Eidesstattliche Versicherung - Arbeit

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sunny1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Arbeit

Guten Abend,

habe mal eine Frage.
Es gibt jemanden der hat sehr hohe Schulden bei mir. der Betrag beläuft sich auf ca. 5000 Euro.
Ich habe im letzten Jahr einen Vollstreckbaren Titel erwirkt und sogleich eine eidesstattliche Versicherung veranlasst. Anfangs war auch alles schön und gut, es lief eine Lohnpfändung und etwas Geld kam zurück.
Jedoch irgendwann auch nicht mehr. Angeblich arbeitet der Schuldner nicht mehr bei der in der eidesstattlichen Versicherung angegebenen Firma. Darauf hin wurde eine neue eidesstattliche Versicherung von Ihm abgelegt in der er angibt er sei zur zeir Arbeitslos und würde momentan seinen Lebensunterhalt durch seine Freundin finanzieren, die zwei wohnen gemeinsam in einer Wohnung.
Nun bin ich mir aber sicher das er Arbeit hat, ich mein ich kenne diesen Menschen zu gut um dies zu wissen. Wenn es denn so wäre das er Arbeit hat, würde ich dies irgendwie heraus bekommen wenn er es nicht in der eidesstattlichen Versicherung angibt?

Bitte um Hilfe. Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Er ist Verpflichtet seine neue Arbeit anzugeben. Am besten mal bei dem zuständigen GV nachfragen.

Zur not kannst ja auch eine Kontopfändung veranlassen.

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#2
 Von 
Sunny1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Nun es ist mir bewusste das er es angeben muss. Wenn er jetzt aber wissentlich eine falsche Angebe gemacht hat. Wie kann ich es ihm nachweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.02.2010 17:11:16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen !

ich habe mal eine Frage .

Ich ziehe jetzt in eine neue Wohnung und der Mietvertrag wurde bereits unterzeichnet.
Ich habe keine Kaution etc gezahlt.

Jetzt stehe ich ab Januar 2008 vor der Privatinsolvenz .Mein pfändbarer Anteil ist gerade einmal 65 Euro hoch.


Erfährt der neue Vermieter von der Insolvens ,wenn er die Miete immer pünktlich erhält?
Vielen Dank für Eure Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Der Vermieter wird durch den Treuhänder in Kenntnis gesetzt. Privatinsolvenz ist aber kein Grund eine Mietwohnung zu kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

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