Liebes Forum,
auch ich habe Post von der Accredis Inkasso bekommen und brauche jetzt dringend einen Rat.
Zum Sachverhalt:
Als Studentin habe ich bei der Postbank ein kostenloses Girokonto eröffnet, dass ich NIE benutzt habe (und auch nie Kontoauszüge bekommen habe).
Seit dem bin ich mehrmals umgezogen, ohne der Bank meine Adresse mitzuteilen (weil ich dachte, das Konto wäre nie aktiviert, oder so).
Jetzt, 5 Jahre später, bekam ich ein Brief der Accredis Inkasse, mit einer Forderung über 145 €.
zusammengesetzt aus:
hauptforderung: 77
mahnauslagen: 18
kosten unserer tätigkeit 38
bearbeitungskosten 7
auslagenpauschale 9 euro.
Was soll ich jetzt tun? Ich soll bis zum 8.5.10 gezahlt haben, was ich aber nicht tun werde.
Frage ist nur: reagiere ich überhaupt nicht auf das Schreiben?
Schicke ich einen Wiederspruch?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
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Ebenfalls Postbank und Inkasso Accredis - HILFE!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



quote:
Als Studentin habe ich bei der Postbank ein kostenloses Girokonto eröffnet, dass ich NIE benutzt habe (und auch nie Kontoauszüge bekommen habe).
Damals haben Sie aber einen Vertrag unterschrieben und der hat nun mal Gültigkeit.
Schließlich ist die Einrichtung und Unterhaltung der Konten mit Kosten verbunden. Was kann die Postbank dafür, dass Sie das Konto nie benutzt haben... !?

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...

Schon möglich. Aber auch, wenn das ja so ist, bei meinem Problem hilft mir die Antwort gerade nicht weiter.
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Steht auch ein Datum bei den Beträgen ?
( wegen evtl. Verjährung )
Vielleicht fallen die Gebühren ja auch in eine Zeit als noch studiert wurde?
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Leider nicht. als Hauptforderung stehen die 77 euro an.
bin ich richtig in der annahme, dass ich einen widerspruch an accredis schicke und dann auf weitere schritte warte?
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Ja , genau.
Und dann wird vermutlich eine genauere Aufstellung folgen.
Schlimmer und teurer kann es nicht werden , sollte ein Anwalt eingeschaltet werden müsstest du dann nur seine Kosten zahlen.
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
hallo zusammen,
den betrag hatte ich nicht bezahlt, jetzt kam der brief vom RA Heyl.
blabla... da sie der foerderung nicht nachgekommen sind, blabla....
Bezahlung an mich richten, blabla...
Muss ich dagegen jetzt den Widerspruch einlegen? Zahlen werde ich natürlich nicht.
Danke!
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Dies ist nicht zwingend nötig
Widerspruch sollte spätestens bei einem gerichtlichen Mahnbescheid erfolgen
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