Ich habe einen Streit mit dem Vermieter wg. Nebenkosten. Schildere kurz den Verlauf:
1. Teilbetrag (Hausmeisterpauschale) von ca. 140 meinerseits moniert und zurückbehalten.
2. Rest gezahlt
3. Dann vom Mieterverein erfahren, daß weiter Teil - Wochenendnotdienstpauschale - nicht rechtens ist und diese zurückgefordert, da schon bezahlt.
4. Vermieter erkennt die Kürzung um die Wochenendnotdienstpauschale an, nicht aber die andere Kürzung (Hausmeisterpauschale).
Dadurch ist die Situation jetzt so:
+ Er fordert von mir ca 140 EUR (nur HF)
+ Ich fordere von ihm die 48 EUR für die Wochenendnotdienstpauschale (nur HF)
Nun hat er einen Mahnbescheid beantragt, der am 27.3. bei mir einging.
Meine Frage: Soll ich nun selbst einen Mahnbescheid über meine Forderung beantragen oder kann ich, nachdem ich Widerspruch gegen seinen MB eingelegt habe (werde ich auf jeden Fall tun), meine Forderung in das Verfahren einbringen, ohne einen Nachteil davon zu haben?
Gruß
A.
Eine Art "Gegen-Mahnbescheid"
2. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2015 | 12:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eine Art "Gegen-Mahnbescheid"
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#1
Antwort vom 2. April 2015 | 15:06
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16215x hilfreich)
Einen eigenen Mahnbescheid zu beantragen ist im Streitfall sinnlos. Das verursacht nur Kosten. Ich würde mit Mahnbescheid-Widerspruch die Überleitung ans Prozessgericht beantragen und dann vor dem Prozessgericht den Antrag stellen, dass er das zurückzuzahlen hätte. Zumindest wenn man sich seiner Sache sicher ist.
#2
Antwort vom 2. April 2015 | 15:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
So hatte ich mir das auch gedacht. Danke für die Bestätigung!
Gruß
A.
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