EVU, doppelte Sperr-Versuchskosten bei einfacher Anfahrt

28. Dezember 2018 Thema abonnieren
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guest-12319.04.2021 13:25:22
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Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)
EVU, doppelte Sperr-Versuchskosten bei einfacher Anfahrt

Leider habe ich ein paar Monate die Post nicht richtig bearbeiten können, zu wenig Zeit gehabt ... ,

so trifft mich aktuell folgendes:

- Die EVU haben Sperrversuche an 2 meiner Stromzähler unternommen (Verträge laufen auf mich), da war jeweils keiner vor Ort um die reinzulassen ... und die Sperrversuche haben nicht geklappt ( es hat mich auch keiner angerufen, sonst hätte ich sofort reagieren und zahlen können ),
- sie berechnen 29 EUR pro Sperrversuch, 3 Anfahrten, je 2 Sperrversuche,
- also insgesamt 180 Eur for nothing ... .

Ist nicht zumindest der 2. Sperrversuch von der Berechnung her anfechtbar ? Der Fahrer kommt, stellt fest daß der erste Versuch nicht klappt ... und könnte doch nun den 2. unterlassen, um nicht unnötig Schaden zu verursachen ... , ( z.B. Schikaneverbot, BGB)
- die Buchhaltung scheint es aber toll zu finden gleich beides aufzuschreiben ... .

Die Mahngebühren sind auch jedes Mal 5 Eur, statt der wohl max. zulässigen 2.50 ,
- bisher habe ich solche Mahngebühren bei den EVU durchgehen lassen, aber diesmal will ich evtl. doch widersprechen ...,

was sagt Ihr dazu ?

-- Editiert von Carlo von Banausen am 28.12.2018 08:22

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27 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
for nothing ... .

Die Ursache liegt aber erst mal bei dir. Da es dein persönliches Problem ist, wenn du die Post nicht richtig bearbeitest. Oder wenn du die Schulden nicht bezahlst.

Zitat:
- sie berechnen 29 EUR pro Sperrversuch, 3 Anfahrten, je 2 Sperrversuche,

Wenn ich dich richtig verstehe, ist der Sperrversuch für beide Zähler an demselben Tag erfolgt und es handelt sich um dasselbe Haus, nur um zwei separate Wohnungen bzw. Zähler? In Wahrheit ist er also gar nicht doppelt angefahren, will das aber doppelt in Rechnung stellen?

Das wäre dann natürlich in der Tat grober Unfug. Hast du dieser doppelten Berechnung widersprochen? Was war die Reaktion?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Carlo von Banausen):
Leider habe ich ein paar Monate die Post nicht richtig bearbeiten können, zu wenig Zeit gehabt ... ,
Fatal.
Zitat (von Carlo von Banausen):
Ist nicht zumindest der 2. Sperrversuch von der Berechnung her anfechtbar ?
Nö. Das EVU konnte nicht wissen, ob es erwartet wird. Musste es auch nicht. Es hat sich doch postalisch angemeldet.
Lange vor der Sperrankündigung (da kommt noch kein Fahrer, der zur Tat schreitet) gab es Post an dich. Auch der hast du nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet.
Keine Zeit? Wenig glaubhaft.
Keine Möglichkeit? Ist immer zu regeln. Sogar per Telefon.
Zitat (von Carlo von Banausen):
und könnte doch nun den 2. unterlassen, um nicht unnötig Schaden zu verursachen ...
Aber hallo. Wer verursacht hier wem Schaden?
Zitat (von Carlo von Banausen):
sie berechnen 29 EUR pro Sperrversuch, 3 Anfahrten, je 2 Sperrversuche,
Wo sind denn die 2 Zähler? In unterschiedlichen Gebäuden?
Zitat (von Carlo von Banausen):
bisher habe ich solche Mahngebühren bei den EVU durchgehen lassen,
Ein immer schon säumiger Zahler...
Was sagt dein EVU-Vertrag zu den Zahlungsbedingungen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Aber hallo. Wer verursacht hier wem Schaden?

