Eidestattliche Erklärung oder Insolvenz

17. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
mb59955
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Eidestattliche Erklärung oder Insolvenz

hallo, mal eine Frage...

Was ist dass unterschied ? Ich meine wenn eine die EE abgibt ist er doch auch im prinzip pleite ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Bei der Eidesstattlichen Versichung füllen Sie ein Vermögensverzeichnis aus.

Wenn in der Regel beim Schuldner nichts zu holen ist, wird meistens die Eidesstattliche Vers. beantragt, um zu schauen ob noch wo anders was zu holen ist.
z.B. Lebensversicherungen, Immobilien, Arbeitseinkommen etc.

Also heisst E.V. nicht zwangsweise pleite.

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