Eine Forderung von 8 € im Jahr 2015...

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Eine Forderung von 8 € im Jahr 2015...

Nabend Allerseits. Heute Mittag rief mich eine Frau an (Namen leider vergessen) aus dem Inkasso-Unternehmen E.OS. Sie erzählte mir was von einer Rechnung 2015, wo ich 8€ zahlen sollte bei der Telekom. Mir ist so eine schwachsinnige Rechnung nicht im Sinn gekommen. Nun meinte die Frau, dass sich die Summe durch Mahnbescheide sich auf knapp 45 € geläppert hätte.

Nun will die Frau mir bis Freitag ein Formular oder so einen Quatsch schicken, wie viel ich denn zahlen kann im Monat oder sofort.. Die Frau war so, ich weiß nicht, wie ich das erklären soll. Wollte dominant rüber kommen, und lies mich kaum ausreden.

Ich frage mich, ob man wegen 8€ wirklich zur Inkasso rennt?! Vor allem ergibt es für mich keinen Sinn. Schon aus dem Grund, dass ich immer noch bei der Telekom bin und ich monatlich meine Rechnungen zahle. Wäre diese wegen lächerliche 8€ wirklich so, würde Telekom mir doch das Internet + Telefon doch sperren wegen nicht beglichene Rechnung oder liege ich da falsch?

Was soll ich tun? Auskunft bei der Telekom holen, ob wirklich eine Rechnung offen ist? Da stimmt was nicht...

Gruß

-- Editiert von Joenson am 19.02.2018 21:06

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Joenson):
Ich frage mich, ob man wegen 8€ wirklich zur Inkasso rennt?!

Nö. Der Datentransfer geschieht heutzutage elektronisch.



Zitat (von Joenson):
Was soll ich tun?

Abwarten was die schreibt und das dann hier posten.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Wenn die Forderung berechtigt ist, wird sich das ja anhand der Unterlagen die sie dir schicken, deutlich. Wenn nicht, abwarten und Tee trinken.

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Forderung aus 2014 sind erst mal verjährt.
Wenn es beispielsweise keinen Vollstreckungsbescheid gegeben hätte.

Allerdings ist es merkwürdig, dass dann "nur" 45€ zusammen gekommen wären.

Auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben. Wenn die sich melden, würde ich denen erst mal schreiben, dass man mit der Forderung nichts anfangen kann und sie sowieso verjährt ist. Sollten sie etwas dagegen einzuwenden haben, sollen sie sich halt dann melden.

Das nächste Mal, falls ein Inkasso anruft. "Ich verbiete Ihnen Telefonanrufe jeglicher Art. Schicken Sie mir Post. Tschüss." Mehr nicht. Dann auch direkt auflegen.

-- Editiert von mepeisen am 19.02.2018 22:16

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn die Forderung berechtigt ist, wird sich das ja anhand der Unterlagen die sie dir schicken, deutlich. Wenn nicht, abwarten und Tee trinken.


Ja, dann ist es okay. Mir wurde aber auch sofort gedroht, falls ich nicht bis zum 15.03. zahle, (vergessen das Zeitfenster mitanzugeben), dann soll es vor Gericht gehen. Ich meine, der Richter wird sich doch kaputt lachen bei so einen Schwachsinn, oder?

Zitat (von mepeisen):
Forderung aus 2014 sind erst mal verjährt.
Wenn es beispielsweise keinen Vollstreckungsbescheid gegeben hätte.

Allerdings ist es merkwürdig, dass dann "nur" 45€ zusammen gekommen wären.

Auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben. Wenn die sich melden, würde ich denen erst mal schreiben, dass man mit der Forderung nichts anfangen kann und sie sowieso verjährt ist. Sollten sie etwas dagegen einzuwenden haben, sollen sie sich halt dann melden.

Das nächste Mal, falls ein Inkasso anruft. "Ich verbiete Ihnen Telefonanrufe jeglicher Art. Schicken Sie mir Post. Tschüss." Mehr nicht. Dann auch direkt auflegen.