Welcher Schaden?
Wenn nur eine Anfahrt notwendig war und stattfand, dann gibt es auch nur einmal Kosten für die Anfahrt (Sprit/ Zeit bzw. Lohn usw.) Dann entstehen gerade keine SCHÄDEN für die zweite Anfahrt.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

@mespeisen

Zitat (von Carlo von Banausen):
Der Fahrer kommt, stellt fest daß der erste Versuch nicht klappt ... und könnte doch nun den 2. unterlassen, um nicht unnötig Schaden zu verursachen ... , ( z.B. Schikaneverbot, BGB)
Warum sollte der Fahrer/EVU den 2. Versuch= 2. Anfahrt unterlassen?
Ich meine: Immerhin hat der TE bisher dem EVU Schaden zugefügt, und nicht umgekehrt.
Zitat (von mepeisen):
Wenn nur eine Anfahrt notwendig war und stattfand
Das wissen wir doch nicht. Du fragst in #1 doch auch, wie es überhaupt war...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Carlo von Banausen):
Der Fahrer kommt, stellt fest daß der erste Versuch nicht klappt ... und könnte doch nun den 2. unterlassen, um nicht unnötig Schaden zu verursachen

Ich gehe mal davon aus, das Du das ernst meinst?

Sicherlich hätte man den 2. Versuch unterlassen können.
Statt dessen hätte dann ein Anwalt einen gerichtlichen Beschluss erwirken können um den Zutritt zu erzwingen (notfalls mit aufbrechen der notwendigen Zugänge) - natürlich alles auf Kosten des Schuldners



Zitat (von Carlo von Banausen):
( z.B. Schikaneverbot, BGB)

Greift hier nicht mal im Ansatz.
Stattdessen hat man gemäß Schadenminderungspflicht gehandelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte der Fahrer/EVU den 2. Versuch= 2. Anfahrt unterlassen?
Ich meine: Immerhin hat der TE bisher dem EVU Schaden zugefügt, und nicht umgekehrt.

§254 BGB .
Selbst wenn es ein zweites Objekt nebendran gewesen wäre, stellt sich die Frage, ob der Fahrer tatsächlich wieder zurück zum Stützpunkt gefahren ist und dann wieder hinfährt. Üblicherweise hat er dann doch eine Tour und wenn es beispielsweise das Haus nebendran ist wäre mein zweiter Hinweis gewesen, dass er dann doch sicher nicht die volle Anfahrt nochmal bezahlen muss, da es auch nie eine volle zweite Anfahrt gab.

Ich drücke es nochmal anders aus: Das hier macht man ja nicht zum Selbstzweck. Wenn der Einsatz des Fahrers am ganzen Tag 500€ Schaden verursacht hat, man aber über alle Objekte verteilt 5000€ Fahrtkosten verlangt, tja, dann würde sich hier jemand ja illegal bereichern. Man darf zwar einen angemessenen Schadensersatz verlangen, aber man darf sich nicht an der Situation bereichern. Wenn das Unternehmen erwischt wird, da ein lukratives Neben-Gewinn-Geschäft zu betreiben, dann würde man jeglichen Grundgedanken des BGB zum Schadensersatz unterlaufen und dann würde man als Schuldner sicherlich erfolgreich die verlangte Pauschale angreifen können.

Einen Hinweis, dass die Pauschale zu hoch ist, ist die Berechnung als Pauschale an und für sich, wenn sie bei nahestehenden Objekten doppelt berechnet wird.

Sollte das zweite Objekt beispielsweise 30km entfernt sein, würde diese Argumentation dann nicht mehr greifen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
stellt sich die Frage, ob der Fahrer tatsächlich wieder zurück zum Stützpunkt gefahren ist und dann wieder hinfährt.
Jamei, was soll deine Spekuliererei? Das weiß doch niemand.
Zitat (von mepeisen):
Selbst wenn es ein zweites Objekt nebendran gewesen wäre,
...wissen wir auch nicht. 2 Zähler waren zu sperren. Übrigens hat das EVU 3 Anfahrten berechnet. Gegen die 3. hat der TE wohl nix...
Noch immer kann ich hier nicht erkennen, dass das EVU dem TE irgendeinen Schaden verursacht hätte. Der Geschädigte ist doch zunächst und immer noch das EVU.
Zitat (von Carlo von Banausen):
sie berechnen 29 EUR pro Sperrversuch,
Fernab von irgendeiner Bereicherung durch das EVU. Auch weit entfernt von Vorsatz der Buchhaltung.

