Guten Tag
nachdem ich einen artikel versehentlich in letzter minute durch zu ungenaues lesen ( also selbstverschulden) falsch ersteigert
habe da der Verkäufer sehr undurchsichtige angaben gemacht hat. Habe ich
mich sofort danach in verbindung mit dem käufer gesetzt und ihn höflich gefragt ob ich
denn vom kaufvertrag zurücktretten kannn da ich mich verlesen hatte.
Leider habe ich nie eine antwort bekommen aussernach einer weile nur
eine verwarnung eines nicht bezahlten artikel obwohl ich nochmals freundlich
gefragt habe ob wir davon zurücktretten können der verkäufer hätte ja sogar seine gebühren zurückbekommen. Heute habe ich einen
Brief bekommen von einem Inkasso Büro MediaFinaz AG wo dieser unseriöse
verkäufer 56Euro von mir will ( 3.01€uro war ersteigerungspreis ). Ich wollte nur mal fragen ob dies
überhaupt rechtens ist und wie ich jetzt weiter vorgehen kann. Ich zahle
keine inkasso gebühren für einen nicht bezahlten artikel und einen fall der von ebay geschlossen wurde und von einem
verkäufer mit so einem negativen bewertungsprofil. Diese mann hat nichts
auf ebay zu suchen der ist wirklich unseriös. Der hat jeden Monat haufenweise negative bewertungen und ich keine einzige und bin schon seit 2007 dabei. Ich habe mich schon an Ebay gewant doch leider ohne erfolg da eine verwarnung wegen eines nicht bezahlten artikels stattgefunden hat ist die sache für ebay damit erledigt. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen ? Danke im voraus für die hilfe
Ebay Kauf jetzt Inkasso von Media Finanz
11. Mai 2009
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Frage vom 11. Mai 2009 | 17:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kauf jetzt Inkasso von Media Finanz
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2009 | 19:30
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 196x hilfreich)
@Blutelfe
Ob oder wie Ebay die Angelegenheit sieht, spielt absolut keine Rolle. Ebay ist kein Vertragspartner sondern nur du und der Verkäufer.
Und grundsätzlich werden über Ebay rechtsgültige Verträge geschlossen und so ein rechtsgültiger Vertrag liegt hier vor. Dies zu ignorieren kann, wenn man die Angelegenheit einfach ignoriert, recht teuer werden.
Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer? Dann muss dir allerdings ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zustehen.
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