Eidesstattliche Versicherung - Kann die EV dann zurückgenommen werden?

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Maus999
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Kann die EV dann zurückgenommen werden?

Hallo!
mein Freund hat im letzten Jahr die EV abgegeben. Wenn die Forderung, die zur EV geführt hat, jetzt bezahlt wird, kann die EV dann zurückgenommen werden? Was muss man dafür tun?
Reicht die Bestätigung des Gläubigers, um auch den Eintrag der EV bei der Schufa als erledigt zu kennzeichnen?
Kennt sich zufällig jemand damit aus?

Danke!!!

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"M.W."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Löschung im Schuldnerverzeichnis richtet sich nach 915a der Zivilprozessordnung:

quote:

§ 915a
Löschung
(1) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Ende des Jahres gelöscht, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben, die Haft angeordnet oder die sechsmonatige Haftvollstreckung beendet worden ist. Im Falle des § 915 Abs. 2 ist die Eintragung auch im Verzeichnis des anderen Gerichtes zu löschen.

(2) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird vorzeitig gelöscht, wenn

1. die Befriedigung des Gläubigers, der gegen den Schuldner das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung betrieben hat, nachgewiesen worden ist oder
2. der Wegfall des Eintragungsgrundes dem Vollstreckungsgericht bekannt geworden ist.




Eine Löschung bei der Schufa ist nicht möglich. Der Negativeintrag wird dort als "erledigt" gekennzeichnet und nach 3 Jahren gelöscht.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
Maus999
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, jetzt bin ich etwas schlauer.:)
Also reicht es, wenn nach Begleichung dem Amtsgericht der Original-Titel mit dem Erledigungsvermerk des Gläubigers übersendet wird?
Kommt der Erledigungsvermerk automatisch in die Schufa?
Vielleicht etwas blöd die Frage, aber ich hat bisher noch nie mit solchen Sachen zu tun.
Soll nur schnellstmöglich erledigt werden, da wir eine Baufinanzierung brauchen.


-----------------
"M.W."

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