Soll ich mal spekulieren?
Der TE hat sich monatelang nicht gekümmert. Hat 2 Zähler, 1x privat, 1x gewerblich. Beide im gleichen Haus. Hat weder Abschläge bezahlt noch das EVU aufgrund der Mahnungen kontaktiert. Hat die Post in die blackbox geworfen.
Nun kommt die Retoure.

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#8
 Von 
qwerty321
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Soll ich mal spekulieren?
Der TE hat sich monatelang nicht gekümmert. Hat 2 Zähler, 1x privat, 1x gewerblich. Beide im gleichen Haus. Hat weder Abschläge bezahlt noch das EVU aufgrund der Mahnungen kontaktiert. Hat die Post in die blackbox geworfen.
Nun kommt die Retoure.


Zitat:
Jamei, was soll deine Spekuliererei? Das weiß doch niemand.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Nun kommt die Retoure.

Nun, so etwas wie "Rachegedanken" sind aber Unfug. Und haben mit Schadensersatz nichts zu tun. Im Zivilrecht sind so Dinge wie aus Rache motivierte Strafzahlungen absoluter Unsinn und streng genommen verboten. Wenn du schon spekulierst, dann solltest dabei im Blick behalten, was erlaubt ist und was nicht.

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#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Och, ich würde das ganze nicht so pauschalisieren, dass er sich nicht gekümmert hat.

Jetzt, wo es ihn trifft, kümmert er sich doch. Versucht mit Schmerzensgeldforderungen für banale Beleidigungen seine Rechnung zu bezahlen.

Es liegt an dem TE selbst zu beweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Vorallem ist es gesetzlich vorgesehen, dass mindestens eine Woche und drei Tage vor der Sperre der Kunde informiert wird. Meist wird persönlich die Notiz vorbei gebracht.

Übrigens kann das abbauen eines Zählers oder herausnehmen der Sicherung auch mittels GV durchgesetzt werden. Dann kommt der Schlüsseldienst gleich mit

-- Editiert von Albarion am 29.12.2018 10:43

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du schon spekulierst,
Offenbar schreiben wir aneinander vorbei. Die *Retoure* kommt doch vom EVU für die Versäumnisse des TE. Ein EVU sinnt sicher nicht nach Rache, wenn es um mehrere Sperrversuche geht.
Du hast die Situation doch erkannt:
Zitat (von mepeisen):
Da es dein persönliches Problem ist, wenn du die Post nicht richtig bearbeitest. Oder wenn du die Schulden nicht bezahlst.

Dann aber: Du spekulierst ohne Ansage, erläuterst, was wäre, wenn und was alles sein könnte.
Daraus zieht der TE seine Bestätigung.

Ich frage den TE nach Fakten und Auflösung der verklausulierten Darstellungen (man kann das abwarten).
Dann spekuliere ich mit Ansage...um dir deutlich zu machen, was noch alles auch sein könnte.
Und?
Was macht der TE?
danke @Albarion

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Dann aber: Du spekulierst ohne Ansage, erläuterst, was wäre, wenn und was alles sein könnte.
Daraus zieht der TE seine Bestätigung.

Offenbar hast du meinen Beitrag #1 nicht gelesen. Ich habe gefragt, ob es sich um dasselbe Haus handelt. Das kleine Wörtchen "Dann" verbindet die Frage mit dem Folgenden derart, dass bei Beantwortung mit Ja eine kausale Folge gegeben sein würde.

Du solltest mal deine eigenen Beiträge lesen. Du schreibst hier etwas von einem Schaden, den der TE angerichtet habe und den er folgerichtig wohl vollständig zu zahlen hätte. Eine Verbindung zu deinen Fragen stand da nirgends.

Natürlich weiß ich nicht um die echte Sachlage. Aber jeder normale Mensch, der meine Beiträge liest, erkennt darin den kausalen Zusammenhang, den ich zwischen "Selbes Haus" bzw. "Haus in der Nähe" und der pauschalen doppelten Abrechnung der Anfahrt hergestellt habe.

Nur du scheinst das nicht verstehen zu (wollen) und versuchst mir nun irgendeine Art von Vorwurf daraus ableiten zu wollen.

Naja, so etwas nennt man mitunter auch trollen. Bist du also ein Troll oder belässt du es dabei, dass man mal sachlich diskutiert.

