Eidesstattliche Versicherung - Wie hängen EV und Insolvenz eigentlich zusammen ?

1. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sportboy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Wie hängen EV und Insolvenz eigentlich zusammen ?

Guten Abend,

ich habe ein kleines Unternehmen und einen Kunden, der mir noch ein paar Tausend Euro schuldet. Er ist hauptberuflich selbständig.

Ich möchte kein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, da ich mir sicher bin, dass er es zahlt, wenn er kann.

Jetzt sagte er mir, er müsse wohl eine EV abgeben, da er seine laufenden Verpflichtungen nicht mehr begleichen kann.

Natürlich mache ich mir jetzt schon ein bischen Gedanken um mein Geld.

Mein Kunde besitzt allerdings ein Haus und zwei Autos, daher meine Fragen:

1. Kann man dann überhaupt eine EV abgeben ? Ich würde als Gericht erstmal verlangen, dass er sein Haus verkauft oder sein Auto,

2. Muss ich irgendwie reagieren ? Meine Forderungen irgendwo geltend machen oder erst, wenn ein Insolvenzantrag von ihm gestellt wird ?

3. Wie hängen EV und Insolvenz eigentlich zusammen ? Wo sind die Unterschiede ?

Wäre schön, wenn ich ein paar Tipps bekäme und bedanke mich vorab dafür.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Also ich bin keine Anwältin und kenne mich da auch nicht so gut aus. Also 100 % weiß ich mit solchen Sachen nicht Bescheid, aber vielleicht einige mögliche Anhaltspunkte, eventuell auch lediglich für erstere weitergehende Nachfragen deinerseits:

[ Ich würde als Gericht erstmal verlangen, dass er sein Haus verkauft oder sein Auto.

Bei wem hat er denn sonst noch so überall Schulden? Der Mensch scheint ja so einige Gläubiger zu haben. Falls er wegen dem Haus bei der Bank in der Kreide steht, wird er sich demnächst sicher eine Mietwohnung suchen dürfen. Dann versteigert die Bank über die Hypothek das Haus, und das Haus ist dann erledigt.

Falls er das Haus schon abbezahlt hat und erst danach sein Schuldenproblem bekommen hat: Läuft das Haus denn auf ihn selber? Falls nein, ist es schon über 4 Jahre her, seit er die offiziell und formal losgeworden ist? Falls das Haus auf ihn läuft, wie begründet er, dass ihm eine Mietwohnung nicht reichen würde??? Wohnt er allein dort? Gibt es da nicht auch was wie angemessener Wohnraum oder so?

Wie begründet er, dass er 2 Autos braucht???

Wenn der Typi die EV abgibt, dann können ja die Gläubiger sehen, wo genau bei ihm noch was zu holen ist und den Gerichtsvollzieher entsprechend beauftragen. Dann kann es sehr wohl sein, dass er danach ziemlich schnell mit einem Auto vorlieb nehmen (und zwar dem billigeren, oder er kriegt ein noch billigeres im Rahmen einer Austauschpfändung, falls ein Gläubiger noch eins hat, das er nicht mehr braucht, und wird dann beide los) und sich eine Mietwohnung suchen "darf".

Ich habe den Eindruck, der Mensch ist nicht besonders intelligent, denn sonst könnte er selber ein Auto und das Haus verkaufen (falls die ihm gehören) und was bezahlen und sich um einen Vergleich bemühen.

Was du natürlich tun kannst, falls du ihm nicht gleich eh einen Großteil der Schulden nachlassen und über den Rest einen Vergleich aushandeln willst: Du kannst schnellstmöglichst einen Mahnbescheid beantragen und wenn der Typi nicht fristgerecht widerspricht, einen Vollstreckungsbescheid beantragen, und wenn da von ihm wieder kein Einspruch kommt, an einen Titel kommen, dass du ihm auch mal noch den Gerichtsvollzieher schicken kannst. Wie viel das dir dann finanziell noch bringt, kann ich natürlich nicht einschätzen.

EV ist ja so quasi eine Momentaufnahme seiner Schulden und finanziellen Verhältnisse.

Bei dem Typi wird dabei aber wohl eben nicht rauskommen, dass er zur Zeit nicht zahlen kann und nichts bei ihm zu holen ist und Pfändungsfreigrenze und so weiter, sondern dass er wieder ganz gut zahlen kann, sobald er das Haus und 1-2 Autos los ist, schätze ich mal. Also werden sich der Gerichtsvollzieher und die Gläubiger wohl sagen, dass man da noch was machen könnte (Pfändungen!!!)...

Wenn der Typi auch noch Privatinsolvenz hat, kriegt er zudem auch noch einen Insolvenzverwalter und es wird eine Aufstellung aller Forderungen geben und man wird auch mit Unterstützung des Gerichts kucken, was er zahlen kann (und ich würde persönlich schon eher mal davon ausgehen, dass Haus und 2 Autos NICHT zu seinem Selbstbehalt gehören, also siehe oben), und es gibt dann noch eine Reihenfolge, an wen er zuerst berappen muss, und nach ein paar Jahren kann er Restschuldbefreiung bekommen, wenn er weiter keinen Murks macht.

