Eidesstattliche Versicherung - Bekomme ich nächsten Monat eine Lohnpfändung?

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Darleen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Bekomme ich nächsten Monat eine Lohnpfändung?

Hallo,
ich habe einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Was passiert mir wenn ich diese abgebe, und ich in einem festen Arbeitsverhältnis stehe?
Bekomme ich nächsten Monat eine Lohnpfändung?
Ich hab mal etwas von Kontopfändung gehört.
Komme ich um die Abgabe herum,
obwohl ich die Schuldsumme nicht innerhalb der nächsten 6 Monate zurückzahlen kann?
Mein Problem ist jetzt:
Sollte ich meinen Arbeitgeber verständigen?
Kommt es in solch einem Fall generell zu einer Lohnpfändung?
Werde ich dadurch meinen Arbeitsplatz verlieren?
Wird auf jeden Fall gepfändet??
Auch wenn Ratenzahlung vereinbart werden könnte und der Betrag durch die Höhe dieser Rate nicht innerhalb von 6 Monaten abgetragen ist?
Wie ist es mit den anderen Gläubigern die man hat und auch regelmässig bezahlt?
Wenn gepfändet wird, könnte ich diese auch nicht mehr bezahlen.
Muss ich das dann überhaupt noch?
Ich hab da so viele Fragen zu,
aber mein Hauptproblem ist halt mein Arbeitsplatz.
Ich will ihn nicht wegen meinem Ex verlieren, bei dem nichts zu holen ist, und ich damals so blöd war und für ihn gebürgt habe.

Für eure Hilfe bin ich echt dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Ohne Fachmann zu sein würde ich mir um den Arbeitsplatz nicht zu viele unnötige Sorgen machen. Die Pfändung (wenn sie denn stattfindet) findet aufgrund einer Bürgschaft statt, nicht aufgrund von Selbstverschulden und auch nicht aufgrund einer Straftat. Welchen Grund sollte ein Arbeitgeber haben (auch im öffentlichen Dienst) und haben können, deswegen einen Angestellten auf die Strasse zu setzen?

Wenn das Verhältnis zur Personalabteilung gut ist, würde ich vielleicht einmal dezent darauf hinweisen, noch besser vielleicht mit dem (vorhandenen?) Betriebsrat darüber sprechen.

Eine Rückzahlung der Summe muss ja nicht zwangsläufig in 6 Monaten geschehen. Es muss zurückgezahlt werden, es werden sicherlich auch Raten vereinbart werden, aber diese sind a) meist verhandelbar und b) auch mal auszusetzen.

Gerichtsvollzieher - jedenfalls die, die ich bisher kennenlernen durfte (zum Glück immer unberechtigterweise) sind keine Unmenschen. Nur eins sollte man nicht machen: versuchen, sie zu veräppeln. Offen mit dem GV reden, und wenn's mal einen Monat eng wird, einfach telefonieren oder vorbeikommen, und statt der vereinbareten Rate nur 10 Euro auf den Tisch legen (oder entsprechend, was geht). Auch das wird akzeptiert und dankend angenommen.

In meinen Augen eine sehr unschöne Situation, klar, aber wie gesagt: wenn der GV gut geschlafen, gut gefrühstückt hat und ihn morgens niemand zugeparkt hat, ist er mit Sicherheit ein hilfsbereiter Mensch, der niemanden fertigmachen will.

Kopf hoch!

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#2
 Von 
Darleen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey ...

Ich danke Dir.
Ich hab sie mittlerweile abgegeben,
ich denke, den morgen wurde er nicht zugeparkt :o)

Er hat mich sehr gut beraten.
Montag habe ich einen Termin bei meinem Personalleiter.
Mit offenen Karten spielen ist wahrscheinlich der bessere Weg.

Nochmal ein ganz liebes Danke :o)

Nun muss ich nur noch irgendwie an meinen Ex geraten,
und beweisen können,
das es seine Schulden sind und ich noch eine ganze Menge Geld von ihm bekomme.
Das wird schwer sein, wenn nicht sogar unmöglich....

Aber wie gesagt,
Fehler macht man ja bekanntlich nur einmal.

Danke,
Grüße,
Darleen...