-- Editiert von mepeisen am 29.12.2018 12:15

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Bist du also ein Troll oder belässt du es dabei, dass man mal sachlich diskutiert.
Ich bin kein Troll. Was soll das denn jetzt?
Der TE beginnt mit der Überschrift:
Zitat (von Carlo von Banausen):
doppelte Sperr-Versuchskosten bei einfacher Anfahrt
Dann erklärt er im bisher einzigen Beitrag seine Sichtweise.
ua. wären 3 Anfahrten iR gestellt gewesen. Man hätte ihn mal anrufen können, man hätte auf den 2.Versuch verzichten können, um unnötigen Schaden (für den TE) zu verhindern.
Du fragst gleich als erster:
Zitat (von mepeisen):
Wenn ich dich richtig verstehe...
Na? Ist das so? Ich habe etwa das gleiche gefragt. Der TE löst es nicht auf. Es kommt weder JA noch NEIN noch irgendwas Erhellendes.
Zitat (von mepeisen):
Nur du scheinst das nicht verstehen zu (wollen) und versuchst mir nun irgendeine Art von Vorwurf daraus ableiten zu wollen.
Nur ich? Wo ist denn ein Vorwurf? Bitte abwarten, ob der TE deine und meine Fragen beantwortet, statt Wett-Spekulationen zu befeuern. Das ist mein Vorschlag.
-------------
Wir sollten ihn nun die aufgeworfenen Fragen beantworten lassen, die alle Spekulationen ausräumen können.
Sachlich diskutieren kann man, wenn die Sache richtig und vollständig zu lesen ist.
Und auch dann kann es noch immer unterschiedliche Meinungen und Ansichten geben.
:wipp:

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Sorry, aber derjenige, der hier "Wett-Spekulationen" unterstellt bist du. Noch dazu bist du derjenige, der überhaupt erst damit anfing.
Wenn es dir darum geht, dass der TE hätte antworten sollen, dann hättest du es bei meinem Beitrag und meinen Rückfragen belassen können statt mir mehr oder minder zu widersprechen.

Sei es drum. Bist nicht der erste Troll, der mir in all den Jahrzehnten über den Weg gelaufen ist. Das einzige, was sich seit den 80ern geändert hat, ist das Niveau. Damals war es noch so etwas wie eine Kultur.

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#15
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wie ich schrieb (bleiben wir mal sachlich):

Wir haben hier einen Vertrag zwischen dem Energieversorger und einem säumigen Zahler. Die AGBs haben ein Preisverzeichnis wo die Kosten für Sperre und Wiederinbetriebnahme der elektrischen Versorgung aufgelistet sind. 29 Euro für eine Sperre sind recht Human.
Allerdings unterliegen sämtliche AGBs ja auch einer Inhaltsprüfung, ob diese ggf. nicht die Rechte des Kunden verletzen.
Es wird sicherlich irgendwo stehen, dass die 29 Euro pauschal sind und gelten, solange man nicht nachweisen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Somit sind sicherlich die 29 Euro pro Anfahrt (und nicht pro Zähler) in Ordnung, aber nicht anders.

Der TE war nicht zu Hause trotz mehrfacher Ankündigung des Energieversorgers (Ein Schelm wer böses dabei denkt). Er hätte also verhindern können, dass der Versorger mehrmals ausrücken muss, um die Versorgung einzustellen. Somit sind weitere Besuche auf den Mist des TE gewachsen.
Zusätzlich wird natürlich der Strom, der ggf. nach einer Kündigung entnommen wurde deutlich teurer, als vorher.

Wäre ich der TE würde ich nach einer Lösung suchen a.) die Schulden zu bezahlen b.) mich mit dem Versorger zusammenzusetzen.
Denn wie ich bereits schrieb, geht das alles auch mit einem GV. Dann kommen seine Kosten, Kosten für ein neues Schloss, Einsatzkosten für den Schlüsseldienst usw. oben drauf.
Obendrauf kommen evtl. Kosten für einen Elektriker und Abnahme der elektrischen Anlage, FALLS der Zähler etc länger als drei oder sechs Monate ausgebaut war. (Man möge mich ggf. bitte bzgl. der Zeitraums korrigieren)

Es sei noch nebenbei erwähnt, dass viele Grundversorger einen Prepaidzähler anbieten, einfach mal nachfragen.