-- Editiert von mepeisen am 19.02.2018 22:16


Genau deswegen bin ich so skeptisch, dass eine Forderung von 2015, wo ich angeblich 8 € nachzahlen soll bzw. begleichen soll, die mir nach 3 Jahren mit so einem Quatsch kommen von so einer in diesem Sinne, was dem Zeitfenster angeht lächerliche Summe kommt. Ergibt für mich erst mal keinen Sinn. Ich bin gespannt, was da an Post kommen soll...

Danke euch erst mal. Ich werde mich auf jeden wieder melden, bei neuen Ergebnissen. Ich wünsche Gute Nacht.

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Joenson):
falls ich nicht bis zum 15.03. zahle, (vergessen das Zeitfenster mitanzugeben), dann soll es vor Gericht gehen.

Das ist das übliche Droh-Gefasel. Nicht darauf reinfallen!



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hmmm. Gestern war ich wohl schon etwas übermüdet. Kommt vor. Hier steht, dass die Forderung aus 2015 sein soll. Ich habe zu Recht geschrieben, dass die aus 2014 verjährt seien. Eine Forderung aus 2015 wäre noch nicht verjährt.
Ich ziehe meinen Beitrag daher teilweise zurück :-)

Vertragskopie, Rechnungen u.ä. anfordern und dann weitersehen :-)

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Est mal warten was die konkret wollen
Bei einem angeblich angefallenen Verbindngsentgelt könnte man ja mal wieder mit dem Prüfprotokoll kontern und bis zum Erhalt von seinem Rückbehaltungsrecht gebrauch machen :grins:
http://www.kathringibtdirrecht.de/2011/05/31/%C2%A7-45i-tkg-technische-prufung-muss-ausfuhrlich-sein/

-- Editiert von thehellion am 21.02.2018 13:24

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#8
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin Zusammen. Wie vesprochen melde ich mich wieder, wenn es ein Update dazu gibt. Hier ist die Forderung mit Frist, die bis dahin zu begleichen ist. Vor allem ist keine Auflistung mit dabei, nur dieser eine Brief. Sehr merkwürdig.



http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=f68f13-1519300270.jpg

Gruß

-- Editiert von Joenson am 22.02.2018 12:53

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#9
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Das ist alles???? Nie und nimmer würde ich auf so ein Schreiben reagieren. Nicht mal das Porto sind die wert. Total unseriös.

Aber da man ja nie wissen kann....


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.02.2018.

Die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist mir nicht bekannt, deshalb weise ich jegliche Forderung zurück.

Falls die Forderung jedoch tatsächlich gegen mich bestehen sollte, sollten Sie mir zunächst mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll und verlange deshalb einen Nachweis für die Forderungen Ihres Gläubigers.

Außerdem fordere ich Sie vorsorglich auf, eine Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung sowie einen Nachweis für Ihre Bevollmächtigung im Original vorzulegen.

Sollten Sie weitere Mahnungen ohne hinreichende Konkretisierung der geltend gemachten Forderung versenden, werde ich Anzeige bei der zuständigen Registrierungsbehörde erstatten, da ich dann von einem Betrugsversuch ausgehe.

Mit freundlichem Gruss





-- Editiert von Frau Hilflos65 am 22.02.2018 16:12

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was konkret hattest Du schrftlich eingefordert ? Gemäß des Schreibens hattest Du gar nichts eingefordert sondern lediglich Zahlung angekündigt ???

"Sehr gehrtes EOS Team, zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit senden sie mir bitte folgende Unterlagen zu :
Detailierte Forderungsaufstellung gem BGB 367 , Rechnungskopie der Telekom Rechnung , sowie Vollmacht gem BGB 174
Bis zum Erhalt mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch "



-- Editiert von thehellion am 22.02.2018 16:15

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde mich nun beim aufsichtsgericht beschweren und ein Bußgeld beantragen wegen Verstoßes gegen Paragraph 11a RDG. Amtsgericht Hamburg und kostet dich nur briefporto.

