Eilt ! Ratenzahlung vergessen zu zahlen

24. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
angie69
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Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)
Eilt ! Ratenzahlung vergessen zu zahlen

Hallo,
A zahlt schon seit einigen Jahren (!!) eine Forderung mit 20 Euro Raten ab. Dies tat er stets per Dauerauftrag, der jaehrlich immer wieder von A bei seiner Bamk erneuert wurde ( von Jan von Dez jeweils).
Jan 2011 wurde aktivierung eines neuen Dauerauftrages jedoch von A vergessen!!!! Grosser Mist bei Ratenzahlung , aber ist halt passiert. Es sind nur noch 335 Euro offen, also nicht mehr so extrem viel.
April kam dann von der Stadtkasse eine Ankuendigung der zwangsvollstreckung ( kommt ja dann automatisch wenn kein geld einging) mit einer Forderungsaufstellung als Anlage Und jetzt der Hammer bzw. das Problem der Frage hier:
Offen sind eigentlich nach Adam Ries nur noch 335 Euro. Dieser Betrag steht auch als Hauptforderung auch aufgeschlüsselt da . ABER dazu stehen jetzt plötzlich noch 285 Euro und man will jetzt 620 Euro haben! Also Verzugszinsen ab dem Jahr wo Ratenzahlung geschlossen wurde.
Die sind ja aber schon in der Gesamtforderung drin gewesen, denn die war ja hoeher als Hauptforderung , also was A abzahlen muss.
Ist hier nicht nur die Restforderung von 335 Euro jetzt sofort faellig , wenn man Rate vergessen hat, mit evtl " paar Euro Zinsen" weil Raten 2011 nicht kamen ?

Es sind also (nur ) 80 euro für Jan - April vergessen wurden zu bezahlen ( 4x20 euro) Wieso muss A jetzt die Restforderung von 335 euro + 285 Euro in Form von Verzugszinsen( ab 1990 !!!) zahlen? Er zahlt doch schon ganze Zeit Zinsen seit 1990 mit ab.
Sind diese Verzugszinsen jetzt zusätzlich noch mal zur Restforderung berechtigt und richtig ab 1990 oder müssen die da raus ?

Vielen dank für schnelle Antwort.

(zwischenzeitlich wurden auch schon 100 Euro für vergessenen Raten von Jan - Mai 2011 im Mai überwiesen)




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16 Antworten
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#1
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)


Korrektur :
Verzugszinsen werden ab "1999 " zusätzlich für Restforderung verlang, nicht ab 1990.

(Es wurde damals nur versäumt, Kita Freiplatz neu zu beantragen ( ging früher immer nur monatlich) . A dachte, man koenne ja, wenn mal was käme, nachweisen ganz wenig verdient zu haben und ausserdem wusste das JA auch wie viel A verdient hat. Aber nachträglich wurde dieser trotz sehr niedrigen Einkommen nicht akzeptiert, als Zahlungsaufforderung über ein Jahr kam! Also musste A dann einen "vollen" kita Platz Beitrag für ein Jahr nachzahlen, als hätte A 5000 DM verdient, plus Zinsen etc. Also über 3000 DM Schulden, obwohl A mit dem Lohn Anspruch auf Freiplatz gehabt hätte. Nur mal zur Info, wie die Forderung zustande kam und warum A das so lange und in Ruhe abgezahlt hat...)
A war also jetzt froh fertig zu werden, hätte die restlichen 235euro jetzt auch noch komplett zahlen koennen, aber jetzt sind es ja 285 Euro wieder mehr und Gv stand auch schon nach einer Woche vor der Tür weil Ankündigung der Vollstreckung und schreiben an Gv offenbar
parallel raus gingen und Gv in nähe Büro hat. Und der wollte knapp 700 Euro haben aber ihm konnte A erklären, dass Forderung Fehler hat , die erst mal geklärt werden muessen.
a hatte auch schreiben mit zwischeninfo von Mitte 2010 wo nur noch 450 offen waren, was Gv glaubhaft machte , das es da jetzt nicht noch über 600 schulden mehr sein könnten.
Nur der Gv kommt wieder , wenn Stadtkasse ihn nicht bremst und will das volle Geld haben oder fordert Ev ab! Wurde schon angekündigt ! Also kein Fall zum lachen, doch ich kann nicht helfen , nur hier fragen.


