Eidesstattliche Versicherung - Müsste dann der Ehemann als Zahler einspringen?

27. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Onkel
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Müsste dann der Ehemann als Zahler einspringen?

Hallo zusammen,

mal angenommen jemand hat einen Termin zur Abgabe der EV wegen alter Jugendsünden...

Was könnte passieren nachdem man diese abgegeben hat?

Desweiteren hat derjenige kein eigenes Einkommen sondern nur der Ehemann.
Müsste dann der Ehemann als Zahler einspringen?

Danke im Voraus

Gruß
Onkel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

in der Ev muß man seine vermögensverhältnisse offen legen. wenn da aber nichts drin steht wird auch niemand zum pfänden kommen. nach abgabe der EV hat man ne weile ruhe da keine neue in den nächsten 2 jahren (glaub ich) erlaubt ist

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#2
 Von 
Onkel
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie schaut´s mit dem Einkommen vom Ehegatten aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7420 Beiträge, 1622x hilfreich)

Uninteressant, es geht nur um den Schuldner, der EP bleibt aussen vor.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Onkel
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Was könnte denn nach Abgabe der EV passieren?
Ehefrau hat kein eigenes Einkommen, sondern nur der Ehemann...

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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