Ich würde dem Gericht schreiben dass sie sich trotz Aufforderung weigern zu erklären wie die Forderung zustande gekommen ist (vertragsgrundlagen Rechnung usw.) Und dass die auch keine forderungsaufstellung geschickt haben.

Dass man einen eigenen Vertrag hat und den auch voll bezahlt hat würde ich erst mal verschweigen. Das wendet man ein wenn man weiss worum es geht.

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#12
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin. Vielen Dank für Eure Hilfe. Also lag ich doch nicht so falsch, dass es sich möglichweise um Betrug handelt. Ich werde wohl erst mal zur Verbraucherzentrale gehen. Oder reicht das, was ihr da vorgeschrieben hat aus, um Ruhe von denen zu bekommen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Also lag ich doch nicht so falsch, dass es sich möglichweise um Betrug handelt.

EOS ist dafür bekannt, sich gerne mal "doof anzustellen". Das scheint dort Methode zu haben. Offenbar verfolgt man oft die Strategie, die Schuldner mit dieser gespielten Trotteligkeit zu zermürben. Über eine heimlich geschürte Angst der Schuldner, dass die eigenen Argumente nichts taugen. Ich weiß nicht genau, wieso.

EOS hat normalerweise durchaus Substanz bei den Forderung. Sprich: Die sind nicht völlig frei erfunden. Aber: Wenn sie den Schuldner nicht wiederfinden, versuchen die das auch gerne einfach anderen anzuhängen. Die gespielte Trotteligkeit gehört dann wohl mit zum System. Ja keine Details, Rechnungen usw. vorlegen, damit der Gegenüber nicht all zu schnell merkt, dass man ihm etwas anhängen will.

Ich persönlich halte alleine schon den Vorsatz, Fremden Schulden anzuhängen, für Betrug. Für mich gibt es alles, was da für einen Betrug zusammen kommen muss. Leider sehen das Strafrichter und Staatsanwälte nicht ganz so einfach wie ich.

Zitat:
Schon aus dem Grund, dass ich immer noch bei der Telekom bin und ich monatlich meine Rechnungen zahle

Das hier ist ohnehin dein Wichtigstes Argument. Denn daraus leitet sich mitunter die Verwirkung ab.

Zitat:
Ich werde wohl erst mal zur Verbraucherzentrale gehen.

Kannst du auch machen, aber die werden auch nicht viel mehr raten, als erst mal Sachaufklärung zu betreiben. Denn ohne Wissen, um was es geht, kann man relativ schlecht eine Strategie entwickeln oder beraten.

EOS stellt sich wie gesagt gerne dumm und trottelig. Aber sie sind am Ende doch seriös genug (wenn man das von Inkassos sagen kann), dass sie dann doch recht schnell Unterlagen usw. vorlegen, wenn man sie einmal mit einem deutlichen Brief in das richtige Fahrwasser gelenkt hat.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Was konkret hattest Du schrftlich eingefordert ? Gemäß des Schreibens hattest Du gar nichts eingefordert sondern lediglich Zahlung angekündigt ???


Ich habe lediglich gesagt, wie es denn sein kann, dass ich was nachzuzahlen habe und die Frau war nur am Reden und hat mich kaum aussprechen lassen, wie gesagt. Und ob wir uns irgendwie einigen könne auf die Summe, sie würde mir ein Formular senden, um dann bis zur Frist die Rechnung zu begleichen, von ihr die Aussage nach. Ja, welches Formular denn? Ich bekam nur den Brief mit der Rechnung, der sehr unseriös geschrieben ist.

Was soll ich genau tun? Das Vorgeschriebene von

Zitat (von Frau Hilflos65):
Das ist alles???? Nie und nimmer würde ich auf so ein Schreiben reagieren. Nicht mal das Porto sind die wert. Total unseriös.

Aber da man ja nie wissen kann....


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.02.2018.

Die von Ihnen geltend gemachte Forderung ist mir nicht bekannt, deshalb weise ich jegliche Forderung zurück.