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120241 Beiträge, 39855x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

Hallo harry ,
ja der gleiche Fall, aber es geht mir hier nur um die Verzugszinsen die "plötzlich" noch erhoben werden zum Restbetrag u dachte das kann man hier beantworten.

Der Gläubiger , das Jugendamt was A monatg angerufen hatte, meinte heute bei Rückruf zu der Sache, mit stadtkasse Rücksprache genommen zu haben. Es seien auch die 100 Euro inzwischen nich eingegangen und noch 235 euro offen. Also bis dahin stimmt das auch, dass ist nur noch offen.

Was nicht stimmen kann , lieber Harry, sind m.E. diese Verzugszinsen ab 1999 die unter der Hauptforderung "plötzlich" in der Restforderungaufstellung gefordert werden. A hat ein schreiben aus Mitte 2010, wo mitgeteilt wurde , das sich die Restschuld nun mehr auf 450 Euro hätte davon muss man noch die raten bis Dez 2011 abziehen und da kommt auch ich nicht auf 620 Euro.

Also ich kenne es so, das wenn Ratenzahlung nicht eingehalten wird, wird sofort der Restbetrag in voller Höhe fällig. In dem Fall wären das eben 335 bzw jetzt nur noch 235, weil 100 Mai schon gezahlt wurden.
Wie kommt die Stadtkasse jetzt plötzlich dazu noch zusätzlich 285 Verzugszinsen auf den Restbetrag drauf zu setzen ? Worauf begründen die sich denn? das ist hier das Problem.

Angeboten wurde A von gläubiger JA, die 235 sofort zu bezahlen und dann Antrag auf Erlass der nebenforderungen zu stellen der aber zwei drei Monate dauern könnte. Wenn der aber dann abgelehnt wird ? Die Frage ist ja wie kommen die auf diese Nebenkosten/ verzugszinsen ?
Wären doch sicher heute entnommen wurden, wo glaeubiger anrief, also muss A da nicht noch mal anrufen bzw. wenn hier jemand sagt, das wäre falsch, es darf nur restbetrag geforderter werden, weil ......
Vielen danke, wenn das jemand nachvollziehen und einschätzen kann, ob die Verzugszinsen da raus müssen, weil sie in Tilgungsrate z.b. schon drin sind.
Lg und danke







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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120241 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:
Wenn der aber dann abgelehnt wird ?

Dann muss man den vollen Betrag zahlen.

Also schnellstens den Antrag stellen.



quote:
Die Frage ist ja wie kommen die auf diese Nebenkosten/ verzugszinsen ?

quote:
Worauf begründen die sich denn?

Dazu müsste man sich den Titel anschauen, normalerweise vergisst der Staat aber nicht die Zinsen zu titulieren.



quote:
ob die Verzugszinsen da raus müssen, weil sie in Tilgungsrate z.b. schon drin sind.

Dazu müsste man sich alle Unterlagen zu dem Vorgang anschauen und detailliert prüfen.



Wurde denn inzwischen wenigstens die Vollstreckung ausgesetzt? Gab es dazu eine Aussage???

