Ecollect ag - sixt fordert nach Zahlung vollen Betrag.

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go625225-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ecollect ag - sixt fordert nach Zahlung vollen Betrag.

Hallo zusammen,

folgende Situationen besteht zur Zeit.

Sixt forderte am 21.6.22 eine Gebühr für ein Blitzerbild von 29,-. Fällig bis 3.7.22

Am 4.8.22 habe ich 34,- überwiesen. Am 19.8.22 bekomme ich eine Aufforderung von eCollect AG in Höhe von 46,93€. Am gleichen Tag habe ich noch geantwortet, dass der Betrag schon überwiesen wurde.

Emails und Auszüge sind vorhanden.

Am 30.12.22 erhalte ich eine Email mit der Info vom selbigen Inkassounternehmen, dass Sixt die Rechnung aufgrund Nichtzahlung an sie zugewiesen hat. Mit dem Hinweis, dass es vorkommen kann, dass Zahlungen nicht immer direkt mit der Kundennr. verknüpft sind, ist eine Zahlungssuche notwendig.

Ich habe geantwortet, dass ich einen höheren Betrag als gefordert überwiesen habe.
( Vermutlich ein Zahlendreher. )
Ein Foto vom Überweisungsbeleg habe ich ebenfalls als Anhang geschickt.

eCollect AG antwortet, dass es sich nun um zusätzliche Verwaltungskosten von Sixt handelt. Dass das Verfahren am 4.8.22 eingeleitet wurde und der Geldeingang am 8.8.22 bestätigt wird.

Sie beruhen auf einen Verzugsschaden zu Lasten des Gläubigers, die ich laut §§ 280,286 BGB, 13e Abs.1 RDGEG zu tragen habe.

Um weitere Kosten zu vermeiden, soll ich trotz schon 34,-€ Zahlung, die wie am Anfang geforderten 46,93€ zahlen.


Für 12,93€ bin ja gern zu haben, alles andere darüber hinaus ist doch Unsinn. Oder irre ich mich da?

Vielen Dank für die Zeit, Aufmerksamkeit & die Antworten.

Freundliche Grüße, Kneppe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go625225-74):
Sixt forderte am 21.6.22 eine Gebühr für ein Blitzerbild von 29,-.

Solche Forderungen sind in der Regel nicht durchsetzbar.



Zitat (von go625225-74):
eCollect AG antwortet, dass es sich nun um zusätzliche Verwaltungskosten von Sixt handelt

Prima.
Verwaltungskosten hat der Gläubiger - im Gegensatz zu Schadenersatz - selber zu tragen ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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