Falls die Forderung jedoch tatsächlich gegen mich bestehen sollte, sollten Sie mir zunächst mitteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage die von Ihnen geltend gemachte Forderung beruhen soll und verlange deshalb einen Nachweis für die Forderungen Ihres Gläubigers.

Außerdem fordere ich Sie vorsorglich auf, eine Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB zum Nachweis der behaupteten Abtretung sowie einen Nachweis für Ihre Bevollmächtigung im Original vorzulegen.

Sollten Sie weitere Mahnungen ohne hinreichende Konkretisierung der geltend gemachten Forderung versenden, werde ich Anzeige bei der zuständigen Registrierungsbehörde erstatten, da ich dann von einem Betrugsversuch ausgehe.

Mit freundlichem Gruss





-- Editiert von Frau Hilflos65 am 22.02.2018 16:12
kopieren und dort hinschicken? Denn eine Verbraucherzentrale kostet Geld. Ich dachte für eine Beratung wäre es kostenlos, die ich momentan leider nicht zahlen kann, weil eine Katzenoperation bald ansteht und sowas bekanntlich nicht billig ist.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Also lag ich doch nicht so falsch, dass es sich möglichweise um Betrug handelt.

EOS ist dafür bekannt, sich gerne mal "doof anzustellen". Das scheint dort Methode zu haben. Offenbar verfolgt man oft die Strategie, die Schuldner mit dieser gespielten Trotteligkeit zu zermürben. Über eine heimlich geschürte Angst der Schuldner, dass die eigenen Argumente nichts taugen. Ich weiß nicht genau, wieso.

EOS hat normalerweise durchaus Substanz bei den Forderung. Sprich: Die sind nicht völlig frei erfunden. Aber: Wenn sie den Schuldner nicht wiederfinden, versuchen die das auch gerne einfach anderen anzuhängen. Die gespielte Trotteligkeit gehört dann wohl mit zum System. Ja keine Details, Rechnungen usw. vorlegen, damit der Gegenüber nicht all zu schnell merkt, dass man ihm etwas anhängen will.

Ich persönlich halte alleine schon den Vorsatz, Fremden Schulden anzuhängen, für Betrug. Für mich gibt es alles, was da für einen Betrug zusammen kommen muss. Leider sehen das Strafrichter und Staatsanwälte nicht ganz so einfach wie ich.

Zitat:
Schon aus dem Grund, dass ich immer noch bei der Telekom bin und ich monatlich meine Rechnungen zahle

Das hier ist ohnehin dein Wichtigstes Argument. Denn daraus leitet sich mitunter die Verwirkung ab.

Zitat:
Ich werde wohl erst mal zur Verbraucherzentrale gehen.

Kannst du auch machen, aber die werden auch nicht viel mehr raten, als erst mal Sachaufklärung zu betreiben. Denn ohne Wissen, um was es geht, kann man relativ schlecht eine Strategie entwickeln oder beraten.

EOS stellt sich wie gesagt gerne dumm und trottelig. Aber sie sind am Ende doch seriös genug (wenn man das von Inkassos sagen kann), dass sie dann doch recht schnell Unterlagen usw. vorlegen, wenn man sie einmal mit einem deutlichen Brief in das richtige Fahrwasser gelenkt hat.


Also würdest du genauso empfehlen, dass ich dahin schreibe und verlange angebliche Forderungen mir mit Nachweisen zu schicken?

Das ist doch alles Mist, was die da verzapfen...

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Korrekt. Erst mal die Nachweise von denen verlangen und wenn man das schon mal verlangt hat, direkt beim Aufsichtsgericht beschweren statt ständig zu betteln.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin Zusammen. Ich melde mich hier wieder zu Wort, denn ich habe eine Rückantwort bekommen.