Der GV macht sonst weiter, egal welche Anträge ihr stellt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

Guten morgen Harry,
ich meine auch, dass die Zinsen bereits in der Abzahlungssumme (gesamtforderung) enthalten waren. Bekannter meinte dazu, dass wenn man mal aussetze, die Zinsen dann von vorn berechenet würden, so lange wie das Betrag schon schuldig wäre, das seie korrekt....augenroll;-)

Titel habe ich nicht vorliegen, aber ein schreiben aus 2006, wo man die gesamtforderung von ca.1800 Euro " nochmals" neu unter neuen kassezeichen beanspruchen wollte!! Der Nachweis das unter Kz DSDS bereits seit 1999 Raten gezahlt werden und die Stadt sicher nicht erst nach 7 Jahren reagiert, wenn so viel offen ist, lies dieses Schreiben dann nichtig erklären. Aber krass
ist es m.E. schon, das man unter neuen Kz nochmal alles neu vordern wollte.zum gluck hat A nur das eine hier am Hals und nur ein Kind was eine Kita damals besuchte ! ;-)

Aber darin stehen zumindest folgende bzgl zu zinsen:
Xxx€ Hauptforderung lt vollstreckungsbescheid
460€ 4% Zinsen hieraus aus 1999 -
Xxx€ vorgerichtliche Mahnkosten
Xxx€ kosten des Verfahrens
1800 € gesamt

Diese 1800 zahlt A also schon seit 1999 ab und inkl Zinsen lt obiger Forderungsaufstellung,
oder Harry ?
Wenn A nun ab Jan 2011 nicht in Verzug gekommen waere mit 80 euro, wären jetzt noch 235 offen und das hätte A noch gezahlt und das Ding wäre ( entlich mal) erledigt gewesen.
Vollstreckung scheint noch zu laufen - weiss es nicht!! Betrag stimmt ja nun aber nicht mehr durch die 100 Nachzahlung Jan bis Mai und wenn A jetzt den Rest 235 noch ueberweisen
würde, wäre Hauptforderung weg, aber Gv könnte jetzt noch über die 300 nebenkosten zzgl seinen gebuehren eine Ev durchziehen weil A diese nicht hat.

Wo bekommt A den Antrag auf Erlass der Nk ? Kann das sofort formlos gemacht werden?
Gv Termin ist 10.6. , bis dahin muss das ja geklärt sein sonst holt der noch 680 Euro ab bzw macht die Ev wegen seinem hohen Betrag auf dem ihm vorliegenden vollstreckungsbescheid so extrem schnell wie der ist, offene Forderungen abzuarbeiten ;-)







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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

hallo Harry,
A hat restforderung jetzt noch sofort üeberwiesen und angerufen und die Zinsen werden erlassen ;-)
Die Vollstreckungsweise des Gv's wurde stark bemängelt. Er muss mindestens zweimal den Schuldner aufsuchen. Wenn er beim ersten mal Kenntnis davon erlangt , dass noch was mit zinsen zu klären wäre, ist Post mit termin für Abgabe der Ev innerhalb 7 Tage sehr fragwürdig. Ferner auch ohne Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners Ev zu verlangen, wie Einkommen, Kontostand etc. kann nicht sein.Auch eine Ratenzahlung muesse er noch im Sinne des Gläubigers erst akzeptieren, wenn dies möglich ist.
Hier entsteht der Anschein, dass der Gv den Schuldner immer nur einmal aufsucht.Wenn da kein Geld fließt wird er innerhalb einer Woche zur Ev gebeten und Fall an Akta gelegt. Km Geld (??) für 3 Besuche, Bearbeitungsgebühr und Provision kassiert.
Ein Gv aus meinem Bekanntenkreis war schockiert und riet an diese Aktion dem Gericht dringlichst mitzuteilen, also Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen. Immerhin hätte er den Job Geld einzutreiben und wo das möglich ist , ginge das stets vor EV auch schon im Sinne der Gläubiger.
Eine Ev abzugeben, koenne jeder selber entscheiden. Das darf nur dann entschiedenbzw verlangt werden, wenn jeman absolut nicht in der Lage ist seine Schulden zu bezahlen...Das war auc alles neu für mich, aber ein GV muss ja wissen was ein anderer GV darf und was nicht. wer weiß wie viele er zu Ev gezwungen hat, obwohl sie haetten ihre schulden in 2-3 Raten haetten tilgen koennen durch regelmäßiges Gehalt oder so.
Ic persönlich war ja auch schockiert als mich A anrief das der GV sofort vor Tuer stand und nochmal, als sie anrief das sie Ev abgeben soll.
Als A den GV gestern anrief das sie alles bezahlt hätte und das nur noch mit zinsen kläre, hätte er wohl auch frech gesagt, das sei ihm alles egal. Wenn auch nur noch 50 Euro bis Termin offen wären, mache er eine Ev mit ihr und legte auf.Also der tickt doch nicht richtig, denn A hat Job und Konto ist auch gedeckt!Wieist der denn unterwegs.Klang für mich, als gibts bei dem nur 1 Besuch und 1 Termin für Ev Abgabe und keinerlei Interesse an der Prüfung von wirtschaftlichen Verhältnissen der Schuldner, was ja seine Aufgabe ist bevor er zur Ev lädt und mit Haftbefehl in Schreiben droht!
Kopfschüttel und Lg


