Eine Forderung zwei verschiedene Inkasso und Beträge.

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488797-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Forderung zwei verschiedene Inkasso und Beträge.

Hallo

Ich habe mich vor Jahren mal bei Telerent verschuldet.

Heute habe ich allerdings 2 verschiedene Forderungen von 2 verschiedenen Inkasso Unternehmen bekommen.

1. Forderung aus Vollstreckungsbescheid 2530€, Inkasso Delfinax
2. Forderung der Inkasso Becker, 1.160€, Inkasso dohr

Meine Frage:
Ist das zulässig?

Gruß
Frank


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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das zulässig?

Gegenfrage: Woher weißt du, dass es sich auf dasselbe bezieht also auch auf wirklich dieselbe Forderung (also um dieselben Vertragszeiträume usw.)? Die Schreiben kamen zeitgleich? Oder mit entsprechend Versatz?

Es ist jedenfalls nicht unter Strafe verboten, nacheinander mehrere Inkassos zu beauftragen. Doppelte und dreifache Inkassogebühren muss der Schuldner dennoch nicht bezahlen.

Hast du die Vollstreckungsbescheide bekommen? Hast du aktuelle Forderungsaufstellungen?

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#2
 Von 
fb488797-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil es nur einen Gläubiger und Titel gibt ( Telerent ).

Von Delfinax ( kam 1 Monat später ) habe ich die Auflistung
Forderung aus Vollstreckungsbescheid

Hauptforderung: 978.43
Zinsen: 966.13
Auslagen des Gläubigers: 183,00
Inkassokosten: 147,50
Kontoführungsgebühren: 255,00

Von dohr habe ich nur einen Betrag und keine Auflistung der Kosten.
Forderung aus einem Urteil des Amtsgericht München.
1.160 €

Was ich vermute ist, dass die Kosten von Dohr einfach nur die Kosten des Inkasso Unternehmens sind, und nichts mit der Hauptforderung des Gläubigers zu tun haben, deswegen auch "Forderung der Inkasso Becker".

-- Editiert von fb488797-86 am 23.04.2018 09:54

-- Editiert von fb488797-86 am 23.04.2018 10:01

-- Editiert von fb488797-86 am 23.04.2018 10:06

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es zählt ausschließlich erst mal das, was im Titel selbst steht (bzw. im Urteil), sowie im ggf. zugehörigen Kostenfestsetzungsbeschluss.

Allerdings ist ein "Vollstreckungsbescheid" erst einmal etwas anderes als ein bloßes Urteil. Insofern würde ich das erst mal gedanklich als zwei verschiedene Forderungen ansehen.

Du kannst das bezahlen? Oder hast du sowieso kaum Geld und bist auf einen Vergleich angewiesen? Wenn man verhandeln will, sollte man ggf. etwas defensiver formulieren. Ansonsten:

In Fall 1 würde ich folgendes per Einwurfeinschreiben senden:
"Wertes Inkasso. Sie möchten mir bitte zeitnah den Vollstreckungsbescheid in Kopie zusenden, eine Vollmacht/Abtretungsurkunde im Original, sowie eine um verjährte Zinsen und frei erfundene Positionen (insbesondere Kontoführungskosten) bereinigte Forderungsaufstellung im Detail. Ich behalte mir bei Weigerung entsprechende Schritte vor."

Im Fall 2 würde ich folgendes per Einwurfeinschreiben senden:
"Wertes Inkasso. Sie möchten mir bitte zeitnah das Urteil in Kopie zusenden, eine Vollmacht/Abtretungsurkunde im Original, sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung (um verjährte Zinsen bereits bereinigt)."


-- Editiert von mepeisen am 23.04.2018 10:39

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#4
 Von 
fb488797-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann das leider nicht bezahlen.
So wie all die Jahre zuvor, müsste ich auch hier wieder eine Eidesstattliche abgeben.

Vielen Dank!.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, dann kann man es auch erst mal mit etwas klaren Worten probieren. Sowie mit der Klärung, ob es dieselbe Sache ist. Sonst gibt es keine weiteren Schulden?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb488797-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke.
Insgesamt belaufen sich meine Schulden auf ca. 120.000 € bei 2 weiteren Gläubigern ( Bank und Geheim ), und ich werde dies niemals wieder mit Arbeit, oder Insolvenz begleichen können., da der Haupt-Gläubiger ( 90.000 ) nicht durch Insolvenz den Anspruch verliert.

Das was ich den Inkasso -Unternehmen also nur sagen kann ist, dass ich die Schulden nicht zurückzahlen kann, und diese auf den Kosten der Eintreibung ( durch EV/GV alle 2 Jahre ) sitzen bleiben, da ich bis zu meinem Lebensende nur noch den Regelsatz beziehen werde. Selbst die Rente ist niedriger, wegen meiner vorherigen Selbständigkeit und muss aufgestockt werden, sofern es bis dahin ( 25 Jahre ) überhaupt noch Rente gibt.


-- Editiert von fb488797-86 am 23.04.2018 16:56

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, wenn 90tsd € durch eine vbuH blockiert sind und man auch damit rechnen muss, dass der Gläubiger aufpasst diesbezüglich, dann halt aussitzen. Dann braucht man auch nicht mit verjährten Forderungsteilen kommen o.ä.

Dann reicht ein kurzes "Wertes Inkasso. Bei mir gibt es nichts zu pfänden und das wird sich bis ans Lebensende auch nicht ändern. Machen sie, was sie meinen, machen zu müssen. Mir ist das einerlei." In was für Worten auch immer.

Oder auch einfach stur die Briefe öffnen, lochen und im Ordner des Lebens einsortieren, ansonsten schweigen.

Ob du dann auf dem Papier am Ende 120tsd € oder 125tsd € Schulden hast, ist egal, wenn du sowieso nichts davon abbezahlen kannst. Die potentiellen erben zu gegebener Zeit vorwarnen, damit sie das Erbe ablehnen und dann ist das so.
Sollte man mal im Lotto gewinnen, kann man sich nochmal damit auseinandersetzen, damit man nicht Zuviel bezahlt...

-- Editiert von mepeisen am 23.04.2018 19:19

Signatur:

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#8
 Von 
fb488797-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

OK.
Velen Dank für ihre Hilfe und Zeit!.

Im nächsten Leben wird dann hoffentlich alles anders.

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