Ich persönlich denke, dass pro Besuch 35-40 Euro vielleicht geltend gemacht werden können. 29 Euro für die Anreise und EINEN Zähler plus Gebühren für den anderen Zähler, der nebenan sitzt.

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

eine solche Pauschale errechnet sich doch aus einer Mischkalkulation, und meines Wissens ist das auch zulässig. Je nach Einzelfall kostet der Einsatz dann etwas mehr oder etwas weniger. Beispielsweise darf auch direkt im Nachbarhaus des Versorgers gesperrt werden, und trotzdem gilt die Pauschale (obwohl die Anfahrt dann ja fast Null ist).
Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Sperrversuch auf einer Tour lag oder nicht, selbst bei zwei Zählern im selben Haus sind es eben zwei Zähler, also zwei Pauschalen. Der Schornsteinfeger kostet ja auch immer gleich, egal ob er in der ganzen Straße kehrt oder extra nur wegen einem Haus anfahren muss.

Aber in dem Sonderfall "ein Kunde" dürfte es doch anders sein. Etwa weil der jeweils zweite Versuch gar nicht mehr angetreten werden durfte (die Erfolglosigkeit war ja schon sicher), oder weil der Versorger beide Fälle in einem Auftrag hätte verbinden müssen. Wie auch immer, aufgrund der Schadenminderungspflicht sehe ich nur einmal 29 Euro pro Termin als gerechtfertigt.

Fazit: Ich würde nur 3x29 Euro zahlen (neben den Rückständen und den Mahngebühren natürlich), die andere Hälfte dürfte der Versorger gerne einklagen - ich wette das wird er nicht tun.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
eine solche Pauschale errechnet sich doch aus einer Mischkalkulation, und meines Wissens ist das auch zulässig

Das würde dann aber unterstellen, dass von den Kosten eines Tages durch Anzahl der Einsätze gerechnet wird. Dass man also im Grunde mit der Pauschale im Einzelfall zu günstig wegkommen würde. Wenn dem so wäre, dann wäre dagegen auch nichts zu sagen.

Das besagt spogar die StromGVV, dass man solche Pauschalen verlangen darf. Ich markiere aber mal das Entscheidende:
Zitat:
Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.

Und ich glaube keiner hier wird abstreiten, dass (im ersten Moment) der Nachweis primitiv ist, wenn es dasselbe Haus ist (Obacht Herr Anami, kausaler Zusammenhang): Der ist nur einmal (bzw. in Summe 3mal) angefahren, also kann es nicht sein, dass man zweimal (in Summe 6 mal) dieselbe Pauschale verlangt, denn die jeweils zweite Anfahrt fand ja nie statt.

Damit wäre, der StromGVV folgend der schwarze Peter zum detaillierten Nachweis, wie sich diese Pauschale zusammensetzt, beim Anbieter. Und man findet ja relativ viele Urteile, wo die Anbieter sich schwer damit tun, die Zusammensetzung solcher Pauschalen irgendwie darzulegen und so zu beweisen, dass die Höhe schlüssig ist.

-- Editiert von mepeisen am 30.12.2018 07:40

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

ich denke, dass eine recht niedrige Pauschale von 29 Euro relativ einfach nachweisbar ist, egal wie weit die Anfahrt war.
Aber darüber das nicht doppelt abgerechnet werden darf wenn es sich um einen einzigen Kunden handelt sind wir uns ja sowieso einig, ich glaube alle hier im Thread.

Nochmal etwas abschweifend @mepeisen: Der Nachweis das eine Pauschale zu hoch ist ist nun wieder eine dieser bescheuerten Regelungen die völlig an der Praxis vorbeigeht. Der Sinn einer Pauschale soll ja gerade sein, dass es einfacher und damit sogar günstiger wird. Es gibt durchaus Branchen wo es Sinn macht (im Reiserecht z.B.), aber das Sperren eines Stromzählers gehört doch sicher nicht dazu, damit verdient der Versorger bestimmt kein Geld.
Vielleicht verstehst du so etwas besser was mich an dem angeblichen Verbraucherschutz stört. Ich könnte dir da zig Beispiele nennen (und das für Wettschulden die Bank haften soll ist eines davon).
Sorry, war wie gesagt etwas Offtopic.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Der Sinn einer Pauschale soll ja gerade sein, dass es einfacher und damit sogar günstiger wird.