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Das ist ja schon mal sehr beruhigend, dass das Problem mittlerweile gelöst werden konnte -)

Zahlungsnachweise im übrigen immer aufheben!!! Einen Dauerauftrag zu erteilen, ist im übrigen auch immer ganz gut gegen Vergessen...

Die Forderung war von einer staatlichen Stelle, oder? Also wenn Leute plötzlich knapper sind als sonst, aber nichts sagen und nicht um eine Reduktion der Rate für den einen Monat eingeben, denken die entsprechenden Mitarbeiter bei den offiziellen Stellen halt auch gleich, der Betreffende macht Ärger, und dann gibt's natürlich dementsprechend eins auf den Deckel.

Der eine GV ist anscheinend wohl wirklich strange und extrem krass drauf. Da kann man schon mal bei Gericht eine Beschwerde, also eine sogenannte Erinnerung, einreichen. Also das gleich mit Haftbefehl und so ist schon sehr seltsam. Und vor allem: Wegen 50 € muss er doch keinen solchen Terz machen, sorry, wird er ja gar nicht können. Wie soll das funktionieren???!!! Da gibt es doch die Möglichkeit, einen Aufschub von 6 Monaten zu beantragen,. wenn man rüberbringen kann, dass man die noch ausstehende Summe bestimmt innerhalb der nächsten 6 Monate zahlen kann. Jetzt sehe ich persönlich aber nicht, wie man es nicht schaffen würde, innerhalb von 6 Monaten 50 Euro zahlen zu können...Das ist ja schließlich keine Riesensumme. Und bezahlt und nachgewiesen bedeutet ja dann wohl, der GL hat das Cash bekommen und der GV muss folglich jemand anders auf den Keks gehen. Meine Güte, was erzählt denn der eigentlich für einen Unsinn, denkt denn der, niemand hat eine Ahnung oder was?! Er soll sich doch nicht so lächerlich machen...





-- Editiert am 29.05.2011 00:05

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Das bezog sich darauf, dass er gesagt hat, selbst wenn nur noch 50 Euro offen wären, würde er...(siehe oben).


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1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)

Es war bei A noch strittig , ob man Zinsen ab Verzug der Ratenzahlung ( Jan 2011) oder seit Fälligkeit der Forderung (1999) auf die Restforderung erheben konnte.