Geht es bei ihm um Privat- oder Unternehmensinsolvenz oder beides?

Wie auch immer, falls du noch versuchen möchtest, ob du bei ihm noch was bekommen kannst, wäre es vermutlich eine gute Idee, da bald was zu machen, damit du nicht leer ausgehst, wenn die anderen Gläubiger wegen dem Haus und den 1-2 Autos bereits was machen konnten, denn irgendwann ist dann wahrscheinlich bei dem Typi mal wirklich nichts mehr zu holen...

Ist alles lediglich meine Einschätzung, und ich verfüge hierzu über keine besondere Sachkunde. Mal sehen, wer sonst noch postet...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
du bist schon ein wenig Naiv - oder?
Wenn er eine EV abgeben muss, ist da schon so gut wie nix mehr zu holen.
1. Ein Gläubiger hat die EV beantragt, in dieser EV muss er sein Haus, sein Auto angeben, welches die Gläubiger pfänden können. Das Gericht verlangt die EV aber die vorherige Verwertung des Vermögens!
2. Du solltest schnellstens deine Forderung via Mahn- und Vollstreckungsbescheid geltend machen.
3. Gar nicht! Im EV muss der Schuldner sein Vermögen offenbaren, damit der Gläubiger hieraus vollstrecken kann. In der Insolvenz kann kein Gläubiger mehr vollstrecken, das Insolvenzverfahren entscheidet was ein Gläubiger erhält. In 80% aller InsoVerfahren gar nichts!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Mein Kunde besitzt allerdings ein Haus und zwei Autos,

Na und???
Er kann auch 5 Häuser besitzen und 20 Autos.
Solange er sie nur besitzt und nicht auch deren Eigentümer ist, ist das für die Gläubiger ohne Belang ...



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Solange er sie nur besitzt und nicht auch deren Eigentümer ist, ist das für die Gläubiger ohne Belang ..

Apropo : Ich schätze das die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung nicht den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer kennt

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wenn ich das so lese, überkommt mich der Verdacht, dass Sportboy und Morgause gleichermaßen naiv bzw. ahnungslos sind!?
Der Lebensstyl eines Betroffenen hat nichts mit seiner Zahlungsfähigkeit zu tun!

quote:
Ich möchte kein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, da ich mir sicher bin, dass er es zahlt, wenn er kann.
Das ist ein Fehler!
quote:
Natürlich mache ich mir jetzt schon ein bischen Gedanken um mein Geld.
Das sollten Sie auch!
quote:
1. Kann man dann überhaupt eine EV abgeben ? Ich würde als Gericht erstmal verlangen, dass er sein Haus verkauft oder sein Auto,
Das ist ja gerade der Sinn der EV. Die EV ist das letzte Druckmittel, dass der Gläubiger gegenüber dem Schuldner hat. Davor wurde ein Titel erwirkt, die Zwangsvollstreckung versucht, eben alles, was das "normale" Mahnverfahren so zulässt. Zeigt sich der Schuldner resistent und zahlt dennoch nicht, so kann er zur Abgabe der EV gezwungen werden. Bei der EV muss er ein Vermögensverzeichnis erstellen. Dies soll es dem/n Gläubiger/n ermöglichen evtl. pfändbare Werte festzustellen. In der Praxis gibt es die aber nicht und ich wage mal zu prophezeien, dass die vielen Autos, Häuser etc. entweder selbst bereits verpfändet sind oder dem Schuldner gar nicht gehören.
quote:
2. Muss ich irgendwie reagieren ? Meine Forderungen irgendwo geltend machen oder erst, wenn ein Insolvenzantrag von ihm gestellt wird ?
Sie müssen nichts tun - Sie können auf Ihr Geld auch verzichten!
Zu 3. wurde oben schon alles gesagt ...
Sie tun gut daran, sehr zügig das Mahnverfahren einzuleiten. Die Kosten halten sich in Grenzen, aber mit einem Titel haben Sie 30 Jahre die Möglichkeit zu vollstrecken.
Schlecht wäre es, wenn der Schuldner die Insolvenz anmeldet, denn dann werden Sie auch auf diesen Kosten - mit hoher Wahrscheinlichkeit - sitzen bleiben ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

.

-- Editiert am 02.12.2010 23:05

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Also egal, wo der Typi wohnen mag und ob er beide Autos nutzen kann, aber die Gläubiger können wegen dem Haus und den beiden Autos nur dann was machen, wenn das Zeugs auch offiziell auf ihn läuft und er also auch der offizielle Eigentümer ist? Verstehe ich das richtig? Es kommt an der Stelle darauf an, ob er das Zeugs auch offiziell oder bloß "inoffiziell" hat?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nur weil ich etwas nutze, muss ich nicht der Eigentümer sein.

Pfänden kann ich aber nur das was im Eigentum des Schuldners steht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Okay -)



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1x Hilfreiche Antwort

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