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#3
 Von 
Roadstar244
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich habe da auch mal eine Frage.
Ich habe einen Termin zur Abgabe der EV.Und ich weiß nicht ob ich sie abgeben soll.Ich weiß das man dafür für mindestems 6 Monate in den Knast kommt.Gebe ich sie aber ab kommt mit Sicherheit eine lohn und Kontopfändung sodaß ich wohl Miete und andere Sachen nicht bezahlen kann.Und eine Kontopfändung wäre wohl auch die Folge.Ich habe die gegenseite schon angeschrieben aber die haben noch nicht reagiert.Ist es denn jemanden,oder kennt einer jemanden der dafür schon in den Knast gegangen ist.Die Gläubiger müßten doch wissen das dadurch der Job weg ist,und sie so nie an ihr Geld kommen.Legen die Gläubiger es soweit darauf an.Ich warte immer noch auf Antwort von der gegenseite.
Liebe Güße
Jürgen

-----------------
"Jürgen.P"

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

kommt drauf an, verhaftungsauftrag wird häufiger mal erteilt, zur einlieferung in die jva kommt es aber sehr selten weil der gläubiger dafür reichlich vorschuss zahlen muss.

beugehäftlinge dürfen nicht mit strafgefangenen zusammen verwahrt werden. die vorschusskosten betragen nach meiner erinnerung ca. 150 eur/tag (müsste ich nachschauen). diese muss der schuldner zwar erstatten aber ob er das je kann ist ja eine andere frage.

Andererseits wird der Gläubiger Ihnen dann vermutlich einen Detektiv zur ermittlung von Arbeitgeber/Kontoverbindung an die Seite stellen (so sich das denn lohnt). Unabhängig von einer Pfändung stehen Ihnen mindestens 930,- (Ausnahme Unterhalts) € je Monat zu, für Ehefrau, Kinder etc erhöht sich der Btrag, so daß verhungern nicht auf der Tagesordnung steht).

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#5
 Von 
DonkeyKong
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann mir mal einer erklären, warum man für die Abgabe einer EV in den Knast kommt ? Ich dachte, dass wäre eine Auflistung aller Vermögens- und Schuldwerte. Oder meint ihr eine gefälschte EV ?

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es geht darum, was passiert, wenn sich ein Schuldner weigert, die EV abzugeben. In diesem Fall kann der Gläubiger Haftbefehl beantragen.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roadstar244
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe da auch nochmal eine Frage.Mir hat einer geschrieben das der Gläubiger ca 150 euro Vorschuß zahlen muß,wenn der Haftbefehl beantragt wegen nicht abgabe der Ev.mein Gläubiger ist eine Privatpwerson und ich glaube nicht das sie das dann.Ich will es darauf ankommen lassen.Denn seit gestern ist bi mir die lohnpfändung eingegangen und habe mit Arbeitgeber gesprochen.Nur wenn man vom Arbeitgeber nicht viel bekommt macht man gleichzeitig eine Kontopfändung so das ich wohl an den Pfändungsfreien Betrag nciht dran komme.Soviel ich weiß muß ich da erst zum Gericht und das Konto wieder frai geben lassen.Darf man denn gleichzeit ans Konto wenn man vom Arbeitgeber nur den Pfändbaren Betrag bekommt?Ich glaube die wollen nur das Konto dann Pfänden wenn außer Lohn noch was eingehen sollte

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

150 Euro Vorschuss? Musste ich bisher nie machen.

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Roadstar244
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe am 09.05 einen termin zur abgabe der EV und beabsichtige sie nicht abzugeben.Ich weiß das dann Haftbefehl beantragt werden kann.Kommt man dann wirklich in den Knast?Habe gehört das der Gläubiger dann reichlich Vorschuß zahlen muß stimmt das?seit Montag habe ich eine Lohnpfändung,und gebe ich die EV ab muß ich Kontodaten angeben,kommt es dann gleichzeitig zu einer Kontopfändung,obwohl ja nur der Pfändungsfreie Betrag überwiesen wird?
gruß Jürgen

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"Jürgen.P"

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#10
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@mahnmann, vorschuss wird angefordert wenn in die jva eingeliefert werde muss.

@roadstar244, das konto kann trotzdem gepfändet werden - wird aber mittels freigabebeschluss wieder freigegeben. wenn sie nicht abgeben ist es wahrscheinlich, dass die gläubiger sich andere wege suchen um druck zu machen, die unter umständen wesentlich unangenehmer und teurer sind - mE fahren sie mit der abgabe über vernünftige rechtstaatliche institute besser.

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