In dem In der gesamtforderung waren ja schon Zinsen drin und nicht wenig, deshalb zahlte A ja sooo lange und sooo viel mehr als Hauptforderung ab.
Viele sagten ab 2011 wäre rechtens, weil man sonst auf die Zinsen die in der Restforderung ja bereits drin waren nochmals Zinsen zahlen würde. Die Kasse sagte aber wiederum,sobald Rate ausgesetzt würde,kämen neue Zinsen hinzu und die dann wieder ab da, wo
Betrag fällig gewesen wäre, also ab 1999. Und es machte ja ein grossen Unterschied, ob jemand 280 oder nur 15 Euro Zinsen auf Restforderung drauf bekommt, so mal der Gv dafür eine ev schon plante , wenn A diese nicht auch sofort auf den Tisch lege bzw wenn auch nur noch 50 Euro offen wären ;-)

Die Aeusserung des Gv war war tatsächlich krass mit den 50 Euro und wenn er weiß, dass er erst mal sehen muss ob und wie der schuldner den Rest jetzt noch schnell zahlen kann, A schriftlich zur ev zu bitten und bei dem Minibetrag auch noch, sorry dann ist das m.E schon Machtmissbrauch bzw. Eine Nichteinhaltung der vollstreckungsvorschrift ,wie vorgegangen werden muss. Nämlich schadensbegrenzend und ein einfuehlvermoegen und Kommunikationstalent muss ein Gv auch für den Job aufbringen, wie ich gelesen haben, wenn man diesen Job machen will.
Leuchte selbst mir jetzt ein, dass ein Gl lieber das Geld als eine Ev durch den Gv erwarten darf und daher könnte man den Gv hier gleich einsparen , wenn er alles per Ev abarbeitet .
Mir tun bei ihm nur nachfolgende Schuldner leid, die er wegen 200 Euro Ev abgeben lässt.
Oder ist es nur Druckmittel das schreiben , denn wenn jemand Einkommen hat oder Guthaben auf Konto, kommt ja keine Ev durch. Ist die Ladung dann vom gv dazu trotzdem zu rügen, wenn er die wirtschaftlichen Verhältnisse so und erst bei so einem Termin klären will ? Eine ganz normale Vorladung ins Büro zur Klärung wie jemand abzahlen kann wäre ja auch erst mal möglich anstatt jemanden mit einer Ladung zur Abgabe der der Ev ins Büro zu bestellen oder ?
Liegt damit ein Verfahrensfehler gegen die vollstreckungsverordnung vor oder darf er so Verfahren?

Was macht man da, eine Erinnerung anstatt Dienstaufsichtsbeschwerde ans Gericht?







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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120241 Beiträge, 39855x hilfreich)

Offenbar hat der Schuldner weder Vollstreckungsschutz noch Vollstreckungsabwehrklage in die Wege geleitet?
Und er hat auch beim Gläuibiger nicht um die Aussetzung der Vollzieung gebeten?

Dann MUSS der GV seinen Auftrag weiter abarbeiten, ein 'bitte stoppen' des Schuldners ist von ihm grundsätzlich nicht zu beachten, denn das würde eine Pflichtverletzung des GV bedeuten.


Ich fürchte du hast da etwas falsche Vorstellungen von den Aufgaben eines GV ... er ist kein Sozialarbeiter ...

Sicher gibt es auch nette und verhandlungsbereite die auch bereit sind auf den Gläubiger einzuwirken. Es gibt aber auch welche die streng nach Gesetz, GVO, GVGA und Gläubigerauftrag handeln. Das kommt erfahrungsgemäß immer darauf an ob er in sozial problematischen Umgebungen arbeitet oder nicht, wie kooperativ der Schuldner ist.
Eurer scheint eine Null-Toleranz-Strategie zu bevorzugen. Schlecht für den Schuldner, aber erstmal nicht rechtswidrig.

Ein GV handelt aufgrund eines Vollstreckungstitels und unterliegt den Anweisungen des Gläubigers. Denn dieser erteilt den Auftrag und streckt die Kosten vor.
Üblicherweise enthält der Auftrag an den GV folgendes: Schuldner aufsuchen und pfänden bzw. falls möglich eine Ratenzahlung über längstens 6 Monate beantragen, falls beides scheitert schnellstmöglich EV.
Manchmal entfällt auch der Auftrag zur Ratenzahlung.

