EOS kündigt kurzfristigen Hausbesuch an, wie vorgehen? Erfolgschancen?

5. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)
EOS kündigt kurzfristigen Hausbesuch an, wie vorgehen? Erfolgschancen?

Guten Tag

EOS droht in einem Schreiben mit kurzfristigem Hausbesuch, es sei denn, die offene Zahlung wird sofort beglichen.

Mein Schreiben dazu per FAX, EMail und Einschreiben, ist die Aussprache eines Hausverbotes und bei Zuwiderhandlung ggfls. follgt eine Anzeige. Ich weiß, ich muss Sie sowieso nicht ins Haus lassen.

Wie geht EOS nun damit um, gibt es dazu Erfahrungen? Kommt der "Aussendienstmitarbeiter" trotzdem?

Freundliche Grüße
max

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Hi,
wäre doch super wenn dieser kommen würde.
Ausweis zeigen lassen und dann die Polizei rufen, sowie Anzeige erstatten

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Regelfall kommt dann keiner. Die Forderung ist berechtigt? EOS greift eher selten zu Hausbesuchen. Meist nur, wenn die sich selbst nicht so sicher sind und jemanden brauchen, der Druck ausübt und zu Panikreaktionen und unbedarften Unterschriften verleitet.

Wichtig: Nichts unterschreiben, auch nicht, dass er da war. So wie Jonathan sagt, Ausweis zeigen lassen mit Handy abfotografieren und Strafanzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch. Der kommt dann nie wieder.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Im Regelfall kommt dann keiner. Die Forderung ist berechtigt? EOS greift eher selten zu Hausbesuchen. Meist nur, wenn die sich selbst nicht so sicher sind und jemanden brauchen, der Druck ausübt und zu Panikreaktionen und unbedarften Unterschriften verleitet.

Wichtig: Nichts unterschreiben, auch nicht, dass er da war. So wie Jonathan sagt, Ausweis zeigen lassen mit Handy abfotografieren und Strafanzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch. Der kommt dann nie wieder.


Danke für eure Hilfe.

Unterschreiben werde ich garantiert nichts! :-)

Ich würde nun so vorgehen:

Forderung anfordern und prüfen bzw Nachweiß anfordern
Ist die Forderung unbegründet = Abmahnung/Unterlassung

Ist die Forderung begründet, feststellen ob überhaupt ein Titel vorliegt, den ggfls prüfen, wenn Nein, Verjährung prüfen

EOS hat mir innerhalb von 10 Tagen mehrere Schreiben geschickt, Gehaltspfädnung bzw Ankündigung, dann Kontopfändung und nun relativ zeitnah Hausbesuch. Ist vielleicht etwas übertrieben, aber hier soll wohl eine "Drohkulisse" aufgebaut werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hausbesuche werden oft nur angekündigt und sind in Wahrheit gar nicht geplant. Man spekuliert auf das Schamgefühl.
Forderung tituliert ? Pfandungen waren schon ? falls ja : fruchtlos ? Um wieviel gehts ca ?

Vorab : Falls jemand kommen sollte : Nichts unterschreiben !
offtopic : Eos Aussendienster sind selbst meistens arme Würstchen und leben knapp am Existenzminimum

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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