwei Forderungen geltend (Aktenzeichen ABC und DEF). Sie haben mir aber nur einen Titel vorgelegt, der zudem nicht einmal ansatzweise die von Ihnen genannten Forderungssummen erklärt. Sie wollen mir unverzüglich folgendes vorlegen:
- Vollmacht der Telekom im Original
- Detaillierte Forderungsaufstellung
- Kopie des Titels zu Forderung 1616usw.
- Zustellnachweis beider Titel
Sie haben 14 Tage Zeit. Bei Weigerung oder fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt mit entsprechender Klage beauftragen.
"

Parallel würde ich schon mal Akteneinsicht beim Gericht nehmen, von dem der eine Titel stammt. Bzw. bitten, dass dir die Aktenkopie zugesandt wird inkl. Zustellnachweis. Vielleicht sieht man da ja, was passiert ist.

Sollten sie zu Forderung 1616usw. keinen Titel haben würde ich direkt zur Polizei gehen und die Anzeigen wegen gewerblichen Betrugs und Nötigung.
Zudem würde ich jetzt schon ans Aufsichtsgericht eine Beschwerde schicken wegen Verstoßes gegen §11a RDG . Denn die haben nicht einmal ansatzweise aufgeschlüsselt, wie sich die Beträge zusammensetzen, was da für Gebühren enthalten sind u.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seeboo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man das ist sowas von neuland für mich....

Ja das war meine damaliege adresse. Währen da nicht lägst weitere schreiben wegen zwangvollstreckung vom gericht gekommen ?

Mir kommt das so vor als ob die mich nur einschüchtern wollen um zu bewierken das ich aus panik überweise ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wieso? Hattest Du nie einen Telekom-Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seeboo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich hatte ich einen sonst hätte ich ja kein schreiben von den erhalten habe natürlich was recherchiert und herausgefunden das EOS SAF kein unbekannter Name ist vor allem hier im Forum nicht und die für betrügerische Aktionen sehr bekannt sind und das was die da mit mir abziehen stinkt förmlich nach betrug...

Zwei Forderungen vom sleben anbieter ?
Keine Details ?
seid 2008 und keine klagen oder so Sachen ?
ich denk mal da sind noch einige sachen klarzustellen bevor ich da soviel geld überweise...

Ich zahle immer meine Rechnungen aber ich überweise nicht wo ich nicht sicher bin ob das auch wirklich rechtens ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es braucht ja nicht unbedingt eine Klage, hättest du damals gegen den MB Widerspruch eingelegt, hätte die Gegenseite Klagen müssen, auch gegen den VB war noch einmal die Gelegenheit Einspruch einzulegen.
Dies ist nicht erfolgt, somit hat die Gegenseite einen Titel, mit dem man 30 Jahre und mehr Vollstrecken kann.

Wenn du damals unter der Adresse an der der VB zugestellt wurde gemeldet warst, ist auch nichts mehr mit einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, somit ist dieser Titel nun rechtskräftig und kann Vollstreckt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn du damals unter der Adresse an der der VB zugestellt wurde gemeldet warst, ist auch nichts mehr mit einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, somit ist dieser Titel nun rechtskräftig und kann Vollstreckt werden.

Richtig und deswegen hatte ich gefragt.
Um den Titel kommt man nicht herum. Ggf. sind einige Zinsen verjährt oder Zusatzgebühren nicht durchsetzbar. Das hat dann nichts mit Betrug oder so zu tun. Wenn du damals nicht widersprochen hast, ist es nun vorbei. Titel ist Titel und wenn es keine formalen Gründe gibt, die dagegen sprechen, kann es zu Vollstreckungen kommen. Insofern nach Prüfung der detaillierten Forderungsaufstellung (können wir dir hier im Forum helfen, sobald du die hast) wirst du das bezahlen müssen.

Aber Vorsicht: Was EOS gerne macht ist so zu tun, als hätten sie gleich mehrere Titel. Die andere kleine Forderung ist, wenn es da keinen Titel gibt, wohl definitiv verjährt. Deswegen auch mein Vorschlag, von denen nochmals deutlich die Titelkopie zu dieser kleinen Forderung zu verlangen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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