Für jeden Besuch fallen Kosten an die der Schuldner im Endeffekt tragen muss.
Wieder und wieder besuchen könnte bei fruchtloser Erstpfändung sogar gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.



quote:
Er muss mindestens zweimal den Schuldner aufsuchen.

Wo soll das bitte geregelt sein? Im Gesetz jedenfalls nicht. Gerichtsvollzieherverordnung des jeweiligen Bundeslandes oder in der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, liegen dir diese vor? Das wäre der einzige Ort, die noch eine solche Regelung enthalten könnte.



quote:
Eine ganz normale Vorladung ins Büro zur Klärung wie jemand abzahlen kann wäre ja auch erst mal möglich

Warum? Beim Erstbesuch war genau DAS ja auch nicht möglich ...
Warum also ein zweites Mal Kosten verursachen (siehe oben)?



quote:
Wenn er beim ersten mal Kenntnis davon erlangt , dass noch was mit zinsen zu klären wäre, ist Post mit termin für Abgabe der Ev innerhalb 7 Tage sehr fragwürdig.


Tut mir leid, aber DAS ist eine der Standartausreden um Zeit zu gewinnen. Das 'ich muss da noch etwas mit dem Gläubiger klären' ist absolut unglaubwürdig, sofern der Gläubiger dies dem GV nicht mitgeteilt hat ist es zusätzlich absolut irrelevant. Andere Rechtsmittel gegen die Vollstreckung wurden offenbar auch nicht engelegt.

Ein GV handelt aufgrund eines Vollstreckungstitels, der Betrag der dort steht muss vollstreckt werden. Irgendwelche Erklärungen des Schuldners haben den GV nicht zu interessieren - einzige Ausnahmen wären gerichtsfeste Nachweise von Zahlungen.

Offenbar war die Erstpfändung fruchtlos, dem GV wurde auch nicht glaubwürdig zahlungswilligkeit und zahlungsfähigkeit vermitelt? Der Gläubiger hat für diesen Fall die EV beantragt, daran muss der GV sich halten.



quote:
Ferner auch ohne Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners Ev zu verlangen, wie Einkommen, Kontostand etc. kann nicht sein.


Diesen Vorgang nennt man in der Regel eidesstattliche Versicherung ...



quote:
denn wenn jemand Einkommen hat oder Guthaben auf Konto, kommt ja keine Ev durch.

Das ist Unsinn, da ja gerade dei EV die detaillierte Aufstellung seines Vermögens darstellt und der Ermittlung entsprechender Quellen (Arbeitgeber, Kontoverbindungen) dient.

Eine EV ist nicht mehr nötig, wenn der gesamte Vollstreckungsbetrag getilgt ist, die kann auch noch am Termin zur Abgabe der EV erfolgen.

Sofern hier mehr vollstreckt wurde als tatsächlich geschuldet wurde, kann man danach mit den zur Verfügung sthenden Rechtsmitteln gegen den Gläubiger vorgehen, sofern dieser nicht freiwillig zurückzahlt.





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#13
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Zitat:
: Leuchte selbst mir jetzt ein, dass ein Gl lieber das Geld als eine Ev durch den Gv erwarten darf und daher könnte man den Gv hier gleich einsparen , wenn er alles per Ev abarbeitet.


Na, ganz so unintelligent wird's wohl im Normalfall noch nicht mal bei dem unfreundlichen und zugegebenermaßen recht krassen Typi hergehen -)


quote:
: Offenbar hat der Schuldner weder Vollstreckungsschutz noch Vollstreckungsabwehrklage in die Wege geleitet?
Und er hat auch beim Gläubiger nicht um die Aussetzung der Vollzieung gebeten?