Ja und Nein. Bei Mahngebühren machen es Gerichte ja genauso. Also beispielsweise 1,50€ als Pauschale. Das ist in der Praxis natürlich deutlich mehr als dass man irgendwie in Sachkosten nachweisen könnte. Also Briefporto, Briefpapier usw.

Bei Anfahrten werden ebenfalls "normale" Kilometer-Pauschalen als OK betrachtet. Man muss dann nicht einzeln nachweisen, wie viel Sprit es gekostet hat u.ä.

Ob nun 29€ zu hoch sind, darüber können wir endlos streiten. Mag sein, mag nicht sein. Kommt letztendlich (da ist die Crux) auf den Einzelfall an.

Als bescheuerte Regelung und an der Praxis vorbei empfindet das nur jemand, der damit zusätzlich Gewinne fabrizieren will.
Zitat:
Es gibt durchaus Branchen wo es Sinn macht (im Reiserecht z.B.), aber das Sperren eines Stromzählers gehört doch sicher nicht dazu, damit verdient der Versorger bestimmt kein Geld.

Offenbar wurde das schon oft genug gemacht. Es finden sich Urteile dazu. Zugegeben waren da aber auch die verlangten Pauschalen eher im niedrigen dreistelligen Bereich angesiedelt.

Zitat:
Sorry, war wie gesagt etwas Offtopic.

Ja und deswegen kommentiere ich den Rest nicht mehr weiter.

Signatur:

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Nachweis das eine Pauschale zu hoch ist ist nun wieder eine dieser bescheuerten Regelungen die völlig an der Praxis vorbeigeht.

Eher ist diese Annahme etwas, dass völlig an der Praxis vorbeigeht - vom gesunden Menschenverstand mal ganz abgesehen.

Alleine die Tatsache das man eine Pauschale verwendet soll das Unternehmen also davor bewahren, die Angemessenheit derselben nachweisen zu müsse? Das ist doch absurd...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Alleine die Tatsache das man eine Pauschale verwendet soll das Unternehmen also davor bewahren, die Angemessenheit derselben nachweisen zu müsse?
Nein, es geht mir um den Nachweis im Einzelfall.
Im Ergebnis führt das doch dazu, dass es keine Pauschalen mehr geben kann, und das bedeutet dann höheren Aufwand und höhere Kosten (ganz egal ob für den Betroffenen oder die Allgemeinheit).

Nehmen wir doch mal die 29 Euro, und gehen einfach davon aus, dass sie kostenneutral kalkuliert sind (Mischkalkulation, obwohl das - zugegeben - bei einem Schwellenpreis doch etwas seltsam aussieht).
Nun hat der Versorger zwei Gruppen, erstens die die real mehr als 29 Euro kosten, und halt die anderen. Letztere könnten dann verlangen, dass nicht die Pauschale sondern die wirklichen Kosten abgerechnet werden, bei den anderen steht aber der Festpreis, selbst wenn sie jwd mit 2 Stunden Fahrt wohnen.
Außerdem kostet wahrscheinlich die Erstellung einer Einzelrechnung schon mehr als 10 Euro (nicht umlegbar, ich weiß).

Ihr werdet vielleicht sagen, dass das unternehmerisches Risiko ist. Aber zahlen müssen es am Ende wir alle.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Nein, es geht mir um den Nachweis im Einzelfall.

Nein, in der Praxis sieht es doch gerade nicht so aus, dass man jeden Cent nachweisen muss. Insofern klappt das schon.

Ich habe doch das Gesetz zitiert. Es dürfen Pauschalen verlangt werden, wenn die Pauschalen einfach nachvollziehbar sind.

Kleines Beispiel: "Einsatz eines Sperrtechnikers pro Tag kostet 500€, zusammengesetzt aus Fahrtkosten für eine Tour und Arbeitszeit. Arbeitslohn bei 300€ die 8 Stunden und Fahrtkosten für eine Tour von ca. 100km. Bei 20 Einsätzen pro Tour und Tag sind das pro Fall Pauschale von 25€"

Ich denke, dass so etwas durchaus nachvollziehbar ist (denke ich, müsste man nochmal die Gerichtsurteile im Detail angucken)

Wenn dann aber bei der Erläuterung der Pauschale herauskommt, dass die Lohnkosten 200€ die Stunde beträgt, ist das nicht mehr OK. Wenn rauskommt, dass die Tour nur 20km Fahrt umfasst, ist das nicht mehr OK. Nicht, weil eine pauschale nicht OK ist, sondern weil die Höhe einfach absurd ist.

