Hallo zusammen,
mal angenommen jemand hat einen Termin zur Abgabe der EV wegen alter Jugendsünden...
Was könnte passieren nachdem man diese abgegeben hat?
Desweiteren hat derjenige kein eigenes Einkommen sondern nur der Ehemann.
Müsste dann der Ehemann als Zahler einspringen?
Danke im Voraus
Gruß
Onkel
Eidesstattliche Versicherung - Müsste dann der Ehemann als Zahler einspringen?
27. November 2006
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Frage vom 27. November 2006 | 12:46
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Müsste dann der Ehemann als Zahler einspringen?
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#1
Antwort vom 27. November 2006 | 16:39
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 23x hilfreich)
in der Ev muß man seine vermögensverhältnisse offen legen. wenn da aber nichts drin steht wird auch niemand zum pfänden kommen. nach abgabe der EV hat man ne weile ruhe da keine neue in den nächsten 2 jahren (glaub ich) erlaubt ist
#2
Antwort vom 27. November 2006 | 16:56
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Und wie schaut´s mit dem Einkommen vom Ehegatten aus?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. November 2006 | 21:03
Von
Status: Schlichter (7420 Beiträge, 1622x hilfreich)
Uninteressant, es geht nur um den Schuldner, der EP bleibt aussen vor.
Gruß
Michael
#4
Antwort vom 28. November 2006 | 12:26
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Was könnte denn nach Abgabe der EV passieren?
Ehefrau hat kein eigenes Einkommen, sondern nur der Ehemann...
Danke.
Und jetzt?
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