Kommen wir mal zum ersten Blatt: Mir ist schleierhaft, wie die auf KabelDeutschland kommen? Es war vorher mein Interanbieter, ja, aber was hat das nun in Relation zur Telekom zu tun? Und wieso können die mir schon wieder keine Rechnungen vorzeigen?

https://picload.org/view/dalcairr/inkassorueckantwort.jpg.html

Blatt Nummer Zwei: Nichts wichtiges für euch. Dort geht es nur um eine Frist der Zahlung.

https://picload.org/view/dalcaira/inkassorueckantwort2.jpg.html

Blatt Nummer Drei: Das dürfte wohl ein Knackpunkt sein. Schaut es euch an. Könnte es sich um einen Fake handeln? Sollte normalerweise nicht auch dort ein Datum oder sowas drauf stehen?

https://picload.org/view/dalcairl/vollmachttelekominkasso.jpg.html

Diese Summe ist mir echt schleierhaft...

Ich danke für Eure Hilfe.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

2015 war Kabel Deutschland noch Dein Anbieter für Telefon und Internet ?

Es steht drin, dass Du einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst der Telekom in Anspruch genommen und diese Kosten nicht bezahlt hast. Also z.B. die Auskunft angerufen. Die Mehrwertdienste werden bei der monatlichen Abrechnung durch den Anbieter (Kabel Deutschland ?) abgerechnet.

Die Frage wäre, ob diese Kosten bislang überhaupt in Rechnung gestellt wurden oder hast Du irgendwann mal eine monatliche Rechnung gekürzt, weil Dir die Herkunft des Betrages schleierhaft vorkam ?

Eine exakte Forderungsaufstellung war nicht dabei ?



-- Editiert von hausfrau66 am 14.03.2018 16:11

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
2015 war Kabel Deutschland noch Dein Anbieter für Telefon und Internet ?

Es steht drin, dass Du einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst der Telekom in Anspruch genommen und diese Kosten nicht bezahlt hast. Also z.B. die Auskunft angerufen. Die Mehrwertdienste werden bei der monatlichen Abrechnung durch den Anbieter (Kabel Deutschland ?) abgerechnet.

Die Frage wäre, ob diese Kosten bislang überhaupt in Rechnung gestellt wurden oder hast Du irgendwann mal eine monatliche Rechnung gekürzt, weil Dir die Herkunft des Betrages schleierhaft vorkam ?

Eine exakte Forderungsaufstellung war nicht dabei ?



-- Editiert von hausfrau66 am 14.03.2018 16:11


Ich bin seitdem 14.04.2015 bei der Telekom. Ob ich so eine Rechnung mal bekommen habe, weiß ich nicht mehr. Ich meine, dass ist ja schon fast drei Jahre jetzt her und jetzt kommt man mir erst mit sowas an, vor allem wegen einer mikrigen Summe von 8 € damals, die sich auf dieser Summe nun geläppert hat? Sollte doch normalerweise höher ausgehen, meiner Meinung nach.

Und nein, eine Forderungsaufstellung bzw. Auflistung, wann das gewesen sein soll, wurde mir nicht mit beigefügt. Ich solle mich, so wie ich es im Schreiben da verstehe, doch selber darum kümmern. Ja, sehr toll sowas.

Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll? Die Telekom doch selber mal anrufen? Auch wenn die Summe mikrig ist, sehe ich nicht ein am Ende doch eines Betruges gefolgt zu sein.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll?

Auf keinen Fall irgendwen anrufen. Ich würde denen folgendes schicken: "Sie behaupten nunmehr, dass ich angeblich Mehrwertdienste der Telekom in Anspruch genommen hätte. Dies wird meinerseits bestritten. Ich fordere Sie umgehend auf, mir ein Prüfprotokoll gemäß TKG vorzulegen und vernünftig nachzuweisen, um wie viel Uhr und an welchem Tag, sowie von welcher Rufnummer dieser Dienst angeblich in Anspruch genommen worden sein soll. Sollten Sie sich weiterhin weigern, mir vernünftige Nachweise vorzulegen, muss ich von einem Betrugsversuch ausgehen und sie zwingen mich dann, dies zur Anzeige zu bringen, sowie das Aufsichtsgericht zu informieren um den Fall zu untersuchen und ggf. wegen frei erfundenen Forderungen die Lizenz zu entziehen. Im übrigen bestehe ich nach wie vor auf einer Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, sowie den Nachweis der Zustellung einer Mahnung. Zudem bestehe ich auf der Benennung des tatsächlichen Drittanbieters in Form einer ladungsfähigen Anschrift zur Prüfung einer negativen Feststellungsklage. Ich weise deutlich auf §11a RDG hin und darauf, dass Sie meiner Meinung nach bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen haben mit der Verweigerung, mir die Forderung sorgfältig zu begründen und nachzuweisen. Ich behalte mir vor, deswegen völlig unabhängig vom Ausgang ein Bußgeld zu beantragen."