Es geht darum, dass er dann aber auch klar die Mischkalkulation offen legen muss. Ich habe in Beitrag #1 direkt etwas gefragt:
Zitat:
Hast du dieser doppelten Berechnung widersprochen? Was war die Reaktion?

Das ist das Entscheidende. Ich muss als Kunde reklamieren und dann hat der Anbieter erst mal den schwarzen Peter, das zu begründen. Ansonsten habe ich halt nur diverse Gerichtsurteile in Erinnerung, wo dem Anbieter nicht möglich war, überhaupt mal vernünftig aufzuschlüssen, wie die Pauschalen sich zusammensetzt. So als ob er einfach mal gewürfelt hat "Hey, 29€ klingt gut und da machen wir genug gewinn mit". So rum darf es nicht gehen.

Ob dann am Ende eines Tages 5€ Gewinn rausspringen und am nächsten Tag mal 5€ Verlust, das wird bei den Pauschalen auch bei Gericht keiner so Eng sehen. Etwas Unschärfen werden da doch jedem zugestanden.

Bei den Mahnkosten ist es ähnlich. Es gibt absurde Webseiten, die bis heute wie selbstverständlich behaupten, dass es zulässig sei, folgendes Modell zu fahren:
1. Mahnung - 5€ Mahngebühren
2. Mahnung - 7,50€ Mahngebühr
weitere Mahnung - je 10€ Mahngebühren
Ohne Begründung. Und an so etwas halten sich Unbedarfte Kaufleute, weil es toll klingt und nach einer Strafe des Schuldners klingt bzw. faktisch auch ist. Aber so etwas darf halt nicht sein.
Im übrigen empfehle ich meist, 5€ draufzulegen, wenn Dinge wie Rücklastschrift, Zinsen für die ein oder andere Woche und Briefporto zusammenkommen. Also in Summe 5€. Nur damit wir uns nicht falsch verstehen ;-)

-- Editiert von mepeisen am 31.12.2018 07:39

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

aus diesem §19 (4) StromGVV

Zitat (von mepeisen):
3)Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat.
Geht es jetzt darum? Hat das EVU denn die Versorgung bereits unterbrochen? Habe ich das seit 28.12. überlesen? Sind denn bisher nicht nur die vergeblichen Sperrversuche, die berechnet wurden, vom TE nachgefragt worden?
Anders gefragt: Was ist mit den Absätzen 2 und 3? Ist das zutreffend für den TE?
http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__19.html

Trifft nicht eher § 17(2) StromGVV zu?
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__17.html

Zitat (von mepeisen):
Ob nun 29€ zu hoch sind, darüber können wir endlos streiten. Mag sein, mag nicht sein. Kommt letztendlich (da ist die Crux) auf den Einzelfall an.
Ja, da stimme ich dir vollkommen zu.
Der Einzelfall TE fragt doch nur an:
Zitat (von Carlo von Banausen):
Ist nicht zumindest der 2. Sperrversuch von der Berechnung her anfechtbar ?
und begründet seine Frage damit:
Zitat (von Carlo von Banausen):
Der Fahrer kommt, stellt fest daß der erste Versuch nicht klappt ... und könnte doch nun den 2. unterlassen, um nicht unnötig Schaden zu verursachen ... ,

Bisher ist im TE-Einzelfall noch immer vollkommen unklar, wie weit entfernt die beiden Zähler verortet sind. Und warum auch beim 2. Sperrversuch niemand den Zugang zu beiden Zählern gegeben hat.
Zitat (von reckoner):
Aber darüber das nicht doppelt abgerechnet werden darf wenn es sich um einen einzigen Kunden handelt sind wir uns ja sowieso einig,
Ein einziger Kunde schon, aber mit 2 Zählern.
Zitat (von reckoner):
Nein, es geht mir um den Nachweis im Einzelfall.
Ja. Dem TE-Einzelfall geht es aber doch gar nicht um die Höhe der Pauschale...Es geht ihm um die Frage, ob der 2. Sperrversuch von der Berechnung her anfechtbar sei.

