Easy Cash Inkasso Forderung

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
pal404285-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Easy Cash Inkasso Forderung

Hallo erstmal, folgender Fall
Herr XY hat am 01.08.2016 versehentlich mit seiner alten EC Karte per Unterschrift / Lastschrift gezahlt (das Konto ist aufgelöst) (diese befand sich noch in der Geldbörse und wurde in der Hektik vertauscht)
Am 05.09.2016 bekommt Herr XY direkt einen Brief (31.08.2016) von CCS Inkasso mit folgender Forderung:

1. Hauptforderung 25,06€
2. Bankrücklastschriftskosten 3,73€
3. Adressermittlungskosten 17,50€
4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH 9,90€
5. Geschäftsgebühr (§§ 280 , 241 , 286 , BGB, NR. 2300 VV RVG) 45,00€
6. Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 , BGB, NR. 7002 VV RVG) 9,90€

Offener Forderungsbetrag 110,19€

Frist bis zum 14.09.2016

Herr XY ist sehr verärgert, da er bis zu dem Zeitpunkt des Inkassobriefes keine einzige Benachrichtigung seitens der Bank / der Firma Ingenico Payment Service GmbH erhalten hat.

Am 05.09.2016 hat Herr XY versucht mit der Firma Ingenico Payment Service GmbH Kontakt aufzunehmen aber er wurde leider sofort zum Inkassobüro durchgestellt und dieses Stellt sich komplett Quer und antwortet auf wiederholte E-Mails mit dem Hinweis auf den vorherigen Schriftverkehr in dem das Gleiche steht wie in dem Brief vom 31.08.2016 (also copy&paste)

Sind die Forderungen berechtig und wie soll Herr XY jetzt vorgehen

Mit freundlichen Grüßen




-- Editier von pal404285-64 am 06.09.2016 23:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120249 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von pal404285-64):
1. Hauptforderung 25,06€
2. Bankrücklastschriftskosten 3,73€
3. Adressermittlungskosten 17,50€

Die Posten wären berechtigt.

Wobei Adressermittlungskosten von 17,50 schon recht hoch sind. Aber über die paar EUR würde ich mich nicht streiten wollen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pal404285-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Was wäre mit den Restlichen 64,80€ ?

Sollen diese Posten einfach ignoriert werden ? Und vor allem ist der "angepasste" Betrag nun an das Inkassobüro zu überweisen, denn die Firma Ingenico Payment Service GmbH gibt keine Auskünfte über ihre Bankverbindung und verweißt sofort auf das Inkassobüro.

Mit Freunlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
wie soll Herr XY jetzt vorgehen

ICH würde folgede Positionen zweckgebunden überweisen :

1. Hauptforderung 25,06€
2. Bankrücklastschriftskosten 3,73€
3. Adressermittlungskosten 17,50€
4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH 9,90€

und mich mental auf weitere böse Briefe einstellen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pal404285-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur an wen soll Überwiesen werden ?
Es ist keine Bankverbindung von der Firma Ingenico Payment Service GmbH bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
1. Hauptforderung 25,06€
2. Bankrücklastschriftskosten 3,73€
3. Adressermittlungskosten 17,50€
4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH 9,90€

Stimme aus strategischen Gründen zu. Die Bankverbindung ist durch die Rücklastschrift ja bekannt. Ansonsten kann man auch ans Inkasso überweisen. Wichtig ist nur die Karlstellung des Verwendungszweckes.

Ich würde Punkt 4 eigentlich nicht bezahlen. Würde dann wie folgt zu argumentieren "Wertes Inkasso. Ich weise die RVG-Gebühr ausdrücklich aufgrund der Schadensminderungspflicht zurück. Sie wollen mir bitte mal erklären, wieso die Ingenico überhaupt Bearbeitungsgebühren kassiert, wenn in der Folge Inkassogebühren aufgeschlagen werden. Was hat die Ingenico gemacht? Was haben Sie gemacht? Was ist das für ein Verzugsschaden? Mahnungen der Ingenico habe ich nie erhalten. Ihnen ist sicherlich als Inkasso die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verbot von Bearbeitungspauschalen bei Rücklastschriften bekannt... Sie wollen mir zudem das zwischen Ihnen und Ingenico geschlossene Vertragswerk in Kopie vorlegen, sowie einen Kontoauszug mit Beweis, dass die Ingenico die Inkassogebühren bezahlt hat. Ich benötige beides, um durch einen Anwalt prüfen zu lassen, ob Sie die Inkassogebühr zu Recht erheben und nicht etwa beispielsweise kostenlos oder gegen FlatRates arbeiten."

Natürlich wird man die Vertragskopie nie zu Gesicht bekommen. Denn am Ende steht ja im Vertrag drin, dass man kostenlos arbeitet. Man will natürlich nicht, dass so etwas rauskommt.

Sollte es wider Erwarten vor Gericht kommen, kann man exakt dieselbe Frage stellen: Was macht der Zahlungsdienstleister eigentlich für seine Bearbeitungsgebühr? Was macht das Inkasso? Wozu wird das Inkasso gebraucht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pal404285-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen Dank für die schnellen Informationen!
Denn wird das Geld heute ans Inkassobüro überwiesen ohne deren Aufschläge, zu den Rücklastschrift Informationen gibt es keinen Zugang, da das Konto ja schon aufgelöst ist.

Mit Freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Bitte unbedingt daran denken einen klaren Verwendungszweck (HF, Rücklastschrift, Adressermittlung) anzugeben, entweder im entsprechenden Feld bei der Überweisung oder meinetwegen schriftlich per Einschreiben. Sonst verrechnet das Inkassobüro das mit den eigenen Gebühren

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