Da sind genug Signalwörter drin, dass EOS dann endlich mal vorlegen sollte, um was es eigentlich geht.

-- Editiert von mepeisen am 14.03.2018 21:18

-- Editiert von mepeisen am 14.03.2018 21:20

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll?

Auf keinen Fall irgendwen anrufen. Ich würde denen folgendes schicken: "Sie behaupten nunmehr, dass ich angeblich Mehrwertdienste der Telekom in Anspruch genommen hätte. Dies wird meinerseits bestritten. Ich fordere Sie umgehend auf, mir ein Prüfprotokoll gemäß TKG vorzulegen und vernünftig nachzuweisen, um wie viel Uhr und an welchem Tag, sowie von welcher Rufnummer dieser Dienst angeblich in Anspruch genommen worden sein soll. Sollten Sie sich weiterhin weigern, mir vernünftige Nachweise vorzulegen, muss ich von einem Betrugsversuch ausgehen und sie zwingen mich dann, dies zur Anzeige zu bringen, sowie das Aufsichtsgericht zu informieren um den Fall zu untersuchen und ggf. wegen frei erfundenen Forderungen die Lizenz zu entziehen. Im übrigen bestehe ich nach wie vor auf einer Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, sowie den Nachweis der Zustellung einer Mahnung. Zudem bestehe ich auf der Benennung des tatsächlichen Drittanbieters in Form einer ladungsfähigen Anschrift zur Prüfung einer negativen Feststellungsklage. Ich weise deutlich auf §11a RDG hin und darauf, dass Sie meiner Meinung nach bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen haben mit der Verweigerung, mir die Forderung sorgfältig zu begründen und nachzuweisen. Ich behalte mir vor, deswegen völlig unabhängig vom Ausgang ein Bußgeld zu beantragen."

Da sind genug Signalwörter drin, dass EOS dann endlich mal vorlegen sollte, um was es eigentlich geht.

-- Editiert von mepeisen am 14.03.2018 21:18

-- Editiert von mepeisen am 14.03.2018 21:20


Hört sich gut, aber auch beängstigend an. Denn, die Vollmacht der Telekom hat irgendwie hohes Gewicht meiner Meinung nach oder liege ich falsch und es könnte sich schlichtweg um einen Fake handeln? Es wäre ja lächerlich, wenn es vor Gericht gehen sollte, was aber irgendwie gar keinen Sinn ergibt.

Und selbst einen Anruf bei der Telekom sollte man vermeiden? Weswegen denn eigentlich?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Vollmachten werden pauschal ausgestellt. Als Blankos. Da werden nachträglich dann Daten ergänzt. Das hat nichts zu sagen.
Aber selbst wenn: Eine Vollmacht sagt exakt nichts darüber aus, ob das nun berechtigt ist oder nicht.

Zitat:
oder liege ich falsch und es könnte sich schlichtweg um einen Fake handeln?

Oder um eine Personenverwechslung oder oder oder....

All diese Überlegungen sind aber erst mal relativ egal. Das Inkasso hat eine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Zustandekommens der Forderung. Lies die mal §11a RDG durch. Und verstößt es gegen diese Aufklärungspflicht, begeht es eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Zitat:
Und selbst einen Anruf bei der Telekom sollte man vermeiden? Weswegen denn eigentlich?

Du sprichst nur mit geschulten Call-Center-Agenten. Die Telekom wird ohnehin nur sagen "Wenden Sie sich ans Inkasso, wir können die Daten nicht mehr einsehen und Ihnen auch nicht helfen". Das Inkasso wiederum wird am Telefon eher unfreundlich reagieren, dich als Schuldner beschimpfen, der sich weigert zu zahlen und jeden Einwand von dir abbügeln. So läuft es seit Jahren bei den großen Konzernen und großen Inkassos.