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#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo Anami,

ja, du hast vollkommen recht, der TS beanstandet nur die doppelten Kosten.

Zitat:
Ein einziger Kunde schon, aber mit 2 Zählern.
Aber doch bei dem selben Kunden. Und der Mitarbeiter hat diesen Kunden nicht angetroffen, also war es jeweils auch nur ein Versuch.

Zitat:
Ja. Dem TE-Einzelfall geht es aber doch gar nicht um die Höhe der Pauschale...Es geht ihm um die Frage, ob der 2. Sperrversuch von der Berechnung her anfechtbar sei.
Richtig.
Aber über die Höhe haben wir eben auch mal diskutiert. Zugegeben, bei 29 Euro war das etwas unnötig, hatte ich aber auch schon geschrieben.

Stefan

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Im Ergebnis führt das doch dazu, dass es keine Pauschalen mehr geben kann,

Doch. Wenn die Buchhaltung / die BWA-Abteilung so arbeiten wie sie sollte, dann geht das problemlos.
Denn rechtskonforme Pauschalen werden ja eben nicht nicht geraten, sondern basieren auf den Werten der BWA (auch wenn die Realität oft anders aussieht).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich bins wieder, der TE. Also: Genau wie ich es dachte sind 2 Sperrversuchskosten nicht i.O. bei einer Anfahrt.

Habe Eure Debatte aufmerksam gelesen,
- es sind wirklich 2 Zähler im gleichen Objekt,
- ich wohne dort aber nicht, sondern bin fast nie da. Genaugenommen ist dort auch Leerstand, und es fällt kein Verbrauch an, nur die EVU wollten lange die Abschläge von der vorherigen Bewohnung trotz Leerstandes weiterkassieren.

Im Prinzip habe ich seit der Eröffnung des Themas folgendes gemacht: Ich habe auf den Verbrauch gezahlt ( im Verwendungszweck "Verbrauch"), mehr als nötig ( ... denn es hatte ja kein Verbrauch stattgefunden).

Nun bin ich gerade dabei, die Verträge des einen Zählers zu kündigen, brauche nur Strom dort, aber nicht viel.

Dabei scheint wieder das Thema der doppelten Berechnungen auf, sowie auch hier und da mal Mahnkosten in Höhe von 5 Eur, für automatisch maschinell erstellte Post ohne Unterschrift und alles.

Die doppelten Berechnungen werde ich de EVU nicht durchgehen lassen, Danke für Eure ca. eionstimmige Ansicht dazu.

Die Mahnkosten von 5 Eur werde ich bei der Gelegenheit aber auch auf 2.50 kürzen. Wie lange rückwirkend kann ich das machen ? Ich glaube wenn ich in den letzten 5 Jahren nachschaue kommen da 50 oder 100 Eur raus die zuviel verlangt wurden .
- Hätte ich die immer sofort ankreiden müsse und habe stillschweigend akzeptiert,
- oder kann ich die jetzt noch als zuviel verlangt herausrechnen ?
- ( ... ich habe ein paar mal direkt auf den Cent genau die geforderte Summe beglichen, jeweils mit den überhöhten Mahnkosten, evtl. könnten die EVU da draus schlussfolgern daß ich implizit die Mahnkosten mit anerkannt hätte ... ?)

Ich war halt so dumm, es immer auf "gut deutsch" laufen zu lassen, anstatt wegen jedem Krümelkram etwas zu bemängeln. aber nach Eurer Debatte oben kommt es mir mittlerweile halb kriminell vor wie die EVU hier wahrscheinlich den ganzen Landstrich betrügen ist ja nicht jeder Betroffene überhaupt in der Lage denen Post zu schreiben, man denke bspw. an die vielen Rentner ... .

-- Editiert von Carlo von Banausen am 15.04.2019 09:21

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#27
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke ... ich mache mal einen neuen Thread auf, um das Thema auch für diejenigen leichter zugänglich abzuhandeln, die nicht von der sonst zu speziellen Lage hier betroffen sind,
- also bitte bzgl. der Rückforderung von zu hohen Mahngebühren im anderen neuen Thread antworten ...

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