EOS schickt Mahnbescheid für eine verjährte Forderung an die falsche Adresse

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
lilawolken
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS schickt Mahnbescheid für eine verjährte Forderung an die falsche Adresse

Guten Tag,
ich hoffe mir kann jemand einen nützlichen Tipp zur weiteren vorgehensweise geben.

Sachverhalt:
- 2012 hatte ich einen iPhone-Vertrag bei der Telekom. Dieser wurde gekündigt und die Forderung wurde an Seiler und Kollegen übergeben. Dort bezahlte ich dann monatliche Raten ab.
- Im Mai 2014 habe ich im Kundenportal von Seiler&Kollegen gesehen, dass meine Forderung an EOS abgegeben wurde. Daraufhin habe ich EOS geschrieben, und gefragt ob meine Ratenzahlung noch gültig ist, oder ob eine neue vereinbart werden muss. Dieses Schreiben habe ich gut aufbewahrt, weil ich daraufhin die Ratenzahlungen erstmal eingestellt habe und auf Antwort gewartet habe.
Eine Antwort kam nie, zumindest nicht so lange ich noch an dieser Adresse wohnhaft war (bis mitte 2016). Ich habe nie wieder etwas gehört. Inzwischen studiere ich im Ausland und bin nicht mehr in Deutschland gemeldet.

- Mai 2019: Bei meinen Eltern (wo ich zuletzt vor 10 Jahren gemeldet war!) trudelt ein Brief von der EOS an mich ein. Dort ist kurz und knapp von einer "mir bekannten Forderung, die mehrmals angemahnt wurde" die Rede und ich diese unverzüglich bezahlen soll, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Mein Vater hielt dies für einen Betrug und hat deshalb alle weiteren Briefe von EOS zurückgehen lassen. Ich bin dort immerhin auch nicht gemeldet.

Schnell kam der erste gerichtliche Mahnbescheid, den mein Vater ebenfalls mit einem Vermerk ungeöffnet zurückschickte. Erst als der Mahnbescheid kam, informierte er mich.

Jetzt im August 2019, erneut ein Mahnbescheid! Den schickt mein Vater auch zurück.

Aus meiner Sicht habe ich nichts falsch gemacht. Ich habe gezahlt, dann wurde die Forderung weitergegeben und mit mir wurde nicht mehr kommuniziert.

Muss ich die Forderung bezahlen, obwohl diese doch schon verjährt sein müsste? Sollte ich meine neue Adresse mitteilen und dann Widerspruch einlegen, oder einfach nicht weiter reagieren?

Vielen Dank!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Muss ich die Forderung bezahlen, obwohl diese doch schon verjährt sein müsste?

Nein.
Und Ja, nach deiner Schilderung ist es verjährt.
Zitat:
Sollte ich meine neue Adresse mitteilen und dann Widerspruch einlegen, oder einfach nicht weiter reagieren?

Kannst du machen, ansonsten könnte das Spiel endlos so weiter gehen. Musst du aber nicht machen. Dein Vater kann es auch weiter so handhaben, die Briefe ungeöffnet mit dem Vermerk "Wohnt hier nicht" zurückzugeben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
lilawolken
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Dann dürfte ich theoretisch nichts zu befürchten haben, wenn die Briefe immer fristgerecht zurückgesendet werden?

Momentan fehlt mir die Geduld mich damit auseinandersetzen, deshalb bitte ich meinen Vater dann erstmal weiter so vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eigentlich hast du nichts zu befürchten. Falls es dann doch irgendwann mal durchrutscht, ist es aber nervig, das wieder aufheben zu lassen.

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