Ich hoffe die Frage ist hier am richtigen Platz:
Wenn jemand bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (Schuldenhöhe 200000 Euro) und jetzt private Insolvenz einleiten möchte...
Kann er dann dennoch ein Gewerbe betreiben, bzw. eins Gründen ?
Habe mal von einem Fall gehört, in dem jemand eine GbR mit einem 2. Partner gründete. Das Kapital der GbR wurde dann nicht als eigenes Kapital behandelt und konnte somit nicht gepfändet werden.
Oder bedarf es hierzu einer Personengesellschft mit oder o. beschr. Haftung ?
Weiß da jemand was drüber - oder über ähnliche Konstellationen ?
Eidest. Versicherung und Gewerbe ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
<img src=http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/Schilder2/guckstduhier.gif></img>
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=30631
Evtl. hilft das weiter. Das Thema hatten wir schon mal.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Danke, aber hilft leider nicht weiter.
Hier geht es ja um den umgekehrten Fall.
Das private Insolvenzverfahren ist noch nicht aingeleitet oder gar beantragt. Es wurde aber zum wiederholten male eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Jetzt ist durch Arbeitslosigkeit eine Slbständigkeit geplant. Wenn´s denn geht.
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grundsätzlich gibt es da erst einmal kein problem - praktisch dann aber schon: bei allen gesellschaften wo der inhaber haftet wird über kurz oder lang der gerichtsvollzieher auftauchen - bzw in einer gbr der anteil des schuldners gepfändet werden.
eine gmbh kostet derzeit noch 25.000,- ab. 01.01.06 wohl nur noch 10.000,- da besondere kreditwürdigkeit nicht gegeben ist wird es wohl schwer werden, das geld aufzubringen.
man könnte daher über die rechtsform der ltd nachdenken. dieses ist die englische gmbh die nach dortiger gesetzeslage nur 1 pfund haftungskapital haben muss. inzwischen gibt es einen regen handel mit ltds über das internet die fertig gegründet gekauft werden können. es gibt allerdings eine reihe von formalitäten zu beachten und ganz umsonst geht das natürlich auch nicht.
soweit das insolvenzverfahren läuft sollten derartige unterfangen auf jeden fall mit dem insolvenzverwalter abgestimmt werden.
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