Sowas zu verpeilen ist wirklich NIE eine gute Idee, da stimme ich Dir vollinhaltlich zu, Harry. Klar muss der GV sonst seinen Job machen oder er kriegt u.U. womöglich selbst eins auf den Deckel. Übrigens muss es der Auftraggeber, also der GL, berappen, wenn der GV ständig auf der Matte steht, obwohl eh klar ist, dass es in Euro und Cent irgendwie weniger was bringt, aber das bringt ja denen von der besagten Behörde auch nichts, wenn die ständig was in Auftrag geben müssen, wo eh wieder nichts reinkommt. Die werden schon auch dazu angehalten sein, dass sie Kosten, die man als unnötig einstufen könnte, vermeiden, schätze ich mal. Die haben natürlich auch ihre Vorgaben und ihr Prozedere und können nicht ständig nochmal ganz von vorne anfangen, wenn jemand nicht rechtzeitig was macht, denn sonst würden sie selber nicht mehr hinterherkommen und hätten dann auch ein Problem. Wenn Leute sich nicht rechtzeitig auf die juristisch richtige und effektive Art wehren, haben sie hinterher halt ein Problem. Besser, man erkundigt sich rechtzeitig und macht was, bevor es so richtig doof wird.

Zitat:
Mir tun bei ihm nur nachfolgende Schuldner leid, die er wegen 200 Euro Ev abgeben lässt.


Sorry, aber es würde denen mehr helfen, wenn die eben dann auch rechtzeitig kucken, dass der Stress nicht so wild wird (siehe oben). Wie Harry gesagt hat: Wenn sie die 200 Euro dann zum Termin mitbringen, hat es sich eh erledigt. Ansonsten, falls zur Prävention einer ohnehin fruchtlosen sadistischen Kontopfändung erforderlich: Sobald man Kenntnis von dem besagten anberaumten Termin hat, sofort präventive Pfändungsschutklage per Eilantrag und zwar am besten mit Anwalt und zwar per PKH!!! Sonst weiß man, von was der Dispo weg ist. Wenn man sich nicht rechtzeitig und auf die juristisch richtige Art wehrt, dann hat man nunmal ein Problem. Da können Dritte auch nicht helfen, wenn man alles verpeilt, was man hätte machen können, und dann eben einen Riesenärger und eine Menge hochgradig ätzende Nachteile kriegt. Sorry, aber ist so.



-- Editiert am 30.05.2011 00:46

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#16
 Von 
anlemadaco
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 39x hilfreich)

ich hol das hier mal hoch...

was für ein hausgemachter blödsinn wird hier vom TE eigentlich geschrieben???zur anzahl der "besuche" wurde schon was gesagt...

zur abgabe der EV: Lieber TE, nicht der GV entscheidet, womöglich nach persönlicher Tagesform, dass er dann mal eben eine EV abnehmen könnte! Dergleichen wird nur auf Antrag des Gläubigers gemacht.

Der GV kann so oft kommen wie er will - aber müssen muss er nur, was im Pfändungsbeschluss steht... nicht mehr - aber u.U. weniger, kommt auf den Schuldner an...

Ach und ich habe noch nie erlebt, dass ein GV nicht mit sich reden ließe! Ich habe leider sehr oft mit dieser Amtsperson Bekanntschaft gemacht, sowohl männlich, als auch weiblich. Selbst wenn ich nur sagte, dass ich schon so und so lange versuche das zu klären, haben sie mich nie als unglaubwürdig betrachtet. Zwei der Männlichen begrüßten mich schon mit:"wollen Sie sich mit dem GL wieder so einigen? Schaffen Sie das in 6 Raten, dann teil ich dam das so mit." zumeist hab ich erstmal ne Rate überwiesen und dann einen (weiteren) brief aufgesetzt. selbst sture GL, die auf Ratenersuchen nie reagieren, haben plötzlich ein Einsehen...So kam es nie zur EV und auch Kontenpfändung etc. konnten weitgehend vermieden werden.



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