Darüber hinaus gibt es eine zweite Überlegung: Irgendwelche Aussagen am Telefon sind exakt nichts Wert. Die lassen sich nie beweisen. Und macht man dir Zugeständnisse, erinnert sich aber später nicht dran, war alles unnötig. Kein Arbeitnehmer würde einfach so gegen den Arbeitgeber aussagen und damit seinen Job riskieren. Schriftliche Kommunikation ist bei so etwas immer vorzuziehen, wenn schon ein Inkasso involviert ist.

Ja, was ich vorgeschlagen habe, ist deutlich. Aber EOS wird dich ansonsten auch nicht ernst nehmen.

-- Editiert von mepeisen am 15.03.2018 06:09

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

EINSCHREIBEN



Sehr geehrtes EOS Team,

Mit Ihrem Schreiben vom z.b xx.xx.2018 werde ich erstmalig von einer angeblich offenen Forderung Ihres Auftraggebers xy in Kenntnis gesetzt
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch."

Quelle : https://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html


Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Im übrigen bestehe ich nach wie vor auf einer Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, sowie den Nachweis der Zustellung einer Mahnung.


Was genau meinst du mit Nachweis der Zustellung einer Mahnung? Falls eine kommen sollte?

Zitat (von mepeisen):
Zudem bestehe ich auf der Benennung des tatsächlichen Drittanbieters in Form einer ladungsfähigen Anschrift zur Prüfung einer negativen Feststellungsklage.


Den Satz verstehe ich nicht so ganz. Was ist genau mit Feststellungsklage gemeint?

Ich möchte mich entschuldigen, falls ich zu doof dafür bin, aber das ist für mich einfach Neuland, was dem Mist der Inkasso angeht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Was genau meinst du mit Nachweis der Zustellung einer Mahnung? Falls eine kommen sollte?


Nach der Zusendung der Rechnung über die 8 Euro, folgt bei Nichtzahlung meist eine Mahnung. Der Gläubiger oder das Inkasso sollen bitte nachweisen, dass diese Unterlagen Dich erreicht haben.

Zitat:
Den Satz verstehe ich nicht so ganz. Was ist genau mit Feststellungsklage gemeint?


Darin wird gerichtlich geprüft, ob und wann Du diesen Mehrwertdienst in Anspruch genommen hast.
Ob man diesen Weg einschlägt, kann man später noch entscheiden.

-- Editiert von hausfrau66 am 19.03.2018 14:31

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Nach der Zusendung der Rechnung über die 8 Euro, folgt bei Nichtzahlung meist eine Mahnung. Der Gläubiger oder das Inkasso sollen bitte nachweisen, dass diese Unterlagen Dich erreicht haben.


Ah, okay, ja, dass weiß ich ja mit der Mahnung. Ich habe es nur nicht im Zusammenhang mit der Rückmeldung des Inkasso verstanden, deswegen war ich etwas verwirrt.

Zitat (von hausfrau66):
Darin wird gerichtlich geprüft, ob und wann Du diesen Mehrwertdienst in Anspruch genommen hast.
Ob man diesen Weg einschlägt, kann man später noch entscheiden.


Also könnte man das Schreiben von mepeisen so übernehmen? Ich wüsste sonst wirklich nicht, was ich dahin schreiben soll. Aber da es momentan nicht gerichtlich ist, sollte ich das mit der negativen Feststellungsklage erst mal rauslassen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du kannst das auch erst mal rauslassen. ich bin bei so einem Unfug immer für klare Worte. Wenn man sich relativ sicher ist, dass da nichts gewesen sein kann (und die Gutschrift am Ende spricht definitiv erst mal für dich), dann sollte das auch so in Ordnung sein. Wie Hausfrau schreibt kann man sich immer noch entscheiden später.

Im übrigen werden die unmöglich nach so vielen jahren ein Prüfprotokoll vorlegen können. Damit wird es faktisch meiner Meinung nach eh unmöglich sein, die Forderung per Gericht durchzusetzen.

Wer selbstbewusst auftritt und keine Anzeichen gibt, dass er sich einschüchtern lässt, bei dem lässt ein Inkasso eine Unfugs-Forderung schneller fallen. Darum gehts.

Ist aber am Ende des tages eine geschmacksfrage. Der nachweis, was für eine Forderung das sein soll, welche vertragliche grundlage sie hat, wann du telefoniert haben sollst und sogar das Prüfprotokoll stehen dir aber definitiv zu. Verweigert das Inkasso die Sachaufklärung, begeht es eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Das wissen die Inkassos auch. Von daher sind deutliche Worte auch hilfreich, damit das Inkasso erkennt, dass es sich aufs Glatteis begibt, wenn es nicht klar nachweist, wie das zustande gekommen sein soll.

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#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Im übrigen werden die unmöglich nach so vielen jahren ein Prüfprotokoll vorlegen können. Damit wird es faktisch meiner Meinung nach eh unmöglich sein, die Forderung per Gericht durchzusetzen.


Der "Schuldner sollte
Zitat:
Mit Ihrem Schreiben vom z.b xx.xx.2018 werde ich erstmalig von einer angeblich offenen Forderung Ihres Auftraggebers xy in Kenntnis gesetzt
darauf hinweisen das er jetzt erst , durch das vorangegangene Schreiben , von der Forderng erfahren hat

Wenn die dann sagen : Es wurde bereits vor längerer Zeit von unserem Auftraggeber auf diese Rechnung hingewiesen müssten die das dann nachweisen , was ja faktisch unmöglich ist

Hintergrund : Der Verbraucher hat mindestens 8 Wochen Zeit nach Erhalt der strittigen Rechnung das Telko mit der Einforderung des Protokolls in Verzug zu setzen !
Das Telko bzw das beauftragte Inkassobüro hat nach Einforderung des Prüfprotokolls des Verbrauchers ebenfalls 8 Wochen Zeit dies vorzulegen

Wenn der Verbraucher z.b sagt das er keine damalige Rechnung erhalten hat beginnt die 8 Wochen Frist erst ab Erhalt des Inkasso bzw RA Schrebens. (Bitte um Korrektur falls ich falsch liege)

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#28
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich weise deutlich auf §11a RDG hin und darauf, dass Sie meiner Meinung nach bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen haben mit der Verweigerung, mir die Forderung sorgfältig zu begründen und nachzuweisen. Ich behalte mir vor, deswegen völlig unabhängig vom Ausgang ein Bußgeld zu beantragen.


Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Momentan habe ich einfach sehr viel Stress. Ich als Bürger kann ein Bußgeld beantragen? Davon habe ich so noch nie gehört. Wo müsste ich dann hin? Ordnet sowas nicht normal nur der Staatsanwalt bzw. die Polizei an?

Gruß

-- Editiert von Joenson am 26.03.2018 16:03

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#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Gemäß Klarstellung des Gesetzgebers ist das Aufsichtsgericht zuständig. Also das auch das Inkasso eigentlich überwachsen sollte.

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#30
 Von 
Joenson
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich melde mich mal wieder. Ich habe wieder Post bekommen. Anscheinend geben die solangsam auf oder die spinnen (tun die sie doch sowieso). Im Brief steht drinne, dass ich mich angeblich nicht mehr gemeldet hätte, kann gar nicht sein, weil ich es per Fax abgeschickt habe mit Bestätigung, dass mein Faxbrief dort eingegangen ist.

Und sollte ich mich diesbezüglich bis zum 27.04.2018 nicht gemeldet haben, dann wollen die weiter ihr Verfahren fortsetzen auch ohne weitere Nachrichten. Ach richtig, was mir aufgefallen ist, ist diese Unterschrift, die ist jedes Mal identisch, damit meine ich, dass der Schriftzug 1:1 gleich ist. Sehr komisch.

Gruß

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